Tiere

Besonders in diesem Jahr wird viel darüber diskutiert, ob in unserem Land die Meinungsfreiheit leidet. „Amnesty International”, sagt, dass die Meinungsfreiheit bedingt durch die sogenannten „Querdenker” oder durch Populisten gefährdet sei.

Ist dies haltbar?

„Man kann nichts mehr eine kritische Meinung haben, ohne dass man als Rechter gilt”, hört man oft.
Dies liest man wie gesagt sehr oft, die Frage ist aber, ob es sich wirklich so darstellt.

Man muss unterscheiden zwischen Meinung und Widerspruch – These und Antithese, eventuell mit Synthese – und Meinung, die man nicht äußern darf.
Wenn man seine Meinung äußert, zum Beispiel bezugnehmend auf oben und man sagt, dass man nicht möchte, dass mehr Flüchtlinge ins Land kommen, muss man damit rechnen, dass jemand widerspricht und einen möglicherweise als „Rechter” bezeichnet.
Das ist sein recht, denn er kann ja der Meinung sein, dass jemand, der sowas denkt, ein „Rechter” ist.

Genauso ist es mit dem sogenannten „Genderismus” und dem „Gendersternchen”.
Nur, weil man das gutheißt, muss man kein „Linker” oder „Grüner” sein Ebenso muss man kein „Rechter” sein oder „Anti-Demokrat”, wenn man dagegen ist.
Man kann aber die Meinung vertreten, dass jemand, der gegen „Gendersimus” ist, ein „Rechter” ist, auch wenn dies eine Pauschalisierung darstellt. 

Wenn nun jemand sagt, er akzeptiert nicht, dass sich jemand gegen das „Gendersternchen” ausspricht, ist dies mangelnder Respekt und fehlende Toleranz.
Dies hat nichts mit Meinungsfreiheit zu tun.

Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Artikel 5, Absatz 1, Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland

Das sieht schon etwas anders aus als gefühlte Einschränkung.

Es scheint so zu sein, dass der gegenseitige Respekt fehlt oder auch nur die nötige Reife, die Meinung des anderen anzuerkennen.

In der DDR durfte niemand seine Meinung gegen das SED-Regime erheben.
Dies konnte massive Konsequenzen wie Berufsverbot oder Gefängnisstrafen nach sich ziehen.
Aber auch in vielen selbst-deklarierten „Demokratien” ist es leider immer noch so.
Das aktuell bekannte Beispiel ist Alexej Nawalny, der die Regierung von Putin kritisierte und fast einem Attentat zum Opfer fiel und nach seiner Rückkehr nach Russland auch gefoltert wurde.

Die Meinungsfreiheit ist bei uns nicht eingeschränkt. Man kann es daran sehen, dass man für seine kritische Meinung zum Beispiel gegenüber der Regierung nicht bestraft wird.

Etwas anderes ist auch die sogenannte „Meinungspolizei”.
Manche angehörigen von mehr oder weniger radikalen oder extremistischen Gruppen lassen gegenteilige Meinungen zu ihren nicht so und werfen dann Moral-Schein-Argumente in die Diskussion, mit denen sie versuchen, die Meinung anderer zu „korrigieren”.
Dazu gehört auch die „politische Korrektheit”. Manche sind beispielsweise davon überzeugt, dass man in Anreden auf bestimmte Floskeln verzichten solle, um niemanden zu benachteiligen oder zu ignorieren.
Statt „Sehr geehrte Damen und Herren” solle man „Sehr geehrte Anwesende” sagen, da es ja sein könne, dass sich transsexuelle und andere benachteiligt fühlen könnten.
Sie „korrigieren” einen laufend, wenn man sich in deren Augen nicht „korrekt” verhält und versuchen so, auf penetrante Weise ihre Meinung oder Weltansicht durchzusetzen, ohne Rücksicht auf Verluste durchzusetzen.

Dies hat aber auch nichts mit Meinungsfreiheit zu tun, denn der „Staat” hat dies nicht unter Strafandrohung von oben angeordnet.

Was momentan als „Meinungsfreiheit” angefochten wird, ist die „Argumentation” vieler, dass sie Widerspruch nicht akzeptieren und tolerieren können.

