Arbeitslosigkeit
Die Regierung spricht ja gerne davon, dass sie niemanden hängen lässt.

Zynisch wird dann darauf hingewiesen, man könne ja zur „Tafel” gehen, wenn das Geld für Nahrungsmittel nicht reicht.
Für Menschen ist es keine Schande, arm zu sein, aber für die Gesellschaft, dass es solche Menschen gibt.

Die SPD hat entschieden (gegen den Willen Müntes).
Die Bezugsdauer des ALG I soll für ältere Beschäftigte verlängert werden.
Folgendes hat die SPD-Führung, der Münte nicht angehört, entschieden:
- Arbeitslose ab 45 Jahren sollen 15 Monate lang ALG I bekommen, wenn sie in den fünf Jahren vor der Arbeitslosigkeit mindestens 30 Monate versicherungspflichtig beschäftigt waren.
- Arbeitslose ab 50 Jahren sollen
- 18 Monate lang ALG I bekommen, wenn sie vorher 36 Monate versicherungspflichtig beschäftigt waren
- und 24 Monate lang ALG I, wenn sie mindestens 42 Monate versicherungspflichtig beschäftigt waren.
Bleibt nur abzuwarten, ob die SPD (noch) so standhaft bleibt, wenn sie der CDU den Vorschlag unterbreitet hat und diese ihn ablehnt.

Politiker müsste man sein, dann hätte man es einfacher.
Man müsste vor allem keine eigene Meinung vertreten, sondern nur Wischiwaschi schwafeln.
Das rührt allerdings daher, dass man keinen potentiellen Wähler vergraulen will, da man seinen Posten behalten will.
Momentan wird darüber diskutiert, ob die Bezugsdauer von ALG I für Menschen über fünfzig Jahren verlängert werden soll.
Heimische Sozis wurden zu ihrer Meinung gefragt, ob der Bezug ALG I verlängert werden sollte.
Welche Meinung sie vertreten, ist nicht immer ersichtlich.
- Paul Winkern vertritt die Meinung, dass sich die Diskussion entspannt.
- Bernhard Daldrup meinte, dass schon einige Kompromisspapiere auf dem Tisch der SPD-Vernatwortlichen lägen.
- Rainhard Schultz beantwortete die Frage, ob die Bezugdauer von ALG I verlängert werden solle, indem er darauf verwies, dass eine nicht näher genannte Initiative der Vergängerregierung abgelehnt worden sei.
- Detlef Ommen vertritt den Standpunkt, dass der Streit von den Medien hochgespielt werde.
Wir sehen also, dass die o.g. Sozis eine „Meinung” haben …
Ist die Meinung, dass man keine eigene Meinung hat, eine Meinung oder nicht?

Momentan wird vor allem in der SPD über eine Verlängerung der Bezugsdauer des ALG I für Menschen über fünfzig Jahren diskutiert.
Nun haben sich auch Wirtschaftsverbände wie BDA, BDI, DIHK und ZDH in einem gemeinsamen Appell zu Wort gemeldet.
Sie sind eindeutig gegen eine Verlängerung der Bezugsdauer, denn dies würde den Aufschwung bremsen, vielleicht stoppen und möglicherweise negieren.
Und sie haben auch sofort wieder eins ihrer ewigen Argumente parat.
Wenn die Agenda 2010 „reformiert” würde, sei die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands im internationalen Wettbewerb gefährdet.
In die Arbeitslosenversicherung zahlen zu gleichen Teilen die Arbeitnehmer und die Arbeitgeber ein. Wenn jemand arbeitslos wird, erhält er in der Regel Arbeitslosengeld. Für diese Person muss der Arbeitgeber auch keine Arbeitslosenversicherung mehr bezahlen, weil er dort nicht mehr Mitarbeiter ist.
Durch die Verlängerung des Bezugsdauer von ALG I entstünden den Arbeitgebern keine Kosten.
Durch die „Hartz-Reformen”, besonders Hartz-IV, wurde Arbeitslosen gerade noch das Existenzminimum zu gesprochen.
Die Aufstellung, wieviel monatlich für Posten wie z.B. Nahrungsmittel und Getränke auszugeben seien, ist allerdings wie die meisten der Posten, aus denen sich die „Grundversorgung” zusammensetzt, in eine Tiefe gerückt, dass man gerade so über die Runden kommt. Viele sind auch Almosen aus „Tafeln” angewiesen. Dies wird aber großzügig verschwiegen.
Der Sinn und Zweck der sog. „Reformen” ist, dass den Arbeitgebern billige Arbeitnehmer zur Verfügung stehen, die sich zudem noch über den Tisch ziehen lassen.
Wenn man sich mit ALG II, was am Anschluss an ALG I nach einer ehrverletzenden Antragsprozedur gezahlt wird, mit 347 Euro über Wasser halten muss, folgern dann die Arbeitgeber, ist man überglücklich, wenn man einen Job mit einem Stundenlohn von fünf bis sechs Euro angeboten bekommt, oder einen, bei dem man mehr als 347 Euro netto in der Tasche hat.
Klar, ein paar Euro mehr hat man dann, ist aber auf weitere (staatliche) Almosen angewiesen, um weiter über die Runden zu kommen.
Aber das ist ja nicht das Problem der Arbeitgeber.
So sollen die Menschen dazu genötigt werden, niedrige Löhne zu akzeptieren.
Soziales ist für die Arbeitgeber zur Belastung geworden, weil es ja Geld kostet.
Mehr als Geld bzw. Kapital interessiert die Arbeitgeber bekanntermaßen nicht.
Vorallem, wenn es die eigenen Taschen füllt.

