Verbalmassaker

Die Zahl des Tages ist die 18 – Achtzehn.
Soviele Aufsichtsräte der Bahn AG – 18 zu 1, eine Enthaltung – haben für die Weiterführung bzw. den Weiterbau des Bahnprojekts Stuttgart 21 (S21) gestimmt.
Nichts Neues für die Befürworter dieses zukunftsweisenden Projekts!
Wohl aber für die Gegner, die sich Tag ein, Tag aus wieder einbläuen, dass S21 gestoppt, „rückgebaut” und dann der jetzige Kopfbahnhof renoviert würde.
- Die Gegner von S21 haben extra eine Schlichtung zu S21 bekommen, haben aber den Ausgang der Schlichtung nicht anerkannt.
- Der geplante Bahnhof S21 wurde auf deren Wunsch einem Stresstest unterzogen, um zu beweisen, dass er wie behauptet effizient sei. Das Ergebnis der Gutachter, die die S21-Gegner selbst ausgesucht haben, wurde nicht anerkannt.
- Es wurde ein Voklsentscheid bzw. eine Volksabstimmung zur Weiterführung der Finanzierung des Landes Baden-Württemberg durchgeführt, doch das Ergebnis, das pro S21 ausging, wurde nicht anerkannt.
Der amtierende VerkehrTminister Hetzmann Hermann hat natürlich auch einen Löwenanteil daran, denn er ist es, der permanent gegen die Bahn agiert, irgendwelche Mutmaßungen verbreitet oder Tatsachen des „Lenkungskreises zu Stuttgart 21″ verdreht.
Nun sollte Hermann endlich wahrmachen, was er in einem Interview mit der Tageszeitung „taz” gesagt hat und die Verantwortung bezüglich S21 abgeben.
Wir Befürworter gehen sogar soweit, den Rücktritt des VerkehrTministers zu fordern!
Die S21-Gegner sollten endlich Ruhe geben und nicht weiter (verbal) randalieren!
Der Aufsichtsrat zu S21
DEUTSCHE BAHN AG | BERLIN, 05.03.2013Der Aufsichtsrat der Deutschen Bahn AG hat am 5. März beschlossen:
- Der Aufsichtsrat nimmt zur Kenntnis, dass der Vorstand mit Schreiben vom 15. Februar 2013 Gespräche zur Finanzierung aller Mehrkosten oberhalb des Finanzierungsrahmens von 4.526 Mio. EUR gegenüber den Projektpartnern auf der Grundlage der sog. Sprechklausel der Finanzierungsvereinbarung eingefordert hat, auf dieser Grundlage mit den Projektpartnern verhandelt und für den Fall des Scheiterns der Verhandlungen die jeweils einklagbaren Ansprüche unverzüglich gerichtlich geltend machen wird.
- Der Aufsichtsrat nimmt die auf der Grundlage der Erkenntnisse des 6‑Punkte Programms ermittelte Erhöhung des Gesamtwertumfangs des Projekts von 4.330 Mio. EUR um 1.657 EUR auf 5.987 EUR zur Kenntnis und stimmt zu, dass das Projekt im Rahmen der Investitionsplanung mit dem veränderten Gesamtwertumfang im Portfolio fortgeführt wird. Für eine Erhöhung des Gesamtwertumfangs über 5.987 Mio. EUR ist eine Freigabe des Aufsichtsrats erforderlich.
- Der Aufsichtsrat stimmt einer Erhöhung des Finanzierungsrahmens von 4.525 Mio. EUR um 2.000 Mio. EUR auf 6.526 Mio. EUR zu, der zur Abdeckung aller heute bekannten Risiken notwendig werden könnte.
- Der Aufsichtsrat nimmt zur Kenntnis, dass der Vorstand – wie üblich – rechtzeitig und schriftlich über den Projektfortschritt sowie die Entwicklung von Kosten und Risiken des Projekts in jeder Aufsichtsratsitzung in einem eigenen Tagesordnungspunkt berichten wird. Der Tagesordnungspunkt soll jeweils in der Sitzung des Prüfungs- und Compliance-Ausschusses vorab besprochen werden.
- Der Aufsichtsrat nimmt zur Kenntnis, dass der Vorstand beabsichtigt, eine Projektgesellschaft zu gründen, für die ein Projektbeirat eingesetzt werden soll.
Original-Beitrag auf der Webseite des Bahnrojekts Stuttgart-Ulm

Es liegt heute noch mehr auf der Hand.

