Religion

Am 28. Januar 1077 erreichte der Investiturstreit, ein bedeutendes Kapitel in der mittelalterlichen Geschichte, seinen Höhepunkt.
An diesem denkwürdigen Tag wurde der deutsche König Heinrich IV. auf der Burg Canossa in Oberitalien vom päpstlichen Bann gelöst, nachdem er einen Akt der Buße vollbracht hatte.
Der Investiturstreit war ein langwieriger Konflikt zwischen der Kirche und dem weltlichen Herrscher über die Frage der Ernennung von Bischöfen und Äbten.
Heinrich IV., König des Heiligen Römischen Reiches, und Papst Gregor VII. standen im Zentrum dieses Machtkampfes.
Der Papst verlangte die Unabhängigkeit der Kirche von weltlicher Einmischung und beanspruchte das Recht, Kirchenämter zu besetzen.
Um den Kirchenbann zu brechen, begab sich Heinrich IV. im Winter des Jahres 1077 auf den beschwerlichen Weg nach Canossa, wo sich der Papst aufhielt.
In einem demütigen Akt der Reue und Buße, gekleidet in Bußgewand und barfuß, wartete der König laut zeitgenössischer Quellen drei Tage lang vor den Toren der Burg im Schnee.
Dieser demütige Gang nach Canossa symbolisierte seine Bereitschaft, sich der Autorität des Papstes zu unterwerfen.
Papst Gregor VII. gewährte Heinrich IV. schließlich die Lossprechung vom Kirchenbann, was die Wiederaufnahme in die kirchliche Gemeinschaft gleichkam, denn durch den Kirchenbann war er exkommuniziert worden.
Dieser dramatische Akt von Buße und Versöhnung, sowie Absolution durch den Papst, fand Eingang in die Geschichtsbücher als der „Gang nach Canossa”.
Obwohl die Lösung des Kirchenbanns vorübergehend den Investiturstreit entschärfte, setzten sich die Auseinandersetzungen zwischen Kirche und Staat in den folgenden Jahrhunderten fort.
Der „Gang nach Canossa” bleibt jedoch ein faszinierendes Beispiel für die Verflechtung von Politik und Religion im Mittelalter.

Ein düstere und erschreckende Zeit kehrte in Europa ein, in der man dem Wahn erlegen war, dass hinter allerlei Schäden – Missernten, Tode, Unwetter und dergleichen mehr – Hexen stünden.
In der „Hexenzeitung”, die in Tübingen erschien, konnte man im Jahre 1616 Folgendes lesen:
Auß dem Hertzogthumb Würtenberg: Wie der Hertzog zu Würtenberg in unterschiedlichen Stätten das Hexenbrennen auch angefangen. Der Hertzog zu Würtenberg hatt das Hexenbrennen auch angefangen in den Stätten Sündelfingen …
Tübinger „Hexenzeitung”, 1616
Es ist bedauerlich zu erfahren, dass die Hexenverfolgung in Sindelfingen eine tragische und umfangreiche Episode in der Geschichte der Stadt war.
Zwischen 1562 und 1684 wurden 34 Frauen des Hexereiverdachts beschuldigt, wovon 19 zum Tode verurteilt und verbrannt wurden. Die Mehrheit der Opfer waren offenbar arme, alte oder unverheiratete Frauen, die verschiedene Anklagepunkte wie „Segenssprechen”, „Heilung” oder „Schadenzauber” auf sich zogen.
Die Hexenprozesse wurden vom Sindelfinger Stadtgericht geleitet, das aus zwölf Männern der städtischen Oberschicht bestand. Der Vogt Wendel von Maur übernahm die Rolle des öffentlichen Anklägers und vertrat die Interessen des Herzogs von Stuttgart. Dies verdeutlichte die politische Dimension und die Beteiligung hochrangiger Persönlichkeiten an diesen traurigen Ereignissen.
Die Hexenverfolgung in Sindelfingen war Teil einer breiteren Hexenverfolgungswelle in Württemberg, die etwa 600 Menschenleben forderte. Diese dunkle Periode in der Geschichte zeugt von den irrationalen Ängsten und Vorurteilen jener Zeit, die zu großem Leid geführt hatten.
Tauchen wir ein in die düstere Vergangenheit Sindelfingens während des 16. und 17. Jahrhunderts, als die Stadt schwer unter dem grassierenden Hexenwahn in Europa litt!
Die malerische Kleinstadt mit etwa 1.400 Einwohnern im Jahre 1600 sah sich zwischen 1563 und 1616 mit einer erschreckenden Realität konfrontiert: Mindestens 17 Frauen wurden wegen Hexerei angeklagt und auf dem Scheiterhaufen verbrannt.