Die Forderung nach „Platz für Medienvielfalt in den Medien“ kursiert momentan in Flugblättern und auf Webseiten.
Geht es denen, die es explizit fordern, wirklich darum?

Die oben genannte Forderung flammt in Flyern der Gegner der Corona-Maßnahmen auf.

Sie soll darauf hinweisen, dass es bei uns keine freie Berichterstattung gibt.
Besonders agieren die Autoren der Flugblätter gegen die öffentlich-rechtlichen Medien, respektive ARD und ZDF.
Sie glauben nicht nur – nein, sie sind davon überzeugt, dass die Medien gleichgeschaltet sind und in Deutschland Zensur herrscht. Zudem beklagen sie, dass generell einseitig berichtet und vieles ignoriert würde.

Im Singsang hört man immer wieder den Begriff „Alternative Fakten“.

Fakten sind bewiesene Tatsachen, also kann es keine „alternativen Fakten“ geben.
Wenn man einen Sachverhalt bewiesen, also verifiziert, hat, wird dieser zum Faktum.
Ist dem nicht so, stimmt der Sachverhalt nicht.

Als Beispiel mögen Fotos aus einem Krankenhaus dienen, die leere Flure und leere Zimmer zeigen.

In „Postings“ in sozialen Online-Netzwerken wird behauptet, die Corona-Lage sei gar nicht so schlimm wie berichtet, sondern man sehe ja, dass in den Krankenhäusern Kapazitäten frei seien.
Das Fazit ist, man werde über die In Krankenhäusern behandelten Corona-Kranken belogen. Wo niemand liege, werde niemand behandelt.

Die oben erwähnten Fotos zeigen leere Gänge und auch leere Krankenzimmer. Sie zeigen keine Fotos von Intensivstationen und auch keine Krankenzimmer von dort, allerhöchstens Fotos von den Gängen dorthin.

Diese Fotos sagen nichts über die Anzahl der Kranken auf Intensivstationen aus.

Dies sind dahingehend Fakten, dass diese Foto (un)bestimmte leere Gänge zeigen, mehr nicht.
Die Fotos sind es nicht wert, dass man sowas an die große Glocke hängt.
Doch das wollen diejenigen, die diese Fotos gemacht haben.

Sie nennen es dann „Vielfalt in der Berichterstattung”.

Ein anderes Beispiel ist die sogenannte „Germanische Neue Medizin”, in der davon ausgegangen wird, dass es keine Viren und Bakterien gibt, sondern dass Krankheiten Ungleichgewichte im seelischen Befinden sind.
Wenn die Medien über solchen Unsinn nicht berichten, kommt es davon, dass dies schlicht und ergreifend Falschinformationen oder irrige Annahmen sind.
Es kommt dann ein Anhänger dieser Irrlehre und sagt, man müsse darüber berichten, wegen der „Vielfalt”.
Man kann darüber berichten, aber wenn man wissenschaftliche Maßstäbe anlegt und die These verwirft, wird einem vorgeworfen, Zensur zu üben oder wenn es „harmlose Kritik” ist, dass man nur einseitig berichte.

In den Medien wird ein Bild durch die Bevölkerung in (abstrahierter Form) gezeigt, über alles und jeden wird berichtet, doch manche irrigen Annahmen werden nicht korrekt, wenn man sie wiederholt oder wenn man den Medien vorwirft, einseitig zu sein. 

Vielen, insbesondere den Corona-Leugnern, geht es nur darum, die Medien als „gekauft” und „gleichgeschaltet” zu denunzieren, weil sie nicht deren Unsinn als Wahrheit akzeptieren.

Das Grundrecht, dass alle gleich sind, ist unumstritten.
Momentan wird es aber leider ad absurdum geführt.
Momentan müssen vollständig gegen Corona / Covid-19 Geimpfte nicht mehr in Quarantäne

Darüber regen sich viele auf.

Sie argumentieren, dass viele noch gar kein Impfangebot bekommen hätten.
Andere sagen, dass gar nicht genug Impfstoff vorhanden sei.

