Verbalmassaker

standpunkt-ice-bucket
Dass Cem Özdemir sich einen Fauxpas geliefert hatte, als bei seiner Ice Bucket Challenge (im Anzug !!!) die Hanfpflanze stehen hatte und zeigte, ist unumstritten.
Er will damit unterschwellig seine Kampagne für die Legalisierung von Cannabis u.ä. unterstützen durch das Zeigen.
Der Wind, der nun entfacht wird, ist sehr daneben und mehr als unangebracht.

  • Das bloße Zeigen einer Hanfpflanze ist nicht strafbar.
  • Es verstößt auch nicht gegen das Bundesbetäubungsmittelgesetz.

Wenn nun irgendwelche Leute rufen, man solle Ermittlungen gegen Özdemir aufnehmen, ist das mehr als überzogen.
Dann müsste man Özdemir auch anzeigen, weil er sich für die Legalisierung von Cannabis einsetzt (und zwar auf seiner Webseite, Facebbok-Seite etc.)

Das wäre lächerlich.

Wie man zur Legalisierung zu Cannabis steht, ist dabei irrelevant.

Also fahrt Euch mal wieder herunter!

Film und Fernsehen

Heute habe ich den Fernseher eingeschaltet, und dort lief „Immer wieder sonntags”.
Ich hielt knapp fünfzehn Minuten aus, bis ich umschaltete.

Was dort im elektronischen Programmführer als „ohne Altersbeschränkung” deklariert war, ist eher das Gegenteil.
Dort wurden Leute mit „Schlager” und realitätsfernen Dingen malträtiert.

Stefan Mross sieht zwar jung aus, in seinem Oberstübchen scheint aber Karl Moik zu wohnen.
Was dort dargeboten wird, ist seit entfernt von der Realität.

Mross agiert – aus Überzeugung ??? – wie ein Über-Achtziger, erzählt irgend etwas, was nicht in diese Zeit passt und fühlt sich anscheinend gut dabei. Die Zuschauer, die mindestens so alt sind wie der Geisteszustand von Mross, jubeln, schunkeln und gehen voll mit.
Es singen Milchbubis Schmusesongs, die gar nicht zu ihnen passen, Mädchen trällern Möchtegern-Schlager und hoffen wohl auf den großen Erfolg.
Ein Mädchen singt das Kufstein-Lied.
Bei „Immer wieder sonntags” wird die Darbietung gefeiert ohne Ende, obwohl das Mädchen dafür in der Schule ein Mangelhaft oder Ungenügend bekommen hätte und die Versetzung gefährdet wäre.

Kurz bevor ich umschaltete, gab es ein sog. „Generationen-Quiz”, bei dem eine Familie gegen sich selbst in zwei Gruppen spielte. Mross beschloss, dass alle gewonnen hätten, weil sie ja sowieso alle eine Familie seien und lobte das „Quiz” als „lustig”.

Das Statement, das sich in mir während der fünfzehn Minuten immer und immer manifestierte, ist:

„Der Mross will nicht ernst genommen werden!”

Roll over Beethoven

„Sommersprossen sind auch Gesichtspunkte.”

 

Nachrichten Weltpolitik Welt International Internationales Politik Dietmar Syntronica Herzbeben

Im Gaza-Streifen herrschte heute morgen noch Waffenruhe, doch diese wurde gebrochen.

Laut Vermittler John Kerry war die Waffenruhe dazu da, dass Tote geborgen werden konnten und Menschen sich mit Nötigstem versorgen konnten.
Um eine Waffenruhe erzielen zu können, forderten die Israelis, dass diese weiterhin Tunnel im Gaza-Streifen zerstören durften.
Die Vertreter der Paläsinenser waren allerdings nicht damit einverstanden, gingen aber trotzdem auf die Waffenruhe ein.

Irgendwo drsagen israelische Soldaten in einen „Hamas-Tunnel” ein und trafen auf Hamas-Krieger.
Die Israelis schossen auf die Palästinser, die Widerstand leisteten. Die Hamas-Krieger wurden gelyncht bzw. erschossen, damit die Israelis den Tunnel zerstören konnten – während der Waffenruhe

Irgendwann wurde dann die Waffenruhe aufgekündigt.

