Deutsch

Die Internet-Videoplattform YouTube hat den Kanal des Senders „RT DE” geschlossen.
Die Begründung ist, dass die Inhalte von „RT DE” gegen die Richtlinien von YouTube verstößen, allem voran die Verbreitung von Fake-News.
Nun soll es „Vergeltung” gegen YouTube und Deutschland geben.
RT, bis 2009 „Russia Today”, ist ein am 10. Dezember 2005 vom russischen Staat gegründetes und finanziertes mehrsprachiges Auslandsfernsehprogramm.
Es gibt an, dem Publikum die russische Sichtweise auf das internationale Geschehen vorzustellen und ein Gegengewicht zu westlichen Medien darstellen zu wollen.
Kritiker betrachten den Sender als Auslands-Propagandakanal der russischen Regierung.
Ihm wird gezielte Desinformation sowie die Verbreitung von Verschwörungstheorien vorgeworfen.
„RT DE” ist der deutschsprachige Ableger, mit Sitz in Berlin und kann per Satellit empfangen werden.
Bei Interviews, die gemacht wurden, konnte man immer wieder sehen, dass Interviewpartner verbal, teilweise sogar massiv verbal (aggressiv), bedrängt worden waren, das zu sagen, was „RT DE” hören wollte. Die Interviewer nahmen es nicht hin, dass jemand eine andere Meinung vertrat als sie (mussten).
„RT DE” war (und ist) für seinen hetzerische Ton bekannt.
Dass YouTube den Kanal dicht gemacht hat, war abzusehen, da „RT DE” nicht gerade für objektive und wahrheitskonforme Berichterstattung bekannt ist. Zudem wurden viele Falschinformationen zur Corona-Pandemie verteilt und Verschwörungstheorien verbreitet.
Die Schließung beziehungsweise Löschung war eine notwendige Konsequenz.
Nun ist „RT DE” beleidigt.
Ausgehend von der Außen- und Innenpolitik des Heimatlands Russland war es nur eine Frage der Zeit, dass der geschasste Sender sich meldet.
Um vermeintliche „Stärke” zu zeigen, kommt er nicht umher, YouTube den „Medienkrieg” zu erklären.
Das Deutschland in den Fokus geraten ist, kann man nur verstehen, wenn man sich in die Rolle von „RT DE” versetzt.
Dieser Sender hat einen Auftrag, also haben die deutschen Medienanstalten den Auftrag, gegen „RT DE” zu agieren, um deren „westliche Weltansicht” zu verbreiten.
Wie bei einer Verschwörungstheorie spinnt man sich zusammen, dass die deutschen Medien YouTube zur Schließung beziehungsweise Löschung genötigt hätten.
Was ist als nächstes geplant?
Eine russische Kopie von Facebook, die angeblich „freier” sein soll, gibt es ja schon.
Man beachte nur, dass man dort „sehr frei” seine Meinung bis hin zu radikalen und extremistischen Aufrufen und Hetzkampagnen mitteilen kann, solange sie nicht direkt oder indirekt gegen Russland gerichtet ist.

Nun ist es beschlossene Sache, dass die wegen der „pandemischen Lage nationaler Reichweite” teilweise beschnittenen Grundrechte nicht für alle in vollem Umfang zunächst zurückkehren können.
Man spricht von den 3G-Regeln oder der 3G-Gruppe.
Die Personen, die nicht darunterfallen, sind im Gegensatz zu denen der 3G-Gruppe potenzielle Infektionsträger.
Seitdem es die Kategorisierung „3G” oder auch „2G” gibt, wehren sich die Nicht-Geimpften dagegen und deklarieren sich als Opfer.
Dies ist ein Text, der sich auf die Schweiz bezieht. Ihn gibt es in leicht geänderter Form auch in Deutschland.
Die aktuelle Situation bezüglich geimpft vs nicht geimpft im speziellen „Certifiziert oder nicht” in der Schweiz beunruhigt mich.
Text aus sozialen Online-Netzwerken
Ich habe mich impfen lassen. Weil ich für die Gesellschaft und auch für mich einen gesundheitlichen Nutzen darin sah. Für mich geht das Leben draussen „normal” weiter. Ich trag meine Maske wenn ich in ein öffentliches Gebäude gehe, aber das ist auch schon alles.
Meine Freunde hingegen die nicht geimpft sprich „ZERTIFIZIERT” sind, sehen sich vor direkte sozial ausgrenzende Probleme gestellt.
Ein Geburtstagsfest in einem Restaurant kann nicht besucht werden ausser man wird getestet. Ein Kino besuch ist nicht möglich ausser man ist finanziell in der lage sich testen zu lassen.
