Stuttgarter Fernsehturm

Heute war ich am Stuttgarter Fernsehturm und machte Fotos.

Als ich mich innen umsah, kam ich ins Gespräch mit einem der Techniker.

Da mir eine Frage auf den Nägeln brandte, fragte ich den Techniker, ob es stimme, dass ein Gutachten vorliege, dies aber Fritz Kuhn, (noch amtierender) Oberbürgermeister von Stuttgart, nicht reiche, woraufhin dieser noch zwei „neutrale“ Gutachten zur Verifikation bzw. Falsifikation in Auftrag gegeben hätte.

Dies verneinte der Techniker, indem er sagte, die Stadt Stuttgart – respektive Kuhn – würde kein Geld ausgeben für Gutachten bezüglich des Fernsehturms, denn diese Kosten müsste der Betreiber des Fernsehturms tragen, also der SWR (Südwestrundfunk).

Er sagte, dass der Gutachter verschiedene Vorschläge vorgelegt hätte, wie man den Fernsehturm umgestalten könne, dass er bald wieder in Betrieb gehen könne.

Ich fragte nach der Sache mit dem Theater.
Das stimme, sagte der Techniker, allerdings sei die Genehmigung, die für Schaustellbetriebe wie dem Theater, gelte genauer und engangelegter als die für den „normale“ Betrieb des Fernsehturms.
Ein Problem sei aber auch gewesen, dass die so eben genannte Genehmigung erweitert wurde auf den ganzen Fernsehturm.
Der Fernsehturm ist, weil er der erste Fernsehturm der Welt ist, ein Sonderbauwerk und dafür gelten keine Vorgaben wie bei anderen Bauwerken.
Es schiene aber so, so konnte ich in Erfahrung bringen, dass man dies nicht in vollem Maße berücksichtigt habe, denn nur so ist die kuriose Entscheidung zur Schließung des Fernsehturms gewertet werden.

Ich erfuhr, dass es außerhalb dieser Genehmigung, deren Bewertung zur Schließung geführt hatte, immer diese „Sondergenehmigung der ersten seiner Art“ gegolten habe.
Darin sei eingeschlossen geweesen, dass die Besucher bei einem Brandt hätten auf der Plattform bleiben sollten bzw. über das Treppenhoch – 772 Stufen !!! – auf die Plattform kommen. Im Falle eines Brandes darf der Aufzug nicht benutzt werden.

In dem Fernsehturm sind sehr sensible Branddetektoren eingebaut. Diese sind so sensibel, dass diese einen Brand gemeldet hatten, als bei Wartungsarbeiten im Aufzugsschacht und im Wartungsschacht mit einer Farbdose Markierungen aufgesprüht worden sind.

Es sind Gaslöscher im Aufzugschacht und im Wartungsschacht vorhanden und Sprinkleranlagen in sonstigen Bereichen.
Im Brandfall würde die Gaslöschanlagen einen Brand in den Schächten in kürzester Zeit ersticken.

So kam man nämlich dazu, dass bei einem eventuellen Brand die Besucher auf der Plattform ausharren sollten.
Nach der Löschung könnte man die Besucher wieder zurück auf den Erdboden bringen.

Die Treppen, die als Notausgang gelten könnten, sind an der engsten Stelle dreiundfünfzig Zentimeter breit und im anderen Bereich ca. einen Meter. Nach neuen Vorgaben müsste ein Fluchtweg ein Meter fünfundzwanzig breit sein.

Ironisch meinte der Techniker, dürften eben keine Personen mehr hoch, die breiter als 53 Zentimeter wären.

Ebenso sprach er an, dass im Grunde genommen keine Behinderten mehr auf den Turm mehr dürften.
Man habe dies immer wohlwollend getan, er kritisierte aber auch sich selbst, dass er besonders schwer Geistigbehinderte mit hoch genommen hätte, was im Nachhinein betrachtet sehr schlimm sei, da diese Gruppe Menschen sich überhaupt nicht retten könnten bzw. selbstständig agieren könnte.
Er sagte, dass bei so einem Sonderbauwerk, wie der Stuttgarter Fernsehturm es sei, keine Behinderter mitgenommen werden dürften nach oben, denn z.B. welche, die im Rollstuhl säßen, hätten sehr arge Probleme.

Er sagte aber auch, der Fernsehturm sei zu seiner Bauzeit nicht nach Vorgasben der Jetztzeit, sondern seiner Zeit mit allen gültigen Normen und Vorgasben errichtet worden und gelte eben deswegen schon als Sonderbauwerk.

Nicht zu verstehen ist auch, welche feuerresistenten Materialien schon im Fernsehturm verbaut sind.
Das Interieur des Restaurants „Oben“ musste besonders feuer- und brandsicher sein.
Ein Probesessel wurde gebaut, dieser durch Gutachter versucht in Brand zu setzen, was aber nicht gelangt. Danach wurde ein Gutachten mit Modifikationen und Indikationen der Bauweise des Sessels fixiert. Nach dieser „Anleitung“ wurde noch ein „neuer“ Sessel gebaut und dieser nochmals malträtiert. Nachdem dieser Proforma-Massenprodukt-Sessel nicht brannte, wurde die Erlaubnis erteilt, dass in „Oben“ diese Sessel eingesetzt werden durften.

Es ist klar, dass Brandschutzverordnungen, die auf neuen Erkenntnissen basieren, verfeinert und erweitert wurden, doch man könnte den Stuttgarter Fernsehturm als – was er auch ist – Sonderbauwerk ansehen.
Die Rahmenbedingungen für eine Brandprävention sind schon lange gelegt und umgesetzt, nur muss jemand die Verantwortung übernehmen, dass der Fernsehturm wieder öffnen darf bzw. dürfte.

Dies scheint das Problem zu sein.

Wenn der Fernsehturm nach Vorschlägen aus dem Gutachten umgebaut würde, würde es ungefähr bis zur Wiedereröffnung bis Ende 2014 dauern, da man ja auch nicht ad hoc in ein paar Tagen umbauen könnte.

Anstatt aus der Erfahrung zu schöpfen, wartet man lieber auf TAUSENDPROZENTIGE Erfüllung als auf hundertprozentige.

Nur schade, dass der Fernsehturm – Wahrzeichen Stuttgarts – und Stuttgart unter der Entscheidungsunfähigkeit und Verantwortungsunfähigkeit seines grünes Oberbürgermeisters leiden muss. 

Auf bald, Stuttgarter Fernsehturm

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