Arbeitslosigkeit

Wenn Minderbemittelte phantasieren – und das tun sie meistens, weil sie in ihrer eigene Welt leben – kommt es schon mal zu „geistigen Höhepunkten”.

Bei dieser Genre von Mensch ist die Geburt im Prinzip der Beginn einer Rückrufaktion.

In einer sog. Job-Plus-Maßnahme müssen Probanden zwei achtwöchige Praktika absolvieren, die angeblich als Sprungbrett in den sog. ersten Arbeitsmarkt dienen sollen. Zumindest wird dies von den ARGEn so propagiert.

Ein „Tiefflieger” hatte es aufgrund seiner „geistigen Reife” in knapp vier Monaten geschafft, ein Praktikum von EINEM EINZIGEN TAG zu absolvieren.

Dass er keine Lust hat zu arbeiten, soll hier nicht unbedingt erwähnt werden.

Wenn der Job-Coach in den Unterricht hereinkommt und den „Tiefflieger” wegen einer Arbeits- oder Praktikumsaufnahme anspricht, erwähnt der „Tiefflieger” erstmal, dass er bald Urlaub habe.
Angesprochen, dass er ja wohl nicht sofort Urlaub haben könne, wenn er ein Arbeitsverhältnis beginne, argumentiert (bzw. phantasierte er sich zusammen):

„Wenn einer Urlaub machen will, muss der Chef dafür eine Vertretung einstellen.”

Joker

Auf einem Brief der ARGE in einem nicht näher genannten Ort steht in der Fußzeile von Dokumenten (Briefe etc.), dass die Öffnungszeiten von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr sind.
An der Tür der ARGE steht aber: „Öffnungszeiten von 8.30 bis 10.00 Uhr”.
Ein Arbeitsloser – politisch korrekt: „Arbeitssuchender” oder besser noch: „Kunde” – makelte dies bei einem Besuch an.
Die Beamte oder Angestellte erklärte dann folgendes.
Es gibt Öffnungszeiten und Sprechzeiten. Während der Öffnungszeiten (9.00 – 12.00 Uhr) finden die Sprechzeiten statt.
Außerhalb der Sprechzeiten – aber innerhalb der Öffnungszeiten – kann man z.B. an eins der Terminals gehen und nach Jobs recherchieren.

Nun muss man allerdings etwas bedenken.
Die Öffnungszeiten sind von 9.00 bis 12.00 Uhr, die Sprechstunden von 8.30 bis 10.00 Uhr.
Die Sprechstunden beginnen eine halber Stunden früher als Öffnungszeiten der ARGE.
Wie kann man zur Sprechstunde – z.B. um 8.45 Uhr – gehen, wenn die ARGE nicht geöffnet ist?
Das kann wohl nur jemand von der ARGE beantworten…

Auf dem Schild an der Tür der ARGE steht aber etwas anderes, als die Beamtin bzw. die Angestellte der ARGE gesagt hat:
„Öffnungszeiten von 8.30 Uhr bis 10.00 Uhr”
Es gibt also Öffnungszeiten und es gibt Öffnungszeiten, die eine halbe Stunde früher beginnen als geöffnet ist.
Gleichzeitig gibt es aber auch Öffnungszeiten, die zwei Stunden länger sind, als geöffnet ist.
Oder es ist einfach früher geschlossen als noch geöffnet ist …