Auf den ersten Blick betrachtet mag, dies kein grosses Problem sein. Die schwierigkeit liegt aber dairin das diese Entwicklung in eine Richtung läuft die ich nicht für gut finde. Das Corona-Gesetzt meiner meinung nach, mit all seinen besten intensionen fürhrt zu einer sozialen Ausgrenzung von einer Minderheit. Damit bin ich nicht einverstanden. Ich glaube, wir finden eine Lösung gegen Covid auch ohne Certifikat. Dafür werde ich gerne nocmals Lockdowns eingehen.
Daher werde ich in meinem leben zum ersten mal Politisch aktiv, Ich schreibe diesen Text, Suche gleichgesinnte denen es nicht um „Impfing ja oder nein” sondern um „Certifizierte Zwei Klassengesellschaft geht”. und Ich werde eine entsprechende Initative oder Referendum unterstützen, und im äussersten falle auch SVP wählen.
Ich tue dies nicht weil ich betroffen bin sondern weil es meine Freunde betrift und weil es nicht OK ist wie das derzeit gehandhabt wird.
Auf die Rechtschreib- und Zeichensetzungsfehler werde ich nicht eingehen.
Jeder kann sich impfen lassen.
Bestimmte Personen fallen nicht darunter und haben nichts zu befürchten.
Die Gesellschaft wird allerdings nicht gespalten beziehungsweise nicht erst jetzt.
Das hat schon viel früher stattgefunden.
Die Demokratie lässt auch zu, dass manche sich gegen die Interessen der Gesellschaft stellen.
Bei einer pandemischen Lage nationalen Ausmaßes geht es darum, die Seuche (Covid-19) aufzuhalten, um andere zu schützen.
Ja, ich habe sogar dreimal die Impfdosis bekommen, die dritte vorigen Mittwoch!
Meine Intention ist dabei auch, dass ich nicht Covid bekomme.
Die dritte Dosis hat mir zugesetzt, gebe ich zu.
Ich bin nach knapp einer Woche wieder so gut wie zu 100 Prozent auf dem Damm.
Ich habe die Nebenwirkungen in Kauf genommen, obwohl ich nicht damit gerechnet habe, dass diese sogenannte „Booster-Impfung” solche Auswirkungen hatte. Vorigen Donnerstag war es richtig schlimm.
Die beiden anderen Dosen habe so gut wie gar nicht gespürt.
Nun weiß ich, wie Covid sich zum Teil anfühlt, denn die Nebenwirkungen waren mit Covid-Symptomen vergleichbar.
Auch wenn man nach der Impfung (etwas) neben sich steht, kann man etwas für andere tun und sich impfen lassen.
Die, die jetzt johlen, haben die Gesellschaft mit ihrer permanenten Verweigerungshaltung gegenüber vielen Dingen (Regeln) schon lange gespalten.
Dafür bekommen sie nun die Quittung.
Die quertreibenden Egoisten wollen nämlich plötzlich unsere Unterstützung, damit sie weitermachen können wie immer.
Sie wollen unsere Unterstützung, obwohl sie nichts für uns tun.
Nicht mit mir!
Der Text, weiter oben, wurde zu hoher Wahrscheinlichkeit von einem Covidioten, Impfgegner, Querdenker oder anderen Realitätsverweigerern verfasst, denn die Argumentation dieser Personen ist immer gleich.
Der unbekannte Verfasser, dessen Text zigmal kopiert wurde, gibt sich als Geimpfter aus, obwohl von der Wortwahl her daran gezweifelt werden darf. Sie stammt aus dem Covidioten-Jargon.
Angenommen man würde einen „Lockdown” verhängen, wären diese Leute die ersten, die nach der Beendigung eben dessen schreien.
Der Text ist eine billige Masche, mit der Impfgegner und ihre Sympathisanten versuchen, Stimmung gegen die selbst verschuldete Lage zu machen.
Man sieht, dass sie nicht mal wollen, dass man von ihnen einen Schnell-Test nimmt, mit denen sie dann trotz alledem an Festivitäten teilnehmen können.

Man nennt ihn verächtlich den „Clown aus Aachen”.
Gemeint ist Armin Laschet, Kanzlerkandidat der CDU.
Heute hat er gezeigt, dass der „Clown” nicht ganz von der Hand zu weisen ist.
Die Spitzenkandidaten sehen sich gerne bei der Stimmenabgabe in den Medien.
Armin Laschet hat sich einen Fauxpas geliefert, der ihm nie hätte passieren dürfen.
Vor laufenden Foto- und Videokameras steckte er seinen Stimmzettel in die Wahlurne in seinem Wahllokal in Aachen.
Er hatte den Stimmzettel allerdings nicht richtig zusammengefaltet und man konnte sehen, was er gewählt hatte.
Bei seiner Frau war es genauso.
„Klar, dass er CDU wählt. Das ist ja kein Geheimnis”, werden viele sagen.
Der Wahlleiter im Wahllokal hätte die Stimmen allerdings für ungültig erklären beziehungsweise zurückweisen müssen.
