Standpunkt
Standpunkte, Kommentare, Meinungen

In einer sog. Job-Plus-Maßnahme befinden sich Leute unterschiedlichster Couleur – unterschiedliche Religionen, unterschiedliche Kulturen, unterschiedliche Berufe, unterschiedliche Schulbildungen etc.
In dem buntgewürfelten Haufen werden nun verschiedene Tests geschrieben. Diese Tests sind u.a. ein Test zur Geschichte und Gegenwart Deutschlands, mathematische Tests, Logiktests, Deutschtest wie die Nennung von Gegensätzen und Ähnlichkeiten zu Begrifflichkeiten, ein Diktat etc.
Bei der Bekanntgabe von Auswertung der Tests kommt es zu Eklats. Diese rühren daher, dass zum großen Teil diejenigen schlecht abschneiden, die nicht in Deutschland aufgewachsen sind und deren Sprachkompetenz nicht so hoch ist wie bei in Deutschland Aufgewachsenen.
Manche Fachbegriffe sind für diesen Personenkreis Bücher mit sieben Siegeln.
Man muss aber auch bedenken, dass nicht mal in Deutschland Aufgewachsene bedingt durch die Schulbildung alle Fremdwörter und Fachwörter kennen.
Ein Handwerker kennt nicht solche Fachtermini wie ein Akademiker. Dies ist auch nicht nötig.
Die schlechten Bewertungen der Tests schlagen bei denen meistens zu Buche, die keine hohe Sprachkompetenz besitzen. Dies ist aber nichts Schlimmes, sondern zeigt, dass in verschiedenen „Kreisen” verschiedene „Sprachwelten” herrschen, was sogar innerhalb der gleichen Schicht variieren kann.
Wenn nun eine Lehrperson, die die Tests durchführen lässt, bei berechtigten Beschwerden auf ein hohes Ross steigt und lapidar meint, man könne sich ja wohl nicht beschweren, weil man schließlich auch in Deutschland in die Schule gegangen sei und hätte aufpassen sollen, ist es an der Zeit, zu hinterfragen, welche Sinnhaftigkeit hinter den Tests steckt.
Bei homogenen Gruppen werden Tests wohl meistens homogen ausfallen, bei heterogenen heterogen.
Warum muss man sich als Lehrpersonen bei heterogenen Gruppen beschweren, dass Deutschtests bei manchen Personen schlecht ausfallen, da man ja in der eigenen Welt die These vertritt, die Gruppenmitglieder hätten in der Schule ja aufpassen können?
Ist es Arroganz?

Google Mail : „Ihre Mailbox ist spamfrei”
Es ist schon zynisch, wenn Google Mail behauptet, dass eine Mailbox spamfrei ist.
Vor einigen Monaten habe ich bei Google Mail eine E‑Mail eingerichtet.
Diese habe ich nicht weitergegeben und auch nicht irgendwo gepostet.
Wenn ich mal eine Woche oder länger keine Mails bei Google Mail anschaue, sehe ich den Spamzähler auf einen sehr hohen Wert stehen (pro Woche 40 bis 50 neue Spam-Mails).
Ob Google („eigene”) E‑Mail-Adressen verkauft sei mal dahingestellt…
Wenn man dann die ganzen nervenden Spam-Mails gelöscht hat, kommt eine zynische Meldung von Goggle „Ihre Mailbox ist spamfrei.”
Gag oder Zynik?

In Zeiten der Vorbereitung auf Vollbeschäftigung in unserem deutschen Lande lassen sich die Arbeitsagenturen und die „Arbeitsgemeinschaften Sozialgesetzbuch Teil II” (ARGE SGB II) tolle Reintegrationsmaßnahmen für Arbeitslose – politisch korrekt „Arbeitssuchende” – einfallen.
So gibt es die Ein-Euro-Jobs, die neuerdings – politisch korrekt – „Brückenjobs” heißen. „Brückenjobs” deshalb, weil man über eine Brücke Connections zu potenziellen Arbeitgebern aufbauen kann. Tolle Sache, wenn es so wäre!
