Ausbildung

Bei „RTL plus” läuft seit kurzem eine neue Serie mit den „Restauranttester“ Christian Rach namens „Rach undercover“.
Diese Sendung lockt wirklich niemanden hinter dem Ofen hervor.
Ich habe es jetzt dreimal gesehen und bin überzeugt, dass dieser Schwachfug sich kaum noch lange halten wird.
Im Prinzip geht es darum, dass Rach wieder Berater für Restaurants ist.
Das System dahinter ist allerdings anders als das der Restauranttester-Serie.
Rach pickt sich Restaurants heraus, die auf Bewertungsseiten im Internet – Yelp, Tripadvisor etc. – sehr negativ bewertet wurden.
Dann kontaktiert er einen der Bewerter, die es besonders schlimm getan haben.
Beiden gehen dann in dem Restaurant essen, anscheinend um zu überprüfen, ob die negative Bewertung stimmt.
Rach wird von einem Maskenbildner sehr verändert.
Jetzt gibt es zwei Varianten, wie vorgegangen wird.
Variante 1:
Rach und der Bewerter gehen gemeinsam essen und testen mehrere Gerichte.
Variante 2:
Rach und er sitzen jeweils mit „Bekannten“ an verschiedenen Tischen.
Was sehr auffällig ist, ist, dass Rach dem Bewerter Fallen stellt. Bis jetzt handelte es sich allerdings immer darum, dass Rach ihm „nachwies“, dass er keine Ahnung habe oder dass er zu emotional geurteilt hätte.
Der Berater hat dann erstmal ausgedient.
Rach wendet sich anschließend an die Restaurantleiter und deckt auf, dass er tags vorher incognito bei ihnen gegessen habe.
Dann wird noch mal gegessen, wobei „zufälligerweise“ das Essen besser ist als beim Incognito-Test.
Das Essen und das Konzept des Restaurants fallen mehr oder weniger durch.
Rach rettet das Restaurant durch Umstrukturierung.
Zum Schluss ist dann Friede, Freude, Eierkuchen!
Restaurant gerettet und nach vorne gebracht!
Was mich gestört hat, war die Rolle des Bewerters.
Im Vorfeld werden Restaurantleiter gezeigt, die klagen, dass negative Bewertungen den Ruin bedeuten können und es wird erklärt, dass die Bewertungen nicht immer zutreffend sind. Es wird dann die Keule mit der Aufschrift „Nicht gerecht” geschwungen.
Dies fällt auch auf, wenn Rach sich mit dem Bewerter trifft.
Ihm wird unterstellt, er habe nicht viel Ahnung. Ebenso wiederholt sich immer wieder die Phrase „zu schroffe Wortwahl“.
Mir kommt es eher so vor, als wäre es ein Lückenfüller, denn der Bewerter taucht erstmal nicht mehr auf.
Zum Schluss, wenn Rach nach einigen Monaten kontrolliert, ob sich das von ihm deklarierte bessere Niveau gehalten haben sollte, treffen er und der Bewerter sich wieder, um gemeinsam zu essen. Dabei fällt Rach wieder in das Schwarzweißdenken zurück. Wenn der Bewerter der gleichen Menung ist wie er, ist alles in Ordnung. Wenn er Kritik anbringt, obwohl Rach meint, dass nichts zu beanstanden sei, kommt Rach wieder mit „Er hat eben etwas überreagiert.”
Diese Serie hat kein Gehalt.
Abschalten!
![]() | „Wer zusieht, sieht mehr, als wer mitspielt.” Wilhelm Busch |
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Er ist der „Supercoole“, besonders in seiner Partei, der CDU.
Er ist im Bundestag und in Stuttgart, seinem Wahlkreis, in der Regel in Sachen Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung unterwegs. Ebenso schwirrt er ab und zu im Haushaltsausschuss herum.
Ansonsten sieht man ihn hin und wieder, manchmal mehr, manchmal weniger im Fernsehen zu seinem Lieblingsthema Genderismus, insbesondere Homosexualität, als Talkgast.
Dort erscheint er als Missionar, um allen klar zu machen, dass Schwule, Lesben, Transen, Queers etc. etc. in Deutschland diskriminiert werden, angefeindet und so weiter.
Er postet dies auch sehr oft bei Facebook, insbesondere in der Vorbereitungszeit der Christopher-Street-Days in diversen deutschen Städten.
