Verbalmassaker

In den sozialen Onlinenetzwerken verteilt sich im Moment eine Aussage des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn, indem er davon spricht, dass Betten geschlossen würden.
Dies wird so gewertet, dass die Corona-Infizierten sinken.

Dass Betten geschlossen werden, stimmt.
Dass es weniger Corona-Infizierte gibt, stimmt nicht.

Wie es bei Fake-News immer der Fall ist, werden Informationen verheimlicht oder weggelassen, oder es werden wichtige Kontexte nicht genannt. Es gestaltet sich anders, wie oben schon angekündigt.

Jens Spahn hat gesagt, dass Betten geschlossen werden, aber es wurde verheimlicht, was er genau damit meinte und es wurde auch nicht erklärt, was eine „Bettenschließung” bedeutet.

Aufgrund der steigenden Anzahl an COVID-Patienten sind weitere Bettenschließungen erforderlich.
Dies wird mit den jeweiligen klinischen Bereichen gesondert besprochen. Seit dem 19.04.2021 ist daher Station … wieder für COVID-Patienten als Normalstation in Betrieb.

(In einem internen Statement eines nicht namentlich genannten, aber bekannten Krankenhauses)

Damit Betten bereitgestellt werden können, müssen diese erstmal geschlossen werden. Erst dann kann man diese nun geschlossenen, aber freigewordenen, Betten für etwas anderes benutzen.
Betten müssen also freigegeben (geschlossen) werden. Dann kann man sie zum Beispiel erst anstatt auf einer Station einer Hautklinik in einer Intensivstation benutzen.

Das ist so ähnlich wie bei einer Vereinssitzung. Der Vorstand muss erst entlastet und entlassen werden, um ihn dann wieder einsetzen zu können.

Nun dürfte klar sein, was Jens Spahn damit gemeint hat.

Er hätte sagen können: „Betten von Normalstation werden jetzt als Betten in der Intensivstation benutzt.”, doch dann hätten sich die Fake-News-Verbreiter bestimmt etwas anderes einfallen lassen.

Die Forderung nach „Platz für Medienvielfalt in den Medien“ kursiert momentan in Flugblättern und auf Webseiten.
Geht es denen, die es explizit fordern, wirklich darum?

Die oben genannte Forderung flammt in Flyern der Gegner der Corona-Maßnahmen auf.

Sie soll darauf hinweisen, dass es bei uns keine freie Berichterstattung gibt.
Besonders agieren die Autoren der Flugblätter gegen die öffentlich-rechtlichen Medien, respektive ARD und ZDF.
Sie glauben nicht nur – nein, sie sind davon überzeugt, dass die Medien gleichgeschaltet sind und in Deutschland Zensur herrscht. Zudem beklagen sie, dass generell einseitig berichtet und vieles ignoriert würde.

Im Singsang hört man immer wieder den Begriff „Alternative Fakten“.

Fakten sind bewiesene Tatsachen, also kann es keine „alternativen Fakten“ geben.
Wenn man einen Sachverhalt bewiesen, also verifiziert, hat, wird dieser zum Faktum.
Ist dem nicht so, stimmt der Sachverhalt nicht.

Als Beispiel mögen Fotos aus einem Krankenhaus dienen, die leere Flure und leere Zimmer zeigen.

In „Postings“ in sozialen Online-Netzwerken wird behauptet, die Corona-Lage sei gar nicht so schlimm wie berichtet, sondern man sehe ja, dass in den Krankenhäusern Kapazitäten frei seien.
Das Fazit ist, man werde über die In Krankenhäusern behandelten Corona-Kranken belogen. Wo niemand liege, werde niemand behandelt.

Die oben erwähnten Fotos zeigen leere Gänge und auch leere Krankenzimmer. Sie zeigen keine Fotos von Intensivstationen und auch keine Krankenzimmer von dort, allerhöchstens Fotos von den Gängen dorthin.

Diese Fotos sagen nichts über die Anzahl der Kranken auf Intensivstationen aus.

Dies sind dahingehend Fakten, dass diese Foto (un)bestimmte leere Gänge zeigen, mehr nicht.
Die Fotos sind es nicht wert, dass man sowas an die große Glocke hängt.
Doch das wollen diejenigen, die diese Fotos gemacht haben.

Sie nennen es dann „Vielfalt in der Berichterstattung”.

