
Seit dem 1. Januar dieses Jahres gilt für Ärzte die obligatorische Verwendung des sogenannten „E‑Rezepts”.
Das E‑Rezept stellt eine digitale Form des ärztlichen Rezepts für verschreibungspflichtige Arzneimittel dar und wurde im Jahr 2020 in Deutschland eingeführt.
Diese Initiative entspringt dem „E‑Health-Gesetz”, das primär darauf ausgerichtet ist, die Digitalisierung im Gesundheitswesen zu fördern und den Austausch von Gesundheitsdaten zu optimieren.
Das E‑Rezept ermöglicht die elektronische Übermittlung ärztlicher Verschreibungen und erleichtert somit die Abwicklung von Rezepten in Apotheken. Ebenso verbessert es die Verwaltung und den Zugang zu medizinischen Informationen für Patienten sowie für Gesundheitsdienstleister.
In Bezug auf seine Vorteile für Patienten und Ärzte bietet das E‑Rezept folgende Merkmale:
Es reduziert unnötige Wege und Papier, indem es direkt über die Telematik-Infrastruktur des BMG übermittelt wird.
Durch mehrfache Verschlüsselung wird der Zugriff auf das Rezept auf autorisierte Personen beschränkt. Der sogenannte „Sicherheitsschlüssel” basiert auf den Daten der Krankenkassenkarte und kann folglich auch nur mit dieser oder mit der hierfür extra autorisierten E‑Rezept-App angefordert werden.
Das E‑Rezept kann bei Bedarf direkt an Online-Apotheken geschickt werden, was den Prozess der Medikamentenbeschaffung vereinfacht.
Man kann verstehen, dass Patienten und auch Ärzte sowie Apotheken und Gesundheitsdienstleister damit potenzielle Probleme haben.
Es wird davon gesprochen, dass die Übermittlung nicht immer funktionieren würde.
Dies ist aber kein Problem des Telematik-Netzes des BMG, sondern oftmals liegt es an der Internetanbindung in den Arztpraxen und dergleichen mehr.
Der Verweise darauf, dass die Einarbeitungszeit zu kurz gewesen wäre, kann man nicht nachvollziehen, da der Testbetrieb schon im Jahre 2020 gestartet wurde. Im Sommer 2023 wurden noch einige Hürden beseitigt.
Schade ist es, wenn man hört, dass nur etwas ein Zehntel der Ärzte und Gesundheitsdienstleister das E‑Rezept genutzt haben, weil angeblich die Einführungsphase zu kurz gewesen wäre.





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