Baden-Württemberg

Von einer Mitarbeiterin in eine Coronavirus-Abstrichstation erfuhr ich von einer Frau, die schon an Covid-19 erkrankt war, bevor die WHO die Pandemie ausgerufen hatte. Zu dieser Zeit gab es noch keine PCR-Tests, sondern nur etwas aufwändigere Antikörper-Tests.

Nun saß besagte Frau in der Abstrichstation und füllte die Dokumente für einen PCR-Test aus: Einwilligungserklärung, Anamnesebogen, Meldebogen und Datenschutzerklärung. 

Sie wollte auch, dass man bei ihr den sogenannten CT-Wert bestimmen solle. 

Der CT-Wert ist einfach gesagt ein Messwert, der angibt, wie hoch die Virenlast ist. Über diesen Wert kann man auch  bestimmen, ob jemand infektiös ist, also andere anstecken kann.  Dies wird aber in der Regel nicht gemacht und beim ersten Abstrich sowieso nicht. Er wird eigentlich nur bestimmt bei Infizierten oder Quarantänerückkehrern, wenn jemand in einem „wichtigen” – „systemrelevanten” – Bereich arbeitet. Man schaut zum Beispiel bei Ärzten, ob sie noch infektiös sind, damit sie wieder eingesetzt werden können. Diese müssen logischerweise jeden Tag zur Kontrolle einen Schnelltest vor Arbeitsbeginn machen.

Die Mitarbeiterin sagte der Patientin beziehungsweise Kundin, dass man dies in der Regel nicht mache.

Diese erklärte ihr, wofür sie ihn benötigte.
Sie habe vor knapp zwei Jahren Covid gehabt. Da sie in einem Krankenhaus arbeite, bräuchte sie einen „Beweis”, dass sie Covid gehabt hätte. Sie meinte, dass man dies mit dem CT-Wert nachweisen könne.
Die Mitarbeiterin der Abstrichstation widersprach ihr und stellte klar, dass dafür ein sogenannter „Antikörper-Test” notwendig sei. Dieser werde aber nicht anerkannt, da er kein PCR-Test sei.
Um als „genesen” anerkannt zu werden, bräuchte sie den PCR-Test mit dem CT-Wert, beharrte die Patientin, irgendetwas müsste der PCR-Test schließlich finden.
Die Mitarbeiterin erklärt ihr, dass sie falsch liege. Zudem komme noch hinzu, dass die Sache etwa zwei Jahre her sei und sie nicht geimpft sei.

Um als „genesen” zu gelten, muss man einen PCR-Test mit positivem Befund haben und einen, der einen negativen Befund hat, um chronologisch dokumentieren zu können, dass man wieder „gesund” ist.
Nach 28 Tagen nach dem negativen Befund gilt man für die nächsten sechs Monate als „genesen”.
Danach muss man eine Impfung bekommen, damit der Genesenen-Status weiterhin gilt.

Die Frau ließ sich nicht von ihrem Vorhaben abbringen und drängte auf den CT-Wert.
Die Mitarbeiterin trug diesen nicht in den Laborauftrag ein.

Sie erklärte ihr zum wiederholten Mal, dass sie als „ungeimpft” und „nicht-genesen” gelte, da sie keinen Nachweis habe, dass keinen gültigen Befund über ihre Erkrankung habe und dass sie auch keinen negativen Corona-Befund besitze. Zudem sei die ganze Sache fast zwei Jahre her.
Sie zeigte ihr nochmals auf, wofür ein CT-Wert stehe.

Dan wurde es noch etwas kurioser.
Die Mitarbeiter der Abstrichstation sagte ihr, dass sie sich doch impfen lassen könne.
Die „Gensene” meinte, dass sie wisse, dass Impfstoffe relativ harmlos seien und wirkten.
Sie sei allerdings genervt, weil „die Politik” alle relevanten Personen in der Pflege und angrenzenden Bereichen zur Impfung zwingen wolle. Wenn der Druck nicht so hoch wäre und man sich freiwillig zur Impfung entscheiden könne, hätte sie es auch gemacht.
Aber eben nicht so!

Theoretisch könnte es sein, dass die „Genesene” sich ein sogenanntes Genesenen-Zertifikat erschleichen wollte.

Seit heute Morgen, Mittwoch, den 17.11.2021, gilt in Baden-Württemberg die sogenannte „Alarmstufe” in Bezug auf die Corona-Pandemie. Dies bedeutet de facto Einschränkungen für Freiwillig-Ungeimpfte.
Es gibt die 2G-Regel.

