Arbeitslosigkeit

Die ehemaligen Arbeitsämter – nun Arbeitsagenturen genannt, mit ihren Arbeitsgemeinschaften Sozialgesetzbuch Teil 2 (ARGE SGB II) – haben eine waaaaahrlich heilige Aufgabe – Menschen wieder in den sog. ersten Arbeitsmarkt zu integrieren.
Da ja nun durch die neue Namensgebung und durch das neue Logo der ARGE SGB II alles besser wird, gibt es uuuuunheilmlich viele arbeitsplatzschaffende Projekte.
Ein Projekt ist, dass sog. Langzeitarbeitslose unbedingt zu integrieren sind.
Das garantiert die Zumutbarkeitsregelung, die besagt, dass Langzeitarbeitslose jeden „zumutbaren” Job annehmen müssen.
Sehr wichtig, sichert sie doch in den Köpfen der Arbeitsvermittler – neuerdings Jobagenten genannt – Vollbeschäftigung.
Für die Jobagenten auf jeden Fall!
Ein zumutbarer Job ist in den Köpfen der Jobagenten z.B., dass ein hochqualifizierte Spezialisten Jobs mit Stundenlöhnem von sechs Euro annehmen müssen.
Begründung: Man kann sich aus der Beschäftigung heraus besser und erfolgreicher bewerben als aus der Arbeitslosigkeit heraus.
Einen guten Nebeneffekt hat es natürlich auch noch.
Geringfügig Beschäftigte verschwinden aus der Statistik und der Jobagent kann sich einen Vermittlungsbonus gutschreiben.
Wie sieht es eigentlich mit einem Vermittlungsmalus aus?
Das kann man den Jobagenten nicht antun.
So würden sie nie wieder aus der Versenkung auftauchen.

Wie unter „Unmenschliches bei 1-€-Jobs” berichtet, beschäftigt eine gemeinnützige Einrichtung – und das wird kein Einzelfall sein – sog. 1-€-Jobber, leistet aber keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, bei Urlaub oder bei Feiertagen. Dies wird von der Arbeitsagentur bzw. die sog. Arbeitsgemeinschaften SGB II (ARGE) mittragen.
Da einige Personen nicht glauben wollten, dass die oben erhobenen Behauptungen wahr sind, wurde bei der gemeinnützigen Einrichtung nachgehakt.
Es ist wahr, dass die 1-€-Jobber keine Lohnfortzahlung bekommen.
Das Argument ist, dass es zu viele 1-€-Jobber gäbe, die „krank feierten” und während dieser Zeit Geld bekämen.
Wenn man nun dazu sagt, dass die gemeinnützige Einrichtung von der „Kirche” getragen wird, ergeben sich Fragestellungen und Mutmaßungen.
Man denke einige Jahre zurück, als die Hartz-Reformen eingeführt wurden.
Die Kirchen und deren Einrichtungen gehörten zu den größten Gegnern dieser unmenschlichen Reformen. Sie kritisieren sie weiterhin.
Man gehe in der Vergangenheit noch weiter zurück!
Es wurde von der Industrie und der Regierung vorgeschlagen, die Lohnfortzahlung zu kürzen, damit der Krankenstand niedriger werden könne. Angeblich würde ja weniger „krank gefeiert”, wenn man auf Geld verzichten müsse.
Dieses Argument wird auch immer wieder bei den Hartz-Reformen gebraucht, besonders bei Hartz-IV.
Haupttenor : „Wenn die Arbeitslosen noch weniger Geld bekommen, suchen sie sich automatisch Arbeit.”
Die Arbeitslosen werden als arbeitsfaules Pack, das sich auf Kosten der Allgemeinheit bereichert und sich einen schönen Tag von Arbeitslosengeld (I oder II) macht, pauschaliert. Nur passt diese Behauptung nicht.
Was haben die Hartz-Reformen gebracht? Nichts! Die Arbeitslosen- und Beschäftigten-Statistiken, auf mehrere Jahre betrachtet – vor und nach den Hartz-Reformen – zeigen keinen Unterschied.
Kommen wir wieder zur gemeinnützigen Einrichtung zurück!
Und hier zeigt „die Kirche” ihr wahres Gesicht.
Einerseits wettert sie gegen die Hartz-Reformen und gegen die Repressalien, anderseits bläst sie ins Horn der Unternehmen, die im Prinzip immer zu wenig verdienen.