Das Robert-Koch-Institut hat Studien ausgewertet und klargestellt, dass von vollständig geimpften Personen keine Gefahr ausgehe. Bei aktuellen Impfstoffen gibt es – außer bei „Johnson and Johnson” – zwei Impfdosen, die verabreicht werden müssen, um eine vollständige Immunisierung zu erlangen. Die vollständige Immunisierung tritt dann ungefähr nach spätesten zwei Wochen nach der zweiten Dosis ein.

Als noch nicht so viele Daten vorlagen, hat das Robert-Koch-Institut vorsichtig formuliert, dass man noch nicht sagen könne, ob vollständig Immunisierte das Virus nicht an andere weitergeben könnten. Es sagte aber auch, dass Geimpfte keiner Gefahr bei Kontakt ausgesetzt seien.
Wenn jemand eine Krankheit nicht selbst bekommen, diese aber an andere weitergeben kann, nennt man es „klinische Immunität”.
Wenn er diese Krankheit zudem auch nicht weitergeben kann, nennt man es „sterile Immunität”.

Und darum ging es bei der ersten Begutachtung des Robert-Koch-Instituts.
Man wusste nicht, ob die Geimpften „steril immunisiert” sind und wollte vorsichtig sein.

Bei der Argumentation, dass Geimpfte beziehungsweise vollständig Immunisierte nicht mehr in Quarantäne gehen müssen, wenn sie Kontakt zu Corona-Infizierten hatten, hört man immer wieder, dass man das Virus weitergeben könne. Diese „Argumentation” nervt immer wieder, da sie zeigt, dass die Personen, die sie benutzen nicht up to date sind.

Nun aber ein anderer Aspekt…

Da von Geimpften keine Ansteckungsgefahr ausgeht, haben nun Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz beschlossen, dass diese Personen zum Beispiel auch in die sogenannte Außen-Gastronomie gehen dürften, ohne vorher einen Schnelltest zu machen. Es reicht, das Impfbuch oder die ‑bescheinigung zu zeigen.

Das bringt die Neider auf den Plan und sie rufen nach Gerechtigkeit.
Diese beziehen sie auf das Grundgesetz, dass alle gleich sind und gleich behandelt werden müssen.
Es geht aber nicht um die Beschneidung, sondern darum, dass für manche wieder etwas „bequemer” wird und alles etwas leichter.
Das hat mit der „Gleichheit” im Grundgesetz nichts zu tun.

Man könnte den anderen Menschen einfach mal etwas gönnen, anstatt neidisch zu sein und alles kaputtzureden!

Die neuesten Fake-News-Mechanismen sind Fotos von innerhalb eines Krankenhauses oder einer Klinik, um damit zu zeigen, dass niemand dort liegt. So kann man sich selbst betrügen und auch andere und behaupten, es gäbe nur leere Stationen.

Diese Fotos zeigen in der Regel leere Gänge in Kliniken. Dazu wird aber nicht gesagt, wo sich der Fotomachende gerade befindet. Dies hat also einen Wahrheitswert von null, denn wenn man weder weiß, wann, noch wo das Foto aufgenommen wurde, kann man nichts nachvollziehen. Die Fotomachenden stellen es so dar, dass sie sich ja selbst schützen müssten, was ein Hauch von „Heldentum” um diese Aktion spinnt.

Wie sieht es eigentlich mit der rechtlichen Seite aus?

Wenn man eine Klinik oder ein Krankenhaus betritt, muss man dort generell eine Maske tragen. Dies kann man auf Schildern oder bei Aushängen sehen. Zudem kontrollieren Sicherheitsleute, dass nur Personen eintreten dürfen, die eine Maske tragen beziehungsweise eine aufsetzen, wenn sie eintreten. In den Corona-Verordnungen der Länder wird dies auch so beschrieben.

Wenn jemand ohne ersichtlichen Grund ein Krankenhaus betritt, greift zuerst das Hausrecht.
Wer sich unberechtigt dort aufhält, verletzt das Hausrecht und begeht Hausfriedensbruch.
„Hausfriedensbruch” lässt aber noch einen Spielraum, wenn er greift.
Es muss ein „gewisses Maß an Widerstand” vorhanden sein. Das könnte sein, wenn jemand aufgegriffen wird und sich trotz Aufforderung weigert, dass Haus zu verlassen. Dies gilt ebenso, wenn jemand das Besuchsverbot gebrochen hat oder sich in einem Bereich befindet, den er nicht betreten darf, wie zum Beispiel Intensivstationen und ähnliches.