In der Bundeswahlordnung, Paragraf 56 steht eindeutig, dass der Wahlvorstand einen Wähler zurückzuweisen habe, der seinen Stimmzettel so gefaltet hat, dass seine Stimmabgabe erkennbar sei oder ihn mit einem äußerlich sichtbaren, das Wahlgeheimnis offensichtlich gefährdenden Kennzeichen, versehen habe (Absatz 6, Ziffer 5).
Das ist dumm gelaufen.
Dies bestätigt, dass der Beiname „Clown von Aachen” nicht so von der Hand zuweisen ist.
Nachtrag
Laut des Bundeswahlleiters ist ein Stimmzettel zu werten, wenn er in die Wahlurne gesteckt wurde und sich im Inneren befinde.
Die beiden Laschets hatten dies ja ungehindert getan.
Dies öffnet Tür und Tor für solche und weitere Vergehen dieser Art, wie zum Beispiel unterschwellige Wahlwerbung, die in Wahllokalen laut BWO nicht erlaubt ist.
Man könnte den Wahlzettel richtig zusammenfalten, aber außen darauf schreiben: „Wählen Sie auch …”.
Diesen steckt man dann ganz schnell in die Urne, während man sich beispielsweise wie Laschet fotografieren lässt.
Dies verstößt zwar auch gegen Paragraf 56 der Bundeswahlordnung, aber der Stimmzettel ist zu werten, weil er in die Urne gesteckt wurde.

Artikel 5 des deutschen Grundgesetzes enthält zahlreiche Grundrechte, welche die freie Kommunikation schützen.
Unter Absatz 1 des obengenannten Artikels steht eindeutig, dass eine Zensur nicht stattfinde.
Unter Zensur oder Informationskontrolle versteht man ein Instrument oder Instrumentarium, welches dazu da ist, nur „genehme” Meinungen beziehungsweise Berichte zu veröffentlichen.
Abweichendes wird dadurch verhindert.
Bei der Zensur, wie sie im Grundgesetz genannt wird oder wie sie de jure behandelt wird, handelt es sich genaugenommen um eine Vorab-Zensur.
Wenn ein Journalist, Reporter oder Autor etwas veröffentlichen möchte, muss er dies der Zensurbehörde vorlegen und prüfen lassen. Diese entscheidet darüber, ob veröffentlicht wird oder darauf hingewirkt wird, es so zu verändern, dass es doch veröffentlicht werden kann. So wird verhindert, dass etwas an die Öffentlichkeit kommt, was nicht erwünscht ist.
Artikel 5 beschreibt aber auch, dass man niemandes Ehre verletzen darf.
Hat man etwas veröffentlicht, kann es passieren, zum Beispiel in Online-Medien, dass dies mit Blick auf Wahrhaftigkeit und Objektivität oder Ehrverletzung wieder herausgenommen wird.
Dabei handelt es sich dann nicht um Zensur, denn hier wurde nur Recht angewandt und umgesetzt.
Wenn jemand etwas geschrieben hat und es sich herausstellt, dass es zum Beispiel ehrverletzend ist, kann man dies wieder löschen.
In Internetforen oder in sozialen Onlinenetzwerken gibt es zudem Nutzungsbedingungen, die sogenannte Netiquette, in denen beschrieben wird, was erlaubt ist und was nicht. Wenn jemand gegen diese verstößt, kann der Betreiber Kommentare oder Beiträge löschen, im schlimmsten Fall sogar Nutzer ausschließen.
Da es den verfassungsgemäß garantierten Minderheitenschutz gibt, darf niemand für seine Meinung verfolgt werden.
Wenn beispielsweise jemand behauptet, dass Bären generell ein blaues Fell hätten, ist dies seine freie Meinung, auch wenn es faktisch nicht stimmt. Eine angemessene Diskussion darüber kann selbstverständlich geführt werden.
Die Behauptung der blauen Bären sollte allerdings zurückgenommen werden, muss es aber nicht.
Dass diese Person keine Nachteile durch seine Äußerung bekommt, garantiert der Minderheitenschutz.
Das mit den blauen Bären war ein Beispiel, das man auf politische Ansichten übertragen könnte.
Minderheitenschutz heißt, dass Minderheiten nicht verfolgt werden dürfen, zum Beispiel für deren Meinung, Weltansicht, Religion und so weiter.

Das Pharmaunternehmen Pfizer entwickelt wie andere auch Medikamente gegen Covid. Ein laut Pfizer vielversprechendes Mittel wird momentan in der ersten klinischen Phase erprobt. Dieses Mittel soll schwere Verläufe abmildern.
In Kreisen der Covidioten, Impfgegner sowie anderer Desinformierter und Verblendeter wird behauptet, diese Tablette müsste zweimal am Tag zur Unterstützung und Aufrechterhaltung von Corona-Impfungen genommen werden.
