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Leider wird vonseiten der Realitätsverweigerer, wie Covidioten, Querdenkern, Impfgegnern und anderen Des- beziehungsweise Falschinformierten immer wieder behauptet, das Coronavirus gäbe es nicht.
Angeblich existiere kein Beweis dafür.

Die Behauptungen der obengenannten Gruppe(n) tauchen immer wieder auf, doch auch beim wiederholten Male des Aussprechens werden aus Lügen keine Wahrheiten.

Dass das Coronavirus existiert, wurde mithilfe der sogenannte „Isolierung” nachgewiesen.
Dazu nimmt man die Probe eines infektiösen Materials, wie zum Beispiel den Abstrich einer (positiv) an Covid-19 erkrankten Person. Diese wird vervielfältigt. So kann man nach einigen Durchläufen die Erreger entdecken. Danach kann man bestimmen, um was es sich genau handelt.
Die Erreger werden getrennt (isoliert) und können weiter untersucht und deren Genome bestimmt werden.

Als die ersten Fälle in China auftraten, wusste noch niemand, um was es sich handelte. Das Virus, das eine neuartige Krankheit auslöste, war noch unbekannt.

Bereits im Februar 2020 gelang es Forschern von der „Koreanischen Akademie für medizinische Wissenschaften” aus in Seoul (Südkorea), den Erreger mittels Isolierung zu bestimmen.
Es war ein bis dato unbekanntes Virus aus der Familie der Coronaviren.
Die Bezeichnung des Virus wurde mit „SARS-CoV‑2″ festgelegt.
Da die Krankheit im Jahr 2019 erstmalig auftrat, nannte man sie „Coronavirus-Krankheit 2019” (englisch: „Corona Virus Desease”), abgekürzt Covid-19.
Im „Zentrum für Gesundheitsforschung an der Universität Toronto” (Kanada) gelang Forscher die Isolierung im März 2020.
Ebenso hatte das Pasteur-Institut in Paris dieses auch zu diesem Zeitpunkt unabhängig voneinander isoliert.
Hinzu kommt, dass es auch Mitarbeiter des Instituts für Virologie der Universität Düsseldorf nachwiesen.

Auch wurde von allen Forschern eindeutig gesagt, dass das Coronavirus kein Grippevirus sei.
Zudem wurden Behauptungen widerlegt, dass diese beiden Viren die gleichen Stämme ( „Vorfahren”) hätten.

Die Existenz des Sars-CoV-2-Virus, dem Auslöser der Erkrankung Covid-19, steht damit nicht infrage.

Der Hintergrund, weswegen die Covidioten behaupten, dass das Coronavirus nicht isoliert worden sei, ist ein Interview beim amerikanischen Fernsehsender NBC mit einem chinesischen Virologen Anfang 2021.
Es bezog sich auf den Ausbruch von Covid-19 zur Jahreswende von 2019 auf 2020, quasi als Rückblick.
Die Interviewerin fragt ihn, warum man so lange nichts gegen Covid-19 gemacht habe.
Der Virologe antwortet, dass das Virus nicht isoliert wurde.
Diese Aussage bezog sich aber auf Dezember 2019 und Januar 2020.
In der Rückschau beziehungsweise dem Rückblick heißt dies, dass das Virus zu dem Zeitpunkt des Ausbruchs in China (Wuhan) weder bekannt war und auch noch nicht isoliert war.

Die Covidioten zitieren den Virologen ohne Kontext mit der damaligen Aussage: „Das Virus wurde nicht isoliert.“
Dies ist eine einseitige Darstellung, bei dem wesentlicher Kontext fehlt.
Er hat dies gesagt, aber seit dem Zeitpunkt sind über eineinhalb Jahre ins Land gezogen und es hat sich viel getan.

Laut der WHO, die am 11. März 2020 die Pandemie ausgerufen hatte, sind leider bis Oktober 2021 über 4 800 000 Menschen an dieser neuartigen Seuche gestorben.

Wer behauptet, dass diese Krankheit vergleichbar mit einer leichten Grippe oder Erkältung wäre, handelt menschenverachtend.

