
Von einer Mitarbeiterin in eine Coronavirus-Abstrichstation erfuhr ich von einer Frau, die schon an Covid-19 erkrankt war, bevor die WHO die Pandemie ausgerufen hatte. Zu dieser Zeit gab es noch keine PCR-Tests, sondern nur etwas aufwändigere Antikörper-Tests.
Nun saß besagte Frau in der Abstrichstation und füllte die Dokumente für einen PCR-Test aus: Einwilligungserklärung, Anamnesebogen, Meldebogen und Datenschutzerklärung.
Sie wollte auch, dass man bei ihr den sogenannten CT-Wert bestimmen solle.
Der CT-Wert ist einfach gesagt ein Messwert, der angibt, wie hoch die Virenlast ist. Über diesen Wert kann man auch bestimmen, ob jemand infektiös ist, also andere anstecken kann. Dies wird aber in der Regel nicht gemacht und beim ersten Abstrich sowieso nicht. Er wird eigentlich nur bestimmt bei Infizierten oder Quarantänerückkehrern, wenn jemand in einem „wichtigen” – „systemrelevanten” – Bereich arbeitet. Man schaut zum Beispiel bei Ärzten, ob sie noch infektiös sind, damit sie wieder eingesetzt werden können. Diese müssen logischerweise jeden Tag zur Kontrolle einen Schnelltest vor Arbeitsbeginn machen.
Die Mitarbeiterin sagte der Patientin beziehungsweise Kundin, dass man dies in der Regel nicht mache.
Diese erklärte ihr, wofür sie ihn benötigte.
Sie habe vor knapp zwei Jahren Covid gehabt. Da sie in einem Krankenhaus arbeite, bräuchte sie einen „Beweis”, dass sie Covid gehabt hätte. Sie meinte, dass man dies mit dem CT-Wert nachweisen könne.
Die Mitarbeiterin der Abstrichstation widersprach ihr und stellte klar, dass dafür ein sogenannter „Antikörper-Test” notwendig sei. Dieser werde aber nicht anerkannt, da er kein PCR-Test sei.
Um als „genesen” anerkannt zu werden, bräuchte sie den PCR-Test mit dem CT-Wert, beharrte die Patientin, irgendetwas müsste der PCR-Test schließlich finden.
Die Mitarbeiterin erklärt ihr, dass sie falsch liege. Zudem komme noch hinzu, dass die Sache etwa zwei Jahre her sei und sie nicht geimpft sei.
Um als „genesen” zu gelten, muss man einen PCR-Test mit positivem Befund haben und einen, der einen negativen Befund hat, um chronologisch dokumentieren zu können, dass man wieder „gesund” ist.
Nach 28 Tagen nach dem negativen Befund gilt man für die nächsten sechs Monate als „genesen”.
Danach muss man eine Impfung bekommen, damit der Genesenen-Status weiterhin gilt.
Die Frau ließ sich nicht von ihrem Vorhaben abbringen und drängte auf den CT-Wert.
Die Mitarbeiterin trug diesen nicht in den Laborauftrag ein.
Sie erklärte ihr zum wiederholten Mal, dass sie als „ungeimpft” und „nicht-genesen” gelte, da sie keinen Nachweis habe, dass keinen gültigen Befund über ihre Erkrankung habe und dass sie auch keinen negativen Corona-Befund besitze. Zudem sei die ganze Sache fast zwei Jahre her.
Sie zeigte ihr nochmals auf, wofür ein CT-Wert stehe.
Dan wurde es noch etwas kurioser.
Die Mitarbeiter der Abstrichstation sagte ihr, dass sie sich doch impfen lassen könne.
Die „Gensene” meinte, dass sie wisse, dass Impfstoffe relativ harmlos seien und wirkten.
Sie sei allerdings genervt, weil „die Politik” alle relevanten Personen in der Pflege und angrenzenden Bereichen zur Impfung zwingen wolle. Wenn der Druck nicht so hoch wäre und man sich freiwillig zur Impfung entscheiden könne, hätte sie es auch gemacht.
Aber eben nicht so!
Theoretisch könnte es sein, dass die „Genesene” sich ein sogenanntes Genesenen-Zertifikat erschleichen wollte.






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