Wir eckten bei Facebook und anderen sozialen Online-Netzwerken mit ihm an, da wir den Standpunkt vertreten, dass die gleichgeschlechtliche Ehe nicht die gleiche sein kann, wie die zwischen heterosexuellen Partnern – also Frau und Mann.
Aus einer Ehe gehen Nachkommen hervor und dies ist bei Homos nicht möglich.
Ebenso sieht es evolutionsbedingt aus. Wenn sich Modifikationen (bzw. Mutationen) einer normalen Ehe ergeben, können diese an die Nachkommen weitergegeben werden, was ein evolutionärer Prozess (im Kleinen) wäre.
Modifikationen können bei Homo-Ehen allerdings nicht weitergegeben werden, weil allerhöchstens – unwahrscheinlicherweise in vitro – ein Kind – bei Lesben – entstünde, hätte es aber nicht das Erbgut beider „Elternteile“ in sich.
Dies passte ihm natürlich nicht.
Er warb nicht nur für Akzeptanz und Toleranz, sondern er wollte seinerseits nichts akzeptieren, was seinen Ansichten entgegenlief.
Als wir orgendwann im Sommer in Stuttgart spazieren gingen, war dort zufälligerweise ein Info-Stand der CDU, dessen Vorsitzender er ist.
Er preschte zu uns hervor und begrüßte uns sehr freundlich (zumindest gespielt freundlich).
„Sie haben also ein Problem mit den Homosexuellen“, meinte er. Wir entgegneten, dass wir nichts gegen Homos hätten, sondern uns nur nerve, in welcher permanenten Opferrolle die Schwulen – ebenso er auch – sich selbst katapultierten, wenn jemand mal nicht deren Meinung sei, was eben deren „Gebahren“ und „Auftreten” betreffe.
Wir sagten auch, dass es uns in keinster Weise interessiere, was Homos hinter verschlossenen Türen machten, doch sie sollten sich nur mäßigen, was deren „tuntiges” Auftreten in der Öffentlichkeit betreffe.
„Ich erzähle ja auch nicht jedem, dass wir Heteros sind und verheiratet sind“, brachten wir es auf den Punkt, den sein Ehepartner akzeptierte, er aber nicht.
Ihn nervt es übrigens auch, dass schwule Paare komisch angeschaut würden und er nannte dies auch „Diskriminierung“.
Zum Abschluss ließen wir unsere Hände – Wir beide trsgen lackierte Fingernägel. – sehen und sagten: „Meint Ihr, wir würden nicht diskriminiert oder zumindest seltsam angeschaut?“
Plötzlich hatte sich die Diskussion erledigt. Und ihm fiel nichts mehr ein.
Wie besonders schwer die Schwulen wie er es auch immer haben!
Die „eingetragene Lebenspartnerschaft“ – die sog. „Homo-Ehe“ reicht ihm auch nicht, er will alles.
Vor allem wollte er, dass die katholische Kirche vor ihm und seinem Mann auf die Knie geht.
Vom Selbstverständnis der katholischen Kirche ist es allerdngs so, dass man nur (kirchlich) heiraten kann, wenn aus der Ehe auch Nachkommen hervorgehen. Wenn dies nicht der Fall ist bzw. dies nicht geplant ist, kann ein Pfarrer die kirchliche Eheschließung verweigern.
So ging es ihm auch.
Er hatte seinen langjährigen Freund standesamtlich geheiratet.
Die kirchliche Ehe des streng katholischen „Supercoolen“ funktionierte aber nicht aus o. g. Gründen.
So wurde sich etwas ganz „Tolles“ ausgedacht.
Sein mit ihm standesamtlich verheirateter Ehemann trat nach einigen Querelen aus der katholischen Kirche aus und trat nach einer kurzen Zeit in die ALTKATHOLISCHE Kirche ein, denn in der alt-katholischen Kirche kann man als gleichgeschlechtliches Paar getraut werden.
So konnten beide nämlich endlich in den Genuss kommen, kirchlich geheiratet zu haben, obwohl man einen Umweg über eine andere Konfession gemacht hatte.
Der „Supercoole“ kann sagen, er sei als Katholik kirchlich getraut worden und sein Mann kann ja mal das Präfix „alt…“ vergessen auszusprechen.
Und kirchlich getraut sind beide!
Was für Heuchler!
Der Name des „Supercoolen“ ist übrigens Stefan Kaufmann.