Vize-Münte Kanzlerfering hat sich momentan mit seinem Ober-Sozi Kurt Beck in den Haaren, weil Beck verlangt, dass die Bezugsdauer von ALG I verlängert werden soll.
Münte hat erstmal gemault, doch irgendwann muss ihn der Dauer-Clinch doch trotz seines sauerländischen Dickkopfes genervt haben.
Er zeigte sich „kompromissbereit”, wie die Politiker gerne sagen, wenn ihnen alles am Afterschließmuskel vorbeigeht und sie nur ihre Ruhe haben wollen.
Er hatte auch schon einen Vorschlag parat, den er medienwirksam herauspalavert hat.
Er will immer noch nicht, dass die Bezugsdauer des ALG I verlängert wird.
ALG-I-Empfänger sollen kurz vor Ablauf des ALG I in eine zweimonatige Fortbildungsmaßnahme gesteckt werden, wobei das ALG I während der Maßnahme weitergezahlt würde.
„Wir lassen keinen im Regen stehen”, sagte Münte euphorisch, aber er war der einzige euphorische.
Die Sinnhaftigkeit dieser von Münte angesprochenen Maßnahmen kennt man zur Genüge. Den einzigen, denen sie etwas bringen, sind die Maßnahmeausrichter.
Arbeit wird dadurch nicht geschaffen. „Job Plus”, „Senioren Plus”, „Fünfzig Plus” und wie die Maßnahmen mit „Vollbeschäftigungsgarantie” heißen, bringen nichts, solange keine Arbeitsplätze da sind.
Die Arbeitslosen werden es als sehr sozial ansehen und Münte auf den Knien danken, dass die ALG-I-Bezugsdauer samt Maßnahme um zwei Monate verlängert wird.
Um dies zu glauben, ist allerdings eine Minderintelligenz Voraussetzung.