Die grausamen Prozesse fanden im ehrwürdigen Rathaus statt. Während zuerst die kirchliche Inquisition die Hexenjagd vorantrieb, übernahmen im Laufe des 16. Jahrhunderts weltliche Gerichte die Verantwortung. Selbst nach der Reformation wurde in Sindelfingen die düstere Tradition der Hexenverfolgung fortgesetzt.
Die traurige Bestrafung der verurteilten Frauen fand in der Regel in aller Öffentlichkeit statt, wenn sie bei lebendigem Leib verbrannt wurden. Der Goldberg wird als der Ort angenommen, an dem diese schrecklichen Hinrichtungen in Sindelfingen durchgeführt wurden. Ein Ort, der nun stumm von den düsteren Schatten der Vergangenheit erzählt.
Der „Hexensprung”, dessen Name auf die allgemein verbreiteten Hexenproben anspielt, die in den Prozessen angewandt wurden, um den angeklagten Frauen übernatürliche Kräfte nachzuweisen und somit ihre Schuld zu bestätigen.
Interessanterweise finden sich in den Prozessakten von Sindelfingen keine Hinweise auf solche übernatürlichen Prüfungen, allerdings gibt es Erwähnungen der sogenannte „Peinliche Befragung”. Dieser Terminus wurde verharmlosend verwendet, um nicht das Wort „Folter” zu benutzen.
Auch eine Verbindung zwischen dem Gebäude und seinen Bewohnern zu den historischen Hexenverfolgungen lässt sich nicht herstellen. Das Gebäude erhielt erst im 19. Jahrhundert die Bezeichnung „Hexensprung”. Möglicherweise beflügelte in dieser romantischen Ära der schräge Anbau die Vorstellung, dass es sich hier um ein „Hexenhaus” handelte.
Eine Fügung der Phantasie in einer Zeit, in der die Vergangenheit mit einer mystischen Aura umgeben wurde.
Das Haus des Bürgermeisters, das von Leonhard Speidel im Jahr 1603 erbaut wurde, war auch eingebunden. Zu Beginn des 17. Jahrhunderts hatten die Hexenprozesse in Sindelfingen ihren Höhepunkt erreicht, und in dieser Zeit bekleidete Leonhard Speidel das Amt des Bürgermeisters. Es ist anzunehmen, dass er in dieser Funktion an verschiedenen Hexenprozessen teilgenommen hat.
Interessanterweise waren die meisten der angeklagten Frauen aus der weitgehend mittellosen Unterschicht, aber gelegentlich richteten sich die Prozesse auch gegen Angehörige besser gestellter Familien. Ein bezeichnendes Beispiel war Anna Krumm, die im Jahr 1563, als Frau eines wohlhabenden Bürgermeisters, verurteilt und hingerichtet wurde. Ebenso erging es im Jahr 1615 Katharina Heubacher, der Schwester des Bürgermeisters Michel Schäfer.
Diese traurigen Geschichten verdeutlichen, dass die Hexenverfolgungen in Sindelfingen nicht vor sozialen Unterschieden Halt machten und Menschen aus allen Gesellschaftsschichten betrafen.
In den Räumen des Oberen Turmes fanden im 16. und 17. Jahrhundert die „Peinlichen Befragungen” (die gewaltsamen Verhöre und Folterungen) der Frauen statt, die unter dem Verdacht der Hexerei standen.
Es scheint, dass auch in Sindelfingen die Prozesse nach den Richtlinien des „Hexenhammers” geführt wurden, einer Schrift zur Hexenverfolgung aus dem 15. Jahrhundert.
Die vermeintlichen Geständnisse der Frauen wurden unter massivem Druck und oft unter grausamer Folter erzwungen. Der Obere Turm wurde somit zu einem düsteren Ort, an dem die Schreie der Angeklagten und die traurigen Verhöre widerhallten. Diese Stätte war einst ein Zeuge der Unmenschlichkeit und des Schreckens, der während der Hexenverfolgungen über die Stadt gekommen war.
An der Propstei, deren Ursprünge vermutlich bis ins Jahr 1420 als Chorherrenhaus zurückreichen, gibt es eine wechselvolle Geschichte. Nach ihrer Zeit als Residenz für Stifts- und Klostervorsteher wurde die Propstei nach der Auflösung des Klosters schließlich zum Amts- und Wohnsitz des Vogtes.
Der Vogt, als höchster herrschaftlicher Beamter vor Ort, spielte eine zentrale Rolle in den Hexenprozessen. Er hatte die Macht, über die Anklageerhebung zu entscheiden, die Verhöre zu leiten und den Herzog sowie das städtische Gericht zu informieren. Seine Interpretationen und Entscheidungen konnten über Leben und Tod der Angeklagten entscheiden.