Das sog. „Freihandelsabkommen” – TTIP – mit den USA …
Es ist noch sooo geheim, dass Poliitiker zwar den Entwurf lesen dürfen, aber nicht jeder und wenn, dann muss man eine Schweigeerklärung unterzeichnen.
Es sollen sog. „Schichtungsstellen” eingerichtet werden, die dazu da sind, dass Konzerne Staaten verklagen können, wenn sie Gesetze o.ä. erlassen, die für Firmen geschäftsschädigend sein könn(t)en.
Wenn der Bundestag ein neues Gesetz verabschieden würde, um den Zigarettenkonsum einzuschränken, könnten Zigarettenkonzern die Bundesregierung auf Schadensersatz – Mindereinnahmen ! – verklagen.
Diese ShitsSchiedsstellen setzen sich aus Anwälten und Gutachtern der Wirtschaft zusammen und sind alles andere als unabhängig, sonderrn eher dazu da, Konzernen mögliche (!!!) Gewinneinbrüche einklagbar zu machen und / oder Gesetze zu verhindern.
In Amerika wird ja statt Zucker aus Zuckerrüben aus Kostengründen Zucker aus Mais gewonnen.
Dieser Zucker ist eine braune Brühe und heißt „Isoglucose”.
Diese Zuckerart hat bewiesenermaßen eine negative Wirkung auf die Leber und auf die Bauchspeicheldrüse.
Dies führt u.a. zur sog. „Fettleber”, einhergehend mit hohem Übergewicht (Fettleibigkeit).
Mexiko, das übrigens ein „Freihandelsabkommen” mit den USA hat, hat das Problem der Fettleibigkeit erkannt und ein Gesetz erlassen, um die Verwendung und Beimischung von Isoglucose in Lebensmittel – insbesondere bei Fastfood – drastisch einzuschränken.
Die Konzerne, die Isoglucose herstellten und vertrieben, verklagten nun den Staat Mexiko mithilfe der „Schiedsstellen” dazu, Wiedergutmachung zu zahlen von 58 Millionen US-Dollar und setzten die Regierung so unter Druck, dass das Gesetz fallengelassen wurde.
Da Isoglucose bekanntermaßen wegen des hohen Fructosegehalts ohne Katalysierung durch Insulin der Bauchspeicheldrüse in den Stoffwechselprozess gelingt, geht also die Schädigung der Gesundheit eben durch diesen Stoff weiter.
Obwohl die gesundheitlichen Schäden bekannt sind, geht es einzig und allein um Profit!
Die Schiedsstelen tagen übrigens hinter verschlossenen Türen, sodass nichts an die Öffentlichkeit gelangt, was dort verkaspert wird.
Wenn TTIP, das Freihandelsabkommen mit den USA, kommt, interessiert niemanden mehr wirklich, wie es den Konsumenten geht, sondern es zählt nur der Profit.
LiebeiPolitiker und Entscheider, werdet endlich wach!

Als wir kurz berichteten, dass „ganz schlaue Leute” von uns wollten, wir sollten unseren Geocache „Kritzelwerk” verlegen, fiel uns noch ein, wie wir von „ganz wichtigen Geocachern” gemobbt und genötigt wurden.
Wir entschlossen uns, über diese Sache in einem (eben diesen) seperaten Artikel zu berichten.
![]() | „Wer nichts weiß, muss alles glauben.” Marie von Ebner-Eschenbach |

Anfang Ende August / September 2015 kursierte ein Bild eines ertrunkenen (Flüchtlings-)Kindes – oben dargestellt – durch die Medien.
Wir zweifelten an der Authentizität dieses Fotos und taten dies kund.
Hier geht es zu unserem betreffenden Artikel.
Wir lieferten auch die Geschichte der Tragödie um dieses Kind und stießen auf die wahren Begebenheiten, wofür wir als „pietätlos”, „mitleidslos”, „menschenverschtend” etc. tituliert wurden.
Wer die Medien verfolgt hatte, wird festgestellt haben, dass es ruhig um das Bild geworden ist.
Wir möchten nun eine Ad-Absudum-Diskussion beschreiben, die wir mit einigen Personen führten, die das Thema gegenfeuern wollten. Irgendwann wurde die Diskussion dann abstrus.

(Zum Vergrößern auf das Bild klicken!)