Der Ober-Sozi Kurt Beck will, dass die Bezugsdauer des ALG I für ältere Menschen (ab fünfzig Jahren) verlängert wird.
Momentan ist es so, dass Arbeitslose für ein Jahr ALG I – i.d.R. 60 Prozent des durchschnittlichen Nettoarbeitsentgelts der letzten drei Monate – empfangen. Danach bekommen sie ALG II. ALG II – im Volksmund auch „Hartz-IV” genannt – ist nicht mehr als das Existenzminimum.
Mit dieser staatlich verordneten Subsistenz kann man die reine Existenz sichern, mehr aber auch nicht und das auch nicht immer (Man denke an die jüngste Erhöhung der Lebensmittel- und Energiepreise etc.)
Die Arbeitslosen unterstützen Becks Vorschlag.
Es ist ungerecht, dass Menschen, die zwanzig, dreißig oder noch mehr Jahre gearbeitet und brav ihre Sozialabgaben einbezahlt haben, plötzlich nach einem Jahr nur noch Existenzminimum in den Händen halten (wenn überhaupt!), genauso wenig bekommen wie Menschen, die nur ein oder zwei Jahre gearbeitet haben oder gar nicht.
Die Gründe kann auch der gewiefteste Politiker nicht plausibel machen. Es wurde einfach staatlich diktiert.
Viele müssen staatlich verordnet ihre Häuser oder Lebensversicherungen sowie andere Immobilien verkaufen, ihre Rücklagen anbrechen etc., was eine Frechheit vom Staat ist, der immer predigt, man solle fürs Alter vorsorgen.
Viele können ihre Existenz nicht sichern und sind auch Lebensmittel(spenden) aus sog. Tafeln angewiesen.
Wie soll man sparen, wenn etwas defekt ist?
Laut Katalog der Aufrechnungen, wie die sog. Grundvorsorgung des ALG II zustandekommt, wird z.B. pro Monat ein Beitrag von siebenundvierzig Cent für sog. „fremde” Schuhreparaturen (z.B. neue Absätze oder neue Sohlen) aufgerechnet.
Das ist eine Ehrverletzung, wie übrigens die ganze „Hartz-IV-Reform”!
Aber zurück zu Becks „Idee”!
Durch die Verlängerung der Bezugzeit des ALG I für Menschen über fünfzig Jahren haben diese Menschen – Das Wort Menschen wird nicht von der Arbeitsagentur benutzt. – auch nicht mehr Geld zur Verfügung, dafür aber länger.
Alles wird aber nur aufgeschoben, nichts aufgehoben.
Es ist nur Makulatur, die Bezugsdauer des ALG I zu verlängern.
Dadurch sollen Unzufriedene und Kritiker ruhiggestellt werden.
Die Wirkung wird gelindert, aber die Ursache nicht bekämpft.
An der Lage auf dem Arbeitsmarkt ändert sich nichts.
Die Arbeitslosen wollen keine Betäubung ihrer (finanziellen) Sorgen.
Sie wollen Arbeit.

Laut ARGE bzw. Arbeitsagentur ist „arbeitslos”, wer
- mehr als 18 Stunden in der Woche arbeiten will,
- nicht nur vorübergehend Arbeit sucht,
- älter als 15 und jünger als 65 Jahre ist
- und dem Arbeitsmarkt sofort zur Verfügung steht.
Es ist zu bedenken, dass „arbeitslos” intuitiv bedeutet, dass jemand arbeiten kann bzw. möchte und keine Stelle findet.
Hier differieren Definition und Intuition.
In der Statistik wird aber die meistens die „Arbeitslosenquote” genannt.
Diese Quote ist der Quotient aus Arbeitslosen und Arbeitenden (auch „Erwerbspersonen” genannt), man teilt also die Anzahl der Arbeitslosen durch die der Arbeitenden und errechnet daraus einen Prozentsatz.
Zu beachten ist, dass Selbstständige, Beamte und Soldaten nicht zu den „Erwerbspersonen” zählen.
Soldaten, die arbeitslos werden, werden nicht eingerechnet, weil nur „zivile Arbeitslose” gerechnet werden. Das gleiche gilt für Beamte, die aus irgendeinem Grund arbeitslos werden, oder Selbstständige, die eine Pleite hingelegt haben.
Theoretisch könnte man die Anzahl der „Erwerbspersonen” erhöhen, z.B. durch eine neue Definiton, und die Arbeitslosenquote wäre geringer.
Man rechnet z.B. die Beamten zu den „Erwerbspersonen” und der Quotient ist kleiner.
So könnte man über Nacht durch eine neue Definition einführen und behaupten, dass die Arbeitslosenquote gesunken sei.

Der Söder wird immer blöder, in seinen Ansichten!
Weil er davon ausgeht, dass man Arbeitslose dadurch in den Arbeitsmarkt integriert, dass man sie unter Druck setzt, hat er ein neues „Konzept” vorgelegt.
Er sagte in einem Interview, dass ALG-II-Empfänger – auch Hartz-IV-Empfänger genannt – keinen Urlaubsanspruch haben sollten.
Der Hintergrund ist immer das gleiche populistische Geschwafel.
Arbeitslose sind einfach nur faul und deswegen steht ihnen auch kein Urlaub zu.
Ganz einfach!
Auch wenn keine Arbeitstellen da sind, liegt es an den Arbeitslosen, die in Söders Hirn (?) zu faul sind und sich „in Hartz IV ausruhen”.
Schließlich sollten sie alle Angebote annehmen, die vorhanden sind.
Und es sind ja sooo viele da.
Größtenteils sind allerdings nur Angebote für Hilfsarbeiter vorhanden.
Söder hat dies wohl noch nicht gemerkt.
Er bläst damit ins Horn der Arbeitgeber, die ja seit Jahren dabei sind, Reallöhne zu kürzen und sich dabei neue Ausreden einfallen zu lassen.
Wenn man den Arbeitsmarkt mit wachem Auge beobachtet, erkennt man, dass kaum offenen Stellen für qualifizierte Fachkräfte da sind (s.o.).
Sind sie da, versuchen Firmen Löhne bzw. Gehälter zu drücken, wo es nur geht, mit der Ausrede, sich dem globalen Wettbewerb stellen zu müssen.
Söder ist nur ein populistischer Schwafler, der die wahren Probleme der Arbeitslosigkeit nicht sieht bzw. nicht sehen will, sondern mal wieder auf die schlägt, die sowieso schon benachteiligt sind …