Die meisten „Brückenjobber” werden pro forma beschäftigt, damit sie aus der Arbeitslosenstatistik – oder hieß sie „Arbeitssuchendenstatistik”? – herausfallen. Von der Sinnhaftigkeit und Vermittlungsquote solcher „Brückenjob” soll mal abgesehen werden, da sie gegen null laufen.
Es sollte aber auch dabei gesagt werden, dass es manchmal besser ist, für einen Euro pro Stunde einen „Brückenjob” zu machen als frustriert und gelangweilt zu Hause herumzusitzen.
Die neuste Maßnahme der Arbeitsagenturen und ARGEn ist „Job Plus”.
Darauf haben nur sog. Hartz-IV-Empfänger Anrecht, die schon ein Vierteljahr lang einen „Brückenjob” gemacht haben.
Und man wird in „Job Plus” förmlich hineinbugsiert … ob man will oder nicht.
„Job Plus” beginnt mit einem simplen Bewerbungstraining und geht dann über in die Lebensplanung der Probanden. Dann ist natürlich „Profiling” angesagt. Im Anschluss daran kommt die Praktikumsphase. Die Akquise dafür machen die Probanden natürlich selber.
Es wäre ja auch zu viel verlangt von den Maßnahmenträgern, den Probanden auch noch adäquate Praktikumsstellen zu besorgen.
Man setzt natürlich noch einen darauf, denn einmal pro Woche müssen die Probanden, die nun Praktikanten heißen, beim Maßnahmenträger melden, um in der Gruppe – „Anonyme Arbeitssuchende” ? – zu berichten, wie es läuft und ob der Betrieb, in dem das Praktikum vollzogen wird auch zufrieden ist.
Man sollte mal fragen, wie hoch die Vermittlungsquote solcher Maßnahmen ist.
Ist sie höher als die Produktivität der Vermittlung durch die Arbeitsvermittler – politisch korrekt „Jobagenten” ?
Das auf jeden Fall, denn auf null kommt jeder!

Kostenpflichtige Abmahnungen gegen private Homepages?
Seit Jahren bekommen unbedarfte kleine Webmaster und Homepagebesitzer aus heiterem Himmel Abmahnungen mit Gebühren von über 500 Euro bis zu (in Einzelfällen) 10 000 Euro.
Die Tendenz ist steigend!
Wie ist das überhaupt möglich?
- Jeder der etwas im Internet veröffentlicht, also jede Webseite (den Ausdruck „privat” gibt es im Internetrecht überhaupt nicht), unterliegt automatisch dem Wettbewerbsrecht – und dem neuen Urheberrecht sowieso.
- An jedem schöpferischen Produkt – Foto, Grafik, Soundatei Text, Zitat etc. – besteht ein Urheberrecht. Es gibt im deutschen Recht kein „Public Domain”. Jeder der mehr als seinen persönlichen Lebenslauf und Privatfotos veröffentlicht, liefert sich automatisch der Willkür von Rechteinhabern und deren (selbsternannten) Vertretern aus.
- Das deutsche Recht erlaubt es, dem Abgemahnten Anwaltsgebühren in Rechnung zu stellen. So kommen mit einem einzigen Verwarnbrief erhebliche Gebühren von 500 Euro aufwärts zustande!
Was kann man tun?
Seit Jahrzehnten schon wird die deutsche Politik und Gesetzgebung im wesentlichen durch Interessenverbände und Lobbies bestimmt.
Privatpersonen und kleine Unternehmen haben keine Lobbies.
So wundert es wenig, dass sich im Laufe der Jahre im Internet eine Gesetzgebung etablieren konnte, die Interessen und Schutzbedürfniss von Privatpersonen mit Füßen tritt.
Es gilt jetzt
- ein Problembewußtsein zu schaffen, zu informieren und auf Missstände hinzuweisen. Und zwar nicht in einem Internet-Magazin auf Seite XYZ, sondern in der großen Öffentlichkeit.