Am Montag wurde erstmals der für die „Alarmstufe” entscheidende Wert von 390 mit Covid-Infizierten belegten Intensivbetten überschritten, weswegen sie ausgerufen wurde.
Gleiches würde gelten, wenn die Hospitalisierungsinzidenz von über zwölf (12) innerhalb einer Woche erreicht würde.
Dies bedeutet, dass innerhalb einer Woche zwölf Patienten – umgerechnet auf 100 000 Einwohnern – (mit Covid) auf die Intensivstation kämen. Momentan ist dieser Wert bei knapp fünf. 

Die „Alarmstufe” ist zum Schutz derjenigen, die nicht geimpft sind. Geimpfte und Genesene haben eine deutlich geringe Wahrscheinlichkeit zu erkranken als diese Gruppe.

Kinos, Museen und Theater oder Fitnessstudios und Schwimmbäder können Freiwillig-Ungeimpfte während der „Alarmstufe” nicht besuchen, auch nicht mit einem PCR- oder Antigen-Test.
Für Innenräume von Restaurants oder Cafés gilt genau dasselbe.
Für die Übernachtung im Hotel müssen Freiwillig-Ungeimpfte einen PCR-Test vorlegen.
Beim Friseur oder im Nagelstudio gilt in der „Alarmstufe” das sogenannte 3G mit zusätzlichem PCR-Test für Freiwillig-Ungeimpfte.
Für den Einzelhandel, der nicht der Grundversorgung dient, ist ebenso die 3G-Regel vorgeschrieben. Hier ist jedoch ein negativer Antigen-Schnelltest ausreichend. Bei Geschäften, die die Grundversorgung abdecken – wie etwa Supermärkte – gibt es auch in der „Alarmstufe” keine zusätzlichen Beschränkungen.
Als Grundversorgung gilt der Lebensmittelhandel, Tiermärkte, Tabakwarenhandel und die Floristik.

Für Personen, die freiwillig nicht gegen das Coronavirus geimpft sind, werden die Kontaktbeschränkungen verschärft. Treffen sind dann nur noch für einen Haushalt und für eine weitere Person erlaubt. Ausgenommen davon sind Geimpfte, Genesene und Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.

Wenn an fünf aufeinander folgenden Tagen – zwischen Montag und Freitag, also ohne die Wochenenden – der Wert unter 390 liegt, gilt wieder die „Warnstufe”.

Dieses Blog ging vor genau 20 Jahren an den Start.

Viermal sei er betrogen worden, sagt Sven, doch beim fünften Mal habe es geklappt. „Mit dem Impfausweis kann ich überall hingehen, wo 3G oder 2G gilt, obwohl ich nicht geimpft bin.” Stolz zeigt er seinen gelben Impfausweis, in dem nur Corona-Impfungen vermerkt sind.

Sven hat sich seinen gefälschten Impfausweis nicht im sogenannten „Darknet” besorgt, sondern in einem Chat bei „Telegram”.

Dort scheint es viele Gruppen zu geben, bei denen nicht nur gefälschte Impfausweise angeboten werden, sondern auch elektronische Impfzertifikate, die als QR-Code angezeigt werden können.

„Morgen gehe ich zur Apotheke und lasse mir ein digitales Zertifikat ausstellen”, erzählt Sven, „Dann kann ich dies auf meinem Handy speichern. Das habe ich sowieso immer dabei.”

Das dürfte allerdings in die Hose gehen, denn es wäre verdächtig, wenn jemand einen Impfausweis hätte, der nur zwei Impfeinträge mit einem Corona-Impfstoff hätte. Zudem sind Apotheker auch angehalten, genau zu hinterfragen, wenn Impfzentrum nicht gerade in der Nähe des Wohnorts genutzt wurden, wie es bei Sven der Fall ist. Man muss begründen können, warum man im Süden Deutschland wohnt und sich in Hamburg hat impfen lassen.

Bei digitalen Impfzertifikaten wird es schon etwas schwieriger.
In jedem digitalen Zertifikat ist eine sogenannte „elektronische Signatur” gespeichert, um die Echtheit zu gewährleisten. Diese ist in einer Datenbank der EU-Gesundheitsbehörde hinterlegt. Diese gewährleistet, dass das Corona-Impfzertifikat authentisch und gültig ist. Zugang zur Datenbank haben nur Gesundheitsbehörden und einzelne sogenannte „Einheiten”. In Deutschland sind Apotheken diese „Einheiten”, weil sie die digitalen Impfzertifikate ausstellen anhand der gelben Impfausweise.