Die schlimmste Zeit der Hexenverfolgungen in Sindelfingen (1600−1616) koinzidiert mit der Amtszeit des Vogtes Wendel von Maur, der sich als besonders fanatischer Hexenjäger hervortat. Die Mauern der Propstei, einst Zeuge von Macht und Entscheidungen, spiegeln somit die düsteren Schatten der Hexenprozesse wider, die diese Stadt heimgesucht hatten.
In der ehrwürdigen Martinskirche begann im Sommer 1611 eine düstere Episode, als die über 70-jährige Witwe Barbara Ada nach einer Predigt des damaligen Pfarrers Heerbrand ein „unchristliches Geschrei” ausstieß, wie es in den Protokollen vermerkt ist. Pfarrer Heerbrand hatte in seiner Predigt Hexerei als mögliche Ursache für ein vorangegangenes Hagelunwetter nicht ausgeschlossen. In Anbetracht ihres bereits bestehenden Verdachts der Hexerei fühlte sich Barbara Ada offensichtlich angegriffen und setzte somit den Prozess gegen sich selbst in Gang.
Da Teile der Bevölkerung von ihrer Unschuld überzeugt waren und es sogar Drohbriefe gegen den Pfarrer und den Bürgermeister gab, wurde Barbara Ada im Herbst 1611 zunächst freigelassen. Das traurige Schicksal nahm jedoch erneut seinen Lauf, als sie im Jahr 1615 erneut angeklagt wurde.
Die Martinskirche, ein Ort des Glaubens, wurde somit auch zum Schauplatz der Verzweiflung und der Tragödie, als die düsteren Schatten der Hexenverfolgung über die Gemeinschaft fielen.
Im ehemaligen Diebs-Turm wurden während der Hexenprozesse angeklagte Frauen gefangen gehalten.
Für die Verhöre wurden sie über die Stadtmauer zum Oberen Turm geführt.
Der Diebs-Turm war somit ein düsterer Ort, an dem diejenigen, die unter dem Verdacht der Hexerei standen, inhaftiert waren.
An der Stadtmauer am Schaffhauser Platz enthüllt sich eine weitere tragische Episode in der Geschichte Sindelfingens. Hier, im Jahr 1615, wurde Barbara Ada, die erneut der Hexerei angeklagt und verhaftet worden war, vom Diebs-Turm über die Stadtmauer zum Oberen Turm zum Verhör geführt, doch in einem verzweifelten Akt sprang sie aus Angst vor den drohenden Konsequenzen in selbstmörderischer Absicht von der Mauer.
Überraschenderweise überlebte Barbara Ada den Sturz, jedoch setzte sich der Prozess gegen sie fort und endete schließlich mit ihrem Todesurteil.
Die Hexenprozesswelle von 1615 und 1616 markierte den Höhepunkt und gleichzeitig das tragische Ende dieser dunklen Kapitel in Sindelfingens Geschichte.
Die Zwangslage der angeklagten Frauen, weitere Verdächtige zu benennen, führte letztendlich dazu, dass 19 Frauen in die Prozesse verwickelt wurden, wobei mindestens 10 von ihnen auf dem Scheiterhaufen verbrannt wurden.
Für Sindelfingen waren die Hexenprozesse damit beendet, jedoch dauerte es bis zum Ende des 18. Jahrhunderts, bis sie im deutschsprachigen Raum endgültig aufhörten.
Die Stadtmauer am Schaffhauser Platz steht somit als stummer Zeuge dieser dunklen Zeit und erinnert an das Leid und Unrecht, das den unschuldigen Frauen widerfahren ist.

Zwischen Wunschdenken und Tradition – Der Anstieg des Esoterik-Trends
Unter dem Einfluss einer wachsenden Anzahl von Menschen, die sich der Esoterik zuwenden, verschwimmen die Grenzen zwischen Religion, persönlichem Wunschdenken und einer Vielzahl unwissenschaftlicher Praktiken. Dieser Trend spiegelt sich nicht nur in alternativen Lebensstilen wider, sondern auch in der Umdeutung traditioneller Feiertage.
Immer mehr Menschen suchen in der Esoterik nach Antworten auf Lebensfragen, Trost oder einer Verbindung zu einer höheren Macht.
Esoterik, ein Begriff, der einen bunten Mix aus spirituellen Praktiken, esoterischer „Philosophie” und unwissenschaftlichen Überzeugungen umfasst, gewinnt zunehmend an Popularität.
Ein auffälliges Phänomen in diesem Kontext ist die Neigung, alternative Festlichkeiten zu zelebrieren, die ihren Ursprung in antiken Kulturen haben oder durch die Jahrhunderte zu uns gelangten.
Ein Beispiel dafür ist die Umkehrung von Weihnachten zugunsten des sogenannten „Yul-Fests”, das angeblich von den Kelten gefeiert wurde. Dieser Trend wirft nicht nur Fragen zur Authentizität und Historizität auf, sondern hat auch Auswirkungen auf etablierte Feierlichkeiten und Traditionen.