In den Nachrichten hörte man heute morgen, dass Hamas-Krieger auf israelische Soldaten in einem Tunnel geschossen hätten – trotz Waffenruhe – und in einem Nebensatz die Fakten, dass die Israelis die Tunnel zerstören durften wegen des Konpromisses.

Nun hinterfragt man, was für ein Kompromiss dies sein sollte!

Die sog. „Waffenruhe” ist eine reine Farce!

 

Standpunkt Die Nachrichten Motorradfahrer

Ein Motorradfahrer fuhr von Stuttgart-Mitte über die Weinsteige Richtung Stuttgart-Degerloch.
Neben ihm auf der rechten Spur fuhr ein Polizist mit Dienstmotorrad – ein sog. „Motorrad-Polizist”. Ebenso wie der Motorrad-Polizist stand der zivile Motorradfahrer hinter einem Auto vor der roten Ampel.
Der Motorrad-Polizist bog ab und der zivile Motorradfahrer fuhr weiterhin geradeaus.
An der nächsten Ampel musste der Motorradfahrer wieder stoppen, doch fuhr eng an der Autoreihe vorbei und stellte sich vor das erste Auto, das an der roten Ampel stand. Als die Ampel grün wurde, gab der Motorradfahrer Gas und fuhr sehr schnell weiter.

Diese Geschichte erzählte uns ein Bekannter.

Dieses oben beschriebene Verhalten ist anscheinend das Verhalten der meisten Motorradfahrer.
Es ist besonders in Staus auf Autobahnen zu beobachten. Die langsam fahrenden Autos quälen sich mehr oder weniger im Stop-and-go über die Autobahn. Zwischen den Fahrstreifen drängeln sich die Motorradfahrer, obwohl dies laut StVO nicht erlaubt ist, da jeder Verkehrsteilnehmer, der sich im Stau befindet, auf seiner Position bleiben muss und bereit zu sein hat, zu fahren, wenn der Verkehrsfluss es zulässt.
Die Polizei ignoriert dieses verkehrswidrige Drängeln bzw. Durchfahren mehr oder weniger.

Die Motorradfahrer versuchen aber auch, sich durchzuschummeln, wenn kaum noch Platz zwischen zwei Autos besteht. Sie nehmen Beschädigungen in Kauf. Dabei wird wild gestikuliert und geschimpft und auch oft herumgepöbelt. Wenn es dann gar nicht geht, fährt man auch schon mal über den Standstreifen, was laut StVO auch verboten ist.

Wir – selbst Motorradfahrer – wurden auch schon beschimpft, wenn wir Auto fuhren.

In Trier konnten wir eine Motorradkolonne aus Platzgründen nicht durchlassen. Das erste sich in der Kolonne befindliche, wuchtige und breite Motorrad, dessen Fahrer sich sehr lautstark über die „bescheuerten Autofahrer“ aufregte, klopfte sogar mehrmals auf unser Autodach. Jeder halbwegs normale Mensch konnte sehen, dass zwischen uns und dem Auto neben uns kaum Platz war. Ausweichen konnte niemand.
Irgendwann schaffte der pöbelnde Egoist es irgendwie, neben uns herzufahren, obwohl nicht mal eine Handbreit zwischen beiden Autos und der großen „Maschine“ Platz war.
Als „Strafe“ nötigte er uns und den Autofahrer neben uns mit niedriger Geschwindigkeit.
Auf der abschüssigen Straße bremste er uns permanent aus, um sein kindliches Machtgehabe auszuleben.
Hinter uns hupten die anderen Motorradfahrer, aber nicht um ihren Unmut über den Blockierer kundzutun, sondern ihn zu unterstützen in seinem „Wahn“.

Solche „Manöver“ von Motorradfahrern dürften jedem bekannt sein und jeder war bestimmt schon mal in sowas involviert.

Wir haben unseren Unmut kundgetan, als wir unterwegs mal wieder im Stau steckten und Motorradfahrer wieder sehr eng zwischen den Autoreihen herfuhren. Motorradfahrer antworteten ziemlich erbost und aggressiv auf unsere Stellungnahme, dass wir keine Rücksicht mehr auf sie nähmen. Sie nannten uns „Egoisten“, die nur an sich dächten und auf niemanden Rücksicht nähmen. Es interessierte niemanden die Situation, die passiert war und weswegen wir im Internetforum den „Appell“ veröffentlicht hatten.