Artikel 5 des deutschen Grundgesetzes enthält zahlreiche Grundrechte, welche die freie Kommunikation schützen.
Unter Absatz 1 des obengenannten Artikels steht eindeutig, dass eine Zensur nicht stattfinde.

Unter Zensur oder Informationskontrolle versteht man ein Instrument oder Instrumentarium, welches dazu da ist, nur „genehme” Meinungen beziehungsweise Berichte zu veröffentlichen.
Abweichendes wird dadurch verhindert.

Bei der Zensur, wie sie im Grundgesetz genannt wird oder wie sie de jure behandelt wird, handelt es sich genaugenommen um eine Vorab-Zensur.

Wenn ein Journalist, Reporter oder Autor etwas veröffentlichen möchte, muss er dies der Zensurbehörde vorlegen und prüfen lassen. Diese entscheidet darüber, ob veröffentlicht wird oder darauf hingewirkt wird, es so zu verändern, dass es doch veröffentlicht werden kann. So wird verhindert, dass etwas an die Öffentlichkeit kommt, was nicht erwünscht ist.

Artikel 5 beschreibt aber auch, dass man niemandes Ehre verletzen darf.

Hat man etwas veröffentlicht, kann es passieren, zum Beispiel in Online-Medien, dass dies mit Blick auf Wahrhaftigkeit und Objektivität oder Ehrverletzung wieder herausgenommen wird.

Dabei handelt es sich dann nicht um Zensur, denn hier wurde nur Recht angewandt und umgesetzt.
Wenn jemand etwas geschrieben hat und es sich herausstellt, dass es zum Beispiel ehrverletzend ist, kann man dies wieder löschen.
In Internetforen oder in sozialen Onlinenetzwerken gibt es zudem Nutzungsbedingungen, die sogenannte Netiquette, in denen beschrieben wird, was erlaubt ist und was nicht. Wenn jemand gegen diese verstößt, kann der Betreiber Kommentare oder Beiträge löschen, im schlimmsten Fall sogar Nutzer ausschließen. 

Da es den verfassungsgemäß garantierten Minderheitenschutz gibt, darf niemand für seine Meinung verfolgt werden.
Wenn beispielsweise jemand behauptet, dass Bären generell ein blaues Fell hätten, ist dies seine freie Meinung, auch wenn es faktisch nicht stimmt. Eine angemessene Diskussion darüber kann selbstverständlich geführt werden.
Die Behauptung der blauen Bären sollte allerdings zurückgenommen werden, muss es aber nicht.
Dass diese Person keine Nachteile durch seine Äußerung bekommt, garantiert der Minderheitenschutz.
Das mit den blauen Bären war ein Beispiel, das man auf politische Ansichten übertragen könnte.

Minderheitenschutz heißt, dass Minderheiten nicht verfolgt werden dürfen, zum Beispiel für deren Meinung, Weltansicht, Religion und so weiter.

Wegen der rasch zugelassenen Impfstoffe bezüglich der Corona-Pandemie ranken sich um diese Märchen und Lügen.
Angeblich gäbe es keine Haftung bei „Impfschäden”, wird vonseiten der Impfgegner und der Covidioten behauptet.

Auf der Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit wird darauf hingewiesen, dass für Impfschäden gehaftet werde.

Wer durch eine von der obersten Landesgesundheitsbehörde öffentlich empfohlene Schutzimpfung einen Impfschaden erlitten hat, erhält auf Antrag eine Versorgung vom Land.

BMG

Zudem ergibt sich aus dem sozialen Entschädigungsrecht aber auch die Haftung des Impfstoff-Produzenten. Diese Art regelt unter anderem das Produkthaftungsgesetz und insbesondere ergibt es sich aus dem Arzneimittelrecht.
Außerdem beschreibt das BGB eindeutig Haftungsregelungen.
Auch wenn der Passus aus dem BGB allgemein gehalten ist, trifft er auf die Impfstoffe bezüglich Covid-19 zu, denn $60 des IfSG legt hierfür die Grundlage.