Wenn es sich um gefälschte Zertifikate handelt, muss man als Fälscher Zugriff auf diese Datenbank erhalten, was in der Regel unmöglich ist, wenn man sie nicht „hacken”, also korrumpieren, will.
Es gibt aber leider kriminelle und korrupte Apotheker, die gegen Geld auch mal bei offensichtlich gefälschten Impfnachweisen wegschauen und digitale Zertifikate zur Verfügung stellen.

Es gibt aber auch raffiniert gefälschten Webseiten.
Diese sehen wie Webseiten der EMA aus.
In dem QR-Code sind Webseitenadressen hinterlegt anstatt der Zertifikate.
Der unbedarfte Benutzer scannt den QR-Code ein und landet auf eine speziell für ihn eingerichtete Webseite.
Dort steht sein Name und die angeblichen Impfdaten.
So werden Kunden getäuscht, obwohl für diese alles plausibel scheint.

Wenn diese Art von QR-Codes mit Überprüfungs-Apps gescannt werden, halten sie einer Kontrolle nicht stand, im Gegensatz zu denen, die Apotheker ausstellen, die es mit der Authentizität und Wahrheit nicht so genau nehmen.

Viele zeigen aber einfach ihre gefälschten gelben Impfausweise bei Veranstaltungen vor, wenn sie sicher gehen wollen.
Um zu sehen, ob dieser gefälscht ist, gehört eine große Portion Erfahrung und internes Wissen.

Bei den Papier-Ausweisen kann man allerdings nicht nachvollziehen, wer sie gedruckt hat.
Bei den digitalen, die von Apothekern erstellt wurden, ist es einfacher, denn in jedem QR-Code ist auch die Nummer der ausstellenden Apotheke mit gespeichert.

In Baden-Württemberg sind den Strafverfolgungsbehörden etwa 250 diesbezügliche Fälle bekannt.
In den letzten Monaten sind diese Straftaten allerdings sehr angestiegen.

Sowohl Fälscher als auch Benutzer der gefälschten Impfzertifikate sind unverantwortlich.
Bei Geimpften und Genesenen gibt es sogenannte Durchbrüche. Das bedeutet, dass Geimpfte und Genesene trotz alledem an Corona (nochmals) erkranken können. Statistisch gesehen sind es 0,18 Prozent aus dieser Gruppe, also 18 Personen auf 10 000. Auf die momentan vollständig-geimpften Personen sind circa 95 000 Durchbrüche bekannt.
Die Wahrscheinlichkeit, dass eine geimpfte Person Covid-19 bekommt und weitergibt ist also etwa 1 zu 500.
Bei Ungeimpften ist die Wahrscheinlichkeit allerdings 1 zu 1.
Wenn nun die freiwillig-ungeimpften mit einem gefälschten Impfausweis zu einer Veranstaltung gehen, ist also das Risiko eines Ausbruchs sehr hoch.
Dies ist ihnen aber egal, denn für sie zählt nur der eigene Vorteil, wobei keine Rolle spielt, ob es juristisch oder moralisch sowie humanistisch verwerflich ist, was sie tun. 

Die Realitätsverweigerer rund um die Corona-Pandemie brauchen immer wieder eine Bestätigung, dass ihre Wahrheitsverdrehungen doch irgendwie stimmen. Sie stricken sich dafür weitere Lügen-Geflechte, die nur den Zweck haben, sich selbst Recht zu geben.

Obengenannte Gruppen und Gruppierungen erzählen ziemlich viel Unsinn, wie zum Beispiel seit ein paar Tagen ein Märchen über den Umgang mit geimpften und ungeimpften Personen, wenn sie plötzlich Coronasymptome zeigen.

Laut ihrer irrigen Aussage gelten geimpfte mit Symptomen in der Statistik plötzlich als ungeimpft.

In der „Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19„steht in Paragraf 2, Absatz (2): „Im Sinne der Verordnung ist … eine geimpfte Person eine asymptomatische Person, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Impfnachweises ist.„
Hier ist eindeutig beschrieben, wie ein Geimpfter definiert wird.
Er hat ein Impfzertifikat und ist nicht krank.

Dies münzen die Covidioten, Querdenker, Impfgegner und andere Realitätsverweigerer für ihre Zwecke leicht um, indem sie (willentlich) behaupten, wenn jemand Symptome hätte und ein Impfzertifikat besäße, nicht als geimpft gelte.

