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![]() | „Geht ein deutscher Techniker mit ein paar Konservendosen in den Urwald, kommt er mit einer Lokomotive heraus.” Ferdinand Wankel |

Wenn man als Foto-Journalist, Foto-Reporter oder als Fotograf – manchmal auch privat mit der Kamera – unterwegs ist, wird man wieder und wieder mit dem „Recht am eignen Bild“ konfrontiert.
„Ich möchte nicht fotografiert werden.“, „Ich will nicht mit aufs Bild.“, „Sie dürfen mich nicht fotografieren“ und dergleichen hat wohl jeder schon gehört.
Das „Recht am eigenen Bild“ basiert auf § 22 des KunstUrhG – Kunsturhebergesetz – und sagt „eigentlich nur“ aus, dass niemandes Bild ohne dessen Zustimmung veröffentlicht werden darf.
Nicht mehr, aber auch nicht weniger!
Das heißt aber auch, dass man jeden ablichten darf. Eine rechtliche Grundlage, sich gegen Fotografieren zu wehren, gibt es nicht.
Salopp gesagt heißt dies, dass man jeden fotografieren darf, das Bild aber ohne dessen (explizite) Erlaubnis nicht veröffentlichen ( „aufführen“ ) darf.
Diese (explizite) Erlaubnis benötigt man bei „Personen des Zeitgeschehens, der Zeitgeschichte und des öffentlichen Lebens“ nicht.
So darf man also „Prominente“, Politiker, Schauspieler, Künstler etc. fotografieren und die Bilder von ihnen veröffentlichen.
Man sollte allerdings bei Personen dieses Kreises mit „Exklusivrechten“ vorsichtig sein. Models oder Dressmen können darunter fallen.
Man darf aber – und hier muss man aufpassen – diese Personen nicht fotografieren, wenn sie privat unterwegs sind.
Dies kann sein, wenn diese Personen einkaufen gehen oder Restaurants sitzen und ähnliches mehr.
Vorsicht ist auch bei Veranstaltungen mit eingeschränktem Foto-Recht oder gar Foto-Verbot geboten.
In Museen – insbesondere bei Sonderausstellungen – herrscht sehr oft Fotoverbot, wobei Journalisten es besser haben, da sie entweder zu speziellen Presseterminen mit partiellem Fotorecht geladen werden oder bei Vorlage des (gültigen) Presseausweises manchmal auch eine Erlaubnis bekommen bzw. erwerben können, Fotos machen zu dürfen.
Diese partielle Erlaubnis gibt es manchmal auch für Privatpersonen.
Die (explizite) Genehmigung der Veröffentlichung kann nicht auf sogenannte „öffentliche Aufzüge“ oder „öffentliche Veranstaltungen“ angewendet werden bzw. ist eingeschränkt.
Bilder von Teilnehmern einer Versammlung, eines Treffens, einer Demonstration oder eines Umzuges sind nicht genehmigungspflichtig, da es sich hierbei um Gruppenbilder handelt, bei denen niemand in den Fokus gerückt wird.
Wenn man eine Gruppe fotografiert – wobei Gruppen nach aktueller Rechtsprechung mindestens fünf (in manchen Urteilen auch drei) Personen sein müssen – gilt das „Recht am eigenen Bild“ nicht mehr, wenn alle Personen als „gleichberechtigt“ gelten, wobei dies bedeutet, dass niemand durch Fokussierung oder sonstige Hervorhebungen als Hauptbestandteil des Bildes anzusehen ist.
Wenn z.B. eine Person der Gruppe scharf zu erkennen ist und die anderen eher unklar, dann ist diese Person der „Hauptbestandteil“ und die anderen das „Beiwerk“. So muss man die „Hauptfigur“ fragen, ob sie mit der Veröffentlichung einverstanden ist.
Das Gleiche gilt bei farblicher Hervorhebung – sog. „Hotspotting“ oder bei „selektiver Farbe“ – oder Umrahmung bzw. Umrandung einer Person innerhalb einer Gruppe.
Wenn man ein öffentlich zugängliches Bauwerk fotografiert und dort auch Personen zu sehen sind, gilt das „Recht am eigenen Bild“ auch nicht.
Anders herum allerdings, wenn sich eine Person vor dem Bauwerk befindet – das Bauwerk als Hintergrund gilt oder sich im Hintergrund befindet – ist eine explizite Erlaubnis von Nöten.
Auch wenn das „Recht an eigenen Bild“ juristisch bzw. rechtlich klar definiert ist, sollte man nicht einfach so überall drauf halten, sondern Rücksicht nehmen, wenn jemand nicht abgelichtet werden will, und ggf. warten, bis er aus dem Bild ist.
Verletzungen der Intimsphäre darf es nicht geben.
Bei Autounfällen oder Querelen fotografieren manche auch die Unfallstelle oder den „Gegner“.
Diese Fotos darf man getrost einem Polizeibeamten oder einer Strafverfolgungsbehörde überreichen – auch gegen den (expliziten) Wunsch des Abgelichteten, denn das Bild wird nicht veröffentlicht, sondern dient der Strafverfolgung und ist keine Veröffentlichung im juristischen Sinne.
Kurios wird es, wenn es um soziale Internet-Netzwerke wie Facebbok, Google Plus, Twitter, Friend Feed etc. geht.
Manche Leute glauben, man dürfe sich der von anderen veröffentlichten Fotos bemächtigen und diese ungeachtet weiter verbreiten oder sonst wie publizieren.
Dieser Irrglaube ist weit verbreitet und die Anhänger meinen, dass das Urheberrecht an das soziale Netzwerk abgegeben würde und jeder dieses Bild nun (gemein) frei benutzen dürfte.
Bei der Veröffentlichung seines Bildes gibt man allerdings das Urheberrecht seines Bildes nicht ab, ebenso wenig das „Recht am eigenen Bild“.