Die Krankenkassen sind auch verpflichtet, Kosten zu übernehmen, wenn eine Behandlung infolge von Impfschäden nötig ist. Ebenso ist dort auch die Entgeltfortzahlung klar umrissen, wenn Arbeitnehmer durch die Impfung arbeitsunfähig werden oder ausfallen.

Falls jemand einen nachgewiesenen Folgeschaden durch eine Impfung erleidet, muss der Produzent, also das Pharmaunternehmen, Schadensersatz leisten.
Per Anordnung kann aber auch die Behörde oder der Arbeitgeber als „anderer Kostenträger” in Haftung genommen werden.

Man sieht also, dass mal wieder mit Fake-News vonseiten der Covidioten und Impfgegner Stimmung gemacht werden soll.
Dabei lügen sie (wider besseres Wissen).

Ein vierseitiges Flugblatt mit der großen Überschrift „Bund gegen Anpassung” landete heute in unserem Briefkasten.
Das Symbol mit Hammer und Sichel lässt darauf schließen, dass Linksradikale es verfasst haben.

Der „Bund gegen Anpassung”, von dem das Flugblatt stammt, betrauert auf seiner Webseite den Tod Saddam Husseins, dem „Präsidenten der demokratischen Volksrepublik Irak”, wie man dort lesen kann.
Ansonsten findet man nur bekanntes linksradikales beziehungsweise anarchistisches Gelaber über den Kampf der Arbeiterbewegung, Geburtenkontrolle, Arbeitszeitverkürzung und Gleichheit weltweit.

Dazu kommt, dass diese linke Gruppe sich als einzig wahre kommunistische Bewegung darstellt und dabei Züge einer politischen Sekte offenbart.
Andere linke oder antifaschistische Gruppen oder Parteien werden als angepasst an den Kapitalismus oder von ihm gekauft denunziert. 

In dem vierseitigem, DIN-A4 großen Flugblatt steht, dass die Corona-Pandemie von Ex-Microsoft-Chef Billy Gates geplant war und initiiert wurde, um die Errungenschaften der Arbeiterbewegung wieder rückgängig zu machen.
Da Billy Gates angeblich 80 Prozent des Spendenaufkommens der WHO finanziert hätte, bliebe der „gekauften” WHO nichts anderes übrig als mitzuziehen, genauso wie die zig millionen „bestochenen” und „bezahlten” Vasallen wie Ärzte, Mediziner, Forscher und Behörden.
Die „Melinda und Billy Gates Stiftung” hat zwar an die WHO gespendet, allerdings war dieser Betrag nur etwa sechs Prozent des Spendenaufkommens der WHO groß.

Weiter geht es damit, dass das „Mega-Kapital” keine Geburtenkontrolle wolle, da alle Menschen andernfalls reich würden.
In einer nicht-bewiesenen Behauptung schreiben die Verfasser des Pamphlets nämlich, dass die Erde eine milliarde Menschen „gut vertragen” würde und „versorgen” könne.
Und diese wären dann auch wohlhabend, lebten sehr gesund und würden auch ein hohes Alter erreichen, geschweige denn einem sehr hohen Lebensstandard haben.

Die Sache mit der einen milliarde Erdbevölkerung erklären sie auf deren Webseite.

Das Problem sei, dass das „Kapital” machen könne, was es wolle. Denn es rückten ja immer wieder kleingehaltene Personen, zum Beispiel Arbeitslose und Arme, nach. Wenn Menschen durch schlimme Arbeitsbedingungen stürben oder auch verhungerten, gäbe es ja eine „Reserve”, die arbeitslos sei und sich darüber freuen würde, endlich Arbeit gefunden zu haben. Dadurch drückte das „Kapital” die Löhne nach unten und diejenigen, die nun durch das Nacchrücken einen Job hätten, seien damit zufrieden, weniger Urlaub zu haben und viele Einschnitte hinzunehmen, weil sie Angst hätten, wieder alles zu verlieren.
Diese linksphilosophische Theorie nennt sich „Elend zum Kapital”.
Wenn es aber nicht mehr 7,8 milliarden Menschen, sondern nur noch eine milliarde gäbe, wäre es kaum jemand mehr oder gar nicht mehr da, der nachrücken könnte. Im kommunistischen Jargon heißt es, dass es (irgendwann) keine „proletarische Reserve-Armee” mehr gäbe.
In dieser Situation ginge das „Kapital zum Elend”.
Das „Kapital” wolle weiter Gewinne erwirtschaften und mache der arbeitenden Bevölkerung immer und immer mehr Zugeständnisse.