Ein anderes Beispiel ist die sogenannte „Germanische Neue Medizin”, in der davon ausgegangen wird, dass es keine Viren und Bakterien gibt, sondern dass Krankheiten Ungleichgewichte im seelischen Befinden sind.
Wenn die Medien über solchen Unsinn nicht berichten, kommt es davon, dass dies schlicht und ergreifend Falschinformationen oder irrige Annahmen sind.
Es kommt dann ein Anhänger dieser Irrlehre und sagt, man müsse darüber berichten, wegen der „Vielfalt”.
Man kann darüber berichten, aber wenn man wissenschaftliche Maßstäbe anlegt und die These verwirft, wird einem vorgeworfen, Zensur zu üben oder wenn es „harmlose Kritik” ist, dass man nur einseitig berichte.

In den Medien wird ein Bild durch die Bevölkerung in (abstrahierter Form) gezeigt, über alles und jeden wird berichtet, doch manche irrigen Annahmen werden nicht korrekt, wenn man sie wiederholt oder wenn man den Medien vorwirft, einseitig zu sein. 

Vielen, insbesondere den Corona-Leugnern, geht es nur darum, die Medien als „gekauft” und „gleichgeschaltet” zu denunzieren, weil sie nicht deren Unsinn als Wahrheit akzeptieren.

„Über Laschets Brücke musst Du geh’n, sieben Monate Lockdown übersteh’n …„
So könnte man die neue Idee des nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten verstehen.
Wenn es nicht so traurig wäre!

Armin Laschet hat wie üblich wieder Fähnchen im Wind gespielt und präsentiert eine „geniale Idee”, wie man seiner Ansicht nach die Corona-Pandemie endlich besiegen kann.

Der Brücken-Lockdown!

Es hieß schon „harter Lockdown” oder auch „Notbremse”, aber gemeint ist damit das Gleiche.
Durch Herunterfahren des öffentlichen Lebens soll die erneute Infektionswelle gebrochen werden.

Und nicht nur das!

Armin Laschet meint allen Ernstes, in dieser Zeit könnte man die Leute so schnell impfen, dass das Corona-Virus nach dem „Brücken-Lockdown” die nicht-vorhandenen Flügel streckt.
Er lobt das Impfen der Bevölkerung und sagt, die Impfquote liege in Deutschland bei zwanzig Prozent und könne sehr schnell 30 oder 40 Prozent erreichen, wenn man den „Brücken-Lockdown” dafür nutze.

Man nennt Armin Laschet nicht umsonst den „Tünnes aus Aachen”, wobei „Tünnes” aus dem Rheinländischen kommt und für „einfältiger Mensch” steht.

Bei der „immensen” Geschwindigkeit der Impfungen in Deutschland mit dem Rekord von 12,68 Prozent seit Ende Dezember 2020 und immerwährenden Engpässen werden 40 ruckzuck erreicht werden können.

Zumindest in Utopia, aber nicht in Deutschland!

Wenn Deutschland seit knapp drei Monaten nicht mal 15 Prozent Impfquote erreicht hat, wird es erfahrungsgemäß einige Monate dauern, bis diese 20 Prozent erreicht sind.
Die 12,68 Prozent bezieht sich nebenbei bemerkt auf die Erstimpfungen. Bei denjenigen die ihre Zweitimpfung bekommen haben, liegt diese Zahl bei etwa sechs. Das bedeutet, dass gerade mal sechs Prozent vollimmunisiert sind.
Erstmal müssen noch circa sieben millionen Bürger die Zweitimpfung bekommen.

Dies ist dem „Tünnes aus Aachen” wohl entgangen!

Man rufe sich auch in Erinnerung, dass Laschet immer wieder darauf hinweist, dass vollimmunisierte Menschen die Krankheit weiter verbreiten können.
Was er von sich gibt, ist nur unüberlegtes Gerede um über die Versäumnisse bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie hinwegzutäuschen.

Erst möchte er wieder Öffnungen wie die Aufhebung des Beherbergungsverbot und vieles mehr, jetzt appelliert er ohne Sinn und Verstand für Utopien, von denen er eigentlich wissen sollte, dass sie nicht funktionieren.

