
Die ehemaligen Arbeitsämter – nun Arbeitsagenturen genannt, mit ihren Arbeitsgemeinschaften Sozialgesetzbuch Teil 2 (ARGE SGB II) – haben eine waaaaahrlich heilige Aufgabe – Menschen wieder in den sog. ersten Arbeitsmarkt zu integrieren.
Da ja nun durch die neue Namensgebung und durch das neue Logo der ARGE SGB II alles besser wird, gibt es uuuuunheilmlich viele arbeitsplatzschaffende Projekte.
Ein Projekt ist, dass sog. Langzeitarbeitslose unbedingt zu integrieren sind.
Das garantiert die Zumutbarkeitsregelung, die besagt, dass Langzeitarbeitslose jeden „zumutbaren” Job annehmen müssen.
Sehr wichtig, sichert sie doch in den Köpfen der Arbeitsvermittler – neuerdings Jobagenten genannt – Vollbeschäftigung.
Für die Jobagenten auf jeden Fall!
Ein zumutbarer Job ist in den Köpfen der Jobagenten z.B., dass ein hochqualifizierte Spezialisten Jobs mit Stundenlöhnem von sechs Euro annehmen müssen.
Begründung: Man kann sich aus der Beschäftigung heraus besser und erfolgreicher bewerben als aus der Arbeitslosigkeit heraus.
Einen guten Nebeneffekt hat es natürlich auch noch.
Geringfügig Beschäftigte verschwinden aus der Statistik und der Jobagent kann sich einen Vermittlungsbonus gutschreiben.
Wie sieht es eigentlich mit einem Vermittlungsmalus aus?
Das kann man den Jobagenten nicht antun.
So würden sie nie wieder aus der Versenkung auftauchen.


![Tatenorte [4]: Verborgene Wahrheiten fremd-eigensicht-400](https://www.syntronica.net/wp-content/bilder/fremd-eigensicht-400-150x150.jpg)



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