Die „Schutzausnahmeverordnung” beschäftigt sich allerdings lediglich mit der Erleichterung von Corona-Maßnahmen, die eben nur für Geimpfte ohne Symptome gelten können.
Im Infektionsschutzgesetz und den entsprechenden Verordnungen der Bundesländer werden Schutzmaßnahmen definiert, wie die Corona-Pandemie aufgehalten und eingeschränkt werden kann. Dazu gehört beispielsweise die Maskenpflicht.
Die SchAusnahmV beschreibt Fälle, wie bestimmte Personengruppen ihre partiell durch das IfSG außer Kraft gesetzten Rechte wieder bekommen können.
Sie geht, wie oben gesehen, auf Erleichterungen für geimpfte Personen ein.

Die dort beschriebenen Regelungen haben aber nichts mit Einschätzungen von Infektionsgeschehen oder der Kategorisierung von Fallzahlen oder Hospitalisierungsinzidenzen zu tun.

Die Information darüber, wie viele Patienten auf Intensivstationen mit Covid-19 liegen und bei denen es sich um Impfdurchbrüche handelt, ergibt sich aus den Meldevorschriften des Infektionsschutzgesetzes und der Verordnungen der Länder.

Die Covidioten fantasieren sich daraus eine „Pandemie der Ungeimpften” zusammen und versuchen so mal wieder, ihren Realitätsverlust zu kaschieren. 

In der neuen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg wird darauf hingewiesen, dass bei Veranstaltungen nicht nur die 3G-Regeln, sondern optional auch die 2G-Regel gelten dürfe. Dies können die Veranstalter festlegen. Bei 2G gilt dann keine Begrenzung mehr bei den Teilnehmern.

Die 3G-Regel besagt, dass nur Geimpfte, Genesene oder (negativ) Getestete an einer Veranstaltung teilnehmen dürfen. Die 2G-Gruppe sind nur Geimpfte und Genesene.

Im Zusammenhang mit sogenannten „Impfdurchbrüchen” wird oft gefragt, warum Geimpfte nicht getestet werden müssen, weil sie potenziell Covid-19 betragen könnten.

Als Impfdurchbruch wird eine symptomatische Infektion bei einem Geimpften bezeichnet, die mittels PCR-Test oder Erregerisolierung diagnostiziert wurde.

Der Sinn und Zweck einer Impfung besteht darin, dass man gegen die Krankheit oder den Erreger immun ist. Man bekommt diese Krankheit nicht und kann sie im Idealfall auch nicht verbreiten.
Ist bei jemandem die Impfung durchgebrochen, bekommt er die Krankheit nicht in dem (schlimmen) Maße wie ein Ungeimpfter, weil er ja zumindest ein paar Geschütze hat, die das Immunsystem dagegen auffährt.

Die „Liga der Ungeimpften” schimpft, dass sie ausgeschlossen würde und dass man ihre „Freiheit” beschneide.
Sie beziehen sich auf die (potenzielle) Gefahr von Impfdurchbrüchen, dass die Immunisierung bei manchen nicht anschlage oder auf die nicht-sterile Immunität.

Dass die Impfung bei manchen Personen nicht anschlägt, ist bekannt. Das bedeutet aber nicht, dass sie überhaupt nichts bringt. Ein klein wenig Schutz hat man auf jeden Fall.
Wenn diese Personen mit dem Coronavirus in Berührung kommen, können sie sich anstecken und dies auf andere übertragen.

Dann gibt es noch die Gruppe, bei denen die Immunität nicht im ganzen Maße anschlägt.
Diese können sich anstecken und dies (theoretisch) verteilen an andere.
Die Zahl der Impfdurchbrüche ist allerdings verschwindend klein, sowohl bei Geimpften als auch Genesenen.
Es sind statistisch gesehen ein bis zwei Personen auf tausend, die trotz Impfung Covid bekommen.

Im Gegensatz dazu haben Ungeimpfte keinen Schutz gegen Covid.
Statistisch gesehen können tausend Personen von tausend diese Krankheit bekommen und weiter verteilen.
Jeder Ungeimpfte ist also ein potenziell „Gefährdeter” und Überträger, während bei Geimpften die Wahrscheinlichkeit nur etwas mehr ein Tausendstel so hoch ist. 

Diese Betrachtung spielt bei der Einteilung der 3G- und 2G-Gruppe eine eklatante Rolle.

Die Darstellung der Impfgegner und Ungeimpften ist also nicht kontextuell und widerspricht den Beobachtungen der Wissenschaft und der Medizin.


Die Landesregierung Baden-Württembergs hat entschieden, dass in diesem Jahr Weihnachtsmärkte unter bestimmten Bedingungen stattfinden dürfen. Darauf haben sich das Sozialministerium, das auch das Ressort Gesundheit innehat, die kommunalen Landesverbände und Schaustellerorganisationen geeinigt. 