- Ein Gefühl der Solidarität unter den Webmastern herzustellen. Eine Lobby der kleinen nicht- und semiprofessionellen Webseiten, denn noch sind wir in der Mehrheit.
WIR sind das Internet!
Besucht Rettet-das-Internet.de und tragt Euch in die Liste ein!

Man hat sich gefeiert
Nach Gesprächen mit Bekannten wurde bekannt, was auf der Einweihungsfeier des Museums „Physik zum Anfassen” geschehen war.
Einen kalten Schauer spürte man schon.
Der Vorsitzende des (Förder-)Vereins und ein Professor der Fachhochschule Südwestfalen legten sich mächtig ins Zeug, um die reife Leistung – die Restauration der Ausstellungshallen – zu feiern.
Kein Wort über die unermüdlichen Arbeiten der Maler und ähnlicher (ehrenamtlicher) Personen, die sich abrackerten, um den verfallenen Räumen neuen Glanz zu schenken.
Hauptsache war, den Politiker zu danken, die örtliche Presse zu nennen, sich bei den Sponsoren zu bedanken und die eigene (???) Arbeit in den Vordergrund zu stellen.
Und die Intention des Museums erstmal!
Jugendliche – Pseudonym für die bildungsresistente PISA-Generation – hätten kein Interesse mehr an Technik, beschrieb der Vorsitzende des (Förder-)Vereins die Lage und legte dann dar, dass die Jugendlichen durch dieses Museum, dem „naturkundlichen Spielwerk”, wieder Interesse an Technik und Naturwissenschaften vermitteln würde. Fragt sich nur, wie dies geschehen soll.
Die Exponate sind nicht wirklich der Hit.
Der Eintrittpreis auch nicht!
Die selbst ernannten Museumspädagogen lobten sich, dass es staubte und flogen mit ihrer „Bildungsinitiative” gen Himmel.
Man sollte allerdings daran denken, dass Ikarus auch sehr hoch geflogen war und abstürzte, weil die mit Wachs befestigten Federn der Flügel der Sonne zu nah kamen und ausfielen.

Physik zum Anfassen – etwas vergessen
Endlich ist es soweit!
In einer Nachbarstadt wird ein neues Museum – Physik zum Anfassen – eröffnet.
Dies wird am 05.11.2006 mit einem „Tag der offenen Tür” geschehen.
Heute – am 03.11.2006 – findet um 19.30 Uhr die Einweihungsfeier statt.
„Physik zum Anfassen” – auch unter „Bauhof der Sinne” bekannt – ist ein Museum, in dem Schüler Physik mit den Sinnen begreifen können und das im wahrsten Sinne des Wortes!
Die Exponate, die dort ausgestellt werden, laden nicht nur zur Staunen, sondern zum Spielen und Experimentieren ein.
Knapp vier Monate lang wurde eine Produktionshalle aus den 1960er-Jahren mit Hilfe ehrenamtlicher Helfer und vier 1-€-Jobber entrümpelt und restauriert.
Die „Bruchbude” wurde ansehnlich gestaltet und das Museum erstrahlt nun in angenehmen Look.
Heute – am 03.11.2006 – findet ab 19.30 Uhr die Einweihungsfeier statt.
Geladen sind der (Förder-)Verein und natürlich die Sponsoren sowie die Kooperationspartner, denn das Museum wurde durch Spenden finanziert.
Die 1-€-Jobber wurden unentgeltlich von einem Partner zur Verfügung gestellt.
In der Liste der knapp einhundertundneunzig geladenen Gäste fehlt eine Gruppe:
Die der 1-€-Jobber.
Diejenigen, die für einen Hungerlohn (z.T. körperlich schwere) Restaurationsarbeiten durchgeführt haben, bekamen einen sehr leisen, kaum hörbaren hingehusteten Dank im schnellen Vorübergehen zu gehaucht und haben damit ihre Schuldigkeit getan.
Der Vorsitzende des (Förder-)Vereins, der sich immer souverän gegeben hatte, zeigte heute sein wahres Gesicht. Er ist auch nicht besser als andere Bürger der sog. „High Society”.