Opportunismus pur!


https://soundcloud.com/syntronica/zur-anti-corona-demo-in-stuttgart

Neuer Audio-Kommentar (Podcast) zur „Demo gegen die Corona-Maßnahmen” in Stuttgart am 3.4.2021

https://soundcloud.com/syntronica/impfen-und-idioten

Neuer Audio-Kommentar (Podcast) zu neuen Verschwörungen bezüglich Corona-Impfung, Mikro-Roboter, Morgellons und anderem Unsinn.

Kanzleramtschef Braun hat Angst, dass es eine Corona-Virus-Variante geben könnte, die resistent gegen Impfen wäre. Er sagte im gleichen Atemzug, dass dies passieren könnte, wenn der sogenannte „Lockdown” zu früh aufgehoben würde.

Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen.

Der gelernte Arzt warnt vor einer Mutation, die gegen Impfungen resistent sein könnte.
Er spielt wohl auf Bakterien an, die gegen Antibiotika resistent sind, die sogenannten „Multi-Resistenten” (abgekürzt : MRSA).
Das kann man nicht vergleichen.
Im Gegensatz zu Bakterien haben Viren keinen Stoffwechsel.
Man kann Viren kein Antibiotikum einflößen und damit „vergiften”.
Viren muss das Immunsystem bekämpfen.
Man kann dem Immunsystem aber beibringen, wie es auf bestimmte Viren reagieren muss.
Dies geschieht durch Impfungen.

Was Helge Braun gemeint haben könnte, dass es eine Virus-Mutation gibt, gegen die der momentane Impfstoff nicht wirkt.
Das passiert zum Beispiel bei der Impfung gegen Grippe auch. Laufend gibt es neue Grippe-Mutationen, gegen die neue Impfstoffe entwickelt werden müssen. Deswegen sollte man sich ja jedes Jahr gegen Grippe impfen lassen.

Bei den neuen Impfungen mit sogenannten mRNA- oder bei Vektorimpfstoffen werden nur die „Baupläne” des Virus ans Immunsystem übermittelt.
Die Stacheln – englisch: „spikes” – docken an die Zellen an, damit der Virus seine Arbeit beginnen kann.
Man teilt dem Immunsystem mit, wie die Stacheln aussehen, damit das Immunsystem dagegen Antikörper entwickelt. 

Bei den „modernen” Impfmethoden müsste man die „Baupläne” nur etwas ändern beziehungsweise an die neue Mutation anpassen und schon könnte man diese mit dem nachgebesserten Impfstoff bekämpfen.

„Multi-resistente Viren” kann es nicht geben, auch wenn Helge Braun dies glaubt. 

Was er aber ebenfalls konkretisieren sollte, ist die Erklärung seinerseits, dass durch die Aufhebung des „Lockdowns” solche Viren entstehen können.
Wenn die Maskenpflicht wegfiele, gibt es mehr Infizierte, aber keine neuen Mutationen.

Auch hier übertreibt er oder will Panik verbreiten.

Die Bund-Länder-Kommission will sich schon früher als anberaumt treffen und über einen möglichen erneuten sogenannten „Lockdown“ sprechen. Dieser sei, so hört man ja, notwendig, um die „Dritte Corona-Welle“ zu brechen.
Mich stört dabei…

Wir gehören zu denen, die jede Maßnahme zur Eindämmung der Corona-Pandemie mitgemacht haben.
Obwohl wir auch „patientennah“ arbeiten, wie es so schön heißt, haben wir uns mit der Seuche nicht angesteckt.
Im Februar und März wurden wir mit BioNTechs Impfstoff „Comirnaty“ geimpft und sind vollimmunisiert, auch gegen die britische Variante, die hochinfektiös ist.

Wir fühlen uns nicht wie Privilegierte, weil wir geimpft sind.
Mich nervt – um es harmlos auszudrücken – das Palaver der Politiker, dass nicht auszuschließen sei, dass man trotzdem jemanden anstecken könnte. Dies hatte ja das Gesundheitsministerium in Baden-Württemberg mit Bezug auf das Robert-Koch-Institut so mir gegenüber kommuniziert.

Nun gibt es leider die hochinfektiöse brittische Corna-Virus-Variante „B 1.1.7“.
BioNTech hat gesagt, dass die mit Comirnaty Geimpften auch dagegen gefeit seien.
Das könnte man als Politiker anerkennen, man kann sich aber auch dem Schwarzmaler Karl Lauterbach anschließen und nur Endzeit-Szenarien auf die Leinwand bringen.
Das machen viele, weil es ja so bequem ist.