Es tun sich Variationen ohne Ende auf …

Wer arbeitslos (politisch korrekt: arbeitssuchend) ist, im Sinne der Arbeitsagentur, empfängt Arbeitslosengeld.
Große Sprünge sind besonders mit dem Arbeitslosengeld II nicht zu machen. Manchmal reicht es nicht mal, den ganzen Monat satt zu werden.
Ein Lichtblick sind z.B. der sog. Bewerbungszuschuss.
Weil Bewerbungsunterlagen und das Porto (1,45 €) nicht gerade wenig ist, gewährt die Arbeitsagentur – und natürlich die Arbeitsgemeinschaft Sozialgesetzbuch II (ARGE) – pro nachgewiesener Bewerbung fünf Euro Zuschuss.
Zu Bewerbungskosten gehören ein Foto, Kopien von Zertifikaten, Zeugnissen, et.c, der Lebenslauf, das Anschreiben, die Bewerbungsmappe, der Briefumschlag und das Porto.
Diese Kosten können leicht fünf Euro übersteigen, doch die fünf Euro sind eine Entlastung.
Im Jahr kann man insgesamt 260 Euro an Bewerbungskosten geltend machen. Das wären umgerechnet 52 Zuschüsse à fünf Euro, umgerechnet auf eine Bewerbung pro Woche.
Manche Personen – bestimmt auch welche zurecht – bekommen von der Arbeitsagentur oder ARGE die Auflage, um Monat eine bestimmte Anzahl an Bewerbungen zu verschicken und diese auch nachzuweisen.
Diese Auflage werden verhängt, wenn der Verdacht vorhanden ist, dass der Arbeitslose (politisch korrekt: Arbeitssuchende) sich nicht ernsthaft um Arbeit bemüht. Falls diese Auflagen nicht erfüllt werden, droht die Kürzung des Arbeitslosengelds.
Angenommen, jemand bekommt die Auflage, pro Monat mindestens zehn Bewerbungen zu schreiben und zu verschicken.
Diese wären 260 Euro Zuschuss pro Jahr. Wenn man für diese Bewerbungsunterlagen ist „nur” fünf Euro veranschlagt – wie die Arbeitsagentur oder die ARGE es tut, sind dies Kosten von 600 Euro.
Zieht man nun den Maximalzuschuss von 260 Euro ab, hat man Kosten von 340 Euro oder noch drastischer ausgedrückt: Ungefähr ein Monat Arbeitslosengeld II.
Ist dies „höhere Gerechtigkeit” oder – wie so oft bei der Arbeitsagentur und de ARGE – Realitätsverlust?

Es sei darauf hingewiesen, dass manche Personen die Auflage bekommen, pro Monat fünfzehn Bewerbungen zu verschicken …

So nicht!

Heute Morgen packte ein Teilnehmer einer „Job-Plus-Maßnahme” ein Thermometer aus der Tasche und legte es demonstrativ auf den Tisch, der sich vor ihm befand.
Nach einigen Minuten war das Thermometer auf 13.2 Grad Celsius gefallen.
Ein paar Minuten später kam der Dozent hinein.
Da die Gruppe am Vortag einen Film angeschaut hatte, stellte der Dozent einige Fragen zum Film.
Der Teilnehmer, der das Thermometer vor sich auf dem Tisch liegen hatte, mummelte sich wie andere Teilnehmer der Maßnahme noch tiefer in seinen Wintermantel und sagte dann: „Die Raumtemperatur ist bei knapp dreizehn Grad und ich weigere mich – und das ist arbeitsrechtlich abgesegnet – überhaupt irgendetwas zu tun, bevor es in diesem Raum nicht mindestens 17 Grad warm ist. Es ist hier jeden Tag eiskalt, und es reicht mir langsam.”
Das war das Zeichen für die anderen, die sich ebenfalls beschwerten, da der „Unterrichtsraum” jeden Morgen ausgekühlt war, man erst um 7.30 Uhr die Heizung anstellen konnte und man bis neun, zehn Uhr im Mantel sitzen musste, bis die Raumtemperatur auf ein erträgliches Maß angestiegen war.
Dieser Tag sollte anders werden.
Man rief nach dem Chef des Unternehmens und dieser kam auch einige Minuten später, nachdem der Dozent sich endlich genötigt fühlte, ihn zu holen.
Der Chef polterte erstmal herein und fragte lauthals und provokant, ob es sich um einen Kindergarten handele, der in dem Raum sitze.
Man beschwerte sich über die morgendlichen niedrigen Temperaturen und machte deutlich, dass dies so nicht gehe. Ein Teilnehmer machte deutlich, dass nicht nur er seit Wochen an einer nicht aufhören wollenden Erkältung leide, weil man morgens friere und sich so wieder einen Kälteschub hole, was einen Rückfall in die Erkältung bedeute.
Anstatt dass der Chef auf die Kritiken einging, schlug er vor, dass die Teilnehmer der Maßnahme ja kündigen könnten und sich wieder bei der Arbeitsgemeinschaft Sozialgesetzbuch Teil II (ARGE) melden könnten.
Diese Äußerung war schlichtweg arrogant und menschenverachtend. Die Beschwerden interessierten ihn in keiner Weise.
Auch das Umziehen der Gruppe in einen anderen Raum war nicht besser, da der Raum auch eine Innentemperatur von sage und schreibe 13. 7 Grad Celsius hatte.

