Die Landesregierung Baden-Württembergs hat entschieden, dass in diesem Jahr Weihnachtsmärkte unter bestimmten Bedingungen stattfinden dürfen. Darauf haben sich das Sozialministerium, das auch das Ressort Gesundheit innehat, die kommunalen Landesverbände und Schaustellerorganisationen geeinigt. 

Auf den Weihnachtsmärkten gilt generell die Maskenpflicht. Es gelten die 3G-Regeln. Es wird Zugangskontrollen geben, die dies beim Eintreten kontrollieren. 

Noch ist nicht klar, ob für Ungeimpfte oder für noch nicht vollständig immunisierte Personen ein Schnelltest oder ein PCR-Test mit negativem Befund vorgeschrieben ist. 

An Ständen, an denen etwas gespeist und / oder getrunken werden kann, werden die 3G-Regeln streng kontrolliert. 

Dies ist dem geschuldet, dass man die Masken dort abnehmen muss. 

An Verkaufsständen, an denen Gebäck, Plätzen und Lebensmittel verkauft werden, die man nicht probieren muss, wird nicht extra auf Einhaltung der 3G-Regeln kontrolliert, da das Absetzen der Masken dort nicht vorgesehen beziehungsweise nötig ist. 

Die gilt auch für Stände, an denen keine Lebensmittel angeboten werden. 

Die Verantwortlichen behalten sich vor, unter bestimmten Bedingungen die 2G-Regeln anzuwenden oder zu verhängen. 

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