Was sind Keintologen?
Das Wort „Keintologe(n)“ wurde von Befürwortern des Bahnprojekts Stuttgart 21 (S21) geprägt.
Es beschreibt, dass die Gegner von S21 gegen alles sind – „Kein S21“, „Kein Geld für die Bahn“, „Kein …“ – was S21 auch nur tangiert, und spielt gleichsam auf den esoterisch-religiösen Wahn der S21-Gegner an, der über Gut und Böse steht.
„Keintology“ spielt ebenfalls darauf an, mit Seitenhieb auf die realitätsverweigernde Sekte, die so ähnlich heißt und genauso Propanda und Agitation betreibt.
“Keintologen“ sind also realitätsverweigernde S21-Gegner, die nach einem esoterisch-religiösen Stereotypus handeln und alles „verteufeln“, was auch nur im weitesten Sinne für / pro S21 ist, ganz gleich, ob dabei die Wahrheit verleugnet wird oder nicht.
![]() | „Ich habe drei Flaschen Wein alleine geleert, und ich bin nicht betrunken. Obwohl das Haus umgekippt ist, kann ich noch stehen.”
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„Es ist eine besonders hübsche Kunst, sich in Dinge einweihen zu lassen, über die man Bescheid weiß, und zwar von Leuten, die nicht Bescheid wissen.” Alain Peyrefitte |
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Das Buch „Die Kleine Hexe“ wird umgeschrieben.
Politisch korrekt wurde das Wort „wichsen“ ersetzt durch „verprügeln“.
Das Wort „wichsen“ hatte früher die Bedeutung „verhauen“, „verprügeln“ und ähnliches, aber da das Verb heutzutage auch ein Kraftausdruck für „masturbieren“ ist, konnte man dies den Kindern nicht zumuten.
Ebenso wird gefordert, dass „Pipi Langstrumpf“ ebenfalls politisch korrekt „umdefiniert“ werden solle, denn dort wird das Wort „Neger“ für schwarzhäutige Menschen benutzt.
Das geht schon mal gar nicht!
Man erinnere sich an amerikanische Krimis, in denen „Schwarze“ gesucht wurden, aber auf einmal hieß es „Farbige“ und Jahre später wurde „Afro-Amerikaner“ benutzt.
Deutschland kann natürlich auch auf solche „politisch korrekten“ Wortschöpfungen „stolz“ sein.
- Negerküsse heißen Schaumküsse.
- Ausländer sind „Deutsche mit ‚ausländischem’ Migrationshintergrund“.
- Behinderte sind „Menschen mit Behinderungen“
- Der „Sarotti-Mohr“, eine Werbefigur wurde ersetzt durch den goldhätigen „Sarotti-Magier der Sinne“, weil er wie ein Sklave aussah.
- etc. pp. …
Da in der römischen Geschichtsschtreibung Germanen als Barbaren bezeichnet werden und wurden, fordern wir die Neuschreibung eben dieser.
Und eins will ich den Schwaben sagen!
Es heißt nicht mehr „Reingeschmeckte”, sondern „Schwaben mit reingeschmecktem Migrationshintergrund”.

