Wenn man im sozialen Onlinenetzwerk Facebook ein Bild einer Bratwurst veröffentlicht, also postet, widerspricht man den AGBs.

Es ist wieder die Zeit, in der man nicht mehr so oft aus dem Haus geht, weil das herbstliche Wetter nass und kühl ist. Vielen sitzen in der warmen Wohnung.
Die Generalionen X, Y und Z lümmeln sich sowieso in den Onlinenetzwerken herum, im Herbst und Winter allerdings mehr als sonst. Es werden, aus Langeweile heraus, mehr Beträge angeschaut.

Bei Facebook – und den dazugehörenden Netzwerken – ist es einem langweilig.

Zu dieser Zeit tauchen vermehrt die einen Kettenbrief ähnlichen Postings auf, die sich mit dem Facebook oder dem Facebook-Mutterkonzern „Meta” beschäftigen.
Generell ist Facebook „böse”.

  • „Nicht vergessen, morgen beginnt das neue Facebook …”
  • „Denkt dran, morgen beginnt die neue Facebook-Regel (neuer Name META), wo sie deine Fotos verwenden können …”
  • „Vergesst nicht, dass heute die Deadline ist, um den neuen Facebook-AGBs zu widersprechen …”

So beginnen die „Warnungen”, die mal wieder bei Facebook kursieren, und immer wird eingeladen, diese Postings zu kopieren und auf der eigenen Pinnwand zu posten. Es soll ja zum eigenen Guten sein, dass man dies macht, dabei sind diese „Warnungen” völlig aus der Luft gegriffen und so hanebüchen, dass einem beim bloßen Lesen schon auffallen müsste, dass es sich um Fake-News handelt.

Jeder dieser „Kettenbriefe” suggeriert, dass der Termin „morgen” oder „heute” ist.
Es kann passieren, dass jemand beim „Widerspruch”-Einlegen vergessen hat, das richtige Datum einzutragen und einfach „morgen” oder „heute” geschrieben hat. Allerdings fangen alle „Kettenbriefe” dieser Art damit an, dass die Deadline „heute” oder „morgen” sei
Damit ist gewährleistet, dass dieser Unfug im Prinzip immer gilt, auch noch in zehn Jahren beispielsweise.

„… Ich erteile Facebook und anderen mit Facebook verbundenen Einrichtungen nicht die Erlaubnis, meine Bilder, Informationen, Nachrichten oder Beiträge sowohl in der Vergangenheit als auch in der Zukunft zu verwenden … ”

Alleine schon diese Textpassage widerspricht sich.
”… in der Vergangenheit …” ist inhaltslos.
Das hieße, falls Facebook „in der Vergangenheit” etwas von einem User genommen und dies in irgendeiner Form „veröffentlicht” hätte, müsste Facebook dies wieder eigenständig oder automatisch, ohne Zutun und Handeln des Users, löschen.
Allerdings müsste man, rein rechtlich gesehen, zuerst Anzeige dagegen erstatten oder zumindest Facebook mitteilen, um welchen Beitrag es sich genau handelt. 

Oder ist mit „in der Vergangenheit” gemeint, dass Facebook keine „heutige” – von 2023 – Beiträge benutzen oder kopieren darf und sie mit einem Datum „in der Vergangenheit” – zum Beispiel den 1.1.2015 – posten darf?

Fragen über Fragen!

„… Facebook und anderen mit Facebook verbundenen Einrichtungen …”

Dies ist allgemein gehalten und soll wohl WhatsApp und Instagram meinen.
Wenn es möglich wäre, zu widersprechen, müsste man dies bei allen „Einrichtungen” explizit machen. 

Wenn man sich bei Facebook ein Online-Konto erstellt, akzeptiert man die AGB ( „Facebook-Regeln” ).
Diesen kann man dann nicht, wenn bei sich eingeloggt hat, widersprechen, denn das bedeutet, dass man diese doch nicht anerkennt. Also kann man kein Mitglied bei Facebook sein.
In den AGB steht nämlich auch, dass man sich mit ihnen einverstanden erklärt bei jedem Anmelde-Vorgang.

