Das „Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität” wurde nochmals verschärft, um eindringlicher gegen Denunziationen et cetera vorgehen zu können. Dieses Gesetz ergänzt das sog. „Netzdurchsetzungsgesetz“.

Wir – meine Gattin und ich – wurde auch schon Opfer von Denunziationen im Internet, besonders bei Twitter.

In der politischen Diskussion um „Stuttgart 21“ bemerkten die S21-Gegner schnell, dass wir uns von Plattitüden nicht beeindrucken lassen.
S21-Unterstützer wurden als Feindbilder deklariert, womit man den Dolchstoß der Anfeindungen bekam. Sie ließen keine Gelegenheit aus, uns zu denunzieren, obwohl wir allen Argumenten aufgeschlossen waren,
Das Problem war aber, dass wir eigenständig denken und Dinge, die man uns erzählt, kritisch hinterfragen.

So war es auch dort und man hasste uns nicht nur dafür, sondern besonders, weil wir nicht S21-Gegner waren.

Ein Paradebeispiel war die Darstellung eines Gefälles.
Es wurde davon geredet, dass eine Haltestelle der U‑Bahn ein Gefälle von fünfzehn Promille haben solle. Das war richtig.
Nun bauten die S21-Gegner ein Modell einer schrägen Ebene. Es war einen Meter lang. Der Anstieg, also die Höhe des Keils war fünfzehn Zentimeter hoch. Bei der Ausstellung zeigte man, dass Spielzeugautos die schräge Ebene herunterrutschten und man argumentierte, dass Rollstühle und Kinderwagen herunter rollen würden. 

Wir bewiesen, dass dieses Modell nicht stimmte.

Das Gefälle war 15 Promille. Das bedeutet, dass sich dies auf 1000 bezieht.
Wenn man jetzt ein Modell von einem Meter – also 1000 Millimeter – baut, muss der Keil 15 Millimeter hoch sein.
Wenn man zurück zu 100 Zentimetern kommt, darf also der Keil nur 1.5 Zentimeter hoch sein, weil 1,5 Zentimeter 15 Millimetern entspricht.
Würde das Modell richtig gebaut, müsste es wesentlich flacher sein.

Nebenbei bemerkt: es gibt die Haltestelle Feuersee, die dreißig Promille (drei Prozent) Gefälle hat. Dort ist nie jemand zu Schaden gekommen.

Man sagte uns plump vor den Kopf, wir hätten keine Ahnung von Mathematik.

Im Laufe von einigen Wochen wurde hinter unseren Rücken eine Intrige gegen uns geschmiedet, die stellenweise nach Jahren noch negativ nachwirkt. Es wurde in regelmäßigen bständen immer und immer wieder bei Twitter geschrieben, dass wir verurteilte Kinderschänder wären. Dies fiel uns mehr oder weniger durch Zufall auf, als wir bei Google schauten, wie unser Blog gefunden wird. Dort stand wurde diese Unverschämtheit angezeigt. Ein Makel übrigens, dass immer noch Nachwirkungen zeigt.

Wir erstatteten Anzeige. Wir lieferten Namen und hatten sogar einen Verdacht, wer hinter dieser Intrige stecken könnte.
Ein sechzehnjähriger Junge war von der Polizei in vorbeugendem Gewahrsam genommen worden, weil er mit einem Megaphon bei Demonstrationen Polizisten als Kinderschänder beschimpft hatte. 

Einen Zusammenhang wollte die Polizei nicht sehen.

Wie man sieht, bleibt es bei Hasstiraden nicht bei eine Auseinadersetzung mit dem „Gegner”, sondern darum, ihn mundtot zu machen, oder so einzuschüchtern, dass er nichts mehr sagt.

Ob das neue Gesetz etwas Positives bewirkt, darf bezweifelt werden.

Es geht nämlich davon aus, dass es Hassbotschaften nur von politisch rechts Stehenden gibt.

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