In der Feierstunde feiert man sich und seine Ideen kaltschnäuzig selbst und denkt bei Sekt und Kaviar nicht mehr an die, die die „Drecksarbeit” gemacht haben.
Die 1-€-Jobber, von denen welche freiwillig Überstunden geleistet haben, damit das Museum termingerecht fertig wurde, sind also nichts wert für die sich selbst feiernden Personen, die von sich stets jovial sagen, dass sie sehr sozial eingestellt sind.
Am „Tag der offenen Tür”, an dem die Sponsoren nicht anwesend sind, wird wieder soziales Engagement geheuchelt.

Die ehemaligen Arbeitsämter – nun Arbeitsagenturen genannt, mit ihren Arbeitsgemeinschaften Sozialgesetzbuch Teil 2 (ARGE SGB II) – haben eine waaaaahrlich heilige Aufgabe – Menschen wieder in den sog. ersten Arbeitsmarkt zu integrieren.
Da ja nun durch die neue Namensgebung und durch das neue Logo der ARGE SGB II alles besser wird, gibt es uuuuunheilmlich viele arbeitsplatzschaffende Projekte.
Ein Projekt ist, dass sog. Langzeitarbeitslose unbedingt zu integrieren sind.
Das garantiert die Zumutbarkeitsregelung, die besagt, dass Langzeitarbeitslose jeden „zumutbaren” Job annehmen müssen.
Sehr wichtig, sichert sie doch in den Köpfen der Arbeitsvermittler – neuerdings Jobagenten genannt – Vollbeschäftigung.
Für die Jobagenten auf jeden Fall!
Ein zumutbarer Job ist in den Köpfen der Jobagenten z.B., dass ein hochqualifizierte Spezialisten Jobs mit Stundenlöhnem von sechs Euro annehmen müssen.
Begründung: Man kann sich aus der Beschäftigung heraus besser und erfolgreicher bewerben als aus der Arbeitslosigkeit heraus.
Einen guten Nebeneffekt hat es natürlich auch noch.
Geringfügig Beschäftigte verschwinden aus der Statistik und der Jobagent kann sich einen Vermittlungsbonus gutschreiben.
Wie sieht es eigentlich mit einem Vermittlungsmalus aus?
Das kann man den Jobagenten nicht antun.
So würden sie nie wieder aus der Versenkung auftauchen.

Wie unter „Unmenschliches bei 1-€-Jobs” berichtet, beschäftigt eine gemeinnützige Einrichtung – und das wird kein Einzelfall sein – sog. 1-€-Jobber, leistet aber keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, bei Urlaub oder bei Feiertagen. Dies wird von der Arbeitsagentur bzw. die sog. Arbeitsgemeinschaften SGB II (ARGE) mittragen.
Da einige Personen nicht glauben wollten, dass die oben erhobenen Behauptungen wahr sind, wurde bei der gemeinnützigen Einrichtung nachgehakt.
Es ist wahr, dass die 1-€-Jobber keine Lohnfortzahlung bekommen.
Das Argument ist, dass es zu viele 1-€-Jobber gäbe, die „krank feierten” und während dieser Zeit Geld bekämen.
Wenn man nun dazu sagt, dass die gemeinnützige Einrichtung von der „Kirche” getragen wird, ergeben sich Fragestellungen und Mutmaßungen.
Man denke einige Jahre zurück, als die Hartz-Reformen eingeführt wurden.
Die Kirchen und deren Einrichtungen gehörten zu den größten Gegnern dieser unmenschlichen Reformen. Sie kritisieren sie weiterhin.
Man gehe in der Vergangenheit noch weiter zurück!
Es wurde von der Industrie und der Regierung vorgeschlagen, die Lohnfortzahlung zu kürzen, damit der Krankenstand niedriger werden könne. Angeblich würde ja weniger „krank gefeiert”, wenn man auf Geld verzichten müsse.