Momentan ist dies wegen der 7.8 Milliarden nicht möglich.

Auch will das „Mega-Kapital” wieder in den Augen der Kommunisten Errungenschaften rückgängig machen wie zum Beispiel, dass die Arbeiterklasse sich Autos, Küchenmaschinen, anständige Medizinversorgung leisten kann.
Auf die Behauptung, warum das „Mega-Kapital” der Arbeiterklasse dies alles (wieder) nehmen will, wird in dem Pamphlet nicht näher eingegangen. Es soll wohl eine Symbolik für Errungenschaften sein oder ähnliches. So kann man immer wieder darstellen, dass der „Kapitalsmus” „böse”, „ausbeuterisch” und „hinterhältig” ist.

Die Errungenschaften wollen die „few happy” – die „wenigen Glücklichen” (gemeint sind Multimillionäre) – aber der Arbeiterklasse nicht zugestehen, weswegen sie die Corona-Pandemie „erfunden” haben.

Dann wird es noch absurder. 

Die Linksradikalen hassen bekanntermaßen die sogenannten „Querdenker”, weil diese im politischen Sinne „rechts (angehaucht)” sind, doch sie bedienen sich ihrer schon längs falsifizierten Märchen und Fake-News, dass Todeszahlen nach oben manipuliert und Todesursachen falsch deklariert würden von Pathologen, Ärzten, medizinischem Personal und so weiter.
Wie „Querdenker” faseln sie über falsche und absolut fehlerbehafteten Corona-Tests mit einer Fehlerquote von 99 Prozent, über gefälschte Statistiken und begeben sich in Gefilde der Verschwörungstheorien der „Neuen Welt-Ordnung”, ohne sie explizit zu nennen.
Sie benutzen dafür Ausdrücken aus dem linken Milieu.

Laut „Bund gegen Anpassung” steckt hinter alledem nur der US-Imperialismus und als dessen Oberhaupt und Lenker „Billy Gates”.
Dieser und seine zig millionen und abermillionen „Helfer” bestechen Ärzte weltweit oder setzen sie – mit Militärs, Polizei und Geheimdiensten – so unter Druck, dass sie die Corona-Pandemie mindestens tausend-fach schlimmer zeichnen, als sie in den Augen der „Nicht-Angepassten” ist.

Es gibt in deren Augen nur eine „wirkliche Seuche”, die wirklich Maßnahmen bedurft hatte.

Die Pest im Mittelalter!

Alles andere, wie AIDS und so weiter, waren nur dazu da, um das „US-Kapital” zu stärken und die Errungenschaften der Arbeiterbewegung zu konterkarieren.

Nach dem Lesen des Flugblattes glaube ich, dass sich in einer „Anstalt” ein paar Insassen „wilde Theorien” beim Abendessen zusammenhalluziniert haben. 

Irgendwas kam der Wärter herein mit den Worten:

„Alle wieder auf ihre Zimmer! Es ist Nachtruhe.”

Selten passiert es, dass ich aus Langeweile durch die Sender zappe. Ich bin bei „Rosins Restaurants” hängengeblieben. Was sich „Sternekoch” Frank Rosin geleistet hat, ist nicht Beratung für gescheiterte Gastronomen, sondern nur Stänkern und Pöbeln.

Die Inhaber des Restaurants „Hafen Extra” aus Aurich haben Frank Rosin um Hilfe gerufen.
Sie hatten im Februar 2020 das Restaurant übernommen, doch dann kam der sogenannte „Lockdown”. Wegen wenigem Startkapital stand „Hafen Extra” nach ein paar Wochen so gut wie vor dem Ruin.