Das Krankenhaus kann eine Unterlassungserklärung von dieser Person verlangen und Hausverbot erwirken.

Einer Maskenpflicht nicht nachzukommen, bedeutet auch, dass man die Person zu Verlassen des Hauses veranlassen kann. Es gibt auch keine Ausnahme, der Maskenpflicht nicht nachzukommen, wenn diese an den Eingängen des Klinikums oder Krankenhauses deklariert ist, was aber in der Regel so sein sollte.
Das bedeutet, dass es keine Ausreden gibt. Manche argumentieren, dass sie einen positiven Schnelltest nachweisen könnten oder dass sich niemand in ihrer (unmittelbarer) Nähe befunden habe.
Dies spielt genauso keine Rolle wie die „Kleinigkeiten”, für einen kurzen Augenblick die MAske abzusetzen, um etwas zu trinken oder zu essen.

Ein anderer Aspekt dreht sich um das Urheberrecht und um das Recht am eigenen Bild.
In Deutschland gibt es die Panoramafreiheit, die beschriebt, dass man im Grunde genommen jedes Gebäude von außen fotografieren und dieses Bild veröffentlichen darf. Es gibt Ausnahme wie militärische Gelände und vieles mehr.
Die Panoramafreiheit gilt aber nicht für innen, denn in einem Haus gilt das Hausrecht.
Ein besonderer Aspekt sind Bereiche, die für die Öffentlichkeit nicht bestimmt sind.
Das ist jetzt das Augenscheinliche, denn die Corona-Leugner machen hier besonders viele Fotos, zum Beispiel von Intensivstationen.

Dass man Fotos von Personen ohne Einwilligung nicht veröffentlichen darf, erklärt sich von alleine.
Man darf nicht Patienten, von denen manche sich in einem desolaten Zustand befinden, fotografieren und diese Bilder veröffentlichen.
Dies erlaubt das „Recht am eigenen Bild” nicht. Außerdem gilt das „Fotoverbot” wegen des Hausrechts.

Die sogenannten „Wahrheitsaufdecker” der Corona-Leugner begeben sich in Bereiche, die rechtlich sehr bedenklich sind, und moralisch-ethisch ist es sowieso bedenklich.

Bundeskanzlerin Angela Merkel zeigte sich gestern unzufrieden damit, dass manche Bundesländer sich nicht an die in der Ministerpräsidentenkonferenz besprochenen Maßnahmen wie zum Beispiel die sogenannte „Notbremse” halten.

Die „Notbremse” bedeutet, dass ab einer Inzidenz von 100 Maßnahmen zu treffen sind, um die weitere Verbreitung der Corona-Pandemie zu verhindern. Diese geht einher mit massiven Schließungen wie Geschäfte oder auch zum Teil von sogenannten „körpernahen Dienstleistungen” wie Nagelstudios und Tattoostudios.

Angela Merkel sagte aber auch, dass sie überlege, dass man ins Infektionsschutzgesetz Maßnahmen bei Überschreiten bestimmter Inzidenzen hineinschreiben könnte. Dann wären die Länder daran gebunden, die Maßnahmen durchzusetzen.

Im Prinzip funktioniert dies schon, denn im Grundgesetz wird die „konkurrierende Gesetzgebung” genannt.
Die „konkurrierende Gesetzgebung” bedeutet, dass sowohl der Bund als auch die Länder auf dem selben Rechtsgebiet die Kompetenz des Einlassens von Gesetzen haben.
Es ist dann zu klären, wer genau diese wahrnehmen darf.

In Artikel 72 des Grundgesetzes wird dies geregelt.
Wo der Bund von seinem Recht Gebrauch macht, können die Länder grundsätzlich keine Gesetze mehr erlassen. Schon bestehendes Landesrecht tritt außer Kraft.

