Gesellschaft u. Politik

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Geld in der Tasche - Rechte: http://www.pixelio.de

Ein Interessent (I) spricht den Personaldisponenten ℗ einer „Leihfirma” an.

I:Guten Tag!
P:Guten Tag!
I:Sind Sie auch im EDV-Bereich tätig?
P:Weniger, eigentlich im gewerblichem. Aber wir können uns mal herumhören. Vielleicht ergibt sich etwas für Sie.
I:Das hört sich gut an.
P:Haben Sie Erfahrung in dem EDV-Bereich?
I:Ich habe drei Jahre lang Fachinformatiker ausgebildet, und diese haben mit „sehr gut” abgeschlossen.
P:Dann kennen Sie sich also beim Programmieren aus.
I:Nicht nur das. Als leitender Ausbilder muss man nicht nur einige Programmiersprachen beherrschen, sondern sich auch mit Netzwerken auskennen, etwas kaufmännisches Grundwissen haben etc.
Ich habe aber auch Kaufleute im Office-Bereich ausgebildet. Ich bin Microsoft zetrifizierter Office-Specialist.
P:Das hört sich ja gut an. Wir finden bestimmt etwas, und mit Glück werden Sie dann auch übernommen.
I:Ist Ihr Unternehmen Tarifpartner?
P:Ja, das sind wir. Das zeichnet uns aus, das sind ja nicht viele.
I:Ich frage deswegen, weil ich Ihr Poster sehe, auf dem 4,89 Euro steht.
P:… Das ist der Grundlohn…
I:Laut Tarifvertrag der Zeitarbeitsunternehmen bekommt ein Ungelernter ohne Erfahrung einen Grundlohn von 7,21 Euro. Dies ist der Mindestlohn.
P:Daran sind wir aber nicht gebunden.
I:Sie sagten doch, Sie seien Tarifpartner.
P:… Ja, schon … Aber wir können selbst verhandeln, welchen Einstiegslohn wir zahlen.
I:Aaah jaaa … Ich habe gestern zufälligerweise in den Tarifvertrag geschaut, und habe gesehen, dass ich als Angestellter mit langjähriger Erfahrung einen Lohn von knapp 14 Euro verlangen könnte.
P:Wie gesagt, sind wir frei in der Festlegung des Einstiegslohn.
I:Sie nennen dies Einstiegslohn, was im Tarifvertrag aber Mindestlohn ist.
Ich könnte Ihnen mit 13 Euro entgegen kommen.
P:Das müssten wir von Fall zu Fall entscheiden, je nachdem, was die Firmen bezahlen. Wir wollen aber auch noch etwas verdienen.
I:Der Lohn richtet sich also nach dem, was der Entleiher bezahlt?
P:So ist es.
I:Ich habe fast zehn Jahre als Leiharbeiter gearbeitet, aber sowas ist mir noch nie passiert.
P:Wir bezahlen natürlich Durchschnittslohn.
I:Wie hoch wäre dieser in meinem Fall?
P:Im kaufmännischen Bereich etwa acht Euro.
I:Ich habe wie gesagt mehrjährige Erfahrung.
P:Deswegen kann ich Ihnen ja mit acht Euro entgegenkommen.

Das Gespräch wurde von dem Interessenten abgebrochen.

Verständlich!

Der Hofnarr erzählt

Die Spezialdemokraten wehren sich ja bekanntlich (noch?) gegen den sog. Bundes-Trojaner, weil dies ein eklatanter Einschnitt in die Privatsphäre darstellt.

Lutz Diwell, Justiz-Staatssekretär, macht Unterschiede zwischen laufender (Online-) Kommunikation und geronnener Kommunikation.
„Laufende Kommunikation” ist laut Diwell z.B. ein Gespräch mittels Internet-Telefonie.
„Geronnene Kommunikation” bezeichnet Diwell als das, was auf der Festplatte abgelegt wurde, z.B. E‑Mails.
Diwell meint, „laufende Kommunikation” solle von den Strafverfolgungsbehöderen gescannt, also belauscht, werden dürfen.
Genau heißt dies also, dass eine E‑Mail beim Verschicken von den gescannt werden darf, weil die E‑Mail ja „läuft”.
Ist die E‑Mail nun aber verschickt, darf sie nicht mehr gescannt werden, weil sie ja nicht mehr „läuft” – genauer gesagt die Kommunikation.