Rosin unterhielt sich anfangs mit dem Gastronomen-Ehepaar des „Hafen Extra” und bekam heraus, dass sie finanziell gesehen kaum noch atmen konnten. Die Pacht war zwar gestundet worden und drei Monate standen aus, und dies ließ nicht mal Spielraum, einen Abholservice anzubieten, da die beiden kein Geld hatten, Verpackungsmaterial geschweige denn Flugblätter und ähnliches zu kaufen.
Rosin sprach davon, dass sie es sich in einer „Komfortzone” bequem gemacht hätten und nichts sonst getan hätten.
Der Gastronom widersprach und wies auf die klammen Mittel hin, was Rosin aber vollkommen ignorierte und immer wieder darauf hinwies, die beiden hätten nichts getan, außer sich selbst zu bedauern.
Er machte auch beim wiederholten Einspruch weiter, ohne wahrzunehmen, wo das Problem wirklich lag.

Er wurde zusehends ungemütlicher, brach aber irgendwann aus unerklärlichen Gründen ab und kam darauf zu sprechen, dass am nächsten Tag das Testessen anstünde und die beiden sich vier Gerichte zum Mitnehmen ausdenken sollten, die von den Testessern bewertet würden.

Seltsamerweise besorgte er auch Verpackungsmaterial und kam damit am nächsten Morgen herein.

„Was habt Ihr Euch ausgedacht?”, wollte er wissen.
Es sollte Schnitzel, Burger und (vegetarisches) Schmorgemüse geben.

Dies gefiel Rosin ganz und gar nicht, denn er argumentierte damit, dass Aurich eine Stadt in Friesland sei und man Fischgerichte anbieten solle.
Die zwei vom „Hafen Extra” argumentierten, dass sie extra keine Fischgerichte anbieten wollten, weil dies im Prinzip jeder machte in Aurich.
Dies passte Rosin nicht, denn er mag anscheinend keine Widerworte. Nachdem er nochmals darauf eingegangen war, wurde die „Diskussion” niveaulos und Rosin redete davon, dass die beiden keine Fischgerichte zubereiten könnten, obwohl sie aus Aurich kämmen und dies nur vertuschen wollten, indem sie etwas Anderes verkaufen wollten.
Er sprach in immer aggressiverem Ton davon, dass sie keine Ahnung hätten, was die Leute wollten und sich „endlich aus der Komfortzone” herauskommen müssten.
Er attackierte sie hart und ließ keine Gegenargumente zu, indem er den beiden das Wort abschnitt und sie beleidigte, was er als „positive Kritik” verkaufte. Die Inhaber waren beleidigt und wütend, was man deutlich sehen konnte.

In diesem Moment überlegte ich, ob ich den Fernseher vom Tisch treten oder umschalten sollte.
Ich entschied mich fürs Umschalten.

„Rosins Restaurants” habe ich schon einige Male in unregelmäßigen Abständen geschaut.
Rosin will Reststrandinhabern und ‑betreibern aus einer Notlage helfen und neue Perspektiven zeigen.
Was er allerdings macht, hat nichts damit zu tun. Er oktroyiert den Hilfesuchenden seine eigene Minung und tarnt dies als „kulinarisache Neuausrichtung”.
Er denkt sich nämlich etwas aus. Dann bekommen die Hilfesuchenden die „Hausaufgaben”, eine neue Karte mit möglichst neuen Gerichten zusammenzustellen.
Am nächsten Tag – wobei „nächster Tag” relativ ist – schaut er sie sich an und schimpft, dass dies nicht das richtige sei und ‚man wohl bei „sowas” nicht von einer „kulinarischen Idee” sprechen könne.
Die Meinungen der Hilfesuchenden interessieren nicht.

Der Inneneinrichter, der zu Rosins Team gehört, schließt sich auch nicht mit den Hilfesuchenden kurz, sondern agiert genauso wie Rosin. Er tut das, was er für richtig hält. Ob es den Hilfesuchenden gefällt,. spielt keine Rolle. Es wird getan, was er meint.
Das Design des neuen Aushängeschilds des Restaurants wird auch nicht besprochen, sondern man präsentiert es als Überraschung. Manchmal kann man sehen, wie die Leute darauf negativ reagieren.