Nun hat aber der Bund zwar das Infektionsschutzgesetz erlassen, die Ausgestaltung aber den Ländern überlassen.
So entstanden zum Beispiel die Corona-Verordnungen der Länder, auf die man sich über die Länderparlamente – in diesem Kontext die Ministerpräsidentenkonferenz – berät, diese gemeinsam ausgestaltet und diese erlässt. 

Die Bereiche der „konkurrierenden Gesetzgebung” sind in Artikel 74 Absatz 1  und Artikel 105 Absatz 2 des Grundgesetzes aufgeführt.
In Artikel 74, Absatz 1, Punkt 19 ist zu lesen, dass „Maßnahmen gegen gemeingefährliche oder übertragbare Krankheiten bei Menschen und Tieren, Zulassung zu ärztlichen und anderen Heilberufen und zum Heilgewerbe, sowie das Recht des Apothekenwesens, der Arzneien, der Medizinprodukte, der Heilmittel, der Betäubungsmittel und der Gifte” dazu gehören.

Das bedeutet, dass die Gesetzgebung für den Infektionsschutz in der Hand des Bundes liegt.
Der Bund hat aber hineingepackt, dass die Länder für die Ausgestaltung zuständig sind. Somit hat der Bund die Kompetenz für die Corona-Verordnungen an die Bundesländer abgegeben.

Der Bund könnte ins Infektionsschutzgesetz explizit hineinschreiben, dass Geschäfte schließen müssen, wenn eine Inzidenz über 100 erreicht ist.
Dies wäre dann für alle Länder zwingend notwendig, auch wenn in manchen Corona-Verordnungen etwas anderes stünde.

Um das Infektionsschutzgesetz zu ändern, wäre aber eine Mehrheit im Bundesrat notwendig, da dies eine Rechtsverordnung ist. Dies regelt Artikel 80 des Grundgesetzes.

Die Frage ist, ob die Länderkammer mitspielen würde!

Heute gibt es einen Audio-Podcast.
Ich kommentiere darin die Maskenpflicht und wie manche leider damit umgehen.

Zum Anhören bitte auf den orange-weißen Pfeil links oben klicken!

https://soundcloud.com/syntronica/als-gabe-es-keine-pandemie

„Beforeigners” mit dem deutschen Zusatz „Mörderische Zeiten” ist eine Krimiseire durchmischt mit Fantasy-Elementen und kann momentan über die ARD-Mediathek angeschaut werden.
Die Hintergrundgeschichte ist, dass Menschen aus verschiedenen Epochen seit Jahren unter anderem im Wasser des Osloer Hafens auftauchen. Diese integrieren sich mehr oder weniger in die „Jetztzeit”.

Am Hafen wird eine ermorderte „Zeit-Migrantin” aus der Steinzeit gefunden.
Im Ermittlerteam ist auch eine „Zeit-Migrantin” aus der Wikingerzeit des elften Jahrhunderts dabei, die eine Ausbildung als Polizistin absolviert hat.
Bei den Ermittlungen treffen die Polizisten auf einen Menschenhändlerring, der „Zeit-Migrantinnen” aus dem Wasser fischt und sie an Bordelle und ähnliches verkauft.

Diese Serie geht über sechs Episoden, die jeweils 45 Minuten lang sind.

Die Handlung der Serie plätschert vor sich hin. Langeweile macht sich breit beim Schauen und man hat Probleme, nicht einzuschlafen.
Die ganze Geschichte um den Menschenhändlerring hätte man in zwei Episoden abhandeln können, doch die Autoren der Serie wollten wohl eher die „Zeit-Migranten” wie Steinzeitmenschen, Wikinger und Personen aus dem neunzehnten Jahrhundert umfangreich beschreiben. Gelungen ist es ihnen aber nicht, obwohl einige gute Ansätze dabei sind.
Im Polizeiteam wird die „Neue” angefeindet, weil sie manchen nicht ins Bild passt, Darstellungen von der nicht mehr existieren Kultur der „Zeit-Migranten” überzeugen nicht. Alles ist sehr oberflächlich und deckt nur Klischees ab, mehr leider nicht.

Der interessante Name „Beforeigners” ist ein Misch aus „before” (vorher) und „Foreigner” (Ausländer).