Wenn man nun weiter denkt …
Wenn nun ein Strafverfolger verpasst hat, eine von einem PC verschickte E‑Mail zu lesen, hat er erstmal keine Möglichkeit mehr, an diese heranzukommen.

Erstmal nicht mehr!

Aber!

Wenn der Empfänger der nicht mitgelesenen E‑Mail diese nun weiterverschickt, z.B. um jemanden von einem Vorhaben zu unterrichten, darf der Strafverfolger diese wieder lesen, aber nur solange, wie sie verschickt wird.

Ganz einfach also!

Übertragen in die „reale Welt” kann man sagen, dass ein Strafverfolger zwar ein Geständnis eines Verbrechers mitlesen darf, wenn dieser dies verfasst, aber nicht mehr, wenn der Verbrecher das Geständnis fertig gestellt hat, weil die Tinte ja dann geronnen, also getrocknet, ist.

Nachdenlich, Standpunkt

Die stellvertretende SPD-Vorsitzende Andrea Nahles und 25 andere Spezialdemokraten haben der „Vorratsdatenspeicherung” laut eigener Aussagen nur mit Bauchschmerzen zugestimmt.
In deren gemeinsamer Stellungnahme heißt es u.a., dass sie nur zugestimmt hätten, weil das „Gesetz” sowieso hochgradig verfassungsfeindlich sei und nicht durchkomme.

Sie kritisieren, dass die Privatsphäre nicht mehr geschützt sei und dass die informelle Selbstbestimmung nicht mehr gewährleistet sei.
Sie erheben ihr Wort auch gegen den Generalverdacht, der gegen jeden Bürger pauschal erhoben wird.
Sie meinen auch, dass es nicht nachvollziehbar sei, weswegen die Vorratsdaten von Abgeordneten nicht ausgewertet werden dürften.

Irgendwann beschreiben sie ihren Entschluss, doch für das neue „Gesetz” zu stimmen.
Es sei davon auszugehen, dass das Bundesverfassungsgericht möglicherweise verfassungswidrige Bestandteile für unwirksam erklären werde.

Wenn ein Haus brennt, kippt man natürlich noch Öl ins Feuer mit der Begründung: „Ich glaube nicht, dass es abbrennt.”

Tut es (schon) weh oder geht es noch (so gerade)?

Vorratsdatenspeicherung – Abstimmung – Tortendiagramm

Dafür: 69,85 %
Dagegen: 29,77 %
Keine eigene Meinung:  0,38 %

Gestern wurde das Ende des Fernmeldegeheimnis beschlossen.

Es ist aber klar, warum die Abgeordneten zu circa siebzig Prozent für diesen Einschnitt des Datenschutzes gestimmt haben.

Die Daten von Abgeordneten, Geistlichen und Strafverteidigern dürfen zukünftig grundsätzlich nicht ausgewertet werden.

Fernmeldegeheimnis zerrissen

Die „Vorratsdatenspeicherung” ist beschlossene Sache.

Da aber noch nicht alles abgedeckt ist, schlage ich vor, dass die Post zukünftig alle Adress- und Empfängerdaten von Briefen und Postkarten abschreibt und diese in eine Datenbank einspeist.

Es wäre bestimmt auch kein Problem, alle Haus- und Türschlösser auszutauschen. Die „Ermittlungsbehörden” bekommen dann einen Generalschlüssel und können dann mal vorbeischauen und z.B. prüfen, ob man keine kopierten CDs hat.