Der Wandel von Weihnachten zu „Yul” steht beispielhaft für die Verschiebung von festen religiösen Überzeugungen hin zu esoterischen Praktiken.
Weihnachten, als zentraler Feiertag im christlichen Glauben, gerät so in den Hintergrund.
Die tiefe spirituelle Bedeutung der Geburt Christi weicht dem vermeintlich mystischen Charakter des Yul-Fests.
Ein verlorenes Bekenntnis zum christlichen Glauben könnte in dieser Entwicklung begründet liegen, was zu einer Herausforderung für traditionelle Werte und Bräuche führt.
In diesem Kontext stellt sich die Frage, wie Esoteriker Ostern, einen weiteren wichtigen christlichen Feiertag, interpretieren und feiern.
Ostern, als Zelebration der Auferstehung Jesu Christi, nimmt eine zentrale Rolle im christlichen Glauben ein.
Es ist interessant zu untersuchen, ob und wie Esoteriker diese Feierlichkeiten umdeuten oder alternative Rituale etablieren, die ihren esoterischen Überzeugungen entsprechen.
Dieser Trend wirft nicht nur gesellschaftliche, sondern auch kulturelle und religiöse Fragen auf.
In einer Zeit, in der die Vielfalt der Lebensstile und Überzeugungen zunimmt, stehen etablierte Normen und Traditionen vor neuen Herausforderungen.
Es bleibt abzuwarten, wie sich dieser Wandel in den kommenden Jahren weiterentwickelt und welche Auswirkungen er auf die Gesellschaft und ihre Werte haben wird.

Als vom 4. auf den 5. Oktober 2021 für ein paar Stunden das soziale Online-Netzwerk Facebook samt angegliederter Dienste ausgefallen war, witterten Verschwörungstheoretiker die „Reinigung“. Mit der „Reinigung“ oder „Befreiung“ solle angeblich die „Wahrheit“ ans Licht kommen.
In Verschwörungstheorien geht es im Prinzip immer darum, dass eine „geheime Macht“, die aus Reichen, Politikern und Prominenten und deren Schergen besteht, die Fäden zieht. Diese „geheime Macht“ steuert die Entwicklung der Welt nach ihren Vorstellungen. Hungersnöte, Katastrophen und sogar Kriege sollen von ihr inszeniert sein, um die Ziele zu erreichen.
Die einigen, die den Durchblick haben, wie dies alles vonstatten geht, sind die Verschwörungstheoretiker.
Laut „Prophezeiungen“ gibt es allerdings irgendwann eine „Reinigung“, was bedeutet, dass in nicht all weiter Zukunft die „Herrschenden“ weggefegt werden. Die Erde wird also von ihnen gereinigt.
Diese „Prophezeiungen“ sind nicht konkret, sondern man muss eben die „Zeichen“ zu deuten wissen.
Eigentlich hätte die „Reinigung“ am 14. Juli 2021 beginnen sollen, doch da hat wohl jemand die „Zeichen“ falsch gedeutet.
Am 14. und 15. Juli hatte extremer Starkregen eine Flutwelle im rheinland-pfälzischen Ahrtal ausgelöst und weite Teile des Tals unter Wasser gesetzt und zerstört. Dabei kamen leider 133 Menschen ums Leben.
Die „Reinigung“ solle laut Verschwörungstheoretiker mit zehntägigen Verdunkelung beginnen.
Dies bedeutet aber nicht, dass die Erde zerstört wird, sondern diese Tage können auch eine „Revolution“ der „Wahren und Guten“ sein. Nach diesen zehn Tagen ist die Welt anders, weil die „geheime Macht“ weggefegt wurde.
Den Starkregen im Ahrtal hatte man erst als Ankündigung des Fortspülens der „Mächtigen“ gesehen, doch da die Zerstörung auf einer relativ kleinen Region beschränkt blieb, entschied man sich wohl anders.
In den „zehn Tage der Verdunkelung“ kann übrigens auch ein Bürgerkrieg stattfinden, in dem die „Wahren und Guten“ aufstehen. Sie wecken die „Schlafschafe“ auf und ziehen mit ihnen ins Gefecht gegen die „Mächtigen“, um so eine Welt ohne „geheime Strippenzieher“ zu schaffen.
Als „Schlafschafe“ bezeichnen die Verschwörungstheoretiker diejenigen, in ihren Augen nichts gegen die „Mächtigen“ tun wollen und mit den Zuständen zufrieden sind. Sie sind lieber bequem und ziehen mit der „Schafherde“ überall hin, wohin sie getrieben werden, ohne zu meckern oder sich dagegen zu entscheiden. Dabei schlafen sie lieber als etwas zu tun.