Wir wollen es mal hier offen aussprechen.
Wir – Glühwürmchen und Herzbeben – sind heterosexuell.
Jetzt ist es raus!
„Was ist daran jetzt so interessant, dass Ihr das sagen müsst?“, fragt Ihr Leser Euch nun, „Es ist doch nichts dabei, dass sich ein Mann und eine Frau lieben.“
Nein, Ihr habt nichts falsch gelesen.
Wir sind heterosexuell und nicht homosexuell, auch nicht bisexuell.
Und dies zu sagen und damit an die Öffentlichkeit zu gehen, war ein mutiger Schritt, der viel Respekt verdient.
Wenn Ihr nun sagt: „Für den ehemaligen Fußball-‚Profi‘ Thomas Hitzlsperger war es ein mutiger Schritt, sich zu seiner Homosexualität zu bekennen, um für anderen homosexuellen Sportler eine Mauer des Schweigens einzureißen, damit diese dies auch kommunizieren können.“, seid Ihr im richtigen Kontext.
Wir wollten Euch die Ambivalenz der Seiten Heterosexuell und Homosexuell vor Augen halten.
Wir haben nichts gegen Homosexuelle und es interessiert uns auch nicht im Geringsten, welche „Liebesspiele“ sich (hinter verschlossenen Türen) abspielen. Das ist nicht unser Problem.
Ob jemand heterosexuell, homosexuell, bisexuell ist, spielt für uns keine Rolle.
In unseren Bekanntenkreisen und auf der Arbeit gibt es verschiedene Personen, von denen welche zu der einen, der anderen oder noch anderen Gruppe zählen, und wir haben kein Problem damit.
Auch kennen wir Transsexuelle, Transgender oder sog. Metrosexuelle und Hemaphroditen, für die auch unser Grundsatz „Leben und sterben leben lassen“ gilt.
Was uns auf die Nerven geht bei diesem Thema, ist, dass viele Homosexuelle – in besonderem Maße Schwule – ihre „Veranlagung“ bzw. „Ausrichtung“ nach außen tragen und dies in hohem Maße kommunizieren (müssen).
Die, die wir kennen, kommunizieren dies kaum. Es ist einfach so, wenn man dies (durch Zufall) erfährt.
Über Homo-Ehen wird in den Medien „hochglänzend“ berichtet, über Homo-Treffs gibt es ganze Dokumentationen.
Der Christopher-Street-Day – den wir in Köln gesehen haben – trotzte von hochstilisierten Klischees und Stereotypen des „Anderssein“, zeigte aber nur (Real-) Satiren und Abziehbilder derjenigen, die ernst genommen werden wollen.
Solange die Homosexuellen, ihre „Diversität“ nach außen zeigen und kommunizieren, sind sie selbst nicht bereit, zu akzeptieren, dass sie „anders“ sind.
Solange bleiben sie ein verzehrtes Abziehbild ihrerselbst, dass mehr Lächerlichkeit auf sich zieht als das Ernst-genommen-Werden.
Die Gesellschaft, „Das Umfeld“ hat deren „Andersartigkeit“ schon längst akzeptiert, aber die Homosexuellen sich selbst nicht!