Auf den Weihnachtsmärkten gilt generell die Maskenpflicht. Es gelten die 3G-Regeln. Es wird Zugangskontrollen geben, die dies beim Eintreten kontrollieren. 

Noch ist nicht klar, ob für Ungeimpfte oder für noch nicht vollständig immunisierte Personen ein Schnelltest oder ein PCR-Test mit negativem Befund vorgeschrieben ist. 

An Ständen, an denen etwas gespeist und / oder getrunken werden kann, werden die 3G-Regeln streng kontrolliert. 

Dies ist dem geschuldet, dass man die Masken dort abnehmen muss. 

An Verkaufsständen, an denen Gebäck, Plätzen und Lebensmittel verkauft werden, die man nicht probieren muss, wird nicht extra auf Einhaltung der 3G-Regeln kontrolliert, da das Absetzen der Masken dort nicht vorgesehen beziehungsweise nötig ist. 

Die gilt auch für Stände, an denen keine Lebensmittel angeboten werden. 

Die Verantwortlichen behalten sich vor, unter bestimmten Bedingungen die 2G-Regeln anzuwenden oder zu verhängen. 

Nun ist die Entscheidung gefallen.
In Baden-Württemberg und einigen anderen Bundesländern gibt es keine Entgeltentschädigungen (Lohnfortzahlungen) mehr für „Freiwillig Ungeimpfte”, wenn sie in Quarantäne bezüglich Covid-19 gehen müssen.

„Liebe” Impf-Verweigerer!

Jeder hat ein Impfangebot bekommen und jeder hätte sich impfen lassen können.
Die Impfreihenfolge und die Priorisierung wurden aufgehoben.
Genug Impfstoff ist vorhanden.
Es gab keine Engpässe mehr bei der Terminvergabe, also hätte jeder zur Impfung gehen können.
Vielerorts konnte man auch spontan zum Impfen erscheinen ohne Termin.
In vielen Städten gab es den sogenannten „Impf-Marathon”, zu dem jeder ohne Voranmeldung hätte kommen können.

Das wolltet Ihr nicht annehmen.

Nun müsst Ihr die Konsequenzen aus Eurer Verweigerungshaltung ziehen!

So ist das nun mal!

„Freiwillig ungeimpft” bedeutet, dass eine Person sich willentlich nicht impfen lassen hat, obwohl sie es hätte machen können, vom gesundheitlichen Gesichtspunkt aus gesehen. Es war also ihre eigene Entscheidung, es nicht zu tun.
Die Betonung liegt auf „freiwillig”.

Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden dürfen oder durften, fallen nicht darunter.
Für diese Personengruppe gilt die Lohnfortzahlung weiterhin im Quarantänefall.

Als Kind im Kindergarten oder in der Tagesstätte wird man stellenweise von den anderen Kindern ausgeschlossen oder gemieden, wenn man nicht am gleichen Strang zieht wie sie oder wenn man quertreibt.
In der Schule läuft es genauso.
Team- und Gruppenarbeit gibt es überall und dies zählt.
Im ganzen Leben!
Man hat immer die Möglichkeit, freiwillig mitzuziehen oder es freiwillig nicht zu tun.
In der Arbeitswelt kann es beispielsweise passieren, dass man wegen seiner Blockadehaltung oder wegen Eigenbrötlerei seinen Job verliert.
Im Privatleben wird man zum Beispiel wegen seines negativen Verhaltens gemieden.

Seit über eineinhalb Jahren kursiert nun leider die weltumspannende Seuche namens Covid, die viele Menschen schon dahingerafft hat. Das einzige Mittel, das es momentan gibt, um sie in den Griff zu bekommen, ist (neben Hygienemaßnahmen und Kontaktbeschränkungen) das Impfen. 

Gegen Virenerkrankungen gibt es so gut wie keine Medikamente.
Antibiotika wirken gegen Viren nicht, sondern nur gegen bakterielle Infekte.
Bei Virenerkrankungen unterstützen Medikamente die Genesung, kämpfen aber nicht gegen die Viren oder die Krankheit selbst. Das muss das Immunsystem bewerkstelligen. Sie können nur unterstützend wirken und die Symptome lindern.

Mittel gegen „grippale Infekte” gibt es zwar, aber sogenannte „grippale Infekte” sind keine Grippeerkrankungen, sondern in der Regel mehr oder weniger starke Erkältungen.
Eine Grippe kann im Gegensatz dazu sehr schlimm sein beziehungsweise schlimm ausgehen.

Wäre ein „grippaler Infekt” das gleiche wie die Grippe, hieße er logischerweise „Grippe”.