Die „Schlafschafe“ sind allerdings diejenigen, die den zum Himmel schreienden Unfug der Verschwörungstheoretiker keinen Glauben schenken und ihnen widersprechen.
Nach der „Verdunkelung“ ist selbstredend alles anders und vorallem besser. Keiner kann außer Utopien und Wunschdenken nichts Genaueres sagen.
Den Ausfall von Facebook und Co. deuteten die Verschwörungstheoretiker so, dass die „Mächtigen“ sich nicht mehr verständigen können. Facebook ist schließlich das größte soziale Online-Netzwerk.
So kann man aber auch konstruieren, dass eine „höhere Macht“ dies steuert.
Wie üblich gibt es wieder zwei Versionen, weswegen der Ausfall die Initialzündung der „zehn Tage“ gewesen sein sollte.
Erstens kann niemand von den „Mächtigen“ mehr kommunizieren.
Zweitens ist dies erst der Anfang vom Ausfall aller Kommunikation weltweit.
Facebook ist am Abend ausgefallen und es hat knapp fünf Stunden gedauert, bis wieder alles lief.
Da es abends dunkel wird, kann man (jeden Tag) von einer „Verdunkelung“ sprechen.
Diese hält allerdings nur bis zum Morgengrauen an und nicht zehn Tage lang.
Die Starkregen vom Ahrtal dauerte zwei Tage, also auch nicht zehn Tage.
Wieder hat sich eine „Prophezeiung“ der Weltverschwörungstheoretiker nicht bewahrheitet.
Es ist so ungefähr wie mit zweien meiner Ex-Kollegen, die zu den „Zeugen Jehovas“ gehörten.
Als ich in den späten 1990-er-Jahren in einem Unternehmen gearbeitet hatte, sagten die „Oberhäupter“ der „Zeugen Jehovas“ den Untergang der Welt voraus.
Die beiden (Ex‑) Kollegen nahmen sich daraufhin Urlaub, um dem beizuwohnen.
Ich fragte sie, warum sie sich denn Urlaub nähmen, wenn sich doch in ein paar Tagen alles sowieso erledigt hätte.
Sie antworteten, dass alles seine Ordnung haben müsse.
Man kann sich vorstellen, welche ironischen Bemerkungen sich die (Ex‑)Kollegen gefallen lassen mussten, als sie einen Tag nach dem angeblichen Ende der Welt wieder arbeiten kamen.
Die Ausrede war, dass sich die „Wissenden“ verrechnet hätten, weil sie die Bibel falsch interpretiert hätten.
Aber sie waren forscher Dinge, dass bald wieder Weltuntergang wäre.

Die Landesregierung Baden-Württembergs hat entschieden, dass in diesem Jahr Weihnachtsmärkte unter bestimmten Bedingungen stattfinden dürfen. Darauf haben sich das Sozialministerium, das auch das Ressort Gesundheit innehat, die kommunalen Landesverbände und Schaustellerorganisationen geeinigt.
Auf den Weihnachtsmärkten gilt generell die Maskenpflicht. Es gelten die 3G-Regeln. Es wird Zugangskontrollen geben, die dies beim Eintreten kontrollieren.
Noch ist nicht klar, ob für Ungeimpfte oder für noch nicht vollständig immunisierte Personen ein Schnelltest oder ein PCR-Test mit negativem Befund vorgeschrieben ist.
An Ständen, an denen etwas gespeist und / oder getrunken werden kann, werden die 3G-Regeln streng kontrolliert.
Dies ist dem geschuldet, dass man die Masken dort abnehmen muss.
An Verkaufsständen, an denen Gebäck, Plätzen und Lebensmittel verkauft werden, die man nicht probieren muss, wird nicht extra auf Einhaltung der 3G-Regeln kontrolliert, da das Absetzen der Masken dort nicht vorgesehen beziehungsweise nötig ist.
Die gilt auch für Stände, an denen keine Lebensmittel angeboten werden.
Die Verantwortlichen behalten sich vor, unter bestimmten Bedingungen die 2G-Regeln anzuwenden oder zu verhängen.

Artikel 5 des deutschen Grundgesetzes enthält zahlreiche Grundrechte, welche die freie Kommunikation schützen.
Unter Absatz 1 des obengenannten Artikels steht eindeutig, dass eine Zensur nicht stattfinde.
Unter Zensur oder Informationskontrolle versteht man ein Instrument oder Instrumentarium, welches dazu da ist, nur „genehme” Meinungen beziehungsweise Berichte zu veröffentlichen.
Abweichendes wird dadurch verhindert.
Bei der Zensur, wie sie im Grundgesetz genannt wird oder wie sie de jure behandelt wird, handelt es sich genaugenommen um eine Vorab-Zensur.