Wie passt es zusammen, wenn man sagt, Druck und Geldkürzungen seien unmenschlich und brächten keinen einzigen Menschen mehr in Arbeit, und dann leistet man keine Lohnfortzahlung, weil man nicht faule Leute unterstützen könne?
Gar nicht!
Die Kirche kriegt das aber hin, indem sie vordergründig Humanität heuchelt und hintergründig die Praktiken in den eigenen Reihen absegnet, die sie gerade noch (nach außen hin) verurteilt hat.

Empfänger von Arbeitslosengeld II bzw. Sozialhilfe – auch als „Hartz-IV” bekannt – werden bei manchen gemeinnützigen Einrichtungen über den Tisch gezogen.
Dies gilt besonders bei Urlaub und Krankheitstagen.
So bei einer gemeinnützigen Einrichtung in der Nähe passiert.
Und dies ist bestimmt kein Einzelfall.
Das, was zum Himmel stinkt, ist, dass die Arbeitsagenturen bzw. die sog. Arbeitsgemeinschaften Sozialgesetzbuch Teil 2 (ARGE SGB II) dies mittragen.
Bei der gemeinnützigen Einrichtung werden im großen Stil insbesondere „Hartz-IV”-Empfänger beschäftigt.
In einer Abteilung sind Mitarbeiter für das Verladen von großen Gegenständen – u.a. Elektrogeräte und Möbel – zuständig.
Eine Person hatte sich verhoben – ein Arbeitsunfall also – und ist nach Feierabend zum Arzt gegangen, weil sie kaum noch laufen konnte. Der Arzt diagnostizierte, dass eine der Bandscheiben im Lendenwirbelbereich auf den Ischiasnerv drückte und leitete Sofortmaßnahmen wie Elektrostimulanz, Vibrationssmassage u.ä. ein.
Der Mitarbeiter musste trotzalledem einige Tage zu Hause bleiben, damit sich seine Wirbelsäule erholen konnte. Er war arbeitsunfähig.
Eine Bescheinigung lag der gemeinnützigen Einrichtung vor.
Als er nun den sog. Mehraufwand – der „Lohn” aus dem 1-€-Job – auf sein Konto gutgeschrieben bekam, staunte er nicht schlecht, dass dies sehr wenig war.
Er fragte freundlich in der Lohnbuchhaltung der gemeinnützigen Einrichtung nach und bekam Folgendes zu hören.
Es sei klar, dass er so wenig überwiesen bekommen habe, weil er ja einige Fehltage im Abrechnungszeitraum gehabt habe.
Es stellte sich heraus, dass die Tage, an denen der Mitarbeiter krank bzw. arbeitsunfähig war, nicht mitberechnet wurden. Auch Feiertage wurden nicht vergütet, ebensowenig wie Urlaubstage.
Die Lohnbuchhaltung blieb stur und ließ sich auf keine Diskussion ein.
Der Mitarbeiter fragte bei seinem Arbeitsberater bei der ARGE SGB II nach und ihm wurde bestätigt, dass diese Konditionen rechtens seien. Ein 1-€-Job ist laut ARGE SGB II kein regulärer Job und dies impliziert, dass es keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und auch nicht im Urlaub gebe. Punkt!
Der Mitarbeiter fragte nochmals freundlich bei der Lohnbuchhaltung der gemeinnützigen Einrichtung nach und bekam eine pauschalisierende Antwort.
Es sei klar, dass man keine Lohnfortzahlung bekomme, denn es könne nicht sein, dass manche Personen, die den 1-€-Job als Zwangsmaßnahme der ARGE SGB II annehmen müssten, „krank feierten” und so auch noch Anrecht auf Lohn hätten.
Der betroffene Mitarbeiter konnte nur noch dem Kopf schütteln und ging leicht verwirrt und enttäuscht wieder an seine Arbeit.
Man fragt sich zu Recht, was hier geschehen ist.
Die 1-€-Job-Regelung hebelt hier eindeutig das Arbeitsrecht aus.
Weil ein 1-€-Job per definitionem kein regulärer Job ist, trifft hier also das Arbeitsrecht nicht zu. Punkt!
Ein Mitarbeiter verdient in der Stunde 1.20 €. Dies ist für eine Arbeit, auch wenn es ein sog. Brückenjob – so heißen 1-€-Jobs offiziell – ist, kaum erwähnenswert.
Am Tag verdient man also neun Euro und sechzig Cent, was für eine schwere Acht-Stunden-Schicht sehr wenig ist.
Die gemeinnützige Einrichtung bekommt von der ARGE SGB II bzw. von der Arbeitsagentur den Mehraufwand überwiesen und überweist diese umgehend an die 1-€-Jobberinen und ‑Jobber.
