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In dem Artikel über Kostendruck bei Krankenfahren haben wir bereits berichtet, wie die Krankenkassen – allen voran die AOK – versuchen, Kosten bei Krankenfahrten beim jeweiligen Fuhrunternehmen – Taxi oder Personenbeförderung – zu drücken.
Durch eine Person, die einen schweren Schlaganfall erlitten hatte, und mehrmals in der Woche zur Ergo‑, – Logo und Physiotherapie fährt, wurden wir aufmerksam, wie die Patienten der o.g. Krankenkassen ihre Krankenfahrten machen.
Diese Person ist Mitglied bei der AOK und fährt mit dem gleichen Unternehmen wie vor dem 1.11.2011, als der neue Rahmenvertrag in Kraft trat.
Die Krankenkassen bezahlen weiterhin genehmigte Fahrten.
Dem Schlaganfallpatient wurden die Fahrten auch nach dem 1.11.2011 genehmigt.
Er ist nun in der Bringschuld, ein passendes Unternehmen auszusuchen, das ihn fährt und das auch gleichzeitig noch den Rahmenvertrag unterzeichnet haben sollte.
Sollte, wohlgemerkt!
Die Krankenkassen bezahlen auch Fahrten, die z.B. vom Arzt oder Krankenhaus angeordnet wurden.
Bei Krankenfahrten zur stationären Behandlung im Krankenhaus oder nach der Entlassung aus dem Krankenhaus stellt dies in der Regel kein Problem dar, denn die Krankenkassen übernehmen diese Fahrten.
Bei Fahrten zum Arzt oder vom Arzt nach Hause, auch wenn sie vom Arzt angeordnet wurden, verhält es sich anders.
Wenn keine explizite Genehmigung der Krankenkasse vorliegt, muss der Patient bzw. Krankenkassenmitglied erstmal in Vorkasse gehen und kann die Quittung bei der Krankenkasse einreichen.
Dies ist so ähnlich, als wenn man eine genhemigte Fahrt, diese aber erst in Vorkasse gehen bar bezahlt und dann bei der Krankenkasse einreicht.
Dies macht o.g. Schlaganfallpatient.
Seine Fahrten sind genehmigt, und die Kassen müssen sie übernehmen. Er geht erstmal in Vorkasse und lässt sich zu jeder Fahrt eine Quittung geben, die er dann (gesammelt) bei der Krankenkasse einreicht, die diese genehmigten Fahrten bezahlen muss, möglicherweise bis zu einem festgelegten Höchstbetrag.
Wir forschten nach und bekamen während unserer weiteren Recherchen heraus, dass dies kein Einzelfall ist.
Der Knackpunkt ist, dass die o.g. Krankenkassen – auch aufgrund freier Wahl des Fuhrunternehmens durch die Mitglieder – (momentan) keine Chance haben, im Nachhinein genehmigte Fahrten zu revidieren, weil sie nicht mit einem Unternehmen getätigt wurden, das den Rahmenvertrag unterzeichnet hat.
Wir bleiben an dem Thema dran.






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