Seit Jahren, leise und schleichend, hat sich eine Unart bei den Unternehmen Einzug gehalten.
Es begann bei den Universitäts- bzw. Hochschulabsolventen, vornehmlich im Grafikbereich, und hat auch den „allgemeinen Arbeitsmarkt” erreicht.
Praktika.
Da die Unternehmen in den Augen deren Chefs und Personalchefs grundsätzlich finanziell auf dem Zahnfleisch gehen bzw. kriechen, müssen sie etwas erfinden, um Kosten zu „sparen”.
Wenn ein Unternehmen Personen einstellen will, will es nun, dass der Bewerber bzw. der, der eingestellt werden soll, erst mal zur Probe – unentgeltlich – arbeitet.
Früher hieß dies „Probezeit” und wurde natürlich vergolten, heutzutage nicht mehr unbedingt.
Dies ist von der Arbeitsagentur bzw. der Arbeitsgemeinschaft Sozialgesetzbuch Teil II abgesegnet und nennt ich lapidar „Trainingsmaßnahme” oder hochtrabend „Praktikum zur Arbeitsförderung”.
Aber wie immer man es nennen mag, es ändert sich nichts an der Realität.
Das Risiko des Personalchefs, eine Person eingestellt zu haben, die mit den Anforderungen der Stelle nicht klarkommt – um es mal harmlos zu auszudrücken – trägt nun auch finanziell der Bewerber bzw. Aspirant für die neu zu besetzende Stelle.
Zu bedenken ist, dass dies keine Trainingsmaßnahme ist.
Abgesegnet sind solche „Varianten” nur, wenn eine Arbeitsstelle in Aussicht gestellt wird. So ein Versprechen kann man immer machen und einen Grund finden, jemanden wieder zu kündigen, nachdem er einige Zeit unentgeltlich gearbeitet hat.
Auch, wenn sich der Aspirant bewährt hat, hat er immer noch einige Tage umsonst gearbeitet.
Dies ist jedoch nicht alles.
In sog. „Job-Plus-Maßnahmen” geht es darum, Arbeitslose wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren.
Nun sollen Arbeitslose, die sich in den „Job-Plus-Maßnahmen” befinden, verstärkt auf Probearbeiten alias Praktika hinweisen, um potenzielle Arbeitgeber zu überzeugen, sie einzustellen.
„Job-Plus-Maßnahmen” dauern ein halbes Jahr und beinhalten zwei Monate Unterricht – Motivationstraining u.v.m.
Wenn man nun darüber nachdenkt, welche Ausreden Personalchefs angeben, um jemanden nicht einstellen kann bzw. will, wird man wütend.
Ein Grund, dass jemand für die zu besetzende Stelle nicht geeignet ist, kann man nachvollziehen. Dies ist aber auch der einzige nachvollziehbare Grund.
Manche Bildungsträger und Teilnehmer an „Job-Plus-Maßnahmen” heißen auch Praktika gut, die von vorne hinein keine Übernahme versprechen. Die Ausrede heißt dann: „Hauptsache Praktikum!”
Mal von diesen geistigen Abstürzen abgesehen, ist dieses Instrumentarium nicht wirklich arbeitsfördernd, da immer wieder Ausreden von Arbeitgebern auftauchen, weshalb man gerne auf „Praktikanten” zurückgreift, die man nach kurzer Zeit wieder entlassen kann bzw. will.
Es sind Tür und Tor für das Ausbeuten von Personen, die alles geben, um übernommen zu werden, geöffnet.
… und alles, um „Arbeit zu schaffen”.

(Ein Insider-Gag)