Feiertage

Die Landesregierung Baden-Württembergs hat entschieden, dass in diesem Jahr Weihnachtsmärkte unter bestimmten Bedingungen stattfinden dürfen. Darauf haben sich das Sozialministerium, das auch das Ressort Gesundheit innehat, die kommunalen Landesverbände und Schaustellerorganisationen geeinigt. 

Auf den Weihnachtsmärkten gilt generell die Maskenpflicht. Es gelten die 3G-Regeln. Es wird Zugangskontrollen geben, die dies beim Eintreten kontrollieren. 

Noch ist nicht klar, ob für Ungeimpfte oder für noch nicht vollständig immunisierte Personen ein Schnelltest oder ein PCR-Test mit negativem Befund vorgeschrieben ist. 

An Ständen, an denen etwas gespeist und / oder getrunken werden kann, werden die 3G-Regeln streng kontrolliert. 

Dies ist dem geschuldet, dass man die Masken dort abnehmen muss. 

An Verkaufsständen, an denen Gebäck, Plätzen und Lebensmittel verkauft werden, die man nicht probieren muss, wird nicht extra auf Einhaltung der 3G-Regeln kontrolliert, da das Absetzen der Masken dort nicht vorgesehen beziehungsweise nötig ist. 

Die gilt auch für Stände, an denen keine Lebensmittel angeboten werden. 

Die Verantwortlichen behalten sich vor, unter bestimmten Bedingungen die 2G-Regeln anzuwenden oder zu verhängen. 

Der Bundestag und der Bundesrat haben abgestimmt, dass von Corona / Covid-19 genesene und vollständig geimpfte Personen ihre durch das Infektionsschutzgesetz und den Corona-Verordnungen partiell entzogene Rechte teilweise zurückbekommen sollen.

Vollständig Geimpfte und Genesene brauchen sich nicht mehr an die Ausgangssperre halten, können ohne einen Corona-Test zum Friseur oder zum Shoppen gehen.
Ferner entfällt die Quarantäne nach Reisen. Bezüglich Hochinzidenz- oder Virusvariantengebieten ist die Quarantänepflicht allerdings nicht aufgehoben.
Mitglieder dieser Gruppen dürfen auch mehr Mitglieder, bei denen es sich so verhält, treffen.
Sie können also privat beliebig viele andere Geimpfte oder Genesene treffen. Bei Treffen mit Ungeimpften werden sie nicht mehr mitgezählt.
Auch darf man mit diesen Personen vermehrt Sport machen, auch sogenannter „kontaktreicher” Sport.
Die Abstandsregeln und die Maskenpflicht besteht weiterhin.

Der Grund dafür ist, dass nach einer Impfung oder einer überstandenen Infektion die Gefahr einer Übertragung des Coronavirus massiv sinkt. Dies belegen unter anderem Beobachtungsstudien, auf die das Robert Koch-Institut verweist.
Somit ist der Sach- und Rechtsgrund für die Einschränkungen nicht mehr gegeben.

Das Argument vieler, dass die meisten Bürger noch kein Impfangebot bekommen hätten, kann den Geimpften und Genesenen die Ausübung ihrer Grundrechte nicht (mehr) verwehren. Dies produziert zwar Neid bei Ungeimpften, doch können die partiell beschnittenen Grundrechte nicht weiter bestehen bleiben. Auch kann somit die immer wieder beschworene „Gleichbehandlung” oder die Angst vor der Gefährdung des Friedens in der Gesellschaft nicht als Argument herhalten.

Dies ist ein kleiner Schritt in Richtung „Normalisierung”, mehr nicht.

Am 11.3.2020 rief die Weltgesundheitsorganisation die Pandemie aus.
Die Menschheit hat den Krieg gegen das Corona-Virus nach einem Jahr noch nicht gewonnen.

Es kursiert eine Mutation, die sogenannte Britsche Variante, kurz B 1.1.7.
Dies ist der Grund, warum die Zahl der Neuinfizierten wieder ansteigt.
B 1.1.7 ist nämlich wesentlich infektiöser als das „alte” Corona-Virus.

Die Zahl der Verstorbenen ist glücklicherweise (prozentual) gesunken.

Man befürchtet angesichts der steigenden Zahlen eine Überlastung der Intensivbetten und die Folge könnte sein, dass bei intensivpflichtigen Kranken entschieden werden muss, wer auf die Intensivstation kommen kann und wer nicht.
Das ist die bittere Wahrheit.