Es machte jemand Stimmung gegen sie und den musste man „beißen“. Zwischen den Hasstiraden gegen uns kamen auch „Argumente“ ans Tageslicht.

Angeblich müssten Motorradfahrer weiterfahren, weil sie sonst stürben, erklärte man uns, denn in der Bekleidung sei es sehr heiß. Nur durch Fahrtwind würden sie gekühlt.
Das war uns neu.
Wir recherchierten, fanden aber keine Statistik über Motorradfahrer, die an Überhitzung gestorben waren.

Zweitens hätten wir eben keine Ahnung vom Motorradfahren, obwohl wir mehrmals darauf hinwiesen, auch Motorrad zu fahren. Einzig und allein kennt man eben das „Freiheitsgefühl“ nur als Motorradfahrer.

Wenn Motorräder sich durchmogeln, um vor dem ersten Auto an der roten Ampel zu stehen, käme das davon, dass Motorräder schneller beschleunigten und deren Fahrer an die anderen Verkehrsteilnehmer und deren schnelles Weiterkommen dächten. Ein „hehres Ziel“ sei dies, erklärte man uns.

Die Autofahrer sollten sowieso den Ball flach halten, weil Motorräder weniger Sprit verbräuchten und dies sei ja umweltschonend, klärte man uns ebenfalls auf.

Das „Highlight“ war, als sich ein Motorradfahrer beschwerte, er sei in einem stillstehenden Stau durch die „Mitte“ zweier Reihen gefahren und plötzlich habe ein Autofahrer – natürlich ein „absolut rücksichtsloser“ – die Seitentür aufgerissen. Dies sei eine „Frechheit sondergleichen“.

Jeder Autofahrer weiß, dass Motorradfahrer sich durch die Städte neben den Autos herschummeln, sich mit erhöhter Geschwindigkeit bewegen (wegen des sog. „Freiheitsdrangs“) und sich noch mehr solche Dinge herausnehmen.

Ich konnte auf Höhe der Autobahn am Flugfeld Böblingen / Sindelfingen innerhalb einer Woche zweimal beobachten, wie Motorradfahrer Unfälle bauten.

Auf der Wolfgang-Brumme-Allee, Böblingen, bzw. Rudolf-Diesel-Straße, Sindelfingen, wollte sich ein Motorradfahrer durchschlängeln. Ein Autofahrer rechnete nicht mit ihm, fuhr wieder „passend“ in die Spur. Der Motorradfahrer blieb am vorderen Kotflügel des Auto hängen und fiel hin. Der Motorrad erlitt einen imsensen Schaden.
Zwei Tage später passierte an der gleichen Stelle, allerdings in Gegenrichtung, sowas Ähnliches.
Ein Auto, das auf dem Bedarfsplatzplatz stand, wurde von einem anderen Autofahrer freundlich hineingewunken in den fließenden Verkehr. Ein Motorradfahrer fuhr in der Mitte hindurch und kam zu Fall.

Tenor beider verunfallten Motorradfahrer war, dass die Autofahrer aufpassen sollten, wo sie hinführen. Als ich intervenierte, dass der (letzt genannte) gar nicht zwischen den Spuren durchfahren dürfte, war ich der Täter, denn ich bekam seinen Hass zu spüren. Die Argumentation war übrigens, dass es kein Überholverbot für Motorradfahrer gäbe, da das Überholverbotsschild zwei PKW nebeneinander – im Fachjargon „zwei- bzw. mehrspurige Kraftfahrzeuge“ genannt – dargestellt seien und diies nicht für Motorräder gelte, weil diese „einspurige Fahrzeuge“ seien.

Auch die Polizeibeamten, die dazu gerufen wurde, hatten laut des Verunfallten „keine Ahnung“ und waren parteiisch bzw. voreingenommen.

So ist es halt immer und immer wieder mit ihnen, den armen Motorradfahrern, die nur „Freiheit“ ausleben wollen!

Sie nehmen sich Dinge heraus, die ihnen ncht zustehen, und giften jeden, der nicht damit einverstanden ist, aggressiv an. Auch kommen „Argumente” ans Tageslicht, die schon gegenbewiesen sind, wenn sie ausgesprochen wurden.

