
Im Artikel 5 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland (Art. 5 GG) steht folgendes.
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Dies haben aber manche Politiker falsch verstanden.
Am 13.5.2016 wird ein neuer Landtag in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz gewählt.
Der SWR – Südwestrundfunk – lud daraufhin alle „etablierten” und aussichtsreichen Parteien zu einer „Elefantenrunde”. Dort sollten über deren Programme und Pläne diskutiert werden.
So gut, so schön.

Die SPD maulte jedoch laut herum. Sie wollten nicht auftreten bzw. teilnehmen, wenn auch die AfD – Alternative für Deutschland – teilnehmen dürfte.
Die AfD ist eine zugelassene Partei und gilt als Kandidatin, die die Fünf-Prozent-Hürde nehmen und ín den Landtag Baden-Württembergs einziehen wird. Umfrageergebnisse bzw. Prognosen liegen zwischen acht und fünfzehn Prozent der Wählerstimmen.
Nun meinte die SPD auf den SWR den Druck erhöhen zu müssen, was dann auch – leider – gelang.
Der SWR lud die AfD aus. Dummerweise gab der SWR kurz danach auch zu, dass dies auf Druck der SPD – und einiger Grüner – geschehen war.
Der SWR – Die Pressefreiheit ist wie oben ersichtlich, gewährleistet per Grundgesetz – lädt relevante Parteien zur „Elefantenrunde” ein. Die SPD beschwert sich und der SWR lädt die „Persona non grata der SPD” aus.
Dies ist in zweierlei Hinsiicht undemokratisch.
Da in Rheinand-Pfalz ebenfalls am gleichen Tag Landtagswahl ist, hat die dortige SPD auch schonmal angekündigt, dass sie an keinen Diskussionen teilnehme, bei denen auch die AfD geladen sei. Auch hier ist übrigens der SWR zuständig.
Auch die Landeschefin von NRW, Hannelore Kraft, rief schon mal prophylaktisch das Gleiche.
Die SPD hat nebenbeibemerkt kein Problem, wenn die SED-Nachfolgepartei „Die Linke” dabei ist.
Als vor knapp fünf Jahren in Baden-Württemberg die CDU-FDP-Regierung durch die Grüne-SPD-Regierung abgelöst wurde, war die neue und immer wiederholte Phrase „Zuhören und gehört werden”.
Dies wurde bei jedem noch so kleinen Disput als Fingerzeig hervorgehoben.
Zugehört hat niemand von der neuen Regierung, obwohl die Baden-Württemberger oft genug laut waren, um gehört zu werden.
Nun beweist die SPD mal wieder, wie sie auf das Volk hört. Man kann eine zugelassenen Partei, die zudem noch große Chancen hat, ins Parlament einzuziehen, nicht einfach ignorieren.
Malu Dreyer, amitierende Landeschefin von Rheinland-Pfalz, hatte anlässlich des Hambacher Disputs gesagt: „Ich halte es – bezogen auf die AfD – übrigens für wichtig, dass man diese Partei durchaus ernstnimmt und ihr deutlich Paroli bietet, anstatt sie bloß zu ignorieren.”
Ebenso posaunt Nils Schmid, amtierender stellvertretender Landeschef von Baden-Württemberg, bei jeder größeren Versammlung heraus, es sei so einfach, der AfD die Segel aus dem Wind zu nehmen, wenn es darauf ankommt, zieht er sich aber lieber in die Heul-Ecke zurück und schmollt.
Er und die SPD scheinen wohl Angst zu haben, dass ihnen nicht gelingt, der AfD Paroli zu bieten.
Feige!
Das Verhalten der SPD und das Druckausüben ist sehr undemokratisch und zeigt, dass die SPD die Pressefreiheit aushebelt.
Der SWR spielt dabei leider mit.
Malu Dreyer, die sich ja auch öffentlich sehr laut gegen die Auftritte der AfD bei öffentlichen Diskussionen und der „Elefantenrunde” ausspricht ist nebenbeibemerkt Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder.
Sie sollte – wie ihre SPD-Genossen – wissen, was Pressefreiheit bedeutet.
Sollte!






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