Wenn ein Journalist, Reporter oder Autor etwas veröffentlichen möchte, muss er dies der Zensurbehörde vorlegen und prüfen lassen. Diese entscheidet darüber, ob veröffentlicht wird oder darauf hingewirkt wird, es so zu verändern, dass es doch veröffentlicht werden kann. So wird verhindert, dass etwas an die Öffentlichkeit kommt, was nicht erwünscht ist.
Artikel 5 beschreibt aber auch, dass man niemandes Ehre verletzen darf.
Hat man etwas veröffentlicht, kann es passieren, zum Beispiel in Online-Medien, dass dies mit Blick auf Wahrhaftigkeit und Objektivität oder Ehrverletzung wieder herausgenommen wird.
Dabei handelt es sich dann nicht um Zensur, denn hier wurde nur Recht angewandt und umgesetzt.
Wenn jemand etwas geschrieben hat und es sich herausstellt, dass es zum Beispiel ehrverletzend ist, kann man dies wieder löschen.
In Internetforen oder in sozialen Onlinenetzwerken gibt es zudem Nutzungsbedingungen, die sogenannte Netiquette, in denen beschrieben wird, was erlaubt ist und was nicht. Wenn jemand gegen diese verstößt, kann der Betreiber Kommentare oder Beiträge löschen, im schlimmsten Fall sogar Nutzer ausschließen.
Da es den verfassungsgemäß garantierten Minderheitenschutz gibt, darf niemand für seine Meinung verfolgt werden.
Wenn beispielsweise jemand behauptet, dass Bären generell ein blaues Fell hätten, ist dies seine freie Meinung, auch wenn es faktisch nicht stimmt. Eine angemessene Diskussion darüber kann selbstverständlich geführt werden.
Die Behauptung der blauen Bären sollte allerdings zurückgenommen werden, muss es aber nicht.
Dass diese Person keine Nachteile durch seine Äußerung bekommt, garantiert der Minderheitenschutz.
Das mit den blauen Bären war ein Beispiel, das man auf politische Ansichten übertragen könnte.
Minderheitenschutz heißt, dass Minderheiten nicht verfolgt werden dürfen, zum Beispiel für deren Meinung, Weltansicht, Religion und so weiter.

Für Samstag, den 22.5.2021, wurden zwei Demonstrationen in Berlin angemeldet. Das Oberverwaltungsgericht hat diese mit Hinblick auf die Erfahrungen voriger Demonstrationen von Gegner der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie verboten.
Wie man es von den Covidioten – Synonym für Corona-Leugner – selbst ernannten „Querdenkern” und anderen Gruppierungen dieser Möchtegern-Szene gewohnt ist, haben sich diese nicht darum geschert. Mehrere hundert Realitätsverweigerer trafen in Berlin ein.
Im Vorfeld hatte die Polizei schon Reisebusse angehalten und diese an der Weiterfahrt gehindert.
Ebenso hatte die Polizei einige Personen aufgehalten, die Bühnen und ähnliches trotz Verbot aufbauen wollten.
Es sollte nicht überraschen, dass die Demonstranten nicht auf die Aufforderungen der Polizei hörten und versuchten, ihre Demonstration beziehungsweise Kundgebung abzuhalten.
Die Polizei nahm 200 Personen in Gewahrsam und erteilte zig Platzverbote. Viele Anzeigen wurden wegen Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz geschrieben.
Es sollte nicht überraschen, dass die Versammelten sich nicht an die Maskenpflicht und Abstandsregeln hielten. Die wenigen, die dies doch taten, kann man an einer Hand abzählen.
Alleine schon das Motto „Friede, Freiheit und Grundrechte” führte sich schon beim ersten Motto-Wort ad absurdum. Die Teilnehmer der Demonstration waren aggressiv der Polizei gegenüber. Peinlich war auch das Grölen von „Wir sind friedlich, was seid Ihr”, wobei die Aggression und Provokation eindeutig von den Covidioten ausging.
Ein Journalist beschrieb die Lage so: „Ich habe ungebildete Schreihälse wirre Parolen schreien hören.”.

Wir wünschen
Frohe Ostern!

Am 13.3.2021 sollten bundesweit in den Landeshauptstädten Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen stattfinden. Das sächsische Oberverwaltungsgericht hatte drei Demonstrationen in Dresden verboten, da diese mit mehr als 3000 Teilnehmern stattfinden sollten.
Es verwies auf § 28a Abs. 1 Nr. 10, Abs. 2 Nr. 1 des Infektionsschutzgesetzes, § 15 Abs. 1 des Sächsischen Versammlungsgesetzes sowie die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung, nach der eine Versammlung dieser hohen Anzahl von Teilnehmern nicht zulässig sei. Laut § 9 Abs. 4 des Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung gibt es keine Ausnahme.