Das Ende einer Legende
![]() | „Die veröffentlichte Meinung und die öffentliche Meinung sind 180 Grad auseinander.” Hans-Peter Friedrich |

Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) gibt es einen Paragrafen (§1592), der definiert, wer Vater eines Kindes ist.
Dazu gibt es noch §1594, in dem geregelt ist, wer eine Vaterschaft anerkennen kann.
Da es ab und zu vorkam, dass einem Vater sog. „Kuckuckskinder“ untergeschoben wurden, gibt es natürlich auch die Möglichkeit eine Vaterschaft anzuzweifeln bzw. zu revidieren. Dies regelt §1600.
Der Anfechtungsparagraf wurde aber vom Bundesverfassungsgericht teilweise aufgehoben. Das BVG sagt in einem Urteil vom 17.12.2013 – Veröffentlichung im Januar 2014:
„Die im Jahr 2008 eingeführten Regelungen zur behördlichen Vaterschaftsanfechtung sind verfassungswidrig und nichtig. Dies hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts in einem heute veröffentlichten Beschluss entschieden. Die Behördenanfechtung führt zum Wegfall der Vaterschaft und der deutschen Staatsangehörigkeit des Kindes. Zwar verfolgt der Gesetzgeber damit den legitimen Zweck, zu verhindern, dass durch Vaterschaftsanerkennung gezielt das Aufenthaltsrecht umgangen wird. In ihrer konkreten Ausgestaltung verstoßen die Regelungen jedoch gegen Art. 16 Abs. 1 GG sowie gegen Art. 6 Abs. 1, Art. 6 Abs. 2 Satz 1 und gegen Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG, da der weite Anfechtungstatbestand auch Vaterschaftsanerkennungen erfasst, die nicht die Umgehung des Aufenthaltsrechts bezwecken.“
In den weiteren Ausschweifungen der Pressemitteilung (4÷2014) wird dazu noch Konkreteres gesagt, was hier aber nicht weiter behandelt wird.
Das Urteil kann hier – 1 BvL 6⁄10 – nachgelesen werden.
Bezugnehmend auf diesen juristischen Sachverhalt passiert neuerdings etwas, womit wohl niemand gerechnet hatte.
Frauen, die mit ihren Kindern aus ihrem Heimatland geflohen sind, bekommen nicht einfach ein Aufenthaltsrecht in Deutschland zugesprochen. Vor allem nicht, wenn sie aus einem sicheren Herkunftsland kommen.
Nun bieten sie vornehmlich Obdachlosen oder armen Männern Geld, damit diese die Vaterschaft ihres Kindes – laut §1594 BGB – anerkennen.
Wenn diese das tun, bekommt das Kind die Staatsangehörigkeit des Vaters zugesprochen.
Ein Deutscher kann nicht aus Deutschland abgeschoben werden.
Da das nun deutsche Kind noch klein – „schutzbedürftig” – ist, darf die Mutter bleiben.
Nach drei Jahren Duldung (oder länger) bekommt die Mutter des Kindes das permanente Aufenthaltsrecht.
Der „Vater“ bekommt nebenbeibemerkt das Kind und die Frau nie zu sehen bzw. nicht mehr zu sehen.
So werden aus Wirtschafts- bzw. Armutsflüchtlinge, die in der Regel abgeschoben werden, weil sie die Prämisse aus dem Asylrecht nicht erfüllen, Personen, die eine permanente Duldung haben.
Nach §1600 kann eine Vaterschaft angefochten werden. Allerdings nur von der Mutter, dem „echten Vater“, dem Vater, der die Vaterschaft anerkannt hat, dem Kind und der anfechtungsberechtigten Behörde.
Wie oben angeführt ist, hat das BVG die behördliche Anfechtung als verfassungswidrig außer Kraft gesetzt. Dort wird ausgeführt, dass man nicht verantworten könne, dass die Staatsbürgerschaft aufgehoben werden würde. Zudem müsste dann ein Kind abgeschoben werden, dass sich auch schon eingewöhnt habe.
Dort liegt nämlich die Krux.
Der „Vater“ wird nichts anfechten, die Mutter auch nicht. Die Behörde darf nicht.
So wird diesem Missbrauch Tür und Tor geöffnet, weil den Behörden aus einem falschen Verständnis die Hände gebunden sind.
Hier ist Handlungsbedarf bitter nötig.
Am besten schon gestern.
![]() | Dieser Artikel ist auch bei Oximity erschienen „Vaterschaft und Missbrauch” |