Die bekannten Mittel aus der Werbung unterstützen den Körper, mehr aber nicht.
Sie sind zum Beispiel schmerz- oder fiebersenkend und auch schleim- oder hustenlösend.
Zudem sind „grippale Infekte” zum größten Teil relativ harmlose Erkrankungen der Atemwege, die man nach ein paar Tagen überstanden hat. 

Bei potenziell tödlich verlaufenden Krankheiten wie Covid-19 bleibt im Vorfeld nur die Impfung, um eine Infektion damit zu vermeiden und zu verhindern.
Je mehr Menschen geimpft sind, desto weniger können sich gegenseitig anstecken oder die Krankheit auf andere übertragen.
So kann man die Pandemie in den Griff bekommen.

In Baden-Württemberg bekommen Personen, die wegen eines positiven Befunds vom Corona-Test in Quarantäne geschickt werden, keine Lohnfortzahlung mehr, wenn sich sich freiwillig nicht haben impfen lassen.

Bei Personen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen dürfen oder durften, ist dies nicht so, denn sie bekommen diese weiterhin.

Bei einer Hospitalisierungsinzidenz ab zwölf oder der Belegung von mindestens 390 Betten mit Covid-Patienten der Krankenhäuser in Baden-Württemberg kommt die „Warnstufe 2” beziehungsweise die „erste Alarmstufe” zum Tragen, die vorsieht, dass „Freiwillig Ungeimpfte” nicht mehr in Restaurants, Theatern, Kinos et cetera gehen dürfen, auch nicht mit „negativem Test”.
Bei „Warnstufe 1” – Hospitalisierungsinzidenz ab acht und 250 belegten Betten – gilt, dass „Freiwillig Ungeimpfte” bei obengenannten Besuchen von einen gültigen, zeitnahen PCR-Test mit negativem Befund vorlegen müssen. 

Bei Ungeimpften ist das Risiko sehr hoch. dass sie das Coronavirus weitergeben können.
Dass Genesene und Geimpfte das Virus nicht weitergeben können, ist wissenschaftlich bewiesen.

Das Gegenteil behaupten ja immer wieder Leute, die sich, ohne nachzudenken, von Fake-News-Verbreitern oder Unwissenden manipulieren lassen oder die nicht oder falsch informiert sind, was dieses Thema angeht.

Der Sinn und der Zweck einer Impfung ist, dass man die Krankheit weder bekommen, noch andere damit anstecken kann.
Dies nennt sich „sterile Immunität”.

Nun wieder zu Euch, „liebe” Impfgegner!

Ihr seid beleidigt und kräht etwas von „Gleichheit”, „Gerechtigkeit” und so weiter.
Das, was Ihr als „Gleichheit” und „Gerechtigkeit” gerne sehen möchtet, ist es allerdings nicht.
Sondern das, was Ihr meint, ist nur Euer Eigennutz, also purer Egoismus, wie immer von Eurer Seite.
Ihr seid diejenigen, die sich um nichts Anderes kümmern als um Euch selbst.
Es ist Euch egal, ob Ihr andere Menschen mit Covid-19 ansteckt und diesen damit einen etwaigen schweren Schaden zufügt.

Ihr tretet mit den Füßen auf andere und deren Recht auf körperliche Unversehrtheit herum und nennt es „Freiheit”.
Es ist nicht die von Euch gerne propagierte „persönliche Freiheit”, sondern Eure „egoistische Freiheit”, von der Ihr immer glaubt, Ihr dürftet sie Euch auf Kosten Anderen immer wieder nehmen.

Ihr meint ja auch, dass das Abwenden einer weltweit kursierenden Seuche durch Maßnahmen wie Maskenpflicht, Hygiene, Abstandsregeln oder Corona-Tests ein Angriff auf die „Demokratie” oder „Freiheit” sei.
Dabei geht es Euch nicht um die „Demokratie” oder „Einschnitte der Freiheit”.
Ihr offenbart nur Eure soziale Inkompetenz.
Wenn Ihr Verantwortung für Andere übernehmen müsst, seid Ihr nämlich die Verlierer auf ganzer Linie.

„Freiheitsberaubung” ist nur vorgeschoben, wie immer, wenn man Disziplin und (Eigen-)Verantwortung üben soll, genauso wie andere Ausreden und hohle, nichtssagende Phrasen, wenn man etwas von Euch, insbesondere für Andere, zum Beispiel Rücksichtnahme, fordert.

Weil Ihr Angst vor ein bisschen „Aua” habt, lasst Ihr Euch nicht impfen.
Es könnte ja wehtun!
Was seid Ihr verweichlicht!
Ihr seid wie kleine Kinder, die Angst vorm „Onkel Doktor” und der Spritze haben.

