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„Über Laschets Brücke musst Du geh’n, sieben Monate Lockdown übersteh’n …„
So könnte man die neue Idee des nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten verstehen.
Wenn es nicht so traurig wäre!

Armin Laschet hat wie üblich wieder Fähnchen im Wind gespielt und präsentiert eine „geniale Idee”, wie man seiner Ansicht nach die Corona-Pandemie endlich besiegen kann.

Der Brücken-Lockdown!

Es hieß schon „harter Lockdown” oder auch „Notbremse”, aber gemeint ist damit das Gleiche.
Durch Herunterfahren des öffentlichen Lebens soll die erneute Infektionswelle gebrochen werden.

Und nicht nur das!

Armin Laschet meint allen Ernstes, in dieser Zeit könnte man die Leute so schnell impfen, dass das Corona-Virus nach dem „Brücken-Lockdown” die nicht-vorhandenen Flügel streckt.
Er lobt das Impfen der Bevölkerung und sagt, die Impfquote liege in Deutschland bei zwanzig Prozent und könne sehr schnell 30 oder 40 Prozent erreichen, wenn man den „Brücken-Lockdown” dafür nutze.

Man nennt Armin Laschet nicht umsonst den „Tünnes aus Aachen”, wobei „Tünnes” aus dem Rheinländischen kommt und für „einfältiger Mensch” steht.

Bei der „immensen” Geschwindigkeit der Impfungen in Deutschland mit dem Rekord von 12,68 Prozent seit Ende Dezember 2020 und immerwährenden Engpässen werden 40 ruckzuck erreicht werden können.

Zumindest in Utopia, aber nicht in Deutschland!

Wenn Deutschland seit knapp drei Monaten nicht mal 15 Prozent Impfquote erreicht hat, wird es erfahrungsgemäß einige Monate dauern, bis diese 20 Prozent erreicht sind.
Die 12,68 Prozent bezieht sich nebenbei bemerkt auf die Erstimpfungen. Bei denjenigen die ihre Zweitimpfung bekommen haben, liegt diese Zahl bei etwa sechs. Das bedeutet, dass gerade mal sechs Prozent vollimmunisiert sind.
Erstmal müssen noch circa sieben millionen Bürger die Zweitimpfung bekommen.

Dies ist dem „Tünnes aus Aachen” wohl entgangen!

Man rufe sich auch in Erinnerung, dass Laschet immer wieder darauf hinweist, dass vollimmunisierte Menschen die Krankheit weiter verbreiten können.
Was er von sich gibt, ist nur unüberlegtes Gerede um über die Versäumnisse bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie hinwegzutäuschen.

Erst möchte er wieder Öffnungen wie die Aufhebung des Beherbergungsverbot und vieles mehr, jetzt appelliert er ohne Sinn und Verstand für Utopien, von denen er eigentlich wissen sollte, dass sie nicht funktionieren.

Opportunismus pur!


Wie beim Recht auf Widerstand berufen sich die Realitätsverweiger – Corana-Leugner, sogenannte „Querdenker“ und Verschwörungstheoretiker – auf das Grundgesetz.
Auch wenn Artkel 8 des Grundgesetzes sagt, dass alle Deutschen das Recht hätten, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln, gibt es in Absatz 2 einen Zusatz.

(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.

Artikel 8 Absatz 2 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland

In der Bundesrepublik gibt es das Versammlungsgesetz, in dem beschrieben wird, unter welchen Voraussetzungen eine Versammlung stattfinden darf und vieles mehr. Auch wird darin gesagt, was verboten ist.
Als Versammlung versteht man auch eine Demonstration beziehungsweise einen diesbezüglichen Aufzug.

Seit der Förderalsimusreform im Jahre 2006 wurde die Kompetenz in die Hände der Bundesländer gelegt.
Bayern, Berlin, Nidersachen, Schleswig-Holstein, Sachsen und Sachsen-Anhalt haben eigene Versammlungsgesetze erlassen, die das Versammlungsgesetz des Bundes bestärken, behindern oder erweiten.
In Bundesländern, die noch keine eigene Ausgestaltung vorgenommen haben, gibt das Bundesversammlungsgesetz weiter.

Eingriffe in das oder die Versammlungsgesetze sind über Polizeigesetze nicht möglich.