Die Autofahrer sind Egoisten, aber auch Fahrradfahrer, die die Motoradfahrer „behindern“.

Der Slogan der Motorradfahrer „Motorradfahrer töten nicht, sie werden getötet.“ ist der dämlichste, der jemals erfunden wurde!

 Weiterführendes:

wir-fussball-kommentar-haende

Wir sagen der Deutschen Fußball-National-Mannschaft „Herzlichen Glückwunsch” zum Weltmeistertitel.

Das Deutsche Team hat alles gegeben und sich verdient den VIERTEN STERN geholt.

Wir als Patrioten haben immer zur Deutschen Elf gehalten.

Was uns sehr gestört hat, waren die typisch (???) deutschen Anbahnungen der sog. „Profis” bzw. Journalisten(-Kollegen).

Es wurde sich erstmal irgendwelche – hanebüchenen – „Argumente” zurecht gelegt, warum Deutschland nicht gewinnen kann.

„Kann” – wohl gemerkt, nicht „Könnte”! 

Das heiße Wetter war immer ein Argument, weswegen die Deutschen „gerade diesmal” nicht siegen könnten.

Ebenso fehlten den Deutschen im Gegensatz zu der gegnerischen Mannschaft der Schneid, die Schnelligkeit, die „Erfahrung” etc. pp.

Als Deutschland gegen Brasilien eine Tor-Artillerie abfeuerte und innerhalb von sechs Minuten vier Tore schoss und die brasilianische Motivation sprichwörtlich in ein schwarzes Loch versenkte, war dies auch nicht mal ein Beweis, dass Deutschland Fussballweltmeister würde.

Patriotismus und positives Denken geht anders!

Den „goldenen geistigen Absturz” hatte Franz Beckenbauer nach dem Finalspiel.

Er sagte, Deutschland habe zwar so gut wie alles gegeben, doch man müsse berücksichtigen, dass Deutschland einen Tag mehr zum Ausruhen hatte und Argentinien im Vorfeld schon eine Verlängerung mehr als Deutschland auf dem Buckel hatte.

Deutschland, Deine Depression! 

 

Roll over Beethoven

„Die Leute werden immer über Dich reden.

So will es das Geschwätz.”

 


Zu dem Artikel „Willkürlich verurteilt” möchte ich noch etwas schreiben.

Als der Richter und ich nach der „Verhandlung” noch miteinander „kumpelhaft” redeten, sagte er mir – er meinte wohl eher, mir dies ans Herz legen zu wollen – im Gesetz stehe, Handys in der Hand zu halten beim Fahren sei verboten, doch wenn sich das Handy in einer Halterung fest arretiert befinde, könne ich dies tun, weil es eben nicht verboten sei, das Handy zu benutzen in der Halterung. Ich könne auch SMS schreiben etc., weil laut Gesetz „nur” strafbar sei, das Handy in der Hand zu benutzen.

Dies sollte wohl ein „gut gemeinter Ratschlag” sein, doch nach dem Verlauf des Gerichtstermins kam es mir eher vor wie eine „Rechtfertigung” seinerseits mit einem Touch „Kumpelhaftigkeit”, oder vemeintlicher „Ehrenrettung”, um sein längst verlorenes Gesicht noch irgendwie ein klein bisschen zu retten..

Ich stellte dann etwas dar, womit er nicht gerechnet hatte und was er nicht wahrhaben wollte.

Wir haben in Deutschland die drei Säulen der (Staats-) Gewaltenteilung – Legislative (gesetzgebende Gewalt), Judikative (richterliche Gewalt) und Exekutive (ausführende Gewalt).
Wenn man nun bedenkt, dass – wie eben erwähnt – die Legislative in Sachen „Handybenutzung während der Autofahrt” Fehler gemacht habe (Benutzen in der Hand), stellten sich die anderen Staatsgewalten in einem anderen Licht dar, da die Legislative die Erste Gewalt ist.
Man kennt ja auch Fälle, dass die Exekutive wie z. B. die Polizei auch Fehler machte und auch macht.
Die Exekutive ist die Dritte Gewalt. Zwischen der Ersten und Dritten, steht nun die Zweite Gewalt: Judikative (manchmal auch Judispudenz genannt).
Warum sollten die Legislative und die Exekutive Fehler machen und die Gewalt in der Mitte – Richter bzw. Gerichte – nicht?

