
Am Freitag, 23.7.2021 will Thüringens AfD-Chef Höcke in einem konstruktiven Misstrauensvotum gegen Landeschef Ramelow antreten.
Dieses Misstrauensvotum ist laut Artikel 73 der Verfassung des Landes Thüringen möglich.
Damit reiht sich wieder etwas in das Kuriositätenkabinett Thüringen ein.
Während „Linke”, Grüne und SPD für Ramelow stimmen werden, da sie die momentane Minderheitsregierung stellen, will die CDU nicht mitspielen.
Erst hieß es, dass die CDU den Saal verlassen wolle, wenn Höcke das Misstrauensvotum stelle, doch nun ließ sie verlautbaren, dass sie einfach stur sitzen bleiben und nicht aufstehen, geschweige denn teilnehmen wolle.
Die Ausrede ist, man wolle nichts unterstützen, was von der AfD komme.
Ambivalent ist aber auch die Haltung der CDU bezüglich der Minderheitenregierung Ramelows.
Sie war mit Ramelows Regierung einen „Stabilitätspakt mit punktueller Zusammenarbeit in Sachfragen zum Wohle Thüringens” eingegangen, was ihr nun zum Verhängnis wird.
Zum einen hat sie die von ihr wegen ihres ungeklärten Verhältnisses zur DDR „Linke” unterstützt, andererseits kann sie nun auch nicht den „Stabilitätspakt” einfach aufkündigen.
Sie will die „Linke” nicht unterstützen, aber auch nicht die rechtspopulistische AfD.
Ihr bleibt also nichts anderes übrig, als sich zu enthalten.
Ob das die Wähler auch so sehen, bleibt dahingestellt.
Auch weiß man nicht, wie die Wähler reagieren werden bei der nächsten Wahl.





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