Regierungen wie die deutsche hätten schon diesbezügliche Verträge unterzeichnet.
Wie immer bei diesen Gruppen lügen sie sich die Welt so, wie sie sie für ihre Fake-News brauchen.
Die Tablette ist momentan in der ersten Erprobungsphase am Menschen.
1104 Covid-Patienten haben sich als Probanden zur Verfügung gestellt.
Bei dieser Studie handelt es sich wie bei den noch folgenden anderen Studien um eine Blindstudie, bei der jeweils die Hälfte der Personen eine Tablette mit der Arznei und die andere Hälfte nur ein gleichaussehendes und gleichschmeckendes Placebo (ohne Arznei) bekommen.
Anhand der Verläufe der beiden Gruppen zeigt sich, ob die Tablette die gewünschte Wirkung erzielt.
In diesem frühen Erprobungsstadium ist noch nicht bewiesen, ob die Tablette überhaupt wirkt.
Auch kann keine Zulassung dieses Medikaments beantragt werden, weil noch andere Studien durchlaufend werden müssen.
Folglich kann es auch noch keine Verträge mit Regierungen geben.
In den Fake-News wird nur gesagt, dass das Medikament die Impfungen aufrechterhalten würde.
Es wird gesagt, dass die Wirkungen der Impfungen nachlassen würden.
Schon kurios, denn das Medikament von Pfizer soll auch die Impfungen von Moderna, AstraZeneca und Johnson&Johnson unterstützen.
Das sagen zumindest die Covidioten, und diese müssen es laut eigener Aussage ja wissen!
Anhand des zum Himmel schreienden Unfugs sieht man auch, wie einfach strukturiert die Fake-News bezüglich dieser Tablette sind.
Eine Tablette solle angeblich zweimal am Tag genommen werden, damit die Impfwirkung aufrechterhalten bleibt.
Sie solle zudem noch die Wirkung nicht nur des Impfstoffs von BioNTech und Pfizer unterstützen, sondern ebenso dabei helfen, dass die anderen Impfstoffe auch nicht ihre Wirkung verlieren.
Wie immer wird nicht unterschieden zwischen sogenannten mRNA- und Vektor-Impfstoffen.
Die beiden Impfstoffe funktionieren ein klein wenig verschieden, aber sie regen das Immunsystem an, Antikörper gegen das Coronavirus zu bilden.
Es ist schon seltsam, dass die anderen Pharmaunternehmen keine Medikamente entwickeln, die die Wirkung ihrer Vakzine unterstützt.
Warum das so ist, wissen wohl nur die Covidioten!
Fakt ist, dass Impfstoffe ihre Wirkung nicht verlieren.
Bei manchen Menschengruppen ist es so, dass diese eine dritte Impfung benötigen, weil ihr Immunsystem nicht mehr richtig funktioniert. Dies nehmen Covidioten und Impfgegner sehr gerne als Argument, dass Impfen nicht wirken würde.
Deswegen können sie auch die Lüge von einem Medikament verbreiten, das dazu da sei, um Wirkungen von Impfungen aufrechtzuerhalten.
Das Mittel, das von Pfizer entwickelt wird, lindert schlimme Verläufe von Covid und soll irgendwann in der Therapie eingesetzt werden.

Bezüglich der Bundestagswahl am 26.9.2021 stieg die Zahl der Briefwähler in hohem Maße. In einige Regionen sogar auf 47 Prozent.
Sind Briefwahlen sicher?
Auf das Wort „Briefwahl” springen manche Leute wie pawlowsche Hunde an und erwidern direkt, es würde manipuliert.
Manche Personen nehmen Artikel 38 des Grundgesetzes zur Hilfe und argumentieren in dem Kontext.
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt…
Artikel 38, Absatz 1, GG
In Absatz 3 steht allerdings explizit, dass ein Bundesgesetz Näheres bestimme.
Skeptiker bemängeln, dass die Briefwahl weder frei, noch geheim sei.
Sie machen es fest an der Behauptung, dass zum Beispiel in Pflegeheimen manipuliert werden könnte.
Wenn alte und mobilitätseingeschränkte Personen Briefwahlunterlagen beantragten, könnten diese vom Pflegepersonal abgefangen werden und diese wählten dann, wie sie es für „richtig” hielten.
Auch meinen sie, dass man im Beisein von Pflegern wählen müsste und diese Wahlen dann nicht mehr geheim und frei seien.
Dies ist nachweislich im Jahre 2008 in einem Altenheim im niedersächsischem Ort Wietze geschehen. Man konnte der Heimleiterin aber nicht alles beweisen. So ist zudem anscheinend nur bekannt gewesen, dass betrogen worden war, aber nicht in welchem Ausmaß. Zeugen konnten zudem nur vage Aussagen machen.
