Die Drei

In einer bekannten Buchhandlung in Stuttgart sind wir gerngesehene Kunden.

Wir waren auch dort schon auf Autorenlesungen.
Da vor kurzem eine Lesung eines Krimi-Autors dort stattfand, fragten wir, als wir die Eintrittskarten buchen wollten, ob wir Carla mitnehmen dürften.
Die Verkäuferin, die uns kannte, bejahte dies und sah ebenso wie ihre Kollegin, die neben ihr stand, kein Problem.
Carla verhält sich immer sehr ruhig und legt sich, während wir Bücher anschauen, hin und döst etwas.
Die Verkäuferin verwies uns aber vorsichtshalber auf eine Frau aus der Verwaltung.

Wir versuchten diese, ans Telefon zu bekommen. Dies klappte aber nicht.
Obwohl wir auf dem Anrufbeantworter sprachen und ein Rückruf versprochen wurde, tat sich nichts.
Irgendwann erreichten wir die Frau dann doch.

Sie hörte sich gerne an, dass wir begeistert von den Lesungen waren, doch in dem Moment, in dem wir Carla erwähnten, wollte sie nicht mehr zuhören und unterbrach uns barsch mit: „Nein, der Hund darf nicht herein.”
Wir hakten nach, erzählten von Carla und auch, dass wir sehr häufig dort einkaufen, doch man unterbrach uns und es blieb beim unreflektierten „Nein!”.

So schrieben wir dem Geschäftsleiter der Buchhandlung am 27.04.2009, doch eine Antwort erhielten wir nicht.
Deswegen veröffentlichen wir unseren Brief hier etwas weiter unten.

Für uns steht fest, dass wir bei dieser Buchhandlung nichts mehr kaufen und dass wir auch keine diesbezüglichen Berichte von Lesungen oder Ankündigungen dergleichen mehr hier veröffentlichen.

Am Samstag, den 2.5.2009, hielten wir uns wieder mit Carla in Stuttgart auf.
Wir kamen zufällig an der Buchhandlung vorbei. Dort war ein „Gewinnspiel” zugange.
„Intelligente Fragen wie

„Im Jahre 47, also 1947, wurde eine Schriftstellergruppe gegründet.
Wie hieß sie?

  • Gruppe 2000
  • Gruppe 47
  • Gruppe 30
  • Gruppe 68″

wurden dort gestellt.
Auf diesem Niveau – Fragen, die die Antwort schon enthielten – ging es weiter.
Der „Entertainer” machte flache Witze, wie: „Ja, die Gruppe 47 erfand auch ein Deo – 4711.”, über die jedoch niemand lachen wollte.
Irgendwann lud er uns ein, an dem Gewinnspiel teilzunehmen.
„Das geht nicht, weil unser Hund nicht mit hinein darf”, sagten wir.
Er interventierte, dass ja einer von uns hereinkommen könnte.
Wir würden auch ein „Hundebuch” gewinnen.

Witz komm’ raus, du bist umzingelt!

Wir widersprachen, dass wir dies nicht täten, denn wenn einer von uns eine persona non grata sei, seien wir alle eine.
Einige Passanten wurden hellhörig.
Der „Entertainer” schwenkte plötzlich um und ignorierte uns.

Der Brief an die Buchhandlung.
(markante Stellen verschleiert)

XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX

70173 Stuttgart

Beschwerde bezüglich Lesungen in Ihrem Hause

Sehr geehrter Dr.XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX

wir möchten unseren Unmut darüber kundtun, dass wir an Lesungen unter Mitwirkung der XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX  XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX – aus uns nicht nachvollziehbaren Gründen – nicht teilnehmen dürfen.

Als längjährige Besucher von Lesungen größtenteils im Krimi-Jargon in allen Teilen Deutschlands (XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX Buchhandlungen, XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX, in diversen Lokationen) u.a. im Rahmen von „Mord am Hellweg”, „Hamburger Krimifestival” sowie diverser Criminalen und Tatort-Wanderungen war es nie ein Problem unsere äußerst ruhige und brave Hündin Carla mit dorthin zu nehmen.

Nach wiederholter telefonischer Kontaktaufnahmen mit Ihrer Werbeabteilung, die wir mehrmals um Rückruf baten, ist dies nicht erfolgt.
Als wir dann endlich nach Tagen die zuständige Mitarbeiterin erreicht hatten, wurde uns, ohne uns ausreden zu lassen, verboten, unsere sehr gut erzogene Hündin zur Lesung von XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX mitzunehmen.
Nach mehrmaligen Versuchen Ihrer Mitarbeiterin zu erklären, dass dies bei anderen – wie bereits oben erwähnt – Buchhandlungen kein Problem war, blieb es beim sturen Verbot.

Daraus werden wir die Konsenquenz ziehen, uns nicht weiter zum gerngesehenen Kundenstamm Ihres Buchhauses gehörig zu fühlen.

Wir möchten Sie ferner darauf hinweisen, Ihre Werbeabteilung vor zwei Wochen darauf hingewiesen zu haben, oben genannte Lesung auf unserer Internetseite kostenlos zu bewerben.
Auch dies wurde ohne die Nennung eines Grundes abgelehnt.

Im Gegensatz war das bei konkurrierenden Geschäften wie z.B.XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX, XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX, XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX , XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX etc. kein Problem.

Über eine diesbezügliche persönliche Stellungnahme Ihrerseits würden wir uns freuen.

Mit freundlichen Grüßen aus Böblingen

1 Responses to Ablehnung von Carla bei Lesungen

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