Ihr seid so erbärmlich und meint, wir sähen nicht, warum Ihr Eure Schein-Argumente so laut herausposaunt!

Wir haben schon längst erkannt, dass Ihr keine Verantwortung für Euch und andere übernehmt und meint, dies durch „tolle Sprüche” und Schein-Argumente kaschieren zu können.

Ihr seid die Spalter der Gesellschaft , denn Ihr seht nur Euch und meint, alle müssten auf Euch Rücksicht nehmen.

Wir ignorieren schon lange Eure Pfeife, von der Ihr meint, dass wir danach tanzen müssten.
Ihr seht es bloß nur nicht denn um den Horizont einer anderen Person zu sehen, muss man über den eigenen hinübersehen.
Das könnt und wollt Ihr aber nicht.

Ihr schafft es ebenso nicht, für Eure eigene Entscheidung Verantwortung zu übernehmen, geschweige denn Konsequenzen daraus zu ziehen oder daraus etwas zu lernen.

Ihr habt entschieden, dass Ihr Euch freiwillig nicht impfen lasst.
Ihr wusstet schon lange im Vorfeld, dass Ihr somit als potenzielle Überträger der Krankheit geltet.
Nun hat die Landesregierung gehandelt und beschlossen, dass Ihr im Gegensatz zu Geimpften Eure durch das Infektionsschutzgesetz temporär eingeschränkten Rechte noch nicht in dem Maße zurückbekommen könnt wie Geimpfte sie zurückbekommen.
Damit kommt Ihr nicht klar und wollt es auch nicht wahrhaben, aber diese Entscheidung ist eine Konsequenz der Landesregierung aus Eurem (Nicht-)Handeln und Eurer unsolidarischen Blockadehaltung anderen gegenüber.
Sie muss schließlich Menschen vor einer schlimmen Krankheit schützen.

Ihr habt es Euch selbst eingebrockt.
Niemand Anderer ist dafür verantwortlich.
Keiner hat Euch gesagt, dass Ihr Euch nicht impfen lassen sollt.
Niemand hat Euch das Sich-Impfen-Lassen verboten.
Ihr habt es einzig und allein so entschieden, für Euch.

Die bittere Suppe, in die Ihr zudem noch hereingespuckt habt, dürft Ihr selbst auslöffeln, denn andere werden es nicht für Euch tun, weil Ihr für andere ja auch nichts tut, nicht mal während einer prekären Notlage, von der die ganze Welt betroffen ist.

Das nennt man „Gerechtigkeit”, auch wenn Ihr meint, dass „Gerechtigkeit” bedeutet, dass Ihr unbeschadet und ungestraft alles tun dürftet, was Euch beliebt und vorschwebt.

Mein Mitleid, mein Verständnis oder meine Toleranz Euch gegenüber?

Von mir bekommt Ihr nichts davon.

Der jüngste sogenannte Corona-Gipfel, wie die Bund-Länder-Beratungen über die Corona-Pandemie auch genannt werden, fand am Dienstag, den 10.8.2021, statt.

Es wurde festgelegt, wie es mit der Analyse und Bekämpfung von Covid-19 weitergehen soll.

In Baden-Württemberg gelten ab dem 16.9.2021 in kleinem Rahmen abgeänderte Corona-Regeln.

Um Druck gegen Impfgegner und ‑zögerer zu verstärken, sollen bei Veranstaltungen, Friseurbesuchen und vielem mehr nur noch die 3G-Gruppe teilnehmen dürfen.
Die Indikatoren der Pandemie soll sich nun auch mittels Inzidenz, Krankenhauseinlieferungen, Bettenbelegungen und Impfquoten bestimmen lassen. Wie das funktionieren soll, konnte niemand sagen.

Die Bund- und Länderchefs gehen von einer Impfquote von 75 bis 80 Prozent aus, um die Pandemie weitgehend als beendet ansehen zu können.
Diese Aussagen sind aber nicht offiziell und werden auch öffentlich, zu Beispiel als Ziel, nicht genannt.

Eine Festlegung, wie im Vorfeld der Konferenz angeregt, wie lange die Maskenpflicht noch bestehen bleibt, wurde nicht verhandelt beziehungsweise festgelegt.
Man kann davon ausgehen, dass die Maskenpflicht bis mindestens noch zum Frühjahr 2022 andauernd wird.

Geändert hat sich im Prinzip nichts oder nur wenig.

