Die Erste Hilfe ist eine wichtige und lebensrettende Maßnahme, die jeder Mensch in einer Notsituation erbringen sollte.
Das Gesetz verpflichtet uns dazu, anderen Menschen in Not zu helfen, wenn wir dazu in der Lage sind. 

Das bedeutet, dass wir nicht einfach wegsehen oder weitergehen dürfen, wenn jemand verletzt oder krank ist und unsere Hilfe braucht. Wir müssen versuchen, die Gefahr für die betroffene Person zu verringern, ihre Vitalfunktionen zu erhalten und weitere Schäden zu vermeiden.

Die Erste Hilfe ist nicht nur eine moralische, sondern auch eine rechtliche Pflicht.
Wer sich weigert, Hilfe zu leisten oder Hilfe zu holen, macht sich strafbar. 

Das steht im Strafgesetzbuch (StGB) in Paragraph § 323c, der die unterlassene Hilfeleistung regelt: 

„Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.”

Die Erste Hilfe ist also nicht nur eine gute Tat, sondern eine gesetzliche Verpflichtung. 

Aber was bedeutet das konkret?
Was müssen wir tun, wenn wir jemandem in Not begegnen? Wie können wir sicherstellen, dass wir richtig handeln und niemandem schaden? 

Hier sind einige Grundsätze, die uns dabei helfen können:

Erforderlichkeit:
Die Hilfeleistung ist erforderlich, wenn eine verletzte oder erkrankte Person einer gesundheitsbedrohlichen Gefahr ausgesetzt ist. Das heißt, dass die Person ohne unsere Hilfe ernsthaft verletzt bleiben oder sogar sterben könnte.
Wir müssen also einschätzen, wie schwer die Situation ist und ob die Person unsere Hilfe braucht oder nicht.
Wenn wir uns nicht sicher sind, sollten wir lieber auf Nummer sicher gehen und Hilfe leisten oder Hilfe holen.

Zumutbarkeit:
Die Hilfeleistung ist zumutbar, wenn sie für den Helfenden keine erhebliche Gefahr darstellt und keine anderen wichtigen Pflichten verletzt werden.
Das heißt, dass wir uns nicht selbst in Gefahr bringen oder andere Menschen vernachlässigen dürfen, um Hilfe zu leisten.
Wir müssen also abwägen, ob wir die Hilfeleistung gefahrlos und ohne große Nachteile für uns oder andere erbringen können oder nicht.
Wenn wir uns nicht sicher sind, sollten wir lieber vorsichtig sein und Hilfe leisten oder Hilfe holen, solange wir uns selbst oder andere nicht gefährden.

Möglichkeit:
Die Hilfeleistung ist möglich, wenn die potenzielle Helferin oder der potenzielle Helfer die Möglichkeit hat, die Gefahr abzuwenden.
Das heißt, dass wir über die nötigen Fähigkeiten, Kenntnisse und Mittel verfügen, um Hilfe zu leisten oder Hilfe zu holen.
Wir müssen also prüfen, ob wir wissen, was zu tun ist und ob wir es tun können oder nicht. Wenn wir uns nicht sicher sind, sollten wir lieber nachfragen oder nachschlagen und Hilfe leisten oder Hilfe holen, solange wir uns selbst oder andere nicht gefährden.

Die Erste Hilfe kann also je nach Situation unterschiedlich aussehen. 

Manchmal reicht es aus, einen Notruf abzusetzen oder einen Rettungswagen zu rufen. Manchmal muss man aber auch selbst aktiv werden und Erste-Hilfe-Maßnahmen durchführen, wie zum Beispiel die stabile Seitenlage, die Herz-Lungen-Wiederbelebung oder die Wundversorgung. 

Wichtig ist, dass wir immer versuchen, so viel Unterstützung zu leisten, wie wir können, ohne uns selbst oder andere zu gefährden. 

Denn damit können wir Leben retten und Leid lindern.

Die Erste Hilfe ist also eine wichtige und lebensrettende Maßnahme, die jeder Mensch in einer Notsituation erbringen sollte. 

Das Gesetz verpflichtet uns dazu, anderen Menschen in Not zu helfen, wenn wir dazu in der Lage sind.
Das bedeutet, dass wir nicht einfach wegsehen oder weitergehen dürfen, wenn jemand verletzt oder krank ist und unsere Hilfe braucht.
Wir müssen versuchen, die Gefahr für die betroffene Person zu verringern, ihre Vitalfunktionen zu erhalten und weitere Schäden zu vermeiden. 

Die Erste Hilfe ist nicht nur eine moralische, sondern auch eine rechtliche Pflicht. Wer sich weigert, Hilfe zu leisten oder Hilfe zu holen, macht sich strafbar. 

Wir sollten also immer bereit sein, Erste Hilfe zu leisten oder Hilfe zu holen, wenn wir jemandem in Not begegnen. 

Denn damit können wir Leben retten und Leid lindern.

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