Der gemeinnützigen Einrichtung entstehen mal abgesehen von den Gebühren bei der Buchung und dem „Gehalt des Buchhalters” keine Kosten.
Da klingt es nicht nur, sondern ist es auch, menschenverachtend, wenn ein Mitarbeiter im Monat knapp 180 Euro für eine schwere Arbeit als Mehraufwand überwiesen bekommt, und ihm im Falle einer Arbeitsunfähigkeit dieser Hungerlohn aus Definitionsgründen – im Sozialgesetzbuch Teil II (SGB II) nachzulesen – vorenthalten wird.
Sprechen wir von Deutschland, dem Sozialstaat?
Von Deutschland – ja!
Denk ich an Deutschland in der Nacht,
dann bin ich um den Schlaf gebracht.
Ein Besuch bei der Arbeitsagentur
Mitwirkende
A – Arbeitssuchender
F – Fallmanagerin der Arbeitsagentur
A steht allein vor der Tür des Büros von F und wartet auf Einlass.
F sitzt allein im Büro auf der anderen Seite der Tür.
Nach geschlagenen fünfzehn Minuten steht F auf und bittet A hinein.
A : Guten Tag!
F : Tag! Ah, ja! Wir hatten uns ja verständigt, dass Sie sich alle acht bis zehn Wochen bei mir melden.
A : Ähm, ja, ich hatte mich eigentlich gerade an der Rezeption krank gemeldet und dachte mir, bei der Gelegentheit könne ich kurz mit Ihnen sprechen.
F : Gut, um was geht es denn?
A : … Ich bin erstmal krank geschrieben.
F : Haben Sie Ihren gelben Schein abgegeben?
A : Ja, natürlich, an der Rezeption.
F : Gut.
Einige Sekunden Stille.
A steht immer noch vor dem Tisch neben den Stühlen.
F tippt in den PC, dass A da war.
F dreht sich mit einer Geschwindigkeit von zwei (Winkel-)Grad pro Minute wieder in die Richtung von A.
Der manisch-depressive Gesichtausdruck von F hätte auch den noch so Motivierten in die pure Bedeutungslosigkeit gezogen.
A wendet eine Meditationstechnik an und die Woge der Demotivierung prallte an ihm sang- und klanglos ab.
F : Also, ich habe auch nichts.
A : Die Firma, bei der ich mich beworben habe – also das Jobangebot von vor vier Wochen – , hat sich noch nicht gemeldet.
F : Hm, die Firma sucht aber immer noch Leute.
A : Ich habe telefonisch nachgehakt, aber nichts erreicht.
F : Die Firma wird wohl noch Bewerbungen sammeln und auswählen.
F unterstreicht ihre Worte mit einer Gestik, die auch nicht mal Faultiere aus ihrer Ruhe gebracht hätte.
A : Mal eine Frage … Wie soll ich jemals beweisen, dass ich mich bei der Firma beworben habe, wenn ich von ihr, wie bei vielen anderen auch, keine Rückantwort bekomme?
F : Kopieren Sie Ihre Bewerbung und zeigen Sie sie mir, das reicht.
A stutzt und denkt kurz nach.
A : Haben Sie nicht irgend etwas? Ich werde langsam wahnsinnig zu Hause. Ich weiß schon nicht mehr, was ich den ganzen Tag machen soll.
F schaut mit emotionslosem Gesicht – wie immer – in die Richtung von A und schüttelt den Kopf.
F : Ich habe nichts.
F tippt irgend etwas in den PC.
A verlagert das Gewicht von einem Fuss auf den anderen.
A : Kann ich eine Fortbildung machen? Viele Firmen suchen C#. Wenn ich mich in diesen Bereich fortbilden könnte…
F : Tut mir Leid. Wir haben kein Geld.
A bemerkt, wie seine Gehirnflüssigkeit zu kochen beginnt und atmet tief ein und aus.
Der Kochprozess stoppt daraufhin.
A : Es muss doch irgend etwas geben…
F : Wenn ich etwas hätte, würde ich Ihnen etwas geben.
A : Haben Sie eine Liste mit Internetadresse, wo man Jobs finden kann? Ich stöbere schon bei …
A zählt einige (viele) Firmen auf und macht dabei ein heroisches Gesicht.
F beschleunigt sehr träge die Bewegungen und klickt lahm im PC herum.
Der Drucker spuckt (widerwillig) vier DIN A4 Seiten aus.