Die Ministerpräsidentenkonferenz hat angesichts der „Dritten Corona-Welle” entschieden, dass über Ostern, einschließlich Gründonnerstag der „harte Lockdown” gelten soll, um die „Welle zu brechen”, gemeint ist damit die „Infektionswelle”.

Eins der Probleme ist, dass noch ungeklärt ist, wie Gründonnerstag als sogenannter „Ruhetag” funitionieren soll.
Gilt er als Feiertag oder muss man Urlaub nehmen. Angeblich soll an dem Tag auch nicht gearbeitet werden, außer im medizinischen und pflegerischen Bereich.

Niemand weiß also, wie der „Ruhetag” gehandhabt werden soll.
Verständlicherweise spricht sich der Arbeitgeberverband dagegen aus, ihn wie ein Feiertag anzusehen oder einen zusätzlichen Urlaubstag geben müssten. Dies hieße nämlich, dass sie Lohnausgleich bezahlen müssten.
Die Arbeitnehmer sind nicht davon erbaut, wenn sie Urlaub nehmen müssten oder den Tag nicht bezahlt bekämen.

Es steht alles in der Schwebe.

Bei mir mangelt es an Verständnis beim „Welle brechen”.
Über OStern, einem der höchsten christlichen Feiertage, herrscht also der „harte Lockdown”. Einzig und allein dürfen am KArsamstag Lebensmittelgeschäfte geöffnet haben. Zwar weiß noch niemand, wielange, aber man will ja irgendwie die „Welle brechen”.

Um es zum wiederholten Male zu betonen: Durch einen „harten Lockdown” über Ostern wird es nach dem Willen der Minsterpräsidentenkonferenz ein Abflachen der Neuinfektionen geben. Sie gehen davon aus, dass die Menschen sich über Ostern nicht treffen.
Auch sollen die Kirchen keine Goittesdienste abhalten.
Das können sie zwar nicht bestimmen, aber sie palavern es heraus, als wäre es so.

Die „Stategie” wird nicht aufgehen. Nur weil man theoretisch einen „harten Lockdown” – mit Ausgangssperren ? – verhängt, wird es keine mindere Infektion geben.
Wir haben dies während des Sommers inklusive der Sommerfeieren gesehen und auch über Weihnachten, dass es nichts gebracht hat.

Ein großes Problem ist momentan die „Pandemie-Müdigkeit” der Bevölkerung. Seit etwa einem Jahr herrscht Maskenpflicht, Abstände und die Hygieneregeln müssen eingehalten werden, doch die Pandemie ist immer noch nicht gebrochen.
Die zweite und die jetzige dritte Wellen sind die Wirkung davon.
Als die Zahlen der Neuinfizierten nach dem ersten „Lockdown” in den Keller gingen, hatte jeder gehofft, die Talsohle wäre erreicht, doch leider war dem nicht so. Im Herbst ging wieder alles nach oben. Auswirkungen sind leider immer noch zu spüren.
Nun kursiert die Variante „B 1.1.7”, die hochinfektiös ist.
Laut Robert-Koch- und Paul-Ehrlich-Institut kann man davon ausgehen, dass der Reproduktionswert von „B 1.1.7” um 0,4 bis 0,7 höher ist als bei dem „alten” Corona-Virus. Bei einem R‑Wert von momentan 0,9 wäre „B 1.17” bei etwa 1,4. Während 0,9 bedeutet, dass die Zahl der Neuinfizierten zurückgeht, wird es beim 1,4 heikel.
Bei 0,9 stecken 100 Infizierte 90 an. Bei 1,4 stecken 100 Infizierte 140 an. Eine Verdoppelung würde nach fast zwei Zyklen geschehen. Die 140 Infizierten könnten demnach 196 Personen anstecken.
Dies ist der viel genannte „exponentiale Anstieg”, der umbedingt zu vermeiden ist.

Nun soll also ein „harter Lockdown” für Abhilfe schaffen, der zudem nur fünf Tage dauern soll.

Wer immer auf die irrsinnige Idee kam, wird sich den Unmut der Bevölkerung an Land ziehen, weil mal wieder keine funktionbierenden Konzepte vorgelegt wurden, kann sich trotz frühlinhafter Tempoeraturen warm anziehen.

Mit solchen „Aktionen” besiegt man keine Seuche.

Nachtrag 24.3.2021
Gerade wurde bekannt, dass Gründonnerstag doch ein „normaler Arbeitstag” bleiben soll.

Dieses Blog feiert heute – 8.2.2021 – seinen fünfzehnten Geburtstag.

Frohes neues Jahr!

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