Sibirien liegt in Deutschland, auch das emotionale Sibirien.

In den Herzen der Teilnehmer herrscht nun auch sibirische Kälte, sie werden „(emotional) eiskalt reagieren, wenn die Temperaturen in den Räumen noch mal so niedrig sind.

Sie werden sich „(emotional) eiskalt” bei der ARGE beschweren.

Sprung ins Tintenfass

Bei einer „Job-Plus-Maßnahme” wurden – wie bereits berichtet – Tests und ein Diktat geschrieben.
Man sollte natürlich annehmen, dass die Trainer bzw. Dozenten zumindest der deutschen Sprache mächtig sind.
Mitnichten!
Und mit Neffen auch nicht!
Vor einem Diktat fragte ein Kursteilnehmer, ob für das Diktat die aktuelle Rechtschreibung gelte. Die Dozentin bestätigte dies.
Als nun die Lösung besprochen und Wörter auf die Tafel geschrieben wurden, fragte eben jener Kursteilnehmer, warum „Pommes frites mit Mayonnaise” denn nun falsch sei und „Pommes frites mit Majonäse” richtig.
Die Dozentin meinte, dass es laut der neuen Rechtschreibung „Majonäse” zwingend notwendig sei, die eingedeutschte Art zu schreiben.
Der Kursteilnehmer legte Veto ein, indem er sagte, dass die neue Rechtschreibreform – gültig ab 2006 – rechtschreibungstoleranter sei.
Dem Kursteilnehmer stieß auch auf, dass die Schreibweise „kennenlernen” angeblich falsch und laut Dozentin „kennen lernen” (zwei Worte) richtig sei.
Ebenso intervenierte er bei der angeblich einzig richtigen Schreibweise „Bestellliste”, da er sich sicher sei, dass „Bestell-Liste” genauso richtig sei.
Die Dozentin stellte sich stur und spielte mal wieder ihre Arroganz aus, und der Kursteilnehmer konnte sich nicht wehren, weil er nur einen nicht aktuellen elektronischen Duden bei sich hatte.
Zu Hause schaute er in seinen neuen Duden vom August 2006 – den aktuellen – und stellte fest, dass die Dozentin unrecht hatte.
Laut aktuellem Duden gab es tatsächlich eine höhere Toleranz bei der Schreibweise.
So ist z.B. sowohl „kennenlernen” als auch „kennen lernen” korrekt. Das Gleiche gilt für „Mayonnaise” und „Majonäse” sowie für „Bestellliste” und „Bestell-Liste”.
Der Kursteilnehmer drückte der Dozentin am nächsten Morgen den aktuellen Duden in die Hand, was ihr nicht wirklich beliebte.
In der Pause saß die Dozentin im sog. Lehrerzimmer und die Tür stand einen Spalt offen.
Was konnte man sehen?
Die Dozentin korrigierte die am Vortag geschriebenen Diktate und schaute sehr oft in den Duden – Ausgabe August 2006.

