Am 13. März 2016 ereignete sich im Wahllokal Stuttgart-Killesberg ein seltsames Ereignis.
Gegen 17:45 Uhr war einer der Wahlhelfer allein im Wahllokal. Ein Passant beobachtete, wie dieser hektisch um sich schauend einige Wahlzettel einsteckte.
Der Passant ging daraufhin ins Wahllokal und stellte den Wahlhelfer zur Rede und forderte ihn auf, die Dokumente wieder zurückzulegen. Dies verweigerte der Wahlhelfer, indem er meinte, es käme auf zwei, drei Wahlzettel nicht an und diese wäre für die Wahl in Baden-Württemberg nicht relevant.
Der Passant alarmierte daraufhin die Polizei.
Als diese eintraf, gab der Wahlhelfer die soeben entwendeten Wahlzettel zurück.
Es waren DREIUNDZWANZIG.
Er sah aber keine Schuld.
Das Kuriose ist, dass der Wahlhelfer nicht belangt werden kann als Wahlbetrüger.
Auch mutet komisch an, dass er etwas später, als die Polizei weg war, angab, er hätte sich nur Souvenirs mitnehmen wollen. Dreiundzwanzig gleiche Souvenirs hört sich eher an wie eine Lüge, aber „in dubio pro reo”.
Auch etwas anderes ist in dem gleichen Wahllokal passiert.
Trotz 635 Wahlbenachrichtigungen per Post, wurden dort 668 Stimmen abgegeben.
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