Kommunikation

Nachdem das OpenDocumentFormat (ODF) von der ISO standardisiert wurde, hat der belgische Ministerrat entschieden, dass dieses Format als Standard für den einheitlichen Datenaustausch zwischen den Behörden genutzt werden soll.
Das ODF wird bei OpenOffice als Standardformat benutzt und hat den Vorteil, dass es plattformübergreifend ist.

Seit kurzem wird berichtet, dass – momentan noch in Australien – E‑Mail verschickt werden, die Leser auf bestimmte Seiten locken wollen.
Ziel ist es, eine Sicherheitslücke etwas älterer Firefox-Versionen auszunutzen und Spyware zu installieren.
Durch die rasante Verbreitung von Firefox ist nun auch diese Benutzergruppe im Visier der Hacker, die sich hauptsächlich mit Spyware-Intrusion im Internet Explorer beschäftigt haben, da dieser bekanntlich größere und mehr Sicherheitslücken besitzt.
Anwender älterer Firefox-Versionen sollten schnellstens auf eine aktuelle Version umsteigen.
Falls man bei der älteren Version bleiben will, sollte man Javascript ausschalten.
Dies ist zwar nicht die beste Lösung, hilft aber in manchen Fällen.
Sinnvoll ist es bestimmt, sich die Erweiterung „Control de Script” oder „No Script” für Firefox zu besorgen.

Ein Amerikaner hat Microsoft wegen der sog. WGA-Prüfung verklagt.
Während einer WGA-Prüfung wird untersucht, ob Windows XP mit einem Registriercode installiert wurde, den Microsoft für illegal hält, oder ob Windows XP legal erworben wurde.
Es gib mehrere Gründe für die Anzeige.
- Microsoft betrieb Etikettenschwindel und deklarierte das WGA-Programm als kritisches Sicherheitsupdate.
- Microsoft gibt keine oder nur irreführende Informationen heraus, was das WGA-Programm genau macht.
- Das WGA-Programm hat eine sog. „Phone-Home-Funktion”. Daten werden zu Microsoft ohne Einverständnis und ohne Wissens des Benutzers gesendet. Damit verstößt Microsoft gegen Verbraucherrechte und Anti-Spyware-Statuten.
Microsoft erklärte lapidar, die Klage entbehre jeder Grundlage.
Mehr war nicht zu erfahren.

Jasmin Tiefensee hat(te) ein Blog, in dem sie über ihren Alltag in Teheran berichtet(e).
Sie fasste auch heiße Eisen wie Emanzipation oder Abtreibung an.
Was Jasmin Tiefensee aus dem Iran berichtete, was immer sehr interessant.
Seit kurzem kann man ihr Blog nicht mehr erreichen.
Wenn man es aufruft, bekommt man den Hinweis, dass ein Anzeigen aus technischen Gründen momentan nicht möglich sei.
Nachdenklich stimmt allerdings, dass die Hinweisseite mit MS Word erstellt wurde …
Dieses Feedback bekam SynPress von „Web Now” und „Independent Web Review”
Hello Dietmar!
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– Joseph Gray, Web Now! and Independent Web Review
Auch wenn sich Eltern auf Religionsfreiheit berufen, haben sie nicht das Recht, ihre Kinder von der Schule fernzuhalten.
Das Bundesverfassungsgericht stellte dar, dass es keinen Anspruch gebe, Kinder „vollständig von fremden Glaubensbekundungen oder ‑ansichten zu verschonen”.
Das BVG meinte auch dazu, dass die allgemeine Schulpflicht zum staatlichen Erziehungsauftrag dazugehöre und „die Offenheit für ein breites Spektrum von Meinungen und Auffassungen konstitutive Voraussetzung einer öffentlichen Schule in einem freiheitlich-demokratischen Gemeinwesen” sei.
Mit der Vermittlung von Kenntnissen über Sexualität, Verhütungsmethoden, Geschlechtskrankheiten u.ä. werde die staatliche Neutralität nicht verletzt.
Weiterhin wurde betont, dass es nicht zu beanstanden sei, dass in naturwissenschaftlichen Fächer die Evolutionstheorie gelehrt werde. Der Platz der Schöpfungsgeschichte – sog. Kreationismus – gehöre eindeutig in das Fach Religion.

Für GnuPG ist ein Sicherheitsupdate erscheinen.
Es wird eine Schwachstelle behoben, die man zu sog. Denial-of-Services-Attacke ausnutzen könnte.
Diese Sicherheitslücke tritt jedoch nur auf, wenn GnuPG mit einer bestimmten Option gestartet wird.
Betroffen sind alle Versionen unterhalb der Revisionsnummer 1.4.4 und die GUI-Version 1.9.20.
GnuPG ist die freie Varianten von PGP (Pretty good Privacy) und dient u.a. der Unterzeichung und/oder Verschlüsselung von E‑Mails..
Man kann GnuPG und Gnu4Win unter http://www.gnupg.org/(de)/index.html herunterladen.