In diesem Blog wurde ja schon viel über die Lügen der Keintologen – Stuttgart-21-Gegner – geschrieben und analysiert, wie sie sich ein Gebäude aus Lügen aufbauen und aufgebaut haben, um ihre definitiv falschen „Thesen“ unter ihresgleichen zu bringen.
Seitdem der Volksentscheid war, versuchen die Keintologen irgendwas zu finden, wie sie diesen als „illegal“ diffamieren zu können.
Die Intention dahinter ist, dass die Keintologen sich permanent als das Sprachrohr der Mehrheit der Bevölkerung ansahen und dies nach außen hin auch immer und immer hinstellten.
Am „Tag der Abrechnung“, dem Tag, als der Volksentscheid stattfand, stimmten plötzlich 58.8 Prozent der (wahlberechtigten) Bevölkerung von Baden-Württemberg dafür, dass das Land weiterhin Stuttgart 21 – S21 – mitfinanzieren solle.
Die Lügeblase der Keintologen von der Mehrheit der Bevölkerung gegen S21 war geplatzt.
Nun standen sie und stehen dumm da!
Anstatt sich wie die Netzwerke Campact u.ä. mit dem (basis)demokratischen Prozess „Volksentscheid“ zufriedenzugeben, mobbten die Keintologen weiter ehrbare Bürger, die sich für S21 aussprachen, und denunzierten weiter die politischen Handlungsträger, die Führungsriege der Deutschen Bahn etc.
Vor kurzen wurde bekannt, dass durch die vielen Verzögerungen der Keintologen wie Einsprüche gegen demokratisch legitimierte Verfahren, Einsprüche gegen genehmigte Bauvorhaben, sog. Blockade-Frühstücke, die an Abstrusität nicht zu überbieten waren, Fehlplanungen etc. S21 teurer wurde als erwartet.
Nun hatten die Keintologen wieder „Oberwasser“ erkannt und agierten gegen den Volksentscheid, denn sie behaupteten, der Volksentscheid sei aufgrund des „explodierenden Kostendeckels“ nicht mehr gültig.
Dies kursiert seit ein paar Wochen umher, wird aber durch die Wiederholung auch nicht wahr.
Der Volksentscheid ist weiterhin bindend, auch wenn die Keintologen weiter herumpalavern, denn es ging im Volksentscheid nicht um einen „Kostendeckel“, sondern ob das Land Baden-Württemberg ihren Anteil kündigt oder nicht.
Das Gesetz, über das im Volksentscheid entschieden wurde, hieß „S21-Kündigungsgesetz“ und nicht „Kostendeckel-Einhaltungs-Gesetz“.
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„Die einzige Waffe, die man gegen unverständliche Aussagen einsetzen kann, ist der Spott. Thomas Jefferson |

In diesem Blog wurden vor einiger Zeit die Lügen der Stuttgart-21-Gegner analysiert und widerlegt.
Heute erreichte uns eine „neue“ Lüge.
Angeblich hätten der Nord- und Südflügel des momentanen Stuttgarter Bahnhofs nicht abgerissen werden dürfen, weil dies erst siebzig Jahre nach dem Tod des Architekten geschehen dürfe.
So etwas Ähnliches kennen wir, denn es wird von Seiten der S21-Gegner auch behauptet, die beiden Flügel seien denkmalgeschützt gewesen, was aber nicht stimmt, denn nur der Turm und der sog. Bonatz-Bau sind denkmalgeschützt, weswegen sie auch stehen bleiben und in S21 integriert werden.
Die Flügel waren nur Funktionsbauten, um als Rauchfang und –schutz zu dienen, weil Dampfloks sehr viel Rauch in die Stadt geblasen hatten.
An der „These“ mit den 70 Jahren sieht man mal wieder, wie Tatsachen verdreht werden.
Laut Kunsturhebergesetz kann ein Kunstwerk – Gemälde, Texte, Musik etc. – in der Regel nach 70 Jahren nach dem Tod des Künstlers frei verteilt werden, falls niemand (noch) Rechte an dem Werk besitzt.
Die S21-Gegner vermengen hier das Kunsturhebergesetz mit Architektur und behaupten (wissentlich?), dass dies auch für Bauwerke gelte.
Wenn es so wäre, dürfte man nie ein Haus, das bekanntlich von Architekten konzipiert wurde, verändern, weil das Urheberrecht der Architekten dann verletzt würde. Man besäße also ein Haus, das man nicht anrühren darf.
Diese Vermengung von (Pseudo-)Recht und Lügen ist typisch für die Hetz-Politik der S21-Gegner!

„Wenn die Klügeren immer nachgeben
… machen Sie nur das, was die Dummen wollen!”

„Der Umfang des Unfugs, der im Namen von Religionen angestellt wird, kennt keine Grenzen.”