In den Versammlungsgesetzen wird allerdings gesagt, wann Versammlungen (und Demonstrationen) aufgelöst werden können und dürfen.
Dies kann erfolgen, wenn Versammlungen nicht angemeldet sind, von den Angaben bei der Anmeldung abweichen, gegen die die Auflagen (der Behörde) verstoßen wird oder ein Verbot vorliegt.

Die Demonstrationen in Dresden vom 13.3.2021 und der Demonstrationszug am 20.3.2021 in Kassel waren verboten, doch haben sich die Teilnehmer nicht beirren lassen und haben diese durchgeführt, auch mit Gewalt gegen die Polizei.

Wenn die Polizei die Versammlungen auflöst, wird geschrien, dass sie Artikl 8 GG außer Kraft setzen würden.
Die akutellen Demonstrationen wurde nicht genehmigt und es wurde zudem noch massiv gegen Auflagen – Maskenpflicht und Abstandsregeln – verstoßen.

Man kann den Realitätsverweigerern genau das vorwerfen, was sie bei den anderen immer machen: „Informiert Euch richtg!“.

Realitätsverweigerer beziehen sich bei ihrem Querelen gerne auf Artikel 20 des Grundgesetzes und verweisen dann auf Artikel 4. Sie deklarieren ihre Randale als Recht auf Widerstand in Bezug auf diesen Artikel.
Das stimmt nicht ganz.

Die Realitätsverweigerer wie die Corona-Leugner  und Gegner der Maßnahmen gegen die Eindämmung der Corona-Pandemie legen sich gerne den obengenannten Absatz 4 zurecht.
Daran steht, dass jeder Widerstand gegen die Regierung leisten kann.

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Art. 20 Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland

In Absatz 4 steht: „…wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.”

Dies bedeutet allerdings, dass zu allererst mit rechtstaatlichen Mittel versucht werden muss, etwas zu versuchen.

An Artikel 20 geht es allerdingsdarum , dass die bestehende freiheitlich-demokratische Grundordnung (in Gänze) aufgehoben werden soll.
Dies bedeutet zum Beispiel, wenn 

  • die Gliederung der Bundesrepublik in Bundesländer
  • die Einbeziehung der Bundesländer in die Gesetzgebung
  • die unverfänglichen und unveräußerlichen Menschenrechte
  • die Legislative, Judikative und Exekutive
  • das Recht auf Wahlen und Abstimmungen

aufgehoben werden sollen,

Dies richtet sich insbesondere gegen staatliche Organe, aber auch gegen Einzelpersonen, die die freiheitliche Demokratie außer Kraft setzen wollen. Das kann auch ein Umsturz sein.
Es muss also ein zusammenhängender Angriff auf die Verfassung sein.
Dabei sind einzelne Maßnahmen wie erlaubte verfassungsrechtliche Einschränkungen für die Etwaigität eines Notfalls ausgeschlossen. Eine Pandemie wie die Corona-Seuche kann implizieren, dass das Infektionsschutzgesetz Einschränkungen beinhalten kann. Diese müssen aber von den Länderparlamenten kontrollierbar sein.

Der Widerstand muss den konservierenden Charakter enthalten. Er muss also die bestehende Grundordnung (wie vor dem Widerstand) erhalten, schützen oder zurückbringen. Es soll daraufgeachtet werden, dass die harmlosesten Mittel benutzt werden, was ausschließt, dass massive Gewalt ausgeübt wird.

Dies sind in Kürze die verfasssungsrechtlichen Hintergründe, wann Widerstand stattfinden darf.

Nun muss man sich fragen, in wie weit das Infektionsschutzgesetz dazu da ist, die Verfassung abzuschaffen.
Dieses beschreibt, wann eine Notlage da ist und wie dagegen vorgegangen wird. Darin werden sogar Maßnahmen genannt. Auch wird explizit gesagt, dass die Länderparlamente die Maßnahmen ratifizieren müssen. Ansonsten wären diese nicht möglich. Deswegen gibt es die Landes-Corona-Verordnungen.

Das, was die Realitätsverweigerer – „Querdenker”, Corona-Leugner,Weltverschwörungstheoretiker et cetera – als „erlaubten” Widerstand ansehen, ist nur dem gezollt, dass sie das Grundgesetz, insbesondere Art. 20, nicht verstanden haben. 


