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Die Abgeordneten sind sich seltenerweise mal einig.
Für sie natürlich eins der wichtigsten Themen überhaupt.

Die Diätenerhöhung.

Sie wollen ihre Diäten von derzeit 7009 Euro auf das Niveau von Bundesrichtergehältern, was einer Erhöhung von circa 9,4 Prozent entspräche, heben.
Aber um ihren unverschämten Griff in die Staatskasse etwas zu maskieren, sollen die Diäten zweimal erhöht werden, um auf das neue Niveau zu kommen; in diesem Jahr um 4,5 Prozent und im nächsten Jahr um 4, 9 Prozent.

Es gibt zwei Varianten, dies zu berechnen.

Variante 1:

Bei beiden Erhöhungen wird von 7009 Euro ausgegangen.
4,5 % von 7009 sind 315.
4,9 % von 7009 sind 343.
Zusammengerechnet bekäme ein Abgeordneter nun Diäten von 7658 Euro.

Variante 2:

Erstmal werden die 7009 Euro um 4,5 Prozent erhöht, dann der neue Betrag um 4,9.
4,5 % von 7009 sind 315, also 7315 Euro.
4,9 % von 7315 sind 358, also 7673 Euro.

Also eine Differenz von 15 Euro.
Man muss nicht lange darüber nachdenken, welche Variante die Abgeordneten anwenden.

Einem Arbeitslosen, der ALG II bekommt, werden pro Tag 3,81 Euro für Lebensmittel zugestanden.
Er muss also mit 15 Euro circa vier Tage auskommen.

One Response to Zweistufige Diätenerhöhung – Berechnungen

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