Ein Taxifahrer wurde zu einem Arzt gerufen, um eine alte Frau dort abzuholen und nach Hause zu bringen.
Dort angekommen, traf er auf Nachfrage auf die Frau, die eigentlich nur nach Hause wollte.
Er half der Frau, die etwas mehr als eine Viertelstunde auf ihn gewartet hatte und sich über die lange Wartezeit beschwerte, in den Mantel und half ihr auch dabei, den Schal umzulegen sowie die Mütze aufzusetzen.
Er schob ihr den Rollator entgegen und verstaute ihre Handtasche dort im Korb.
Dann benutzten sie den Aufzug und gingen zum Taxi.
Er öffnete ihr die Beifahrertür.
„Sie müssen mir schon helfen“, sagte die alte Frau, „ich kann nicht mehr so.“
Er nahm sie an der Hand, nahm den Rollator an die Seite und half ihr unter Beschimpfungen, er solle sich Mühe geben und sie vernünftig festhalten, ihr nicht wehtun und Ähnlichem, ins Auto, schnallte sie an und schloss die Tür.
Er verstaute den Rollator in den Kofferraum und setzte sich ins Auto.
„Wo fahren wir denn hin?“, wollte der Taxifahrer wissen und nachdem die alte Frau das Ziel genannt hatte, sagte sie: „Ich brauche eine Quittung.“
Während der Fahrt erzählte die alte Frau dem Taxifahrer ihre Krankheitsgeschichte, wenn sie gerade nicht damit beschäftigt war, dem Taxifahrer zu sagen, wo er abzubiegen und zu fahren habe, weil sie meinte – und tat dies dem Taxifahrer auch mehrmals kund – dass diese extra Umwege führen, damit sie mehr verdienten.
Der Taxifahrer blieb freundlich und fuhr die vermeintlich kürzeste Strecke, die ihm die alte Frau zeigte.
Angekommen sagte der Taxifahrer den Preis von 13.78 Euro, worauf die alte Frau intervenierte und über die horrenden Preise und ihrer viel zu kleinen Rente schimpfte, doch der Fahrer zeigte ihr eine Liste, dass der Preis stimmte, worauf die Frau schnippisch meinte, vor zwei Jahren sei es aber billiger gewesen und dies käme eben von dem Euro.
Sie vergaß aber nicht, daran zu erinnern, dass sie eine Quittung zu bekommen habe.
Sie reichte ihm 15 Euro, nachdem sie es geschafft hatte, einen Zehn- und einen Fünfeuroschein mit ihren zitternden Händen aus dem Portemonnee zu ziehen.
„Geben Sie mir auf 13.80 Euro heraus“, sagte die alte Frau, „aber schreiben Sie 13.80 Euro auch auf die Quittung!“
Der Taxifahrer schaute überrascht, musste aber auf Nachhaken, ob er richtig verstanden habe, feststellen, dass sie es genauso gesagt hatte, da sie es wiederholte und hinzufügte, dass die Fahrt sehr teuer sei.
“Es tut mir leid“, sagte der Taxifahrer in sarkastischem Ton, den die alte Frau aber nicht heraushörte, „ich darf von Gesetz wegen nur den realen Fahrpreis vermerken.“
„Das müssen Sie wissen“, erwiderte die alte Frau unfreundlich, „dann kriegen Sie eben den Rest Trinkgeld nicht.“
Sie hielt fordernd die zitternde Hand auf und der Taxifahrer zählte ihr in so vielen Kupfermünzen, wie er hatte, einen Euro und zweiundzwanzig Cent in die Hand, wobei die Frau fragte, ob er es nicht größer habe, er aber verneinte.
Er nahm eine leere Quittung und ging, während die alte Frau nochmals an diese, die ihr zustünde, erinnerte, ums Auto, holte den Rollator aus dem Kofferraum und stellte diesen nahe der Beifahrertür neben das Taxi.
Er öffnete die Tür, griff der alten Frau unter die Achseln und bugsierte sie unter bekannten Beschwerden, er solle ihr nicht wehtun und aufpassen, aus dem Auto und schob den Rollator so nahe, dass die alte Frau ihn greifen konnte, ans Taxi.
Nachdem die alte Frau sicher mit dem Rollator vor ihm stand, forderte sie die Quittung, die er ihr immer noch nicht gegeben habe.
Der Taxifahrer schloss die Beifahrertür und zeigte der Frau die unbeschriebene Quittung.
Während er sie langsam zerriss, sagte er in ruhigem Ton: „Ich habe Sie oben in der Arztpraxis abgeholt, habe Ihnen den Mantel und die Mütze gereicht. Ich habe Ihnen ins Auto geholfen und wieder hinaus. Ich habe auch sehr sorgfältig Ihren Rollator ein- und ausgeladen. Von Ihnen habe ich nur Beschimpfungen und Rügen bekommen. Ich musste mich von Ihnen auch beleidigen lassen.
Die zwei Cent Trinkgeld für meine Hilfe wollten Sie mir aber nur gewähren, wenn sie auf der Quittung auftauchten, damit Sie sie bei der Krankenkasse geltend machen könnten. Welch ein Mensch Sie sind, konnte ich erkennen, als Sie mir auch noch die zwei Cent verwehrten. Nicht mal ein ‚Danke!‘ ging über Ihre Lippen. Sie glauben doch wohl nicht, dass ich Ihre negative Stimmung mit einer Quittung honoriere!“
Er stieg in sein Auto, ließ den Motor an, passte auf, dass er die alte Frau nicht berührte, und fuhr dem nächten Fahrgast – im Fachjargon „der nächste Auftrag“ – entgegen.