Ich habe mir die Serie angeschaut, weil ich gehofft hatte, das irgendetwas Spektakuläres passiert, doch das ist nicht geschehen.

In den viereinhalb Stunden der Serie wird leider nicht aufgeklärt, warum die „Zeit-Migranten” auftauchen.
In einer Szene wird auch gezeigt, dass es mindestens ein Mädchen gilt, dass von der „Jetztzeit” in die Wikingerzeit kam.
Kurioserweise ist es das Mädchen, dass irgendwann als Erwachsene in die „Jetztzeit” kommt und Polizistin wird.

Ich bin ja Fan von Science-Fiction und Zeitreisegeschichten, doch mich hat „Beforeigners” nicht vom Hocker gehauen.
Die Serie lohnt sich nicht anzuschauen.

Ab nächster Woche kann der Einzelhandel wieder unter Auflagen seine Pforten öffnen. Mittels eines Stufenplans wird es auch wieder Öffnungen in der Gastronomie und vielem mehr geben.
Aber wie man es kennt, schimpfen viele wieder herum.

Erst konnte es nicht schnell genug gehen für die Einzelhändler, nun ist es wieder nicht richtig.

Der kleine Schritt des englischen Mischmasch-Wortes „Click and Meet“ genügt dem Einzelhandel erstmal nicht als ersten Schritt, wie verlautbart wurde.

Wenn die Inzidenz stabil bleibt, kann es aber wieder Öffnungen im großen Umfang geben.
Dann können Einkaufszentren wieder öffnen, aber iregendwann alle Geschäfte auch wieder.

Der nächste Schritt sieht dann vor, dass erstmal die Außengastronomie dran, da bekannt ist, dass dort die Ansteckung durch Aerosole geringer ist als in Restaurants selbst.

In langsamen Schritten mit Auge auf die Inzidenz wird dann peu a peu geöffnet.

In Böblingen hat der Inhaber der Schönbuch-Brauerei mit angeschlossener Gastronomie auch geklagt auf höchstem Niveau.
Er meinte, die Öffnungen kämen zu schnell, da man als Brauer die Produktion nicht mal eben so beschleunigen könnte und auch wenn plötzlich bei steigender Inzidenz wieder geschlossen werden müsse, könnte man nicht einfach wieder alles auf null herunterfahren.

Was nicht nur hier ein Paradebeispiel ist, ist leider das Hickhack der Gewerbetreibenden bei uns in Deutschland.

Vor knapp einem Jahr hat die Weltgesundheitsorganisation die Pandemie ausgerufen.

So wie es scheint, hat aber niemand von den Gewerbetreibenden in diesem Jahr des Lockdowns und damit einhergehenden Verzichts nachgedacht.
Viele Betreiber von Bekleidungsgeschäften klagen darüber, dass sie „verderbliche Waren“ hätten. Sie argumentieren, dass sie die Winterkollektion, die sie nicht losgeworden sind, wegwerfen könnten, da es im nächsten Jahr eine neue Winterkollektion gäbe.
2020 war ein Ausnahmejahr, indem es vorrangig darum ging, Menschen vor einer potenziell tödlichen Krankheit zu schützen.
Man könnte im Winter 2021/2022 die aktuelle Winterkollektion verkaufen.

Die Zeit der Pandemie hat niemand genutzt, um über die Lage wie Modediktatur, Konsumzwang und vieles mehr nachzudenken.

Ob „Justice League“, „Avengers“ und wie immer die Kämpfer für das Gute heißen, sie treten eigentlich auf der Stelle. Das Gute siegt nie wirklich. Wenn es mal passieren sollte, ist dies nur von kurzer Dauer, denn irgendwo zieht sich etwas zusammen.

Die Superhelden könnten ihre vereinten Kräfte zur Veränderung der ganzen Menschheit einsetzen. Sie könnten Armut, Hunger, Ungerechtigkeit beseitigen.
Das ist aber nicht im Sinne des oder der Erfinder(s).
Lieber wird weiter auf die Gegner draufgehauen.
Das Gute siegt, doch die nächsten Bösen stehen schon auf dem Teppich und warten auf den Angriff.