F nimmt im Zeitlupentempo die Seiten aus dem Drucker, nachdem dieser seine Arbeit beendet hat, und klammert die Seiten im Schneckentempo zusammen.
Während F die Blätter A reicht, rezitiert A Rilkes Gedicht „In meinem wilden Herzen”.
A : Danke!
F : Gut. Einige Firmen sind nicht aktuell, aber probieren Sie es mal! Gibt es sonst noch etwas?
A : Nööö … Ich werde mir dann gleich die Web-Seiten anschauen und schauen, ob ich etwas finde.
F : Denken Sie daran, dass Sie sich in acht bis zehn Wochen wieder melden! Wenn Sie eine Stelle haben, sagen mir Bescheid!
A stutzt und verharrt einen Moment bewegungslos auf der Stelle, auf der er immer noch steht.
F muss es wie eine Ewigkeit vorgekommen sein.
A : Ähm, ja, natürlich. Bis dann … Tschüss.
F : Wiederseh’n.
A verlässt das Büro von F und schließt die Tür hinter sich.
„Vielen Dank für den Motivationsschub, den konnte ich jetzt wirklich gebrauchen.”
Dies spricht A natürlich nicht aus, sondern denkt dies nur, und taucht in einer Woge Zynismus ab.

Mit seiner Meinung, dass Arbeitslosengeld kein Dauerversicherungsinstrument sei, hat Peter Clever, Arbeitgebervertreter bei der Bundesarbeitsagentur und Vorsitzender deren Verwaltungsrates, einen neuen Vorschlag unterbreitet.
Es geht mal wieder um die Senkung der Lohnnebenkosten in den Unternehmen, die ja die ach so armen Unternehmen mit den Riesegewinnen nicht mehr aufbringen können …
Clever schlug einen von ihm genannten Karenzmonat vor, d.h. im Klartext, dass Menschen, die arbeitslos werden, im ersten Monat kein Arbeitslosengeld bekommen sollen.
Der Hintergrund ist laut Clever – dessen Name in keinem Zusammenhang zu seiner „Idee“ steht – die Herabsenkung des Beitragssatzes der Arbeitslosenversicherung auf vier Prozent.
Dadurch komme es zu einer höheren Entlastung bei den Lohnnebenkosten.
Ich schlage vor, dass das Arbeitslosengeld pauschal auf ein Prozent des Nettoeinkommens gesetzt wird, damit die Arbeitslosen zu Grabe gekrochen kommen und auch mit einem Lohn von einen Cent pro Stunde zufrieden sind.
Da fallen dann die Lohnnebenkosten nicht mehr ins Spiel.
Clever – nur der Name!

Bundespräsident Köhler hat in Richtung der Regierung eindringlich betont, dass die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit die wichtigste innenpolitische Aufgabe sei.
Die Arbeitslosigkeit müsse entschlossen und ehrgeizig bekämpft werden.
Er lobte, dass sich das Land in den letzten Jahren auf den richtigen Weg gemacht habe.
Es geht also auch anders.
Man muss nicht immer auf die Arbeitslosen herumhacken und ihnen vorwerfen, sie seien zu faul, um sich Arbeit zu suchen oder aufzunehmen.

Empfänger von Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II (sog. Hartz IV) kriegten den Mund nicht voll, meinten Sie, Herr Kurt Beck und Sie forderten, die beiden Gruppen auf, anständig zu sein und nicht immer alles zu nehmen, worauf sie Anspruch hätten. Schließlich koste dies Geld und das sei knapp.
So Ihr Haupttenor, Herr Beck!
- Verzichten Sie auf Ihre Freikarte bei der Bahn AG, die jeder Politiker bekommt?
- Verzichten Sie auf Bonusmeilen der von Ihnen genutzten Airline?
- Verzichten Sie darauf, mit dem Flugzeug zu fliegen, weil Sie wissen, dass man die gleiche Entfernung auch per Bahn kostengünstiger überbrücken kann?
- Verzichten Sie auf Ihren Chauffeur, der Geld kostet?
- Verzichten Sie auf Ihre Pensionszuschüsse, die ansteigen, je länger man Minister u.ä. ist?
- Verzichten Sie auf Entfernungspauschalen bzw. Kilometergeld, wenn Sie zu einer Sitzung anreisen?
- Verzichten Sie auf Sitzungsgelder, die Ihnen zustehen?
- Verzichten Sie darauf, Geschäftsessen von der Steuer abzusetzen?
Sie haben überall mit „Nein.” geantwortet, stimmt’s, Herr Beck?