Dieses Argument wird auch immer wieder bei den Hartz-Reformen gebraucht, besonders bei Hartz-IV.
Haupttenor : „Wenn die Arbeitslosen noch weniger Geld bekommen, suchen sie sich automatisch Arbeit.”
Die Arbeitslosen werden als arbeitsfaules Pack, das sich auf Kosten der Allgemeinheit bereichert und sich einen schönen Tag von Arbeitslosengeld (I oder II) macht, pauschaliert. Nur passt diese Behauptung nicht.
Was haben die Hartz-Reformen gebracht? Nichts! Die Arbeitslosen- und Beschäftigten-Statistiken, auf mehrere Jahre betrachtet – vor und nach den Hartz-Reformen – zeigen keinen Unterschied.
Kommen wir wieder zur gemeinnützigen Einrichtung zurück!
Und hier zeigt „die Kirche” ihr wahres Gesicht.
Einerseits wettert sie gegen die Hartz-Reformen und gegen die Repressalien, anderseits bläst sie ins Horn der Unternehmen, die im Prinzip immer zu wenig verdienen.
Wie passt es zusammen, wenn man sagt, Druck und Geldkürzungen seien unmenschlich und brächten keinen einzigen Menschen mehr in Arbeit, und dann leistet man keine Lohnfortzahlung, weil man nicht faule Leute unterstützen könne?
Gar nicht!
Die Kirche kriegt das aber hin, indem sie vordergründig Humanität heuchelt und hintergründig die Praktiken in den eigenen Reihen absegnet, die sie gerade noch (nach außen hin) verurteilt hat.

Empfänger von Arbeitslosengeld II bzw. Sozialhilfe – auch als „Hartz-IV” bekannt – werden bei manchen gemeinnützigen Einrichtungen über den Tisch gezogen.
Dies gilt besonders bei Urlaub und Krankheitstagen.
So bei einer gemeinnützigen Einrichtung in der Nähe passiert.
Und dies ist bestimmt kein Einzelfall.
Das, was zum Himmel stinkt, ist, dass die Arbeitsagenturen bzw. die sog. Arbeitsgemeinschaften Sozialgesetzbuch Teil 2 (ARGE SGB II) dies mittragen.
Bei der gemeinnützigen Einrichtung werden im großen Stil insbesondere „Hartz-IV”-Empfänger beschäftigt.
In einer Abteilung sind Mitarbeiter für das Verladen von großen Gegenständen – u.a. Elektrogeräte und Möbel – zuständig.
Eine Person hatte sich verhoben – ein Arbeitsunfall also – und ist nach Feierabend zum Arzt gegangen, weil sie kaum noch laufen konnte. Der Arzt diagnostizierte, dass eine der Bandscheiben im Lendenwirbelbereich auf den Ischiasnerv drückte und leitete Sofortmaßnahmen wie Elektrostimulanz, Vibrationssmassage u.ä. ein.
Der Mitarbeiter musste trotzalledem einige Tage zu Hause bleiben, damit sich seine Wirbelsäule erholen konnte. Er war arbeitsunfähig.
Eine Bescheinigung lag der gemeinnützigen Einrichtung vor.
Als er nun den sog. Mehraufwand – der „Lohn” aus dem 1-€-Job – auf sein Konto gutgeschrieben bekam, staunte er nicht schlecht, dass dies sehr wenig war.
Er fragte freundlich in der Lohnbuchhaltung der gemeinnützigen Einrichtung nach und bekam Folgendes zu hören.
Es sei klar, dass er so wenig überwiesen bekommen habe, weil er ja einige Fehltage im Abrechnungszeitraum gehabt habe.
Es stellte sich heraus, dass die Tage, an denen der Mitarbeiter krank bzw. arbeitsunfähig war, nicht mitberechnet wurden. Auch Feiertage wurden nicht vergütet, ebensowenig wie Urlaubstage.
Die Lohnbuchhaltung blieb stur und ließ sich auf keine Diskussion ein.