Die Erfinder dieser Heldensagen haben schon längst gemerkt, dass ihre Zwiste und Kämpfe sich mit anderen Akteuren wiederholen und nichts Neues passiert, doch sie machen weiter.

Irgendwann …

Eine mysteriöse Person erscheint und pocht darauf, das das Universum im Gleichgewicht sein müsse, für ewige Zeit.
So war es immer und so muss es immer sein.
Gerne nimmt man das Symbol des Ying und Yang, das darstellt, dass das eine zum anderen gehört und dass beides fest miteinander verwoben ist. Das eine kann ohne das andere nicht existieren. Gerne nimmt man sich die asiatische Philosophie zur Hilfe, mit dem Hintergedanken: „Diese versteht sowieso kein Nicht-Asiate!“

Das klappt in der Regel als Ausrede immer.

Mögen es sogenannte „Hüter” sein, Magier, mysteriöse Wesen, Halbgötter oder Aliens, die fähig sind, die Realität zu manipulieren!

Diese Wesen sind ewig alt und beobachten die Helden und Schurken.
Sie bewahren das Gleichgewicht zwischen Gut und Böse.
Dieses Gleichgewicht darf weder ein Superheld noch ein Superschurke stören.
Die Bewahrung ist der ewige Kampf im Universum.
Wenn das Gleichgewicht nicht mehr bestünde, wäre alles zerstört.

Einen kleinen Haken haben diese Erzählungen allerdings.

Wenn die Superhelden, also die Vertreter des Guten plötzlich triumphieren und alles „Friede, Freude, Eierkuchen“ ist, kommen diese Wesen oder zumindest eins davon.
Dieses Wesen erklärt dann, dass es eingreifen müsste oder musste, um das Gleichgewicht wieder herzustellen. Die Superhelden dürfen schließlich nicht „Herrscher über das Gute“ sein. Gut und Böse habe es schließlich gegeben seit „Anbeginn aller Zeiten und darüber hinaus“.
Die Geschichte ist so alt wie das Universum selbst und die pseudo-religiösen Erklärungen tun beim Sehen, Hören oder Lesen weh.

So verlieren die Superhelden die Macht zu herrschen und die „Ewige Ordnung“ ist wieder hergestellt.

Das mysteriöse Wesen taucht manchmal auch als Gegner der Superhelden auf und gibt sich irgendwann zu erkennen und legt seine Absichten dar.
Dieses Wesen hat im Gegensatz zu den Superhelden die „ewige Weisheit“ und die Superhelden ordnen sich irgendwann dem „Gleichgewicht“ unter.

Wenn es andersherum läuft, greift dieses Wesen nicht ein, oder nicht wirklich.
Wenn in einer Region des Universums das „Chaos“ regiert, entstehen laut einer „ewigen Weissagung“ plötzlich Superhelden, die das „Chaos“ beseitigen.
Wenn sie es geschafft haben, geht die Geschichte wieder von vorne los mit dem Wesen und dem „Gleichgewicht“.

Wenn „Superschurken“ über eine Region des Universums mit „Chaos“ regieren, greift das Wesen also nicht ein.
Dafür sind ja die Weissagungen und natürlich der unerschütterliche Glaube der Geknechteten zuständig, sich zu erheben. Irgendwann ist das Leid ja so groß, dass es zum Aufstand kommt.
Manchmal gibt es dann auch Superhelden mit ihren Superkräften, die dann die Superschurken besiegen. Diese Superhelden tauchen plötzlich auf.
Die Ausrede ist das, dass es eine „Weissagung“ gab, die angekündigt hätte, dass so ein Superheld – Erlöser (?) – kommen würde.

Bei der Ausgestaltung der Geschichte um das Gleichgewicht gibt es auch Kuriositäten.

So kann es auch passieren, dass das Gute geherrscht hatte und dann jemand seine Macht missbraucht hat. Deswegen gibt es seit Millionen von Jahren den Kampf gegeneinander.

Heldenepen sind so einfach zu durchschauen. 

Dieses Blog feiert heute – 8.2.2021 – seinen fünfzehnten Geburtstag.

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