Der Richter hatte mir kurz vorher gesagt, von 150 „solchen Fällen” wie meinen pro Jahr, habe er keinen stattgegeben, was mir sehr zu denken gab.

Ich sagte, man könne davon ausgehen, dass auch Vertreter der Judikative, wie er es auch sei, Fehler machen könnten, aus dem Grund wie oben beschrieben.

Dies gefiel ihm überhaupt nicht, was man an seiner Mimik erkennen konnte, und er blieb mir eine Antwort schuldig, indem er mir dann einen schönen Tag wünschte und verschwand.

Bildquelle: Pixelio.de / Thorben Wengert 

Gestern, den 27.6.2014, war (endlich) der Gerichtstermin bezüglich einer Einspruchssache zur angeblichen Handybenutzung meinerseits.

Ich hatte während einer Autofahrt innerhalb Böblingens mein Portemonnaie aus der Gesäßtasche genommen und es in die Mittelkonsole abgelegt.
Ein Polizist will gesehen haben, es wäre ein Handy gewesen. Obwohl ich hätte es aufklären können und wollen vor Ort, passierte nichts. Der Polizist blieb bei der Version „Handy“.
Ich legte Einspruch ein und gestern war der Termin vor Gericht.

Alleine mit dem Richter stellte ich dar, wie es gewesen war.
Dem Richter war unverständlich, warum ich Einspruch eingelegt hatte, denn wenn ein Polizist etwas behaupte, dann sei es eben so.
Ich zeigte mein Portemonnaie – mit einem aufgedruckten Stadtplan – und sagte, man hätte dies leicht verwechseln können mit einem Handy.

Es folgte im Vier-Augen-Gespräch eine suggestive Belehrung über Falschaussagen und deren Ahndung, die jedoch an mir abperlte wie Wasser an einem heißen Stein. Was Recht ist, muss Recht bleiben.

Dann wurde der Zeuge, der Polizeibeamte – nennen wir ihn einfachhalber Herr G. – aufgerufen, hineinzukommen. Nach dem dritten Aufruf ging der Richter kurz hinaus, um zu schauen, ob er da sei.
Danach ging er in den Raum hinter dem Gerichtssaal und telefonierte mit der Dienststelle der Polizei Böblingen und wurde prompt mit Herrn G. verbunden, den er aufforderte, ins Gericht zu kommen.

Die Verhandlung wurde unterbrochen und ich saß in der hinteren Reihe. 
Ich konnte einer Verhandlung beiwohnen, bei der es um einen Beinahe-Unfall wegen überhöhter Geschwindigkeit innerorts mit einem Zeugen ging und erfuhr, dass das Verfahren an Mangel an Beweisen vonseiten des Richters eingestellt wurde. Mir ist schleierhaft, warum dies geschah, obwohl ein Zeuge dort war und eine schriftliche Aussage einer Zeugin vorlag.

Dann ging es wieder um „meine“ Verhandlung.

Der Polizist wusste erst mal nicht, worum es sich handelte und bekam die Akte vom Richter vorgelegt.

Nach dreißig Sekunden Durchfliegens sagte er: „Ach die Sache!“, als wenn er es nur kurz vergessen hätte.

Er sagte, er habe beobachtet, wie ich ein Handy im Auto in der Hand gehabt hätte. 
Auf mein Intervenieren und Vorzeigen des Portemonnaies schaute er sehr irritiert, dachte fünf Sekunden nach und kam mit: „Ich habe gesehen, wie er auf dem Telefon tippte“. 
Portemonnaie“ sagte ich bestimmend.

