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Personen mit sehr niedrigem Einkommen bzw. welche, die auf Almosen vom Staat in Form von Arbeitslosengeld, Sozialgeld, Wohnungsgeld und dergleichen angewiesen sind, können einen Antrag stellen, dass sie von Zuzahlungen im medizinischen Bereich – Praxisgebühr, Anteile an Krankenfahrten und Medikamenten, Krankenhausaufenthaltsanteile etc. befreit werden.
Sie müssen jedes Jahr bis zu einer bestimmten Höhe die Kosten erstmal aus eigener Tasche berappen und sind dann bis zum Ende des Jahres freigestellt. 

Wenn die Befreiung greift, man also endlich nichts mehr beisteuern muss, passiert plötzlich etwas Kurioses. 

Plötzlich leidet die Gesundheit, und man wird kränker. Jetzt kann man sich nämlich Krankheiten wieder leisten, denn der Arztbesuch kostet nichts mehr, die Medikamente auch nicht.

Schöne kranke Welt!

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