„Beforeigners” mit dem deutschen Zusatz „Mörderische Zeiten” ist eine Krimiseire durchmischt mit Fantasy-Elementen und kann momentan über die ARD-Mediathek angeschaut werden.
Die Hintergrundgeschichte ist, dass Menschen aus verschiedenen Epochen seit Jahren unter anderem im Wasser des Osloer Hafens auftauchen. Diese integrieren sich mehr oder weniger in die „Jetztzeit”.

Am Hafen wird eine ermorderte „Zeit-Migrantin” aus der Steinzeit gefunden.
Im Ermittlerteam ist auch eine „Zeit-Migrantin” aus der Wikingerzeit des elften Jahrhunderts dabei, die eine Ausbildung als Polizistin absolviert hat.
Bei den Ermittlungen treffen die Polizisten auf einen Menschenhändlerring, der „Zeit-Migrantinnen” aus dem Wasser fischt und sie an Bordelle und ähnliches verkauft.

Diese Serie geht über sechs Episoden, die jeweils 45 Minuten lang sind.

Die Handlung der Serie plätschert vor sich hin. Langeweile macht sich breit beim Schauen und man hat Probleme, nicht einzuschlafen.
Die ganze Geschichte um den Menschenhändlerring hätte man in zwei Episoden abhandeln können, doch die Autoren der Serie wollten wohl eher die „Zeit-Migranten” wie Steinzeitmenschen, Wikinger und Personen aus dem neunzehnten Jahrhundert umfangreich beschreiben. Gelungen ist es ihnen aber nicht, obwohl einige gute Ansätze dabei sind.
Im Polizeiteam wird die „Neue” angefeindet, weil sie manchen nicht ins Bild passt, Darstellungen von der nicht mehr existieren Kultur der „Zeit-Migranten” überzeugen nicht. Alles ist sehr oberflächlich und deckt nur Klischees ab, mehr leider nicht.

Der interessante Name „Beforeigners” ist ein Misch aus „before” (vorher) und „Foreigner” (Ausländer).

Ich habe mir die Serie angeschaut, weil ich gehofft hatte, das irgendetwas Spektakuläres passiert, doch das ist nicht geschehen.

In den viereinhalb Stunden der Serie wird leider nicht aufgeklärt, warum die „Zeit-Migranten” auftauchen.
In einer Szene wird auch gezeigt, dass es mindestens ein Mädchen gilt, dass von der „Jetztzeit” in die Wikingerzeit kam.
Kurioserweise ist es das Mädchen, dass irgendwann als Erwachsene in die „Jetztzeit” kommt und Polizistin wird.

Ich bin ja Fan von Science-Fiction und Zeitreisegeschichten, doch mich hat „Beforeigners” nicht vom Hocker gehauen.
Die Serie lohnt sich nicht anzuschauen.

Parteien Coins Jetons

In Baden-Württemberg ist am 14.März Landtagswahl. Da momentan die „heiße Phase“ angelaufen ist, wird man mit Informationen überhäuft, auch im Briefkasten.
Dies ist trotz Bekundungen vieler Leute nicht erlaubt.


Wahlwerbung per Telefon oder per E‑Mail ist nicht erlaubt.Dabei gilt das gleiche wie bei kommerzieller Werbung.
Anrufe und E‑Mails sind nur dann erlaubt, wenn man im Vorfeld eingewilligt hat.

Wahlwerbung ist auch verboten in Wahllokalen, denn hier gilt das Neutralitätsgebot.
Auch ist in unmittelbarer Nähe von Wahllokalen (und auch Schulen) das Aufhängen von Wahlplakaten nicht erlaubt. „Unmittelbare Nähe“ ist dabei übrigens ein dehnbarer Begriff. Der Zusatz ist dabei, dass die Wahlwerbung nur aufgehängt werden darf, wenn sie in „unmittelbarer Nähe“ von Wahllokalen keinen Einfluss auf die Entscheidung der Wähler nimmt, was bedeutet, dass sie nicht dazu geeignet sein darf, (noch) zu beeinflussen.

Heikler wird es mit Briefkastenwerbung.