Leider konnten von gestern abend (31.12.2013) bis heute morgen (1.1.2014) keine Bilder in diesem Blog angezeigt werden.
Der Server, auf dem dieses Blog läuft, hatte ein technisches Problem mit der Bilder-Datenbank, das aber gerade behoben werden konnte.
Wir bitten, die Störungen zu entschuldigen!
![]() | ” ‚Nur’ weil manche Menschen die Größe aufbringen, dem (langsamen) Sterben anderer zuzusehen und diese Menschen zu pflegen (eine Leistung, die an Größe kaum zu überbieten ist!), ist und bleibt die Wahl der Art des Sterbens Teil menschlicher Autonomie. Roland Bösker |

Heute wurde dieses Blog geupdatet.
Für knapp eine halbe Stunde war es nicht möglich, sich dieses Blog anzuschauen.
Wir bitten, die Störungen zu entschuldigen!

Am ersten Wochenende des Stuttgarter Messeherbstes schlenderten wir über die Mineral- Fossilien- unud Schmuckmesse.
Dort gefielen uns an einem Stand Herzen aus Lapislazuli mit geflochtenen, bunten Bändern.
Ein Anhänger sollte sechs Euro kosten, zwei zehn Euro.
Wir wollten nicht so viel bezahlen und feilschten. Irgendwann waren wir bei zwei für sieben Euro.
Dann meinte der sehr freundliche Händler: „Drei Stück für zehn Euro!”
Wir schlugen zu und kauften drei Teile für zehn Euro.
Wir diskutierten noch etwas über die Schnäppchen, kamen aber zu keinem wirklichen Entschluss.
Wir glauben allerdings, dass der Händler sich an seinem festgelegten Ziel „Zehn Euro” nicht rütteln wollte, du deswegen einen „sehr guten Preis” für uns machte.
Dies ist eine Geschichte, die zu „Menschliches und Kurioses” gehört.