Bei einem Bildungsträger werden „Job-Plus-Maßnahmen” im Auftrag der Agentur der Arbeit durchgeführt.
Sinn und Zweck dieser Maßnahmen ist die Wiedereingliederung von Arbeitslosen auf den ersten Arbeitsmarkt. In diesen Maßnahmen werden u.a. auch Profile erstellt, um zu erfassen, welche Kompetenzen und Neigungen Personen haben. Dazu werden Tests geschrieben. Dass ein Diktat geschrieben wird, um die Sprachkompetenz zu testen oder Mathematik- und Logiktests sowie Tests zum Allgemeinwissen nötig sind, um Teilnehmer besser einschätzen zu können, kann man verstehen und dies ist in bestimmten Maßen auch sinnvoll.
Dass man vormittags in den Computerraum geht, um Arbeits- bzw. Praktikumsstellen zu akquirieren, ist selbstverständlich.
Was man aber nicht verstehen kann, ist, dass Tests mit SECHZEHN Scherzfragen geschrieben werden, die man nicht abgeben muss. Vielleicht sollte man einfach mal abschalten und etwas Spaß haben.
Wo sich einer Gruppe aber die Nackenhaare aufstellen, ist dort, wo Tests sinnlos sind oder nur der Überbrückung der Zeit dienen.
So wurden in einem Test folgende Fragen gestellt:

  • Wie viele Liter Wasser trinkt ein Pferd täglich?
  • Was versteht man unter einer „Haussee”? (Richtig geschrieben allerdings mit einem „e” am Ende – „Hausse” !)
  • Welches Metall ist in der Namensgebung dem Staat Zypern angelehnt?
  • Wie nennt man den Schwanz des Hundes?
  • Um wie viele Paarhufer handelt es sich bei fünf Pferden, zehn Kühen, zwei Ochsen und 18 Schweinen?
  • Was ist solubel?
  • Zu welchem Adelsgeschlecht gehörte Sissi von Österreich?
  • Was ist ein Rabulist?
  • Was bedeutet es, wenn der Arzt diagnostiziert „Sie leiden unter Nystagmus.”?

Der Test, in dem diese Fragen gestellt wurden, musste nicht abgegeben werden.
Jemand wollte wissen, wofür dieser Test nützlich sei.
Der Dozent antwortete lapidar: „Beantworten Sie erstmal die Fragen!”
Nach wiederholtem Nachhaken bekam man keine sinnvolle Antwort.
Nun eskalierte es und der aufgestaute Ärger in der Gruppe kam heraus.
Eine Diskussion entfachte über den Test und dessen Nutzen. Der Dozent hielt sich zurück und versuchte einen Appeasement-Kurs zu fahren, was ihm aber nicht gelang.
Peinlich wurde es kurz vor Feierabend, als der Dozent meinte: „Sie können nun Feierabend machen, schließlich war der Tag stressig.”

In der Autostereoanlage eines Kursteilnehmers lief – passend zum Thema – „Highway to Hell”.

Wenn die Arbeitsagentur wüsste, wofür Geld verpulvert wird …

Zum aus der Haut fahren

Da sitzen sie wieder, die Politiker und Entscheider, und reden sich den Mund fusselig.
Sie diskutieren mal wieder über die Höhe des Arbeitslosengelds II (ALG II).
Diskutieren kann man nicht sagen, denn für sie steht schon lange fest, wie entschieden wird.
In ihren arroganten Köpfen steckt die Meinung, dass die Grundversorgung laut Hartz-IV-Reform zu hoch sei, deutlich zu hoch!
Sie meinen ernsthaft – in ihrer Welt – dass höhere Beschäftigung schon alleine dadurch herrsche, wenn man die 345 Euro noch weiter kürze.
Was kann man von Politikern verlangen, die meinen, 345 Euro im Monat seinen zu viel für Arbeitslose, die aber nach der Diskussion mehr als 345 Euro für ein Abendessen in einem Nobelrestaurant ausgeben?