Wenn am Briefkasten „keine Werbung“ steht, darf Wahlwerbung als Wurfsendungen, Flugblätter et cetera nicht eingeworfen werden.
Hier gilt laut einer Ausarbeitung der „Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages” namens „Unerwünschte Briefkastenwerbung von Parteien”, dass Wahlwerbung mit Konsumwerbung gleichzusetzen ist.
Handelt es sich um personalisierte – also persönlich adressierte – Werbung, ist diese wieder erlaubt.
Auch besagte diese Ausarbeitung, dass „das Ausmaß der Störung und Beeinträchtigung in beiden Fällen das Gleiche ist”.
Dass man „den Inhalt der Werbung nicht zur Kenntnis nehmen muss, rechtfertige kein überwiegendes Interesse an der Verbreitung der Parteiwerbung”.
Empfänger der Wahlwerbung hat sogar einen Anspruch auf Unterlassung aus §§ 903, 862, 823 Abs. 1, 1004 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

Es wurde auch gesagt, dass Wahlwerbung mit dem Aufdruck „An alle Haushalte“ oder ähnlichem nicht eingeworfen werden darf, da sie keinen konkreten Adressaten enthält. Dem ist auch geschuldet, dass man vorher einwilligen muss, diese Art von Werbung bekommen zu dürfen.

Parteien dürfen Anfragen an die Einwohnermeldeämter stellen, um Adressen zu bekommen. Dabei gilt die Abgabe nicht generell, sondern nur für bestimmte Gruppen, zum Beispiel bei Personen von 25 bis 55 Jahren.
Beim Einwohnermeldeamt kann man gegen diese Abgabe übrigens Einspruch erheben, auch im Vorfeld.

Dies war nur ein kleiner Abriss, was erlaubt ist und was nicht.
Es gibt noch viel mehr Regeln, doch diese sind die wichtigsten.

Ab nächster Woche kann der Einzelhandel wieder unter Auflagen seine Pforten öffnen. Mittels eines Stufenplans wird es auch wieder Öffnungen in der Gastronomie und vielem mehr geben.
Aber wie man es kennt, schimpfen viele wieder herum.

Erst konnte es nicht schnell genug gehen für die Einzelhändler, nun ist es wieder nicht richtig.

Der kleine Schritt des englischen Mischmasch-Wortes „Click and Meet“ genügt dem Einzelhandel erstmal nicht als ersten Schritt, wie verlautbart wurde.

Wenn die Inzidenz stabil bleibt, kann es aber wieder Öffnungen im großen Umfang geben.
Dann können Einkaufszentren wieder öffnen, aber iregendwann alle Geschäfte auch wieder.

Der nächste Schritt sieht dann vor, dass erstmal die Außengastronomie dran, da bekannt ist, dass dort die Ansteckung durch Aerosole geringer ist als in Restaurants selbst.

In langsamen Schritten mit Auge auf die Inzidenz wird dann peu a peu geöffnet.

In Böblingen hat der Inhaber der Schönbuch-Brauerei mit angeschlossener Gastronomie auch geklagt auf höchstem Niveau.
Er meinte, die Öffnungen kämen zu schnell, da man als Brauer die Produktion nicht mal eben so beschleunigen könnte und auch wenn plötzlich bei steigender Inzidenz wieder geschlossen werden müsse, könnte man nicht einfach wieder alles auf null herunterfahren.

Was nicht nur hier ein Paradebeispiel ist, ist leider das Hickhack der Gewerbetreibenden bei uns in Deutschland.

Vor knapp einem Jahr hat die Weltgesundheitsorganisation die Pandemie ausgerufen.

So wie es scheint, hat aber niemand von den Gewerbetreibenden in diesem Jahr des Lockdowns und damit einhergehenden Verzichts nachgedacht.
Viele Betreiber von Bekleidungsgeschäften klagen darüber, dass sie „verderbliche Waren“ hätten. Sie argumentieren, dass sie die Winterkollektion, die sie nicht losgeworden sind, wegwerfen könnten, da es im nächsten Jahr eine neue Winterkollektion gäbe.
2020 war ein Ausnahmejahr, indem es vorrangig darum ging, Menschen vor einer potenziell tödlichen Krankheit zu schützen.
Man könnte im Winter 2021/2022 die aktuelle Winterkollektion verkaufen.