Alles andere scheinen Gerüchte zu sein, da der Mann der Heimleiterin Mitglied der CDU war und man unterstellt, in dem Heim wäre manipuliert worden, um ihn zu unterstützen.
Die Polizei stand wie der berüchtigte Ochse vorm Berg. Sie konnte wegen der geheimen Wahlunterlagen nicht nachvollziehen, auf welchem Wahlzettel manipuliert worden war.
Wenn es so gewesen wäre, dass alle Heimbewohner die CDU gewählt hätten, hätte sich dies eklatant auf deren Wahlergebnis niedergeschlagen im Gegensatz zu der Wahl oder den Wahlen davor.
Es wäre aufgefallen, was es aber nicht ist.
Wenn eine pflegebedürftige Person, die sich in der häuslichen Pflege befindet, nun per Briefwahl teilnehmen wollte, könnten die Angehörigen aber auch Einfluss nehmen oder Druck ausüben.
Es wird behauptet, dass die Post mit den Briefwahlunterlagen nicht sicher genug gelagert wäre und jeder darauf Zugriff hätte.
Die Aussage, dass „jeder” darauf Zugriff hat, ist nicht hilfreich ist. Es gibt keine Fälle, die aufzeigen, dass dies so gewesen hätte sein können. Vielerorts heißt es in Dokumentationen nur „Verdacht”.
Ein anderes Argument ist, dass die „Wahlhelfer”, die die zurückgeschickten Briefwahl-Abstimmungszettel verwalten, manipulieren könnten. Sie könnten welche herausnehmen und wegwerfen, wenn ihnen etwas nicht genehm ist.
Man stelle sich vor, dass diese Unterlagen in einer verschlossenen Kiste lagern bis zur Wahl.
Wenn jetzt jemand zum Beispiel fünfzig Stück herausnähme und diese verschwinden ließe, kann man davon ausgehen, dass er zufällig etwas herausnimmt. Dass er gerade die herausnimmt, die ihm nicht genehm sind, darf bezweifelt werden. Es verschwänden nicht Unterlagen, die ihm nicht genehm wären, sondern auch andere.
Wäre dies jedoch so, müsste er die Briefe öffnen, was auffiele.
Theoretisch könnte jemand die „amtliche Wahlbenachrichtigung” abfangen und die Briefwahlunterlagen an eine andere Adresse schicken lassen. Dies hat aber für den potenziellen „Wahlfälscher” den Nachteil, dass die Person, an die die Wahlbenachrichtigung ging, eine Bestätigung bekommt, dass die Briefwahlunterlagen nicht an die gemeldete Adresse gingen.
Ein anderes Szenario spielt damit, dass ein „Wahlmanipulierer” sich massenhaft Briefwahlunterlagen an seine Adresse schicken lassen würde. Dann könnte dieser im großen Stil manipulieren.
Wie oben gesehen, bekämen die Wähler, deren Briefwahlunterlagen umdirigiert worden wären, Benachrichtigungen darüber zugeschickt.
Was immer wieder passiert, ist, wenn Personen, die die Briefwahlzettel zurückschicken vor dem eigentlichen Wahltag versterben. Dies ist aber im Wahlrecht geregelt. Diese Stimmen zählen dann mit, denn diese Person hat ja in dem Prozedere gewählt.
Andersherum könnte man argumentieren, dass Personen nicht wählen dürften, die am Wahltag achtzehn würden.
Die Hypothese über manipulierte Wahlen kursiert immer wieder.
Um allerdings eine Wahl – oder Briefwahl – zu beeinflussen, müsste man schon massenhaft Wahlscheine fälschen oder diese zu einem bestimmten Zweck als Briefwahl verschicken.
Die Wahrscheinlichkeit, dass eine Wahl manipuliert wird, ist also gegen null.

Die Covidioten und andere sich „Querdenker” nennende Möchtegern-Revolutionäre haben ein schlechtes Gewissen.
Sie befürchten, dass ihr Lieblingsnetzwerk Telegram lahmgelegt wird.
Wie es immer bei dieser Gruppierung ist, benötigen Sie keine Beweise für ihre „Hypothese”, sondern es reicht, sie auszusprechen oder sie zu formulieren, und sie wird auf wundersame Weise zur „Wahrheit”.Telegram ist ein sogenannter Messenger-Dienst wie „WhatsApp”. Dort funktioniert alles so ähnlich.
Der Grund, weswegen Covidioten, aber auch rechte und linke, teilweise radikale, Personen dort Mitglied sind, ist der, dass Telegram nichts filtert. Dort kann man ungehindert alles schreiben, auch wenn es gegen die „guten Sitten” oder gegen Gesetze verstößt.
In Covidiotenkreisen und bei Radikalen gilt Telegram als „wichtigstes Organ des Widerstands”, wobei Widerstand in Bezug auf die verschiedensten Weltansichten relativ wird.