In einer sog. Job-Plus-Maßnahme befinden sich Leute unterschiedlichster Couleur – unterschiedliche Religionen, unterschiedliche Kulturen, unterschiedliche Berufe, unterschiedliche Schulbildungen etc.
In dem buntgewürfelten Haufen werden nun verschiedene Tests geschrieben. Diese Tests sind u.a. ein Test zur Geschichte und Gegenwart Deutschlands, mathematische Tests, Logiktests, Deutschtest wie die Nennung von Gegensätzen und Ähnlichkeiten zu Begrifflichkeiten, ein Diktat etc.
Bei der Bekanntgabe von Auswertung der Tests kommt es zu Eklats. Diese rühren daher, dass zum großen Teil diejenigen schlecht abschneiden, die nicht in Deutschland aufgewachsen sind und deren Sprachkompetenz nicht so hoch ist wie bei in Deutschland Aufgewachsenen.
Manche Fachbegriffe sind für diesen Personenkreis Bücher mit sieben Siegeln.
Man muss aber auch bedenken, dass nicht mal in Deutschland Aufgewachsene bedingt durch die Schulbildung alle Fremdwörter und Fachwörter kennen.
Ein Handwerker kennt nicht solche Fachtermini wie ein Akademiker. Dies ist auch nicht nötig.
Die schlechten Bewertungen der Tests schlagen bei denen meistens zu Buche, die keine hohe Sprachkompetenz besitzen. Dies ist aber nichts Schlimmes, sondern zeigt, dass in verschiedenen „Kreisen” verschiedene „Sprachwelten” herrschen, was sogar innerhalb der gleichen Schicht variieren kann.
Wenn nun eine Lehrperson, die die Tests durchführen lässt, bei berechtigten Beschwerden auf ein hohes Ross steigt und lapidar meint, man könne sich ja wohl nicht beschweren, weil man schließlich auch in Deutschland in die Schule gegangen sei und hätte aufpassen sollen, ist es an der Zeit, zu hinterfragen, welche Sinnhaftigkeit hinter den Tests steckt.
Bei homogenen Gruppen werden Tests wohl meistens homogen ausfallen, bei heterogenen heterogen.
Warum muss man sich als Lehrpersonen bei heterogenen Gruppen beschweren, dass Deutschtests bei manchen Personen schlecht ausfallen, da man ja in der eigenen Welt die These vertritt, die Gruppenmitglieder hätten in der Schule ja aufpassen können?
Ist es Arroganz?

Ein wütender Syntronica

Der „Bauhof der Sinne e.V.“ ist ein gemeinnütziger Verein, der die Ausstellung „Physik zum Anfassen“ organisiert hat.
Auch die Ausstellung wird im Allgemeinen „Bauhof der Sinne“ genannt.

Bei der Arbeitsgemeinschaft Sozialgesetzbuch Teil II (ARGE SGB II) ist dies jedoch nicht so einfach.
Der „Bauhof der Sinne“ hat zusammen mit seinem Kooperationspartner Anforderungsprofile für sog. „Brückenjobber“ – das ist das politisch korrekte Wort für Ein-Euro-Jobber – erstellt, die der „Bauhof der Sinne“ beschäftigen möchte. Darunter fallen z.B. Personen, die Führungen beiwohnen, den Besuchern physikalische Zusammenhänge erklären, aber auch Personen, die im Laden und in der Cafeteria arbeiten.
Nun begab es sich vor kurzem, dass die ARGE SGB II diese Stellen besetzen wollte.
Sie schickte jemanden beim „Bauhof der Sinne“ vorbei.
Dieser kam auch gerade zu der Zeit, als beim „Bauhof der Sinne“ zwei Schulklassen zu Besuch waren.
Die beiden Verantwortlichen für die Ausstellung sprachen kurz mit ihm und wunderten sich danach doch sehr, nicht über den Bewerber.
Die Essenz des Bewerbungsgesprächs soll nun kurz nachgestellt werden.
Der Bewerber war etwas verstört, was man verstehen kann.
„Schön, dass wir nun jemanden für «Physik zum Anfassen« gefunden haben“, sagte der Ausstellungsleiter.
Der Bewerber schaute überrascht und meinte: „Ich habe aber keine Ahnung von Physik.“
„Naja, das müssen Sie auch nicht unbedingt. Wir wachsen alle hinein. Wir wissen auch nicht alles. Die Kinder sollen ja auch selbst überlegen, wie etwas funktioniert. Sie müssen nur offen für Neues sein und mit Kindern umgehen können.“
„Ich habe keine Kinder“, antwortete nun der Bewerber.
„Kein Problem“, sagte der andere Museumsverantwortliche, „ich habe auch keine Kinder. Man gewöhnt sich daran und es macht sogar Spaß. Welchen Beruf haben Sie eigentlich?“
„Maurer“, kam eine schnelle Antwort, „die ARGE hat mir gesagt, dass ich hier beim Bauhof als Maurer arbeiten soll.“
Die beiden Verantwortlichen wechselten einen verwirrten Blick und begriffen dann.

