
Eine Kollegin hat wegen Fahrens mit Alkohol im Blut ihren Führerschein verloren. In der Regel wird der Führerschein beziehungsweise die Fahrerlaubnis nach anberaumten Zeit automatisch zurückgegeben oder wieder erteilt.
Die Kollegin, deren Vorname einfach Nadine sein soll, war vor ein paar Monaten auf einer Party. Dort flossen auch einige Liter Alkohol.
Der Hausherr, bei dem die Party stattfand, bat Nadine, sie möge ihr Auto ein klein Wenig weiter in die Hauseinfahrt hineinfahren. Es stand nämlich etwas auf dem Gehweg nahe dem Nachbargrundstück.
Leicht beschwipst tat sie dies und setzte den Wagen ein paar Meter um.
Dies rief die Polizei auf den Plan, die dies anscheinend von einiger Entfernung beobachtet hatte.
Nadine verlor die Fahrerlaubnis und musste ihren Führerschein direkt abgeben.
Im juristischen Jargon heißt es „Entzug der Fahrerlaubnis”, im Volksmund „Führerschein einbehalten”.
Nun ist es in der Regel so, dass man nach der Sperrzeit einen Brief von der Führerscheinstelle bekommt, in dem steht, dass man seinen Führerschein zurückbekäme beziehungsweise dass man die Fahrerlaubnis wieder erhalte.
Neuerdings ist es aber so, dass es einen Ermessensspielraum beim Landratsamt gibt.
Die Führerscheinstelle, die dem Landratsamt unterstellt ist, kann zum Beispiel zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis eine medizinisch-psychologische Untersuchung anordnen. Dies ist meistens notwenig, wenn jemand diese mehrmals verloren hat.
Nadine musste sich dem im Volksmund so genannten „Idiotentest” unterziehen, obwohl es ihr das erste Mal passiert war.
Nun fragt man sich, warum sie das musste.
Sie hatte sich sehr kooperativ den Polizisten gegenüber gezeigt und war ruhig geblieben.
Das hatten die Polizisten vermerkt.
Dies wurde ihr aber so ausgelegt, dass sie angeblich schon „Erfahrung” beim Fahren unter Alkoholeinfluss hätte und deswegen so ruhig geblieben wäre. Man ging anscheinend auch davon aus, dass sie die Polizisten täuschen wollte.
Man muss auf der Stelle den Führerschein abgeben. Das bedeutet de jure und de facto den Verlust der Fahrerlaubnis.
Dies wird etwas später durch Gerrichtsbeschluss bestätigt.
Die medizinsich-psychologische Untersuchtung kann sich etwas hinziehen, wenn man keinen zeitnahen Termin bekommt.
Das bedeutet aber, dass der Entzug der Fahrerlaubnis vom Tag des Erwischtwerdens bis zur Entscheidung über die MPU einschließlich Übermittlung, dass man den Führerschein an der Führerschienstelle abholen kann, dauert.
Bei der Kollegin waren es vier Wochen bis darüber geurteilt wurde. Die MPU verzögerte sich wegen Terminmangel nochmals um vier Wochen. Dass sie sich der MPU unterziehen musste, wurde von jemanden der Führerscheinstelle kurz vor Beendigung der Sperrfrist entschieden.
Sie war den Führerschein also acht Wochen länger los, als es eigentlich von Gesetzwegen vorgeschrieben war.
Nadine hat auch herausbekommen, wie die Polizisten Kenntnis erlangt hatten, dass sie das Auto umgesetzt hatte.
Ein Taxifahrer hatte dies gesehen und hatte der Polizei Bescheid gesagt, dass dort eine betrunkene Person Auto gefahren war. Er hatte der Polizei das Kennzeichen mitgeteilt. Diese musste dem Vorwurf nachgehen.






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