Es geht von Unzufriedenheit mancher Leute bis zum offen deklarierten Kampf radikaler und extremistischer Gruppen.
Laut des Bundesministerium für Justiz gibt es zwei Klagen gegen Telegram.
Diese beziehen sich auf das sogenannte „Netzdurchsetzungsgesetz”.
Da Telegram auch deutsche Mitglieder hat und Telegram auch in Deutschland angeboten wird, muss es auch auf der Webseite oder in der App Möglichkeiten geben, Beiträge zu melden, die gegen Gesetze verstoßen.
Dies hat Telegram bis dato nicht getan.
Genauso beanstandet das BfJ, dass für Deutschland kein Zustellungsbevollmächtigter genannt wird.
Nun wird es kurios.
Die Mitglieder (sogenannte „User”) von Telegram behaupten, dass BfJ würde Maßnahmen ergreifen, um sie ans Aufrufen zu hindern.
Dies solle angeblich durch das Blockieren der sogenannten IP-Adresse der „User” geschehen.
Wenn ein Endgeräte – Handy, Smartphone, Computer, Tablet et cetera – sich mit dem Internet verbinden möchte, bekommt dieses von dem Internetanbieter eine Internet-Protokoll-Adresse – IP-Adresse – zugeteilt.
Diese ist dazu da, um im Internet identifizierbar und erreichbar zu sein.
Ruft ein Handy eine Webseite auf, teilt dieses – einfach gesagt – zum Beispiel mit: „IP-Adresse 1.2.3.4 möchte die Webseite von ww.tagesschau.de sehen”.
Der Internetanbieter schickt die Daten dann an das Gerät – in diesem Fall das Handy – mit der IP-Adresse 1.2.3.4.
Wenn nun Internetbenutzer anhand der IP-Adresse identifiziert und gesperrt würden, wäre dies nicht schlimm.
Jedes Mal, wenn man sich neu mit dem Internet verbindet, bekommt man eine neue IP-Adresse zugewiesen.
Wenn Herr Meyer die 1.2.3.4 hätte und gesperrt würde, könnte er für diese Sitzung nicht mehr ins Internet surfen.
Falls Herr Meyer die Internetverbindung beendet und sich später wieder einwählt, hat er beispielsweise die 5.6.7.8.
Ein anderer User, Herr Schmidt, bekäme zufälligerweise die 1.2.3.4 und wäre ausgesperrt.
Würde dieses Prinzip funktionieren, ohne dass jemand anderes in Mitleidenschaft gezogen würde, müsste jeder Internetbenutzer eine feste IP-Adresse haben, die er immer benutzt.
Dies könnte man einfach umgehen, indem man einen anderen Internetanbieter benutzt oder in ein Internet-Café ginge.
Dies funktioniert aus eben beschriebenen Gründen – dynamische IP-Adressen! – nicht.
Was die Covidioten aber meinen könnten, ist, dass das Bundesjustizministerium die Webseite von Telegram sperren könnte. Diese hat unter anderem eine feste IP-Adresse, da sie permanent erreichbar sein muss.
Dies ist aber auf Anfragen ans BfJ nicht geplant.
Auch im Netzdurchsetzungsgesetz ist sowas nicht erwähnt. Diensteanbieter müssen nicht gesetzeskonforme Inhalte löschen, wenn sie sie bemerken oder darauf aufmerksam gemacht werden.
Wenn eine Webseite zum Beispiel linksradikale Propaganda mit Aufrufe zu Gewalt veröffentlichen würde, wäre allerdings direkt das Bundesinnenministerium zuständig und nicht das BfJ.
Bei der angeblichen IP-Sperre von Telegram offenbaren die Covidioten lediglich ihre Paranoia.

Von der politischen rechten Seite und vonseiten der sogenannten Reichsbürger wird behauptet, dass Deutschland kein freies Land, sondern immer noch von den USA besetzt sei.
Gibt es keinen Friedensvertrag?
Einen Friedensvertrag, wie ihn sich die Reichsbürger vorstellen, gibt es tatsächlich nicht.
Der Vertrag heißt nämlich nicht „Friedensvertrag”, sondern „Zwei-plus-Vier-Vertrag”.
Es geht um das Verhältnis der beiden deutschen Staaten und den vier Alliierten.
Im „Zwei-plus-Vier-Vertrag” vom 12.9.1990 steht, dass Deutschland eigenständig über alle Gesetze bestimmen könne.
Auch ist dort zu lesen, dass die ehemaligen Besatzungsmächte – Frankreich, Großbritannien, die USA und die Sowjetunion – keinen Einfluss auf die Entscheidung der Bundesrepublik haben.
Das vereinte Deutschland hat (demgemäß) volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten.