Ich nahm mein Handy aus der Gürteltasche, nahm es in die Hand und tippte mit meinem Daumen etwas ein und sprach dazu: „Heute ist Freitag“, 
Der Richter und der Polizist schauten mich an und der Richter fragte, was ich machte.
„Ich habe das Handy in der Hand, wie Herr G. es beschrieb und habe ‚Heute ist Freitag‘ eingetippt. Sie sahen und hörten, dass ich bedingt durch meinen langen Daumennagel auf dem Touchdisplay nicht alle Buchstaben eintippen konnte, da das Touchdisplay nur auf Berührung der Haut reagiert.“
Seltsame Gesichter.
Dann nahm ich das Handy in die linke Hand und tippte mit meinen Mittelfinger der rechten Hand wieder das gleiche ein. Diesmal klappte es, weil der Mittelfinger, den ich immer zum Tippen benutze, immer das Display berührt hatte.

Der Polizist erwiderte, er habe auch die Glasfläche gesehen, wobei ich dies abstritt, da das Portemonnaie eine matte Oberfläche habe.

Der Polizist kam auch darauf zu sprechen, dass er immer ganz genau bei seiner Arbeit sei und nur seinem Kollegen bescheid sagte, wenn er sich ganz sicher sei. Wenn irgendetwas nicht klar sei, würde der Kollege sich rückversichern oder er nichts Unternehmen.

„Dann hat der Kollege noch gesagt, der Fahrer würde Widerspruch einlegen.“, sagte er, doch ich intervenierte wieder: „Ich bin Journalist und man lernt, dass man seine Ziel oder Aktionen nie vorher bekannt gibt. Stellen Sie sich vor, das Team Wallraff würde Burger King mitteilen, dass sie Hygienetests machen. Dann ergriffe Burger King direkt Maßnahmen im Vorfeld, entweder dies zu verhindern, oder es würden extra Reinungskolonnen beauftragt, damit alles sauber ist. Ich habe dies dem anderen Polizisten definitiv nicht mitgeteilt.“

Kurze Ruhe im Saal …

Der Richter wollte beschwichtigen, es können mir durchaus rausgerutscht sein, doch ich sagte dominant: „Niemals!“

Anderes Thema!

Es folgte eine Rechtfertigung des Polizisten, dass er von dort, wo er gestanden habe, alles gesehen habe und er wohl keinen Nutzen hätte, etwas zu tun, was nicht stimme.

Ich warf das Wort „Anzeigen-Bingo“ laut in den Raum.

Der Richter machte verkrampft ein Poker-Face, der Polizist versuchte, ruhig zu sein, doch seine Augen zuckten wild.

„Ich kann dies, was ich jetzt sage unter Eid genauso wiederholen, wenn sie wollen“, begann ich, „oder ich kann jemanden benennen, der dies an Eides statt bezeugen kann. Die Polizisten spielen ein Spiel, bei dem derjenige der Gewinner ist, der pro Tag, pro Woche oder pro Monat bzw. in einen bestimmten Zeitraum die meisten Anzeigen verteilt hat bzw. die meisten Ordnungsverfahren eingeleitet hatten. Wie gesagt, kann ich dies auch unter Eid bezeugen.“

Wieder Ruhe im Saal …

Es gab keinen Kommentar dazu, weder vom Richter, noch vom Polizisten.

Der „Zeuge“, Herr G., durfte dann gehen.
Ich war wieder mit dem Richter alleine, der komischerweise „kumpelhaft“ mit mir redete, aber klarmachte, es gäbe an der Aussage des Polizisten nichts zu rütteln und schlug mir vor, ich solle den Einspruch zurückziehen, den er würde dem Einspruch nicht stattgeben. Ansonsten würde es teurer für mich, da das Verlesen eines Urteils zur Zahlung des „Verwarngeldes“ kostenpflichtig sei.

Ich gab zu Protokoll, ich würde den Einspruch zurückziehen, allerdings forderte ich den Richter auf, mit aufzunehmen, dass ich nicht einverstanden sei mit der Aussage des Polizisten, da es an den Haaren herbeigezogen sei und auch Fehler aufgetreten seien. 
Dies geschah.

Ob ich etwas unternehmen werde oder nicht, werde ich hier nicht sagen, denn ich bin Journalist und sage nicht, ob ich etwas unternehme oder recherchiere.

Bildquelle: Pixelio.de / Thorben Wengert 

Polizeiauto

Am Freitag, den 27.6.2014, habe ich einen Termin vor dem Amtsgericht in Böblingen.