Wenn man zum Friseur möchte, muss man einen negativen Corona-Test vorgelegen, wenn man weder geimpft noch genesen ist.
Dies gilt auch generell (immer noch) für Besuche im Kosmetikstudio.
Es reicht eben nicht mehr aus, dort mit Maske hinzugehen und diese aufzubehalten, sondern man muss nun den negativen Befund eines Tests mitbringen oder den vorher dort vor der „Behandlung” machen, unter Aufsicht einer Person, die hierfür zertifiziert ist.

Wie es immer so ist, beginnen wieder die Vertreter oder Inhaber von Betrieben der Kosmetik‑, Gastronomie- und Veranstaltungsbranche damit an, dass sie angeblich von nichts gewusst hätten.

Es wurde schon seit Wochen in den Medien bekannt gegeben und verbreitet.

Anscheinend sind diese Personen taub oder können auch nicht lesen, geschweige den sehen.

In den Artikeln über Deutungshoheiten im Steampunk wurde darauf eingegangen, wie manche sich anschicken, immer wieder zu betonen, dass sie im Besitz der „einzigen Wahrheit” sind.

Als wir am 31.7.2021 bei der „Zeitreise der Epochen” in Dossenheim waren, spürten wir wieder, dass manche Personen immer noch Lügen über uns verbreiten und andere es unreflektiert glauben.

Es ging um eine Denunziation, die von einem kleinen Mann, der vielen Steampunks bekannt ist, angezettelt wurde und tiefe Wunden gerissen hatte.

Wir sind vor vier Jahren das erste Mal mit dem Steampunk in Berührung gekommen.
Wir waren als Fotografen geladen, hatten uns aber etwas wie die Steampunks angezogen.
„Etwas wie die Steampunks angezogen” beschreibt es gut, denn wir hatten mehr oder weniger Karnevalskleidung an. Wenn wir zurückblicken oder uns alte Bilder anschauen, schütteln wir den Kopf darüber, wie war anfangs aussahen.

Die Steampunks hatten uns zu ihren nächsten Veranstaltungen geladen und wir wuchsen in die Szene herein.
Wir sind sehr gut integriert und haben auch viele Freunde.

Wir entwickelten kreative Ideen und ernteten viel Lob, aber nicht von jedem.

Irgendwann begann der Neid gegen uns und wir wehrten uns, doch ungeschehen dessen behauptete jemand – der oben erwähnte kleine Mann – wir wären Rechtsradikale. 

Er machte es daran fest, dass wir Fotos von Rechtspopulisten gemacht und veröffentlicht hatten. 

Dass wir für verschiedene Mediengesellschaften Politiker verschiedenster Couleur und verschiedenste Parteien sowie ebenso viele Prominente fotografiert hatten, interessierte dabei nicht sonderlich.
Wenn man seinen Neid auslebt, kann man ja schonmal neunzig Prozent der Bilder ausblenden.

Wie es so ist, auch wenn man alles ausräumen kann, bleibt etwas von dem Dreck, den man auf der Kleidung hatte irgendwo hängen – und wenn es in der Erinnerung mancher Personen ist.

Einige hatten uns gemieden, wovon wieder welche zurückgekommen waren.
Manche hatten wir einige Zeit nicht gesehen.

Am 31.7.2021 waren wir wie oben schon dargestellt bei der „Zeitreise der Epochen”.
Dies fand beim „Lakota Trading Post” in Dossenheim statt.
Dort residieren Indianer und Nordstaatler.
Diese wollte uns Steampunks kennenlernen.

Um die Mittagszeit sah ich Bekannte, die ich schon einige Zeit nicht mehr gesehen hatte.
Ich ging zu ihnen hin und begrüßte sie.
Die einzige barsche Bemerkung war: „Wir wollen erst zu Mittag essen.”

Danke fürs Gespräch!

Obwohl diese Gruppe am Tisch hinter uns saß, kommunizierten sie auch später nicht mit uns.
Wir kannten uns zwar aber die Situation war so:
Wir und unsere Freunde an dem einen Tisch, die vier mit ihrer Fotografin am anderen Tisch.
Wir hatten Spaß und gute Laune, an dem anderen Tisch wurde sich ruhig unterhalten.
Zu uns kamen immer wieder Leute und sprachen mit uns, bei den anderen blieb es ruhig.

Wir spürten, dass bei ihnen die Gerüchteküche weiterkochte.

Meine Begrüßung, mit der ich mein Auf-sie-zugehen zeigen wollte, hatte nichts gebracht.

Wer schon längst ausgeräumte Gerüchte über das gemeinsame Hobby stellt, hat es auch – leider – nicht anders verdient.

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