Die Serie „Rosins Restaurants” hält ironischerweise genau das, was der Name verspricht.
Rosin gestaltet die Restaurants so, wie er meint.
Es entstehen „Rosins Restaurants”.

Sich impfen lassen, sich beim Impfen vordrängeln, beim Impfen abgewiesen werden und Vorteilsnahme alias Vetternwirtschaft sind momentan in aller Munde.

In der Region Aachen gibt es ein Impfzentrum, das unabhängig Termine vergab, doch da lief nicht alles in geregelten Bahnen.

Eine Frau Anfang sechzig pflegt einen alten dementen Mann.
Sie besorgte sich alle Bescheinigungen, die sie brauchte und machte einen Impftermin klar.
Eigentlich sollte nichts mehr schiefgehen, da die Frau in der Priorisierungsliste stand.
Beim Impfzentrum kontrollierte man alle Dokumente.
Man fand jedoch, keine Verfügung des dementen Herren, in dem stand, dass die Frau ihn pflege.
Von der Krankenkasse hatte die Frau die Bescheinigung bekommen, dass sie ihn pflege.
Man wies die Frau als nicht impfberechtigt zurück und gab ihr mit auf den Weg, dass andere nötiger als sie eine Impfung bräuchten als sie, da es auch Leute gäbe, die kranker wären als sie.

Dies nahm man dann zum Anlass einer Beschwerde.

Korrespondenzen gingen an die Oberbürgermeisterin von Aachen, an das Gesundheitsamt und an das zuständige Ministerium des Landes Nordrhein-Westfalens.

Bevor die Beschwerden herausgingen, wurde mehrmals geprüft, ob die Patientin wirklich alles notwendigen Unterlagen dabei gehabt hatte und ob sie auch in die Priorisierungsgruppe fiel. Das war korrekt gewesen.
Nun nahm alles seinen Lauf.

Eine E‑Mail des Impfzentrums ging ein, in der sich entschuldigt wurde. Darin wurde aufgefordert, man möge sich bitte telefonisch melden.

Bei dem Telefonat wurde sich mehrmals entschuldigt.
Dann wurde die Frau aufgefordert, direkt zu kommen.

So kam die Frau zu ihrer Impfung.

Seltsam mutet an, dass das oben genannte Impfzentrum nicht mehr selbstständig Temine vergeben darf.

Besonders in diesem Jahr wird viel darüber diskutiert, ob in unserem Land die Meinungsfreiheit leidet. „Amnesty International”, sagt, dass die Meinungsfreiheit bedingt durch die sogenannten „Querdenker” oder durch Populisten gefährdet sei.

Ist dies haltbar?

„Man kann nichts mehr eine kritische Meinung haben, ohne dass man als Rechter gilt”, hört man oft.
Dies liest man wie gesagt sehr oft, die Frage ist aber, ob es sich wirklich so darstellt.

Man muss unterscheiden zwischen Meinung und Widerspruch – These und Antithese, eventuell mit Synthese – und Meinung, die man nicht äußern darf.
Wenn man seine Meinung äußert, zum Beispiel bezugnehmend auf oben und man sagt, dass man nicht möchte, dass mehr Flüchtlinge ins Land kommen, muss man damit rechnen, dass jemand widerspricht und einen möglicherweise als „Rechter” bezeichnet.
Das ist sein recht, denn er kann ja der Meinung sein, dass jemand, der sowas denkt, ein „Rechter” ist.

Genauso ist es mit dem sogenannten „Genderismus” und dem „Gendersternchen”.
Nur, weil man das gutheißt, muss man kein „Linker” oder „Grüner” sein Ebenso muss man kein „Rechter” sein oder „Anti-Demokrat”, wenn man dagegen ist.
Man kann aber die Meinung vertreten, dass jemand, der gegen „Gendersimus” ist, ein „Rechter” ist, auch wenn dies eine Pauschalisierung darstellt. 

Wenn nun jemand sagt, er akzeptiert nicht, dass sich jemand gegen das „Gendersternchen” ausspricht, ist dies mangelnder Respekt und fehlende Toleranz.
Dies hat nichts mit Meinungsfreiheit zu tun.

Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Artikel 5, Absatz 1, Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland

Das sieht schon etwas anders aus als gefühlte Einschränkung.

Es scheint so zu sein, dass der gegenseitige Respekt fehlt oder auch nur die nötige Reife, die Meinung des anderen anzuerkennen.

In der DDR durfte niemand seine Meinung gegen das SED-Regime erheben.
Dies konnte massive Konsequenzen wie Berufsverbot oder Gefängnisstrafen nach sich ziehen.
Aber auch in vielen selbst-deklarierten „Demokratien” ist es leider immer noch so.
Das aktuell bekannte Beispiel ist Alexej Nawalny, der die Regierung von Putin kritisierte und fast einem Attentat zum Opfer fiel und nach seiner Rückkehr nach Russland auch gefoltert wurde.

Die Meinungsfreiheit ist bei uns nicht eingeschränkt. Man kann es daran sehen, dass man für seine kritische Meinung zum Beispiel gegenüber der Regierung nicht bestraft wird.

Etwas anderes ist auch die sogenannte „Meinungspolizei”.
Manche angehörigen von mehr oder weniger radikalen oder extremistischen Gruppen lassen gegenteilige Meinungen zu ihren nicht so und werfen dann Moral-Schein-Argumente in die Diskussion, mit denen sie versuchen, die Meinung anderer zu „korrigieren”.
Dazu gehört auch die „politische Korrektheit”. Manche sind beispielsweise davon überzeugt, dass man in Anreden auf bestimmte Floskeln verzichten solle, um niemanden zu benachteiligen oder zu ignorieren.
Statt „Sehr geehrte Damen und Herren” solle man „Sehr geehrte Anwesende” sagen, da es ja sein könne, dass sich transsexuelle und andere benachteiligt fühlen könnten.
Sie „korrigieren” einen laufend, wenn man sich in deren Augen nicht „korrekt” verhält und versuchen so, auf penetrante Weise ihre Meinung oder Weltansicht durchzusetzen, ohne Rücksicht auf Verluste durchzusetzen.

Dies hat aber auch nichts mit Meinungsfreiheit zu tun, denn der „Staat” hat dies nicht unter Strafandrohung von oben angeordnet.

Was momentan als „Meinungsfreiheit” angefochten wird, ist die „Argumentation” vieler, dass sie Widerspruch nicht akzeptieren und tolerieren können.

https://soundcloud.com/syntronica/zur-anti-corona-demo-in-stuttgart

Neuer Audio-Kommentar (Podcast) zur „Demo gegen die Corona-Maßnahmen” in Stuttgart am 3.4.2021

Kanzleramtschef Braun hat Angst, dass es eine Corona-Virus-Variante geben könnte, die resistent gegen Impfen wäre. Er sagte im gleichen Atemzug, dass dies passieren könnte, wenn der sogenannte „Lockdown” zu früh aufgehoben würde.

Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen.

Der gelernte Arzt warnt vor einer Mutation, die gegen Impfungen resistent sein könnte.
Er spielt wohl auf Bakterien an, die gegen Antibiotika resistent sind, die sogenannten „Multi-Resistenten” (abgekürzt : MRSA).
Das kann man nicht vergleichen.
Im Gegensatz zu Bakterien haben Viren keinen Stoffwechsel.
Man kann Viren kein Antibiotikum einflößen und damit „vergiften”.
Viren muss das Immunsystem bekämpfen.
Man kann dem Immunsystem aber beibringen, wie es auf bestimmte Viren reagieren muss.
Dies geschieht durch Impfungen.

Was Helge Braun gemeint haben könnte, dass es eine Virus-Mutation gibt, gegen die der momentane Impfstoff nicht wirkt.
Das passiert zum Beispiel bei der Impfung gegen Grippe auch. Laufend gibt es neue Grippe-Mutationen, gegen die neue Impfstoffe entwickelt werden müssen. Deswegen sollte man sich ja jedes Jahr gegen Grippe impfen lassen.

Bei den neuen Impfungen mit sogenannten mRNA- oder bei Vektorimpfstoffen werden nur die „Baupläne” des Virus ans Immunsystem übermittelt.
Die Stacheln – englisch: „spikes” – docken an die Zellen an, damit der Virus seine Arbeit beginnen kann.
Man teilt dem Immunsystem mit, wie die Stacheln aussehen, damit das Immunsystem dagegen Antikörper entwickelt. 