Am 9.1.2014 fuhr ich von der Poststraße, Böblingen, über den Postplatz, Sindelfinger Straße, Friedrich-List-Straße, Wolfgang-Brumme-Allee in die Konrad-Zuse-Straße auf dem Flugfeld.
Ungefähr auf Höhe Postplatz nahm ich mein Portemonnaie – ein gelbes mit dem Aufdruck des stuttgarter Stadtplans – aus meiner Gesäßtasche und steckte es, da es wehtat, weil ich auf Münzen saß, in das Fach unter dem Radio in der Mittelkonsole.
Kurz darauf wurde ich am Bonifatius-Platz – Ecke Sindelfinger Straße, Stadtgrabenstraße – angehalten und mir wurde zu Last gelegt, ich hätte mein Handy benutzt.
Ich war sehr überrascht und zeigte dem Polizeibeamten, dass ich kein Handy in der Kabine des Autos hatte, worauf dieser sich mit seinem Kollegen, der mein Portemonnaie irrtümlicherweise als Handy angesehen hatte, kurzschloß.
Der Kollege revidierte nichts, woraufhin ich dem Polizeibeamten, der neben mir stand, mein Portemonnaie zeigte und darauf verwies, sein Kollege habe nicht richtig geschaut, als ich es aus der Gesäßtasche nahm. Ich legte ihm auch dar, er habe vielleicht gedacht, ich benützte gerade Google Maps oder einen anderen Kartendienst auf meinem Handy.

Auf mein Bitten, nochmals nachzuhaken, passierte nichts.

Der Polizeibeamte, der mich herausgewinkt hatte, nahm, ohne mich anzuhören, die Daten auf.
Als er meinen Führerschein und den Fahrzeugschein sehen wollte, bat ich ihm, mit mir zur Heckklappe zu gehen, da ich ihm zeigen könne, dass ich mein Handy gar nicht benutzt haben konnte, da es sich in meiner Jacke befände, die ebenso wie meine Brieftasche im Kofferraum des Autos läge.
Der Polizeibeamte blieb neben dem Auto stehen.
Ich zeigte ihm mein Handy, dass ich aus der Jacke, die sich im Kofferraum befand, genommen hatte und erklärte es ihm.
Dies interessierte ihn aber nicht und er wollte nur meine „Papiere” sehen.
Mein Intervenieren ignorierte er mit mehreren lapidaren „Ja, ja!”.

Er blieb dabei, dass ich mein Handy benutzt haben müsste und kam auf die „Idee”, ich könne ja mein Handy in der Gesäßtasche gehabt haben und hätte es gerade herausgenommen, als ich zum Kofferraum ging.

Von da an, schaltete ich in den „Modus” „Lass ihn reden, er will ja nicht zuhören”.

Obligatorisch sollte ich unterschreiben, dass ich einverstanden sei mit der Vorwarnunug – 40 Euro und ein Punkt- , was ich erwartungsgemäß nicht tat.
Ebenso sollte ich meine „Ordnungswidrigkeit” zugeben, was ich auch nicht machte, ebenso wie einige andere Dinge auch.

Zum Abschluss fragte er mich, ob ich noch etwas zu der Sache sagen möchhte, worauf ich meinte: „Ja, notieren sich sich bitte auf Ihren Bogen, dass es sich um ein Versehen handelt, da ich mein Portemonnaie in derHand hatte anstatt dem Handy!”

„Das können Sie auf den Anhörungsbogen, der Ihnen in Kürze zukommt, vermerken”, sagte er, woraufhin ich mich fragte, weswegen er mich ausfforderte, etwas zu sagen.

Als dann Post kam, legte ich Widerspruch ein und schilderte den Fall.

„In dubio pro reo”, scheint es nicht mehr zu geben, denn der Widerspruch sei nicht geeignet, das „Verfahren” abzuweisen, wurde mir geschrieben.
Mit dieser Ablehnug wurde mir schon vor sechs Wochen dargelegt, ich solle meinen Widerspruch widerrufen, da ansonsten die Sache an die Staatsanwaltschaft ginge.

So muss ich am Freitag zu einem Termin erscheinen, bei dessen Ladung auch wieder ein Schrieb beigefügt war, ich solle „aufgeben”, da die Sache keine Aussicht auf Erfolg hätte.

Ich frage mich ernsthaft, in welchem Rechtssystem wir langsam leben!

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