Die Zeit der Pandemie hat niemand genutzt, um über die Lage wie Modediktatur, Konsumzwang und vieles mehr nachzudenken.

Im Internet kursieren Gerüchte, dass es eine Inzidenz unter 50 bezogen auf die Corona-Pandemie nie geben kann.
Dies beruhe auf der Fehlerquote von PCR-Tests.
Die Behauptung ist, dass PCR-Tests eine Fehlerquote hätten von zwei Prozent.

Zugrunde liegt dabei, dass am Tag 340 000 PCR-Test genommen und ausgewertet werden.

Daraus ergäben sich 6800 falsche Tests.
Diese sind sogenannte „Falsch-Positive”, was bedeutet, dass eine Person das Corona-Virus nicht in sich trägt, der PCR-Test aber das Ergebnis liefert, dass die Person es doch in sich hat.

Nun muss man die Inzidenz berechnen.
Die Inzidenz bezieht sich immer darauf, wieviele Personen sich neu infiziert haben in Relation gesetzt auf 100 000. Diese wird über sieben Tage betrachtet und berechnet.
Dazu setzt man die 6800 ins Verhältnis zu den 100 000, verglichen mit den Einwohnern in Deutschland von 83 Millionen. Da die Inzidenz über sieben Tage berechnet wird, wird das Ergebnis mit 7 multipliziert.

Das ergibt eine Inzidenz von 57 (57.35).

Falls dies stimmte, könnte es nie eine Inzidenz unter 57 geben, weil alleine schon die Fehlerquote („Falsch-Positive”) dies nicht zuließe.
Schon eine Fehlerquote von einem Prozent implizierte eine Inzidenz von 29 (28.67).

Laut Robert-Koch-Institut (RKI) wurden in der Woche vom 15. bis zum 21. Februar 2021 etwa 1.1 Million PCR-Tests vorgenommen. Das wären am Tag etwa 157 000.
Daraus ergäbe sich nach obiger Annahme von zwei Prozent Fehlerquote eine Inzidenz von 26 (26.48).

Laut RKI haben PCR-Tests allerdings eine Trefferquote von 99.99 Prozent, was bedeutet, dass es eine Fehlerquote von 0,01 Prozent gibt.

Bei 157 000 PCR-Test fielen 15,7 Tests heraus.
Umgerechnet in Inzidenz wäre dies 0,132.

Dies ist für die Betrachtung einer Inzidenz irrelevant.

Im Jargon der Gerüchteküche hieße es dann wohl, dass es eine Inzidenz von unter 0,132 nicht geben kann.

Man sieht, dass die Berechnung der Personen aus der Gerüchte nicht aufgeht.
Erstens haben sie falsche Zahlen für die PCR-Tests benutzt:
Zweitens stimmt die Fehlerquote nicht.
Auch wenn man dies als korrekt betrachten würde, hinge alles an den durchgeführten PCR-Tests.
Man sieht, dass eine Änderung der PCR-Tests nach unten – wie oben gesehen – überhaupt nicht aussagekräftig wäre.
Das ganze Szenario widerspricht sich selbst.

Man bedenke Folgendes!
Am 1.7.2020 war die Inzidenz in Deutschland bei 1.03, am 24.8.2020 bei 6.8.
Wenn die Berechnungen der Gerüchteküche stimmten, hätten diese Werte nie erreicht werden können.

In Deutschland gibt es momentan drei Impfstoffe: der von Biontech, der von Moderna und der von AstraZeneca. Während man von Modern so gut wie nichts hört, hört man von Biontech und AstraZeneca umso mehr.

Nachdem alle laut nach einem Impfstoff gegen die Corona-Pandemie geschrien haben, scheint es mal wieder nicht richtig zu sein, was momentan verimpft wird.

Es geht dabei nicht um die Beschaffungslogistik.

Nachdem die ersten Chargen von BionTech / Pfizer verimpft wurden, wird nun mit dem Impfstoff von AstraZeneca geimpft.
Beschäftigte in Impfzentren erzählen davon, dass viele Menschen beim Aufklärungsgespräche explizit nach dem Impfstoff „Comirnaty“ von BionTech fragen.
Nicht gerade wenige haben es abgelehnt, den Impfstoff von AstraZeneca zu bekommen.
Dann kommen Nachrücker an die Reihe.