In der App muss man sich nur einmal einloggen.
Dies ist aber nur scheinbar so, dann wenn man die App schließt und wieder öffnet, loggt die App sich automatisch ein, weil sie sich die Daten – Kontoname und Kontopasswort – gemerkt hat.
Man bekommt davon nur nichts mit.
Auch jedes Mal, wenn ich die App benutze, erkenne ich die AGB an.

„Mit dieser Erklärung gebe ich Facebook Bescheid, dass es aufgrund dieses Profils und/oder seiner Inhalte streng verboten ist, offenzulegen, zu kopieren, zu verbreiten oder andere Maßnahmen gegen mich zu ergreifen.”

„… aufgrund dieses Profils und/oder seiner Inhalte …” solle es also strengstens verboten sein, Maßnahmen gegen einen zu ergreifen.
Das ist völliger Blödsinn.
Wenn jemand zu einer Straftat aufruft bei Facebook, kann Facebook den Beitrag löschen und die Person sperren oder ausschließen. Das darf Facebook aufgrund der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs), die man bei der Erstellung eines Online-Kontos anerkannt hat.
Falls ein richterlicher Beschluss vorläge, käme Facebook nicht um her, etwas von der Pinnwand an die Staatsanwaltschaft oder eine andere Ermittlungsbehörde weiterzuleiten.

„Die Verletzung der Privatsphäre kann gesetzlich bestraft werden”

Dies ergibt sich schon aus der DSGVO der EU. In den AGBs wird darauf explizit hingewiesen.

In diesem „Kettenbrief”, der hier nicht veröffentlicht wird, sind so viele, nicht nur juristische und logische, Widersprüche, dass jedem auffallen müsste, dass dieser null und nichtig ist.

Bei einer Änderung von AGBs, wie es vor knapp einem Dreivierteljahr bei vielen sozialen Onlinenetzen wegen der DSGVO und anderen EU-Gesetzen der Fall war, werden User mindestens 30 Tage vorher per E‑Mail unterrichtet, dass diese bevorstehen.
Wenn man nicht widerspricht, gelten die neuen AGBs dann ab dem Stichtag.
Ist man mit den neuen AGBs nicht einverstanden, steht es einem offen, seine Mitgliedschaft zu beenden beziehungsweise sein Online-Konto zu löschen,

Angenommen, jemand übertrete die innerörtliche Höchstgeschwindigkeit von 50 Kilometern pro Stunde und bekomme ein Bußgeld aufgebrummt.
Wenn man jetzt so denken würde, wie die Facebook-Widerspruch-Spezialisten, schriebe man zur Bußgeldstelle: „Hiermit widerspreche ich der StVO §3, Absatz 3, Ziffer 3. Damit brauche ich mich nicht an die Geschwindigkeit von 50 Kilometern pro Stunde innerorts zu halten. Ich widerspreche hiermit, dass die Bußgeldstelle in der Vergangenheit und Zukunft Maßnahmen gegen mich verhängt.“
Der vorgeschriebene innerörtliche Geschwindigkeit, die in StVO §3, Absatz 3, Ziffer 3 verbrieft ist, kann man nicht widersprechen. Man könnte theoretisch der ganzen Straßenverkehrsordnung widersprechen und einfach links fahren, anstatt auf der rechten Seite oder auf dem Bürgersteig, doch man muss das Bußgeld bezahlen, wenn man erwischt wird.
Die StVO ist ein Gesetz, das eingehalten werden muss.

Der obengenannte Gag mit der Bratwurst karikiert diese „Kettenbriefe” und treibt es ad absurdum.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kalender
September 2026
MDMDFSS
 123456
78910111213
14151617181920
21222324252627
282930 
Kategorien
Editorial

Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem Urheberrecht bzw. dem Copyright des explizit gezeichneten Autoren.

Beiträge und Materialien Dritter sind als solche gekennzeichnet.

Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung bedürfen der expliziten, schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Urhebers bzw. Erstellers und des Herausgebers.

Downloads und Kopien dieser Seite sowie Konvertieren in andere Darstellungen bzw. Darstellungsformen sind nicht gestattet.

Beachten : Haftung und Recht