Artikel 7 des „Zwei-plus-Vier-Vertrags”
Laut Wissenschaftlichem Dienst der Bundesrepublik Deutschland war kein expliziter Friedensvertrag nötig, da alle Teilnehmer und Unterzeichner des „Zwei-plus-Vier-Vertrag” uneingeschränkt die Selbstständigkeit des wiedervereinten Deutschland anerkennen.
Mit der Wiedergewinnung der vollen Souveränität und der Anerkennung auch der Ostgrenze Deutschlands war kein gesonderter Friedensvertrag mehr nötig. Daher wurde auf den Abschluss eines als ‘Friedensvertrag’ benannten Abkommens einvernehmlich verzichtet. Der Zwei-plus-Vier-Vertrag ersetzte einen Friedensvertrag.
Zitat, Wissenschaftlicher Dienst der Bundesrepublik Deutschland
Sogenannte „Reichsbürger” berufen sich immer gerne auch auf das „Besatzungsstatut”.
Das Besatzungsstatut trat am 21.9.1949 in Kraft, also einen Tag nach der Gründung der Regierung unter Konrad Adenauer.
Dieses regelt die Beziehungen zwischen Deutschland und den Besatzern (beziehungsweise Alliierten).
So wurde darin festgehalten, dass es ein Mitsprache- und Entscheidungsrecht zum Grundgesetz oder in Fragen der Abrüstung gab.
Das „Besatzungsstatut” war aber befristet.
Es fiel am 22.11.1949 mit der Unterzeichnung des „Petersberger Abkommens”.
Dieser erlaubte der Bundesrepublik, konsularische und diplomatische Beziehungen zu anderen Staaten aufzunehmen.
Auch durfte nun auch Organisationen beigetreten werden, wie zum Beispiel dem Europa-Rat.
So wurden auch Produktionsbeschränkungen beim Schiffsbau und in der Stahlindustrie gelockert.
Die Bundesregierung verpflichtete sich, der Ruhrbehörde beizutreten, nicht wieder aufzurüsten und ihre demokratische Ordnung zu schützen. Mit dem Petersberger Abkommen erstrebte man eine entscheidende Wende, die Freiheiten und Zuständigkeiten der Bundesrepublik zu erweitern und sie schrittweise in die Europäische Gemeinschaft zu integrieren.
Der „Deutschlandvertrag”, auch „Bonner Konvention” genannt, wurde zwischen der Bundesrepublik und den drei Alliierten Frankreich, Großbritannien und den USA am 26.5.1952 geschlossen.
Gegenstand des Deutschlandvertrags war die Wiederherstellung der deutschen Souveränität und die Normalisierung des völkerrechtlichen Status Deutschlands.
Er löste das Besatzungsstatut von 1949 ab.
Die „Pariser Verträge” vom 5.5.1955 waren wichtiger denn je.
Sie regelten bis zur explizit festgeschriebenen Wiedervereinigung der beiden Staaten auf deutschem Boden die innere und äußere Souveränität der Bundesrepublik Deutschland. Sie ebneten ebenso den Weg für die Aufnahme in die NATO. Zudem wird der Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland festgelegt.
Was die Reichsbürger darstellen, stimmt also nicht.
Es gibt keinen Friedensvertrag, der ausdrücklich „Friedensvertrag” heißt, doch gibt es viele Verträge.
Der „Zwei-plus-Vier-Vertrag” legt definitiv auch fest, dass von Deutschland keine Aggressivität ausgeht.
Es wird darin auch „Frieden” geschlossen.
Man kann auch lesen, dass kein expliziter „Friedensvertrag” mehr nötig ist.
Die Reichsbürger kennen sich mit Geschichte eindeutig nicht aus.

Momentan ist die sogenannte „Delta-Variante” des Coronavirus bei drei Viertel der Infizierten in Deutschland nachgewiesen worden. Diese Mutation ist ansteckender als andere.
Covidioten, Impfgegner und (andere) Verschwörungstheoretiker machen sich die Ungewissheit und Ängste vieler Menschen zunutze und stellen krude „Theorien” in Bezug auf die Delta-Variante auf.
Es ist nicht wirklich etwas Neues, was sie behaupten, doch die Vehemenz, mit der diese Gruppierungen ihren pseudo-wissenschaftlichen Unsinn und ihre Fake-News veröffentlichen, ist schon erstaunlich.So behaupten sie, dass Ungeimpfte besser gegen das Coronavirus geschützt wären als (vollständig) Geimpfte.
Wenn jemand einen Impfstoff (gegen eine Krankheit) bekommt, bildet das Immunsystem gegen die Krankheitserreger Antikörper und Antigene.
Mittels der Antikörper kann das Immunsystem gegen die Krankheitserreger agieren, falls sich die geimpfte Person infizieren sollte.
Der Geimpfte kann sich nicht anstecken und kann folglich die Krankheit nicht bekommen.