Das Oberverwaltungsgericht stellte zudem klar, dass der im Grundgesetz verbrieften Versammlungsfreiheit eine besondere Bedeutung zukäme, dass das Recht auf körperliche Unversehrtheit in diesem Kontext für Vollzugbeamte, Teilnehmer und Passanten aber höher wiege.
Trotz alledem versammelten sich die Personen in Dresden zu einer Kundgebung.
Die Polizei ließ über Lautsprecher verlautbaren, dass die Demonstration nicht genehmigt sei und dass die Teilnehmer gehen möchten, da diese Kundgebung beendet sei.
Die Teilnehmer gingen nach mehrmaliger Aufforderung nicht. Auch weigerten sich die meisten, Mundschutze zu tragen und hielten auch den Abstand nicht ein.
Etwas später wollten sie mit der Demonstration beginnen.
Die Polizei versperrte ihnen den Weg, indem sie die Beamten eine Kette bildeten. Dies hielt aber die Demonstranten nicht ab weiterzumarschieren.
Die Kette wurde kurze Zeit später durchbrochen und Polizisten wurden zu Boden gerissen.
Personen, die von der Polizei gestellt wurden wegen Verstoßes gegen die Corona-Verordnung, leisteten massiv Widerstand. Polizisten wurden beleidigt, bespuckt und körperlich malträtiert.
Insgesamt wurden 947 Anzeigen geschrieben.
Nachdem diese Bilder vom Samstag bekannt wurden und für großen Unmut gesorgt hatten, meldete sich in den sozialen Medien eine Frau zu Wort, die von sich behauptete, sie gehöre weder zu den „Querdenkern” noch zu den „Nazis”, sondern sei lediglich „als Mensch und als Mutter” in Dresden unterwegs gewesen.
Ich stand so vor eine Reihe Polizisten, die uns einkesselte, sah jeden Polizisten direkt in die Augen. Einige wussten nicht wo sie hinschauen sollten, aber besonders berührt und bestätigt haben mich die, die mein Schild lasen und mir zunickten, danach ihren Kopf sanken.
In Gesprächen wurde klar, dass die Polizisten genauso betroffen sind, ihre persönliche Meinung nicht kundtun dürfen, nur ihrem Job nachgehen. Eines Tages werden auch diese Menschen sich entscheiden müssen.
Wir wurden stundenlang eingekesselt, ohne die Möglichkeit Abstand zueinander zu halten.
Einzigste Option war, seine Personalien +Foto zu hinterlassen und gehen zu dürfen. Anzeigen werden nun sicher folgen. Dies taten wir nach ca. 5 Stunden. Ich hoffe, mein Bild mit diesem Schild geht nun durch viele Hände.
Wir ertragen viel, sind erwachsen, aber bei den Kindern ist Schluss, dem sollte sich diese Gesellschaft, ob Mutter, Vater, Opa, Oma, oder Polizist endlich einig sein!
Diese „Mutter”, die mit einem Schild in den Händen, auf dem „Finger weg von unseren Kindern! Eltern stehen auf” nur mal so durch Dresden spazieren gegangen sein wollte, ist also in einen Polizeikessel geraten.
In Dresden hat es definitiv keinen Polizeikessel gegeben.
Dieser ist auf keinem Video, weder von der Polizei, Medienanstalten noch von Demonstrationsteilnehmern zu sehen.
Das einzige, was zu sehen ist, ist die Polizeikette und kleine Gruppen von Polizisten, die sich besonders hartnäckige, penetrante, uneinsichtige und radikale Personen herauspickten und diese auch festhalten oder einkreisen, da andere diese wohl befreien wollten.
Ebenso ist es völlig aus der Luft gegriffen, dass eine „Mutter” zufälligerweise in einen nicht dagewesenem Polizeikessel gerät.
Warum soll sie den in den imaginären Kessel geraten sein?
Auf dem Foto, das die „Mutter” zeigt, trägt sie keine Maske und es ist nicht ersichtlich, wo sie sich überhaupt befindet.
Unter dem Slogan „Finger weg von unseren Kindern” kann man „Eltern stehen auf” lesen.
Diese Vereinigung, als eingetragener Verein deklariert, setzt sich für Kinderrechte, freie Entfaltung der Kinder und dergleichen mehr ein.
Auf der Unterseite „Über uns” der Homepage dieses Vereins sind Hyperlinks – Verweise – zu anderen Webseiten der Partner-Organisationen aufgelistet.
„Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie“ ist laut eigener Darstellung eine Vereinigung von Mitarbeitern in medizinischen Berufen sowie Wissenschaftlern. Diese beschäftigen sich mit den Themen Gesundheit, Freiheit und Demokratie. Mitglieder diese Vereinigung sind unter anderen Prof. Hockerts, Prof. Bhakdi, Dr. Wogard und einige mehr, die besonders dadurch bekannt wurden, dass sie die Statistiken über die Corona-Pandemie falsch interpretierten, und behaupten, die Corona-Krise würde von den Medien nur aufgebauscht.
Die „Mask Force” ist eine Vereinigung von Rechtsanwälten und Medizinern, die Klagen gegen die Maskenpflicht anstreben. Sie verweisen wiederum auf „Eltern stehen auf” und „Schulen stehen auf”.
Zudem wird auf die Facebookseite „Ich lasse mich nicht impfen” verwiesen.
Andere Partner von „Eltern stehen auf” sind esoterische Vereinigungen, die ein neues Menschenbild deklarieren und ihre eigenen Religionen zusammenphantasieren.
Die Vereinigungen „Eltern stehen auf” und „Schulen stehen auf” sind besonders auf über den Messenger Telegram aktiv. Zu ihren Zielen gehören, dass Schulen die Maskenpflichten für Schüler kippen. Dabei geht besonders „Schulen stehen auf” sehr penetrant vor und scheut auch nicht davor zurück, Schüler für sich zu instrumentalisieren. Sie ist auch dafür verantwortlich, dass Flugblätter mit Falschaussagen über die Corona-Pandemie oder die Maskenpflicht in die Schulen gelangen.
Zusammen mit dem anderen Verein wird Geld für Flugblätter beschafft und organisiert. Diese mit Lügen gespickten Pamphlete werden dann in Briefkästen gesteckt.
Die Vereinigung „Es reicht!”, die zu den bundesweiten Kundgebungen aufgerufen hatte, ist bekannt dafür, dass sie viele Lügen, Unwahrheiten und Falschinformationen über die Corona-Pandemie verteilt und veröffentlicht. Alleine schon die Schlagwörter „autoritäre Corona-Einschränkungen”, „IfSG-Ermächtigungen” und „Zensur & Unterdrückung des offenen Dialogs” sprechen Bände, wie deren Weltansicht von der realen Welt abweicht.
Nun kann man auch die Aussage der „Mutter” richtig einordnen.
Die „Mutter” soll die Radikalität und das aufgebrachte Verhalten der Demonstranten in Dresden in einen anderen Focus rücken. Sie will durch ihr Tränendrückergehabe die Polizei denunzieren.
Es ist sowieso sehr zweifelhaft, als die „Mutter” beschreibt, dass sie fünf Stunden im Kessel gewesen sei und nur deswegen herausgekommen sei, weil sie ihre Personalien und ihr Foto hinterlassen habe.
Falls es stimmen würde, warum hat sie sich dann angeblich fünf Stunden geweigert, ihre Personalien anzugeben? Und was für ein Foto will sie hinterlassen haben?
Es ist zweifelhaft, dass sie ein Foto von sich dabei hatte oder dass dies vielleicht theoretisch ein Polizist ein Foto von ihr gemacht haben könnte.
Es gibt, wie oben schon gesehen, kein einziges Video, das einen Polizeikessel zeigt, weder von der einen noch der anderen Seite (Polizei, Medien oder Demonstranten).
Radikale oder Aufgebrachte benutzen immer die gleiche „Agitation”, um von sich abzulenken.
Man erinnere sich an „Stuttgart 21″.
Demonstranten belagern stundenlang das Bahnhofsgelände und bewerfen Polizisten laut eigenen Angaben mit Kastanien. Die Kastanien stellten sich später als Steinchen heraus.
Auch kam heraus, dass die Demonstranten sich vorher abgesprochen hatten, was genau wann zu tun ist.
Als dann die Polizei massiver gegen sie vorging und welche leider auch verletzt wurden, sagte der Rädelsführer: „Solche Bilder brauchen wir.”.
Die Demonstranten, die die Polizei permanent malträtierte und beleidigten, riefen immer wieder: „Wir sind friedlich, was seid Ihr?”, um sich selbst als unschuldig darzustellen.
In Dresden griffen Demonstranten Polizisten an und redeten dann von „Polizeigewalt”, wenn diese sich zur Wehr setzen. Die Strukturen sind die gleichen wie immer und nicht nur bei „Stuttgart 21″.
Die Sache in Dresden ist es relativ harmlos gewesen.
Sie wurde nur vonseiten der Demonstranten, deren Veranstaltung nicht genehmigt war, in ein falsches Licht gestellt.
Die „Mutter”, die angeblich in einen nicht-vorhandenen Polizeikessel geraten sein will, kann man als Falschinformation (Fake-News) einordnen.
Leider zeigt sich aber auch, dass viele auf diese Lüge hereingefallen sind und die „Mutter” in Schutz nehmen.