Eine effektive Maßnahme, auch um Arbeitslose von der Straße zu bekommen, wäre, dass Ein-Euro-Kräfte durch die Straßen Streife gehen, an Türen lauschen und natürlich aufschreiben, wer, wann, wie lange zu Hause war.

Auch Café-Besitzer sollen aufschreiben, wer sich wann und wie lange dort aufhält.

Es gäbe noch so viele „Sicherheitsmaßnahmen” …

Nehmende Hand Deutschlandflagge - some rights: Pixelio

Die Abgeordneten sind sich seltenerweise mal einig.
Für sie natürlich eins der wichtigsten Themen überhaupt.

Die Diätenerhöhung.

Sie wollen ihre Diäten von derzeit 7009 Euro auf das Niveau von Bundesrichtergehältern, was einer Erhöhung von circa 9,4 Prozent entspräche, heben.
Aber um ihren unverschämten Griff in die Staatskasse etwas zu maskieren, sollen die Diäten zweimal erhöht werden, um auf das neue Niveau zu kommen; in diesem Jahr um 4,5 Prozent und im nächsten Jahr um 4, 9 Prozent.

Es gibt zwei Varianten, dies zu berechnen.
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Männchen auf Euromünze - some rights: Pixelio

„Wir werden diesem Komplex im Herbst widmen”, sagten sie, die Politiker.
Gemeint war die Erhöhung der „Grundversorgung” des ALG II.

Nachdem die Preise der Lebenmittel vor kurzem erhöht wurden – und die Energiepreise dazu – wurde es für die Arbeitslosen, die ALG II empfangen, noch knapper als sonst.

Die Politiker sahen scheinbar Handlungbedarf.
Aber wie man es kennt, schoben sie die Entscheidung erstmal von sich.
Einige Politker sagten, man könne die „Grundversorgung” nicht an die Preissteigerung (nach oben) anpassen. Denn dann müsse es auch so sein, dass die „Grundversorgung” auch nach unten angepasst werden müsse, wenn Preise (nach unten) fielen.

Man kann auch die Storchenpopulation ins Verhältnis von Neugeborenen setzen und erhielt den Zusammenhang, dass die Anzahl der Störche sich kausal auf die Neugeborenen auswirke. Mehr Störche, mehr Kinder.
Wenn man es so sehen will!

Nun ist Herbst.

Die Politiker haben sich mit der Anpassung der Lebenshaltungskosten beschäftigt.
Sie fordern nämlich eine eklatante Diätenerhöhung. Schließlich hätten sie ja auch Mehrkosten.

So ist es, wie es immer ist.

Zuerst an sich denken, dann an das eigene Volk.

Standpunkt, Nachdenkliches

Gerade höre ich WDR 2 – fast wie immer, wenn ich mal gerade keine CD höre.

Die Spezialdemokraten haben sich seltsamerweise wieder zu arbeitnehmerfreundlicher und sozialer Politik „besonnen”, wobei ich glaube, dass dies nur eine populistische Propaganda ist.
Die Verlängerung der Bezugsdauer von ALG l ist eine der Konsequenzen.
Die CDU ist gegen eine „Aufweichung” des ALG l.
Ob die Sozis sich gegen ihren Koalitionspartner durchsetzen können bzw. wollen, ist fraglich.

Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos, hat nun einen Vorschlag vorgelegt, laut dem man sich eine längere Bezugsdauer von ALG l erkaufen können soll.
Arbeitnehmer solle es künftig möglich sein, freiwillig eine Arbeitslosen-Zusatz-Versicherung abzuschließen. Damit könne sich dann die Bezugdauer des ALG l verlängern.
Es sei dann möglich, dass „besserverdienende” Arbeitnehmer besser dastünden.

Was ist mit den Arbeitnehmern, die gerade auf das Existenzminimum kommen oder die sowenig verdienen, dass sie noch auf Staatsalmosen angewiesen sind?
Diese können keine Beiträge zur Arbeitslosen-Zusatz-Versicherung leisten.
Sie bekämen nur die Mindestbezugdauer angerechnet.

Sehr sozial!

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