Ich habe noch nicht gehört, dass vonseiten der „Politik“ Lob in Richtung der Bevölkerung kam, dass man die Masken trägt, Abstand hält und die Hygieneregeln einhält.

Nein, lieber „sonnen“ sie sich in düsteren Bildern, die wieder eine „noch schlimmere“ Welle prognostizieren.

Als einziges Mittel gibt der sogenannte „Lockdown“.

Öffnungsversuche wie das „Böblinger Modell“ haben gezeigt, dass nicht nur viele Corona-Tests eine Lösung versprechen. Auch das sogenannte „erweiterte Click and Meet“ in Geschäften hat gezeigt, dass ad-hoc-Einkäufe ohne große Probleme funktionieren.

Man muss sich natürlich fragen, warum es im Landkreis Greiz (Thüringen) passieren kann, dass eine Inzidenz von über 500 erreicht werden kann; die Antwort kann aber nicht in pawlowscher Manier „Lockdown“ sein.

Es ist bekannt, dass die Bevölkerung lockdown- und corona-müde geworden ist.
In Anbetracht dessen muss man sich fragen, ob es immer noch angebracht ist, den „Lockdown” weiterzuführen.
Das scheint aber keiner von den „Verantwortlichen“ zu tun.
Es ist so schön, sich nicht bewegen zu müssen, denn etwas Neues zu entwickeln und auf der Couch weiter herumzulungern, ist bequemer als aufzustehen und ein Konzept zu erarbeiten.

Jetzt kursiert eine Variante des Coronavirus, die den Namen „B 1.1.7“ alias „Britische Mutation“ trägt und eine um etwa 0,6 höhere Reproduktionsrate (der sogenannte R‑Wert) hat als der „altbekannte“ Coronavirus.
Der R‑Wert variiert momentan zwischen 0,8 und 1,3.
Ein R‑Wert unter 1 bedeutet, dass die Infektionsrate heruntergeht, ein R‑Wert über 1, dass sie steigt. Ein R‑Wert von 1 bedeutet Stagnation.
Man geht davon aus, dass „B 1.1.7“ ungefähr die Hälfte aller Infizierten befallen hat.
Trotzdem kann man sagen, dass der R‑Wert noch relativ gering ist.

Wir leben etwas mehr als ein Jahr mit der Corona-Seuche und immer noch gilt der „Lockdown“ als Allheilmittel dagegen.

So kann es (auf Dauer) nicht weitergehen.

Wie beim Recht auf Widerstand berufen sich die Realitätsverweiger – Corana-Leugner, sogenannte „Querdenker“ und Verschwörungstheoretiker – auf das Grundgesetz.
Auch wenn Artkel 8 des Grundgesetzes sagt, dass alle Deutschen das Recht hätten, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln, gibt es in Absatz 2 einen Zusatz.

(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.

Artikel 8 Absatz 2 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland

In der Bundesrepublik gibt es das Versammlungsgesetz, in dem beschrieben wird, unter welchen Voraussetzungen eine Versammlung stattfinden darf und vieles mehr. Auch wird darin gesagt, was verboten ist.
Als Versammlung versteht man auch eine Demonstration beziehungsweise einen diesbezüglichen Aufzug.

Seit der Förderalsimusreform im Jahre 2006 wurde die Kompetenz in die Hände der Bundesländer gelegt.
Bayern, Berlin, Nidersachen, Schleswig-Holstein, Sachsen und Sachsen-Anhalt haben eigene Versammlungsgesetze erlassen, die das Versammlungsgesetz des Bundes bestärken, behindern oder erweiten.
In Bundesländern, die noch keine eigene Ausgestaltung vorgenommen haben, gibt das Bundesversammlungsgesetz weiter.

Eingriffe in das oder die Versammlungsgesetze sind über Polizeigesetze nicht möglich.

In den Versammlungsgesetzen wird allerdings gesagt, wann Versammlungen (und Demonstrationen) aufgelöst werden können und dürfen.
Dies kann erfolgen, wenn Versammlungen nicht angemeldet sind, von den Angaben bei der Anmeldung abweichen, gegen die die Auflagen (der Behörde) verstoßen wird oder ein Verbot vorliegt.