Generell scheint es in der Bevölkerung eine Abneigung gegen dieses Vakzin zu geben.
„Comirnaty“ scheint wohl – aus welchen Gründen auch immer – das bevorzugte Vakzin zu sein, während alles andere als minderwertig angesehen wird.
Diese Sichtweise resultiert aus dem Luxusanspruch vieler Menschen, die für sich entschieden haben, dass sie sich aussuchen können, was sie geimpft bekommen.

Dieses Verhalten ist das gleiche wie an einer Klinik in unmittelbarer Nähe. In der Corona-Verordnung wurde gesagt, dass Mitarbeiter FFP2-Masken – die sogenannten „Kaffeefilter“ – tragen müssen. 

In dem Klinikum wurde diskutiert, man hätte verschiedene Muster und Marken bestellen können, damit sich jeder beim Eintreten zur Arbeit individuell entscheiden kann, welche Maske er möchte.
Dabei ging es nicht um Farben, sondern um verschiedenen Formen der Masken, wie zum Beispiel der „Kaffeefilter“, flache Formen oder die Ausarbeitung der Bänder et cetera.

Jeder scheint zu meinen, er habe in allem das Sagen und könne bestimmen, was er persönlich möchte.
Bei der Bereitstellung von Masken kann man die nehmen, die es momentan gibt.
Wenn man individuelle Vorlieben hat, kann man sich gerne welche selber kaufen und dann benutzen.

Beim Impfen ist es nicht viel anders.
Das Luxusdenken bestimmt auch hier den Anspruch der Zuimpfenden, nicht die Wirksamkeit.

Es geht um die Eindämmung einer Pandemie und das Retten vieler Menschen und nicht um die Befindlichkeit des eignen Egos.

Ein Virologe formulierte es treffend: „Möchten Sie ein Medikament, das einen Husten erträglicher macht oder möchten Sie, dass das Medikament Sie vor dem Tod bewahrt?“

Mitglieder der Bundesregierung und einige Länderchefs trafen sich mit Vertretern der Pharmaindustrie, um eine bessere und schnellere Lieferung von Impfstoffen zu bekommen, doch was nach dem Impfgipfel als Erfolg kommuniziert wurde, war nichts Bedeutendes.

Im Prinzip ging es darum, sich eine weiße Weste anzuziehen, nachdem die Möchtegern-Impfstrategie gehörig in den Brunnen gefallen ist.
Man versucht einen Flickenteppich ohne Nadel und Faden zu stopfen, währenddessen dieser  rasend schnell weiter zerfällt.

Auch die Beteuerungen der Kanzlerin sind wie ein fallendes Atom in einem wellenschlagenden Ozean. Nichts Bewegendes davon ist sichtbar, wenn sie davon spricht, dass jeder bis September ein Impfangebot bekommen hätte.

Ebenso wurde wieder kalter Kaffee aufgewärmt, indem man die Deutschen dazu aufrief, sich zu gedulden, denn die Pharmaunternehmen könnten schließlich nicht zaubern. Man hätte alles besser im Vorfeld kommunizieren müssen, betonte Angela Merkel und versucht sich so einen Ablassbrief zu kaufen. Das Betonen, man könne jetzt die “Gegenseite” besser einschätzen und es sei ein ertragreiches Gespräch gewesen, sieht eher aus, wie als wenn jemand in wieder aufgewärmten Kaffee noch geronnene, saure Milch hinzugibt und behauptet: “Ich habe ja gesagt, dass es nicht schmeckt.”, während es noch nicht verklungen ist, dass es ein wohlschmeckendes Getränk sei, was man gerade einschenke.

Zwischen belegten Brötchen, Getränken und dergleichen mehr wurde darüber geredet, dass es nichts Neues gab.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmeyer wurde dazu berufen, er solle die Logistik für die Beschaffung von Material bezüglich Spritzen übernehmen.
Das Debakel mit den Spritzen, Kanülen und Nadeln wurde dabei aber völlig unter den Teppich gekehrt.

Wofür es eine Pressekonferenz zum gescheiterten Placebo-Impfgipfel gab, bei dem nichts außer schon Bekanntem herauskam, ist schleierhaft.