„Bauhof der Sinne“ – „Städtischer Bauhof“ – Maurer!

Den Bewerber traf keine Schuld. Er kam im guten Glauben, im „Bauhof der Sinne“ als Maurer eine Anstellung zu finden und musste nun miterleben, dass die Fallmanagerin von der ARGE wohl etwas durcheinander geworfen hatte.
Es ist ja so, dass die Fallmanager der ARGE und der Arbeitsagenturen von ihren „Schützlingen“ verlangen, dass sie z.B. Bewerbungen ganz genau schreiben.
Wie sieht es dann bei den Fallmanagern selbst aus?
„Bauhof“ = Maurer !!! (Pawlowsche Hunde?)
Hätten Sie nicht mal ihre Arbeit vernünftig machen können und etwas weiterdenken bzw. in der Stellenanforderung weiterlesen können (mehr als die Überschrift) ?

Arbeitsunterlassungsagentur

In Zeiten der Vorbereitung auf Vollbeschäftigung in unserem deutschen Lande lassen sich die Arbeitsagenturen und die „Arbeitsgemeinschaften Sozialgesetzbuch Teil II” (ARGE SGB II) tolle Reintegrationsmaßnahmen für Arbeitslose – politisch korrekt „Arbeitssuchende” – einfallen.
So gibt es die Ein-Euro-Jobs, die neuerdings – politisch korrekt – „Brückenjobs” heißen. „Brückenjobs” deshalb, weil man über eine Brücke Connections zu potenziellen Arbeitgebern aufbauen kann. Tolle Sache, wenn es so wäre!
Die meisten „Brückenjobber” werden pro forma beschäftigt, damit sie aus der Arbeitslosenstatistik – oder hieß sie „Arbeitssuchendenstatistik”? – herausfallen. Von der Sinnhaftigkeit und Vermittlungsquote solcher „Brückenjob” soll mal abgesehen werden, da sie gegen null laufen.
Es sollte aber auch dabei gesagt werden, dass es manchmal besser ist, für einen Euro pro Stunde einen „Brückenjob” zu machen als frustriert und gelangweilt zu Hause herumzusitzen.
Die neuste Maßnahme der Arbeitsagenturen und ARGEn ist „Job Plus”.
Darauf haben nur sog. Hartz-IV-Empfänger Anrecht, die schon ein Vierteljahr lang einen „Brückenjob” gemacht haben.
Und man wird in „Job Plus” förmlich hineinbugsiert … ob man will oder nicht.
„Job Plus” beginnt mit einem simplen Bewerbungstraining und geht dann über in die Lebensplanung der Probanden. Dann ist natürlich „Profiling” angesagt. Im Anschluss daran kommt die Praktikumsphase. Die Akquise dafür machen die Probanden natürlich selber.
Es wäre ja auch zu viel verlangt von den Maßnahmenträgern, den Probanden auch noch adäquate Praktikumsstellen zu besorgen.
Man setzt natürlich noch einen darauf, denn einmal pro Woche müssen die Probanden, die nun Praktikanten heißen, beim Maßnahmenträger melden, um in der Gruppe – „Anonyme Arbeitssuchende” ? – zu berichten, wie es läuft und ob der Betrieb, in dem das Praktikum vollzogen wird auch zufrieden ist.
Man sollte mal fragen, wie hoch die Vermittlungsquote solcher Maßnahmen ist.
Ist sie höher als die Produktivität der Vermittlung durch die Arbeitsvermittler – politisch korrekt „Jobagenten” ?
Das auf jeden Fall, denn auf null kommt jeder!

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