Wir hatten ja bekanntermaßen den Stuttgarter Messeherbst – 16.11.2013 bis 24.11.2013 – an beiden Wochenenden besucht.
Wir haben neben unserer journalistischen Tätigkeit auch „Menschliches” und „Kurioses” erlebt, worüber wir kurz berichten werden.
Im Compartment „Familie und Heim” schauten wir uns beim Einrichtungshaus XXL Gamerdinger um.
An diesem Stand von wollte man uns unbedingt eine rote Küche verkaufen. Sogar wollte man sie in unser Auto packen.
Sie sollte statt knapp 20 000 Euro nur 8 999 Euro kosten.
Auch hätte man uns noch zwei Schränke extra dazugegeben.
Die Visitenkarte von dem freundlichen Herrn haben wir aufgehoben.
An einem Stand hat sich ein Herr mit uns mit seinem Fadenspiel beschäftigt.
Er war sehr erfreut und fasziniert zugleich, dass wir das althergebrachte Fadenspiel noch beherrschten.

Ein Händler von Brillen- und Display-Spray hatte wirklich sein Handwerk verstanden.
Ich ging mit meiner digitalen Spiegelreflexkamera durch den Gang.
Er preschte zu mir.
„Deine Brille ist etwas dreckig”, sagte er, „Ich mache sie sauber.” und hielt schon meine Brille in seinen Händen.
Während des Putzvorgangs erklärte er mir die Vorzüge des Brillensprays und schenkte mir, nachdem er auch den UV-Filter des Objektivs meiner Kamera gesäubert hatte, eine große Flasche des Optikreinigers mit einer kleinen Dosierflasche.
„Mit der Presse muss man sich immer gut stellen”, sagte er lächelnd.
In der Wirtschaftsoase Leinfelden-Echterdingen ist mir auch etwas Kurioses passiert.
An dem Tag hatte ich meine langen Nägel ausnahmsweis mal rot lackiert.
Eine Frau an einem Stand mit einer „Neuigkeit aus Amerika” schaute mich an und zeigte mir, ich solle näherkommen, was ich auch tat.
Sie fragte mich, ob sie mir einen Nagel mit einem Fineliner verzieren dürfte.
Der Ringfinger der rechten Hand sah sehr schön aus.
So ähnlich erging es mir am Sonntagmorgen nochmal, als ich zum Stand kam, um mich mit den Finelinern „einzudecken”.
Ich schaute eine Frau an, die sofort fragte, ob sie mir die noch roten Nägel verzieren dürfte, wobei ich scherzte, dass ihre Kollegin dies schon am Vortag getan habe.
Sie meinte, dann dürfe sie das auch.
Sie sagte, sie wolle mir „chinesische Zeichen” drauf malen.
Als ich fragte, was diese den bedeuteten, grinstre sie breit und sagte: „Das weiß ich nicht. Sie müssen sich dann bei jeder Frage etwass Neues einfallen lassen.”
Weitere Berichte zum Stuttgarer Messeherbst folgen.

Von 16. bis zum 24.11.2013 fand im Stuttgarter Messeherbst auch die Messe „Familie und Heim” statt.
Dort konnte man vieles von dem anschauen, was man zu Hause gebrauchen konnte.
Große Einrichtungshäuser hatten große Stände errichtet wie Compartments, in den die Kunden teilweise herumgeführt wurden.
Ihnen wurde viel gezeigt, werbewirksam erklärt, erläutert etc. pp.
Am Stand von „XXL Gamerdinger” wollte man uns unbedingt eine rote Küche verkaufen. Sogar wollte man sie in unser Auto packen. Sie sollte statt knapp 20 000 Euro nur 8 999 Euro kosten. Auch hätte man uns noch zwei Schränke extra dazu gegeben.
Ein Händler von Brillen- und Display-Spray hatte wirklich sein Handwerk verstanden.
Ich ging mit meiner Digitalen Spiegelreflexkamera durch den Gang. Er preschte zu mir.
„Deine Brille ist etwas dreckig”, sagte er, „Ich mache sie sauber.” und hielt schon meine Brille in seinen Händen.
Während des Putzvorgangs erklärte er mir die Vorzüge und schenkte mir, nachdem er die meine Kamera gesäubert hatte, eine große Flasche des Optikreinigers.
„Mit der Presse muss man sich immer gut stellen”, sagte er lächelnd.
Viele Aussteller von Kinderwägen, Kinderutensilien und ähnlichem waren anzutreffen.
Sehr, sehr informativ!
Weitere Berichte zum Stuttgarer Messeherbst folgen.
