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In den meisten Orten Deutschland gibt es billige Alternativen zum Taxi.

„Mitwagen mit Fahrer“ heißt dies offiziell, doch man nennt sie auch „Minicar“, „Citycar“, „Blitzauto“ usw.

Die „Mietwagen mit Fahrer“ tragen kein Taxischild, weil sie kein Taxi sind und auch rechtlich anders behandelt werden. Sie haben auch keine Standplätze, wie man sie von Taxis kennt. Ferner dürfen sie auch nicht dort stehen, parken und dergleichen. Ebenso ist die Busspur tabu.

Der rechtliche Unterschied ist, dass Taxis als öffentliche Verkehrsmittel gelten und „Mitwagen mit Fahrer“ nicht, was noch einige andere Dinge impliziert.

Taxis bekommen vom Landratsamt bzw. dem Straßenverkehrsamt die Preise für vorgeschrieben (Grundgebühr, Preis pro gefahrenem Kilometer etc.) und sind daran gebunden.

Da Unternehmen der Personenbeförderung, „Mietwagen mit Fahrer“ offiziell nennt privatwirtschaftlich organisiert sind, können sie deswegen die Preis selbst festlegen.
Diese Unternehmen müssen ihre Einnahmen im Gegensatz zu Taxis, die eine Quote von sieben Prozent haben, mit neunzehn Prozent versteuern.

Bei den Personenbeförderungsunternehmen ist auch die Logistik und Akquise vollkommen anders.
Sie dürfen nicht einfach Personen mitnehmen, die ihnen z. B. winken.
Die Personen, die mitfahren möchten, müssen die Zentrale des Unternehmens anrufen und ein Auto – einen „Mietwagen mit Fahrer“ – beordern. Der Fahrer bekommt danach von der Zentrale– per Funk, Telefon, über Datenübertragung etc. – den Auftrag, den Kunden an der vom Kunden genannten Adresse abzuholen, wobei der Name des Kunden vorher erfragt werden muss, bevor deser einsteigen darf.
Dies darf aber nicht nach dem Muster „Für wen sind Sie hier?“ oder „Wen holen Sie ab?“ vom Kunden erfragt werden, sondern der Fahrer muss den Kunden explizit fragen, wie dieser heißt und darf nur den mitnehmen, wessen Name zu seinem (aktuellen) Auftrag passt. Ansonsten darf der Kunde nicht mitfahren.
Dies ist der Hauptunterschied zum Taxi.

Wenn der Kunde nun am Ziel ist und der Auftrag abgeschlossen ist, i.d.R. nach dem Zahlen und dem Ausstieg des Fahrgasts, muss der „Mietwagen mit Fahrer“ wieder zur Zentrale zurückfahren, und zwar auf den direkten Weg ohne Umwege.
Falls kein Folgeauftrag vorliegt!

Wenn der Fahrer der Zentrale das Fahrziel mitteilt, kann diese ihm einen Folgeauftrag, der i.d.R. in der Nähe ist, geben. Dies kann aber auch nach dem abgeschlossenen Auftrag oder auf der Rückfahrt zur Zentrale geschehen.

Ohne einen Auftrag der Zentrale darf niemand mitgenommen werden.

„Mietwagen mit Fahrer“ können bis zu sechzig Prozent billiger sein als Taxis.

Beim „Mietwagen mit Fahrer“ gibt es im Gegensatz zum Taxi kein Taxameter, auf dem der aktuelle Preis abzulesen ist. Dort nennt man es Wegstreckenzähler. Der Preis errechnet sich strikt nach der zurückgelegten Strecke plus eine Grundgebühr. Beim Taxi läuft der Preis-Zähler, das Taxameter, beim Stillstand, z. B. an einer Ampel, weiter, beim „Mietwagen mit Fahrer“ nicht.

Zwei gleiche Strecken mit einem „Mietwagen mit Fahrer“ kosten immer das gleiche, egal ob man an einem Bahnübergang warten musste o.ä., was beim Taxi nicht der Fall sein muss.

Bei „Mietwagen mit Fahrer“ passieren stellenweise kuriose Dinge.
Da ja wie so eben gezeigt ein und die gleiche Fahrt immer das Gleiche kostet, gewöhnen sich die Stammgäste daran.

So kann es passieren, dass Fahrgäste sich beschweren beim Fahrer, wenn eine Fahrt – Toleranz bedingt – ein kleines Wenig mehr kostet.
Dabei bedenken sie allerdings nicht, dass der Preis bei einer Taxifahrt erstens einen höheren Tarif impliziert und zweitens bedingt durch das Weiterzählen beim Stand sehr „relativ“ ist, auch wenn sie unter fast gleichen Bedingungen stattfindet.

 

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