Während Politiker in Bezug auf Ausbildung die Schaffung von zusätzlichen 30 000 zusätzlichen Ausbildungsstellen und 25 000 zusätzlichen sog. Einstiegsqualifikationen von den Unternehmen fordern, machen diese darauf aufmerksam, dass den meisten Azubis in spe die Ausbildungsreife fehle.
Sie legen auch eine Statistik vor, in dem fünfzig Prozent der Ausbildungsbetriebe des beklagten, zwölf Prozent der Betriebe konnten Ausbildungsplätze aus diesem Grund nicht besetzen.
Schulabgänger sind der Statistik zufolge trotz guter Schulnoten nicht fähig, Einstellungstests (erfolgreich) zu bewältigen. Auch mangelt es ihnen an Artikulationsfähigkeiten.
Die Politiker halten dagegen und meinen, dass es wenig bringe, wenn die Unternehmen durch Umfragen fehlende Ausbildungsfähigkeiten der Schüler beklagten.
Herausbildung von fachlicher und sozialer Kompetenz kann nicht nur die Aufgabe einer Seite sein.
Hier seien die Unternehmen genauso gefragt wie Eltern und die Schule.
Hier stimmt aber etwas nicht.
Seit Jahren gibt es Klagen, dass es immer weniger Ausbildungsbetriebe und dadurch bedingt weniger Ausbildungsstellen zur Verfügung stehen.
Wie kann man nun die Statistiken der Unternehmen über die mangelnde Ausbildungsfähigkeit von Schülern werten?
Die Statistik ist eine Ausrede der Unternehmen.
Ich bin ein von der Industrie- und Handelskammer zertifizierter Ausbilder und kenne mich in „diesem Gewerbe“ aus.
Es mutet seltsam an, dass die Unternehmer forderten, man müsse das System lockern.
So wurde es Unternehmen erleichtert auszubilden. Es war stellenweise möglich, auszubilden, ohne einen ausgebildeten Ausbilder zu haben. Auch betriebsübergreifende Ausbildung war möglich, d.h. Unternehmen, die einen Beruf nicht in allen Bereichen ausbilden konnten, konnten mit anderen Betrieben zusammen Auszubildende ausbilden. Was der eine Betrieb den Azubis nicht beibringen konnte, konnte der andere Betrieb übernehmen.
In meiner Ausbildung zum Ausbilder haben wir unter anderem Rechenexempel durchgerechnet. Ein Azubi auszubilden kostet natürlich Geld, aber im zweiten Ausbildungsjahr, spätestens im dritten Ausbildungsjahr ist ein Azubi so weit, dass er kostendeckend und sogar wertschöpfend für das Unternehmen tätig wird.
Wenn man den Fachkräftemangel anschaut, fragte man sich natürlich, wie schlimm es denn wirklich werden mag in einigen Jahren.
Sollten Unternehmen nicht mal von ihrem Maximalkapitalakkulationswahn herunterkommen und wieder investieren für ihre eigene Zukunft?
Sie sollten es tun, aber sie tun es nicht.

Ab 2007 soll ein neues Telemediengesetz gelten, das das weit gestreute Recht für Internet, Rundfunk und Digitaldienste zusammenfasst.
Besondern an Punkten wie der Haltung gegenüber SPAM muss noch gearbeitet werden.
Die Bekämpfung von SPAM wird z.T. durch das Gesetz verhindert.
SPAM mit gefälschten und/oder verschleierten Absender-/Betreffangaben gelten als Ordnungswidrigkeit, doch müsse dem Absender ein absichtliches Vorgehen nachgewiesen werde.
Dies wird so gut wie unmöglich sein.
Ein weiteres Problem ist, dass Anbieter wie Internet-Provider oder Dienstbereitsteller nicht eingeschränkt werden, was das Erheben und Sammeln von Daten angeht.

Wegen drohender Einführung von Studiengebühren haben sich die Gruppe „Attac Marburg“ und der Allgemeine Studentinnen- und Studenten-Ausschuss (AStA) entschlossen, auf ihrer Webseite ein Skript zur Verfügung zu stellen, mit dem Protestler per Mausklick eine vorgefertigte Mail an Landtagsabgeordnete senden konnten.
Angeblich wurden in drei Tagen 60 000 Mails verschickt.
Klaus Peter Müller, MdL, hatte anfangs noch Mails beantwortet, doch irgendwann wurde er sauer, weil viele E‑Mail mit dem Verweis „E‑Mail-Adresse nicht vorhanden“ zurückkamen.
Er unternahm nun Folgendes.
Er richtete auf seine E‑Mail-Adresse eine Weiterleitung auf mehrere E‑Mail-Adressen von Attac und des AStA weiter.
Auf Anfragen der beiden Gruppen meinte Möller schlicht und einfach: „Wer sich an solchen anonymen Aktionen beteiligt, seinen Namen dafür hergibt, zu solchen Aktionen aufruft oder sie unterstützt, offenbart nicht wirklich Interesse an Sachlichkeit.“
Die Befürworter der Mail-Protestaktion beratschlagen nun offenbar darüber, Möller „wegen der unverlangt zugesandten Mails” anzuzeigen.
Auf welcher juristischen Basis sie argumentieren wollen, bleibt völlig offen.
Schließlich sind sie selbst Verursacher der Nachrichtenschwemme.
Nachtrag:
Klaus Peter Müller hat eine Unterlassungsklage aufgebrummt bekommen.
Er hätte wohl besser nicht auch noch die Weiterleitung auf E‑Mail-Adressen von Professoren und Führungspersonen der Universitäten legen sollen.
Fragwürdig ist allerdings, warum er sich nicht gegen die E‑Mail-Flut wehren darf.