Bei den „modernen” Impfmethoden müsste man die „Baupläne” nur etwas ändern beziehungsweise an die neue Mutation anpassen und schon könnte man diese mit dem nachgebesserten Impfstoff bekämpfen.

„Multi-resistente Viren” kann es nicht geben, auch wenn Helge Braun dies glaubt. 

Was er aber ebenfalls konkretisieren sollte, ist die Erklärung seinerseits, dass durch die Aufhebung des „Lockdowns” solche Viren entstehen können.
Wenn die Maskenpflicht wegfiele, gibt es mehr Infizierte, aber keine neuen Mutationen.

Auch hier übertreibt er oder will Panik verbreiten.

Wegen der relativ geringen Inzidenz dürfen im Landkreis Böblingen wieder Museen öffnen. Museen können einen negativen Schnelltest verlangen. Ich fragte beim zuständigen Ministerium nach, wie es sich bei Geimpften verhält. 

Wie man es bei einer Anfrage per E‑Mail kennt, dauerte es zwei Wochen, bis eine Antwort kam. 

Meine Frage war dahingehend, dass es nicht notwendig sei, dass geimpfte Personen einen gültigen Schnell- oder PCR-Test beim Eintritt ins Museum vorlegen müssten. Ich wies explizit darauf hin, dass ich Vollimmunisierte meinte, die schon die zweite Impfdosis bekommen hätten. Dazu sagte ich noch, dass ich davon ausgehe, dass nach spätestens zwei Wochen der Vollschutz danach eingetreten sei.

Die zuständige Person beim Sozial- und integrationsministerium des Landes Baden-Württemberg, zu dessen Bereich auch das Gesundheitsressort gehört, wiedersprach.

Es bestehen keine Ausnahmen von den in der Verordnung aufgeführten Infektionsschutzmaßnahmen für Personen, die bereits gegen das Coronavirus geimpft wurden. Das schließt die Verpflichtung zur Vorlage eines tagesaktuellen negativen Schnelltests bei der Nutzung bestimmter Einrichtungen und Dienstleistungen mit ein. Der Grund hierfür ist der weiterhin aus wissenschaftlicher Sicht noch unklare Sachverhalt der unabsichtlichen Verbreitung des Coronavirus auch durch bereits geimpfte Personen.

Original-Antwort

Die Person, die mir dies schrieb, mag in der Corona-Verordnung firm zu sein, aber sie verkennt die Sinnhaftigkeit einer Impfung. 
Eine Impfung hat den Sinn, die Verbreitung der Infektion einzudämmen. Gleichzeitig verhindert diese, dass die Geimpften erkranken. 

Mit der Aussage des Ministeriums wird das Impfen ad absurdum geführt. 

Wenn nun „hochoffiziell” behauptet wird, dass trotz einer Impfung kein Schutz bestehe, sich und andere zu infizieren, muss man sich fragen, warum es überhaupt eine Impfung gegen das Coronavirus gebe.

Mir kommt es so vor, als wenn mit Scheuklappen gearbeitet wird.

Nachtrag:
Auf der Webseite des Robert-Koch-Instituts kann man übrigens eine Passage, auf der sich die Person vom Ministerium anscheinend bezieht, lesen.

Über welchen Zeitraum eine geimpfte Person vor einer COVID-19 Erkrankung geschützt ist, d.h. wie lange der Impfschutz besteht, kann derzeit noch nicht gesagt werden. Zudem ist noch nicht geklärt, in welchem Maße die Transmission (Erregerübertragung) durch geimpfte Personen verringert oder verhindert wird. Trotzdem bietet die Impfung einen guten individuellen Schutz vor der Erkrankung.

Quelle: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/gesamt.html

Auch wenn dies vom Robert-Koch-Institut so dargestellt wird, widerspricht dies dem Sinn einer Impfung.
Es widerspricht zudem jeglicher Aufklärung, warum man sich impfen lassen soll.

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