Der Mitarbeiter fragte bei seinem Arbeitsberater bei der ARGE SGB II nach und ihm wurde bestätigt, dass diese Konditionen rechtens seien. Ein 1-€-Job ist laut ARGE SGB II kein regulärer Job und dies impliziert, dass es keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und auch nicht im Urlaub gebe. Punkt!
Der Mitarbeiter fragte nochmals freundlich bei der Lohnbuchhaltung der gemeinnützigen Einrichtung nach und bekam eine pauschalisierende Antwort.
Es sei klar, dass man keine Lohnfortzahlung bekomme, denn es könne nicht sein, dass manche Personen, die den 1-€-Job als Zwangsmaßnahme der ARGE SGB II annehmen müssten, „krank feierten” und so auch noch Anrecht auf Lohn hätten.
Der betroffene Mitarbeiter konnte nur noch dem Kopf schütteln und ging leicht verwirrt und enttäuscht wieder an seine Arbeit.
Man fragt sich zu Recht, was hier geschehen ist.
Die 1-€-Job-Regelung hebelt hier eindeutig das Arbeitsrecht aus.
Weil ein 1-€-Job per definitionem kein regulärer Job ist, trifft hier also das Arbeitsrecht nicht zu. Punkt!
Ein Mitarbeiter verdient in der Stunde 1.20 €. Dies ist für eine Arbeit, auch wenn es ein sog. Brückenjob – so heißen 1-€-Jobs offiziell – ist, kaum erwähnenswert.
Am Tag verdient man also neun Euro und sechzig Cent, was für eine schwere Acht-Stunden-Schicht sehr wenig ist.
Die gemeinnützige Einrichtung bekommt von der ARGE SGB II bzw. von der Arbeitsagentur den Mehraufwand überwiesen und überweist diese umgehend an die 1-€-Jobberinen und ‑Jobber.
Der gemeinnützigen Einrichtung entstehen mal abgesehen von den Gebühren bei der Buchung und dem „Gehalt des Buchhalters” keine Kosten.
Da klingt es nicht nur, sondern ist es auch, menschenverachtend, wenn ein Mitarbeiter im Monat knapp 180 Euro für eine schwere Arbeit als Mehraufwand überwiesen bekommt, und ihm im Falle einer Arbeitsunfähigkeit dieser Hungerlohn aus Definitionsgründen – im Sozialgesetzbuch Teil II (SGB II) nachzulesen – vorenthalten wird.
Sprechen wir von Deutschland, dem Sozialstaat?
Von Deutschland – ja!
Denk ich an Deutschland in der Nacht,
dann bin ich um den Schlaf gebracht.
Seit dem 05.09.2006 besuche ich bei der VHS einen Spanisch-Kurs.
Neben Englisch, Fraänzösisch und Russisch sowie etwas Italienisch (eigentlich Italienisch mit sizilianischem Dialekt) wollte ich schon seit Langem Spanisch lernen.
Ich wurde inspiriert und schaute, wann ein Spanisch-Anfänger-Kurs angeboten wurde und dann meldete ich mich bei der VHS an.
Wir hatten schon einige Male Unterricht und ich habe bemerkt, dass die spanische Grammatik sowie Konjugation sehr ähnlich zu der französischen ist.
So komme ich sehr gut voran.
Die Aussprache variert etwas zur französichen Sprache, doch an die „Hauch-Laute” kann man sich gewöhnen. Sie sind nicht wirklich schlimm.
Neben der Aussprache und der Gewöhnung ans Hören der spanischen Sprache lerne ich natürlich autodidaktisch weiter und ich komme sehr gut voran.
Ich wurde gelobt, dass ich schon sehr gut Spanisch könne.
In der VHS haben wir die Begrüßungs- und Abschiedsformeln gelernt, können uns gegenseitig vorstellen, uns nach dem Wohlbefinden fragen u.ä.
Zu Hause schlage ich im Spanisch-Lexikon und in den Grammatiktafeln nach, wenn ich etwas auf Spanisches sagen möchte.
Spanisch ist nebenbeibemerkt die fünfte Fremdsprache, die ich lerne.