Die Demonstrationen in Dresden vom 13.3.2021 und der Demonstrationszug am 20.3.2021 in Kassel waren verboten, doch haben sich die Teilnehmer nicht beirren lassen und haben diese durchgeführt, auch mit Gewalt gegen die Polizei.

Wenn die Polizei die Versammlungen auflöst, wird geschrien, dass sie Artikl 8 GG außer Kraft setzen würden.
Die akutellen Demonstrationen wurde nicht genehmigt und es wurde zudem noch massiv gegen Auflagen – Maskenpflicht und Abstandsregeln – verstoßen.

Man kann den Realitätsverweigerern genau das vorwerfen, was sie bei den anderen immer machen: „Informiert Euch richtg!“.

Realitätsverweigerer beziehen sich bei ihrem Querelen gerne auf Artikel 20 des Grundgesetzes und verweisen dann auf Artikel 4. Sie deklarieren ihre Randale als Recht auf Widerstand in Bezug auf diesen Artikel.
Das stimmt nicht ganz.

Die Realitätsverweigerer wie die Corona-Leugner  und Gegner der Maßnahmen gegen die Eindämmung der Corona-Pandemie legen sich gerne den obengenannten Absatz 4 zurecht.
Daran steht, dass jeder Widerstand gegen die Regierung leisten kann.

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Art. 20 Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland

In Absatz 4 steht: „…wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.”

Dies bedeutet allerdings, dass zu allererst mit rechtstaatlichen Mittel versucht werden muss, etwas zu versuchen.

An Artikel 20 geht es allerdingsdarum , dass die bestehende freiheitlich-demokratische Grundordnung (in Gänze) aufgehoben werden soll.
Dies bedeutet zum Beispiel, wenn 

  • die Gliederung der Bundesrepublik in Bundesländer
  • die Einbeziehung der Bundesländer in die Gesetzgebung
  • die unverfänglichen und unveräußerlichen Menschenrechte
  • die Legislative, Judikative und Exekutive
  • das Recht auf Wahlen und Abstimmungen

aufgehoben werden sollen,

Dies richtet sich insbesondere gegen staatliche Organe, aber auch gegen Einzelpersonen, die die freiheitliche Demokratie außer Kraft setzen wollen. Das kann auch ein Umsturz sein.
Es muss also ein zusammenhängender Angriff auf die Verfassung sein.
Dabei sind einzelne Maßnahmen wie erlaubte verfassungsrechtliche Einschränkungen für die Etwaigität eines Notfalls ausgeschlossen. Eine Pandemie wie die Corona-Seuche kann implizieren, dass das Infektionsschutzgesetz Einschränkungen beinhalten kann. Diese müssen aber von den Länderparlamenten kontrollierbar sein.

Der Widerstand muss den konservierenden Charakter enthalten. Er muss also die bestehende Grundordnung (wie vor dem Widerstand) erhalten, schützen oder zurückbringen. Es soll daraufgeachtet werden, dass die harmlosesten Mittel benutzt werden, was ausschließt, dass massive Gewalt ausgeübt wird.

Dies sind in Kürze die verfasssungsrechtlichen Hintergründe, wann Widerstand stattfinden darf.

Nun muss man sich fragen, in wie weit das Infektionsschutzgesetz dazu da ist, die Verfassung abzuschaffen.
Dieses beschreibt, wann eine Notlage da ist und wie dagegen vorgegangen wird. Darin werden sogar Maßnahmen genannt. Auch wird explizit gesagt, dass die Länderparlamente die Maßnahmen ratifizieren müssen. Ansonsten wären diese nicht möglich. Deswegen gibt es die Landes-Corona-Verordnungen.

Das, was die Realitätsverweigerer – „Querdenker”, Corona-Leugner,Weltverschwörungstheoretiker et cetera – als „erlaubten” Widerstand ansehen, ist nur dem gezollt, dass sie das Grundgesetz, insbesondere Art. 20, nicht verstanden haben. 


Heute gibt es einen Audio-Podcast.
Ich kommentiere darin die Maskenpflicht und wie manche leider damit umgehen.

Zum Anhören bitte auf den orange-weißen Pfeil links oben klicken!

https://soundcloud.com/syntronica/als-gabe-es-keine-pandemie

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