Die momentanen Impfstoffe gegen das Coronavirus decken alle bekannten Varianten oder Mutanten (Mutationen) des Virus ab. Dies hängt damit zusammen, dass das sogenannte Spike-Protein, mit dem das Virus Zellen befällt, das gleiche ist.
Sollte eine geimpfte Person mit dem Coronavirus in Berührung kommen, erkennt das Immunsystem das Spike-Protein und „erinnert” sich, wie es das Virus bekämpfen kann.
Es werden Antikörper gebildet. Dies „verkleben” die Andockstellen des Spike-Proteins, und sorgen so dafür, dass das Virus keine Zellen befallen kann. Zudem fressen sogenannte „Fresszellen” die eingefallenen Viren auf.
Dies ist eine einfache Darstellung, wie das Immunsystem eines Geimpften reagiert und funktioniert.
Die Argumentation der Covidioten und Impfgegner hat nur den Zweck, Menschen zu verunsichern und davon abzuhalten, sich impfen zu lassen.
Dass sie dabei Personen potenziell so gefährden, dass sie an Covid-19 sterben können, ist ihnen egal.
Hauptsache, sie können sich profilieren!

Allzu lange hat es nicht gedauert, bis Verschwörungstheoretiker sich zusammenhalluziniert haben, was der Auslöser der Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen war.
Das Kuriosum dabei ist, dass es zwei „Erklärungen” gibt und sich die „Fantasten” nicht mal einig sind.
Auf einem Foto ist ein freigelegtes Rohr mit einem Durchmesser von knapp einem Meter zusehen. Nach der Umgebung zu urteilen, ist der Ort Erftstadt.
Dieses Rohr soll angeblich die Ursache sein, weswegen die Flutkatastrophe stattgefunden haben soll.
Das Rohr wäre angeblich ein begradigter, unter der Erde verrohrter Bach, der sich den Weg nach draußen gesucht haben soll.
Wenn es so wäre, müsste dieses Rohr ja gebrochen sein, doch man sieht keinen zweiten Teil in der Nähe.
Laut Anfragen beim Katasteramt und dem Landratsamt handelt es sich um ein Abwasserohr, das durch die Unterspülung zerstört worden wäre.
Ein Kanalrohr, das einen Durchmesser von knapp einem Meter besitzt, kann nicht eine Flutkatastrophe von diesem verheerenden Ausmaß ausgelöst haben, wie geschehen.
Die andere Frage wäre, wie es dann zur Flutkatastrophe in anderen Städten gekommen wäre, unter anderem auch in Bayern, denn bis dahin wäre die Wirkung eines „freigelegten Baches” nicht spürbar gewesen.
Da die Flutkatastrophe sehr verheerend war, ließen sich andere Verschwörungstheoretiker etwas „Neues Altes” einfallen.
Wetter-Manipulation!
Das sogenannte HAARP-Projekt soll schuld sein.
Beim HAARP-Projekt wird die Ionosphäre, die sich ab einer Höhe von 60 Kilometer bis 200 Kilometer um die Erde erstreckt, untersucht.
Dafür werden Radiowellen benutzt, die alle zusammen eine Leistung wie 3000 Haartrockner oder 200 Backöfen haben.
Wetter entsteht allerdings in der Troposphäre, die viel weiter unten ist.
Das HAARP-Projekt wurde erst vom US-Militär betrieben, dann aber an die Universität Fairbanks, Alaska, weitergegeben.
Das US-Militär hatte herausgefunden, dass Radiowellen an der Ionosphäre reflektiert werden können, wenn man einen bestimmten Einfallswinkel benutzt.
So wäre es möglich, dass Funksignale eine größere Reichweite hätten.
Die Radiowellen, die ausgestrahlt werden, durchfließen die Troposphäre einfach.
Sie können wegen ihrer sehr geringen Leistung weder Tiefgebiete noch Hochs beeinflussen, geschweige denn Tiefdruckgebiete festhalten.
Das Tief, das für die Flutkatastrophen verantwortlich war, stand laut „Deutschem Wettterdienst” tagelang über der Ostsee und dem südlichen Frankreich. Dadurch bedingt hat es viel Feuchtigkeit (Wasser) aufgenommen.
Als es über die von der Flutkastastrophe betroffenen Regionen abregnete, war es zudem von zwei Hochdruckgebieten umgeben, die nicht zuließen, dass es sich rasch wegbewegen konnte.
Dass Anlagen, die angeblich im nordrhein-westfälischem Albersloh nahe Münster oder im mecklenburg-vorpommerschen Rostock gesichtet wurden, keine „HAARP-Anlagen” sondern Funkstationen sind, behaupten die Verschwörungstheoretiker trotz erdrückender Beweise immer weiter.
Auch wenn Verschwörungstheoretiker ihre „Wahrheiten” weiterspinnen, stimmen diese nicht.
Und sie werden auch bei zig Wiederholungen nicht wahr.