
Der jüngste sogenannte Corona-Gipfel, wie die Bund-Länder-Beratungen über die Corona-Pandemie auch genannt werden, fand am Dienstag, den 10.8.2021, statt.
Es wurde festgelegt, wie es mit der Analyse und Bekämpfung von Covid-19 weitergehen soll.
In Baden-Württemberg gelten ab dem 16.9.2021 in kleinem Rahmen abgeänderte Corona-Regeln.
Um Druck gegen Impfgegner und ‑zögerer zu verstärken, sollen bei Veranstaltungen, Friseurbesuchen und vielem mehr nur noch die 3G-Gruppe teilnehmen dürfen.
Die Indikatoren der Pandemie soll sich nun auch mittels Inzidenz, Krankenhauseinlieferungen, Bettenbelegungen und Impfquoten bestimmen lassen. Wie das funktionieren soll, konnte niemand sagen.
Die Bund- und Länderchefs gehen von einer Impfquote von 75 bis 80 Prozent aus, um die Pandemie weitgehend als beendet ansehen zu können.
Diese Aussagen sind aber nicht offiziell und werden auch öffentlich, zu Beispiel als Ziel, nicht genannt.
Eine Festlegung, wie im Vorfeld der Konferenz angeregt, wie lange die Maskenpflicht noch bestehen bleibt, wurde nicht verhandelt beziehungsweise festgelegt.
Man kann davon ausgehen, dass die Maskenpflicht bis mindestens noch zum Frühjahr 2022 andauernd wird.
Geändert hat sich im Prinzip nichts oder nur wenig.
Wenn man zum Friseur möchte, muss man einen negativen Corona-Test vorgelegen, wenn man weder geimpft noch genesen ist.
Dies gilt auch generell (immer noch) für Besuche im Kosmetikstudio.
Es reicht eben nicht mehr aus, dort mit Maske hinzugehen und diese aufzubehalten, sondern man muss nun den negativen Befund eines Tests mitbringen oder den vorher dort vor der „Behandlung” machen, unter Aufsicht einer Person, die hierfür zertifiziert ist.
Wie es immer so ist, beginnen wieder die Vertreter oder Inhaber von Betrieben der Kosmetik‑, Gastronomie- und Veranstaltungsbranche damit an, dass sie angeblich von nichts gewusst hätten.
Es wurde schon seit Wochen in den Medien bekannt gegeben und verbreitet.
Anscheinend sind diese Personen taub oder können auch nicht lesen, geschweige den sehen.






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