Momentan kursieren Nachrichten über die Mutationen des Corona-Virus. Die Regierung warnt besonders davor, weil niemand wirklich weiß, was passieren mag. Überlegungen, deswegen den sogenannten „Lockdown“ zu verlängern, stehen im Raum.

Dass die Virus-Mutationen infektiöser sind und dass diese schon längst in Deutschland angekommen sind, steht außer Frage.
Was die Politiker allerdings daraus machen, ist etwas ganz anderes.
Das einzige, was den verantwortlichen Politikern dazu einfällt, ist es, den „Lockdown“ zu verlängern und sonst nichts.
Es gibt kein Konzept, wie es Mitte Februar weitergehen soll, außer eine Verlängerung.

Das kann es aber nicht sein. 

Nun weil eine hochinfektiöse Variante auftaucht und sich schon welche damit angesteckt haben, können wir nicht einfach zu Vorbeugung weiter alles dicht machen und hoffen, dass alles besser werden mag.

Angesichts der sinkenden Inzidenz nicht nur in den Kreisen und Bundesländern, sondern auch bundesweit, sprechen Bände, dass die verschärften Maßnahmen etwas gebracht haben. Die in den Keller fallenden Inzidenzzahlen sind aber erst nicht aufgetreten, seitdem die Anordnung erlassen wurde, man solle OP- oder FFP2-Masken im Personenverkehr oder beim Einkaufen tragen.

Auch dieses plötzliche Auftauchen und das vehemente Festhalten an einer Inzidenz von 25, die erst seit kurzem im Gespräch ist, zeigt, dass in unserem Land etwas gewaltig schiefläuft.

Die von Deutschland betriebene Beschaffung von Impfstoffen ist völlig konfus gelaufen, aber auch die EU hat diesbezüglich vollkommen versagt. Die Fixierung auf Sanofi als Zugpferd für Impfstoff war ein Griff in die Kloake, denn der Pharmakonzern Sanofi bekommt es nicht hin, einen Impfstoff in der Zeit herzustellen, wie man selbst gedacht hatte.
Der deutsche Hoffnungsträger Curevac ist leider auch zum Rohrkrepierer geworden, ebenso wie die Einstellung der Corona-Impfstoffforschung bei Merck Pharma gemeinsam mit dem Pasteur-Institut.
Nun musste man mit BioNtech / Pfizer verhandeln. Es wurde ja als Hoffnung sondergleichen hingestellt, doch die Realität sieht anders aus.
Die deutsche Regierung hat sich leider nicht genug Impfdosen gesichert, BioNTech / Pfizer können aus „unerklärlichen Gründen“ plötzlich nicht die versprochene Menge liefern.
Der neue Produzent AstraZenenca glänzt auch durch verminderte Lieferungen, wie kommuniziert wurde, obwohl noch nicht die Zulassung da ist. Auch die Ergebnisse, dass der Impfstoff bei Personen über 65 Jahren kaum mehr wirkt, ist negativ.

Dies sind alles „Entwicklungen“, die man nicht berechnen konnte im Vorfeld. Es bliebt trotz alledem aber der bittere Geschmack, dass das Bundesgesundheitsministerium zu wenig akquiriert hatte.
Das Einkaufen eines Antikörper-Medikaments gegen schwere Verläufe von Covid-19 hat gerade nicht geglänzt, steht laut klinischen Studien überhaupt nicht fest, ob das Medikament, dass pro Dosis etwa 2 000 Euro kostet dies verhindern kann.
Was das Gesundheitsministerium, allen voran Jens Spahn, sich momentan liefert, ist ein völliges Armutszeugnis.
In diesem Kontext passt auch das immer wieder kehrende Erwähnen der hochinfektiösen Variante des Corona-Virus kann nicht von dem Beschaffungsdebakel ablenken.

Auch die obenerwähnte Inzidenz von 25 passt in diese Situation herein, kann man sich doch selbst schön herausreden 

Und ablenken von den eigenen Defiziten!

Dass die Inzidenzen heruntergehen, wird damit übertüncht, dass man auf die Mutationen zeigt und so das eigene fehlerhafte Handeln relativiert und sich dahinter versteckt.
Meine Gattin und ich halten uns an die sogenannten AHA-Regeln, halten unsere Aktivitäten zurück, doch irgendwann reicht es auch.
Und dieser Punkt ist momentan bei uns erreicht.

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